Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

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GeHa
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Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#1

Beitrag von GeHa »

Mit Schreiben datiert auf 03.09.21 bekam ich vom Händler die Papiere (ausgestellt am 24.08.21) zur Zulassung des am 22.9.2020 bestellten Wohnmobils zugesandt. Um dies möglichst schnell abzuwickeln, habe ich mich gestern 1,5 h in die Schlange „ohne Termin“ bei der Zulassung gestellt.

Aussage dort zunächst: alle Unterlagen vorhanden.

Als dann diverse Nummern aus Teil II der Zulassungsbescheinigung eingetippt wurden, die Hiobsbotschaft:
Das System nimmt die Daten nicht an. Das Fahrzeug hätte bis 1.9.21 zugelassen sein müssen!
Die Zulassung danach kann nicht ohne Ausnahmegenehmigung erfolgen. Und die müsste ich vom Händler zusammen mit den restlichen Zulassungsunterlagen doch ausgehändigt bekommen haben.

Freundlicherweise rief der Herr der Zulassung direkt beim Verkäufer an, und bat ihn, diese direkt und jetzt gleich in die Zulassungsstelle zu faxen. Das war wirklich super freundlich! Eine Weile später stellte sich bei einem Rückruf des Verkäufers allerdings heraus, dass sich um diese Ausnahmegenehmigung wohl bisher niemand gekümmert hat.

Ohne Ausnahmegenehmigung keine Zulassung. Die Gültigkeit bestimmter Genehmigungen auf der Zulassungsbescheinigungen ist überschritten. Der Herr in der Zulassung verwies auf die Zeile K:
Zeile Zulassung.jpg
Und jetzt? Wie geht's weiter? Noch keine Antwort vom Verkäufer auf meine Anfragemail.
Ach, ist das wieder lustig!
Viele Grüße - Gerlinde

20.09.2021 Das Warten hat ein Ende: Eura Mobil Activa One 650 HS
Sparks
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#2

Beitrag von Sparks »

Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich.
Das verstehe ich nicht ganz. Ist dein Fahrzeug ein Euro 6 c oder so, die eine Frist bist zu einem bestimmten Tage hatten?
Oder wie hängt das zusammen?
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
GeHa
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#3

Beitrag von GeHa »

Sparks hat geschrieben: Di 7. Sep 2021, 18:13
Ist dein Fahrzeug ein Euro 6 c
Ich verstehe es auch nicht. Aber ich kenne mich Null mit Fahrzeugtypen und Abgasnormen aus. Auf deine Frage hin habe ich im COC nachgesehen. Dort steht unter

47. Abgasnorm Euro: Euro 6 CI.

Das von FIAT ausgestellte EC Certificate of Conformity weist als “Date of manufacture of the vehicle” den 19.04.21 aus.
Und wie gesagt:
der Zulassung hat das Datum in der Zeile K (siehe Foto oben) nicht gefallen. Möglicherweise gilt diese Typgenehmigung nur für 1 Jahr und das ist grade überschritten.

Keine Ahnung, ich hoffe ja noch – neben dem Besorgen der Ausnahmegenehmigung – auf eine Erklärung des Verkäufers, was das ganze zu bedeuten hat. Aber noch mehr hoffe ich, dass wir endlich das WoMo bekommen.
Viele Grüße - Gerlinde

20.09.2021 Das Warten hat ein Ende: Eura Mobil Activa One 650 HS
Sparks
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#4

Beitrag von Sparks »

Mensch Gerlinde, das ist ja so ein richtiger Schlag ins Kontor, Ich drücke dir alle Daumen, das es gut für euch ausgeht.
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TomL
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#5

Beitrag von TomL »

GeHa hat geschrieben: Di 7. Sep 2021, 17:56
Als dann diverse Nummern aus Teil II der Zulassungsbescheinigung eingetippt wurden, die Hiobsbotschaft:Das System nimmt die Daten nicht an. Das Fahrzeug hätte bis 1.9.21 zugelassen sein müssen!
Soweit ich das verstanden habe, haben Wohnmobile immer zwei COCs.... in Deinem Fall, was ja obligatorisch ist, auf jeden Fall eine von Fiat für ein zunächst unfertiges Auto. Für diese COC, die ja auch als einzige für die Schadstoffbestimmung gilt, gibt es die Schadstoffklassen-Termine, also bis wann für diese Schadstoffklasse eine Zulassung erlaubt ist.

Später kommt dann eine neue COC, die die von Fiat ersetzt, und zwar die vom Ausbau-Hersteller, wie Knaus oder Hymer oder sonst wer. Nun kann es passieren, dass produzierte Basis-Fahrzeuge auf Halde stehen, ohne das sie in naher Zukunft ausgebaut werden (können).... man denke da an die Zulieferprobleme bei (anscheinend provozierten) Einbrüchen der Lieferketten vom Frühjahr. Das kann ja auch für Krankenwagen passieren, Lieferfahrzeuge, Kühlfahrzeuge, was auch immer.

Also kann die Zeit bis zum Ausbau des Basisfahrzeugs beim Womo-Bauer plus der Zeit beim Händer "Warten auf Käufer" dazu führen, dass die Triebwagen-COC schon den Zulassungstermin überschritten hat. Aber genau dafür gibt es eine "Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes für unfertige Fahrzeuge". Das ist also kein unbekanntes Problem, weil vorhersagbar die zuletzt gefertigten Triebwagen einer genehmigten Serie naturgemäß die kürzeste Restzeit bis zum erreichen des Schadstoffklasse-Zulassungs-Termins haben, die zuerst gefertigten haben dementsprechend die längste Zeit. Und vor dem Ablauftermin genehmigte Basis-Fahrzeuge, die lediglich noch nicht ausgebaut wurden/werden konnten, werden ja nicht einfach auf den Schrott gegeben.

Ich wäre da jetzt erst mal nicht zu aufgeregt, eigentlich sollte der Womo-Bauer die Ausnahmegehmigung kurzfristig nachsenden können.... ich könnte mir sogar fast vorstellen, weil das nicht von vornherein dabei war, dass das eh nur ein Versehen war.
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AndiEh
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#6

Beitrag von AndiEh »

KLICK
MobilIveco hat geschrieben: Di 7. Sep 2021, 20:57
Macht euch schon mal alle auf die komplette Enteignung gefasst.....
ich glaube du bist mit deinem Beitrag hier falsch.
Soll ich ihn mal da hin schieben. KLICK

Gruß
Andi
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GeHa
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#7

Beitrag von GeHa »

TomL hat geschrieben: Di 7. Sep 2021, 20:19
... haben Wohnmobile immer zwei COCs.... in Deinem Fall, was ja obligatorisch ist, auf jeden Fall eine von Fiat für ein zunächst unfertiges Auto. Für diese COC, die ja auch als einzige für die Schadstoffbestimmung gilt, gibt es die Schadstoffklassen-Termine, also bis wann für diese Schadstoffklasse eine Zulassung erlaubt ist...
usw.
Dank deiner ausführlichen Erklärung habe ich jetzt das ganze Prinzip überhaupt mal verstanden. Ganz herzlichen Dank dafür!
TomL hat geschrieben: Di 7. Sep 2021, 20:19
ich könnte mir sogar fast vorstellen, weil das nicht von vornherein dabei war, dass das eh nur ein Versehen war.
das glaube ich allerdings weniger, sonst hätte der Verkäufer das Teil ja - wie von der Zulassung telefonisch von ihm angefordert - einfach, schnell und direkt aufs Fax legen oder mailen können. Der gute Herr von der Zulassung hat wirklich alles getan, die Zulassung direkt abzuwickeln und mir einen zweiten Besuch dort zu ersparen. Aber dank deiner Erläuterungen verstehe ich jetzt, dass das möglicherweise ein alljährlich sich wiederholender Vorgang ist, der, bedingt durch Corona-Zulieferschwierigkeiten, in diesem Jahr vermutlich noch häufiger als sonst auftreten wird. Um so weniger verstehe ich, dass ich vom Verkäufer dann überhaupt mit dem unvollständigen Dokumentenpaket zur Zulassung geschickt wurde. Ich denke, er hätte wissen und mir mitteilen müssen, dass da noch was fehlt.
Viele Grüße - Gerlinde

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Sellabah
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#8

Beitrag von Sellabah »

Mein Frankia, damals Euro5 musste im Februar vom Händler zur Tageszulassung werden, damit er noch zugelassen werden konnte. Ich hab ihn im August 18 gekauft, die Kiste war von 2016. Hatte ganze 2 Kilometer auf dem Tacho.

Bei Mopeds auch ein großes Thema.

In der Coronazeit gab es für Hersteller auch Ausnahmen und Verlängerungen.

LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern kann man prima überwintern.
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Hans 7151
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#9

Beitrag von Hans 7151 »

MobilIveco hat geschrieben: Di 7. Sep 2021, 20:57
ch werde jedenfalls, mein Wohnmobil Bj. 2008, entweder in Lettland zulassen oder verkaufen.
Lettland ist doch auch EU, da wirst Du nichts gewinnen
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Nikolena
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#10

Beitrag von Nikolena »

Genau….. die sogenannten Europaletten ;-)
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Sparks
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#11

Beitrag von Sparks »

Hans 7151 hat geschrieben: Mi 8. Sep 2021, 06:56
Lettland ist doch auch EU, da wirst Du nichts gewinnen
Schön wäre es, wenn die Zulassungsvorschriften in allen EU-Ländern gleich wären, ist aber nicht so. Die Durchführungsverordnungen für EU-Gesetze haben jede Menge Spielraum.
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#12

Beitrag von MobilIveco »

AndiEh hat geschrieben: Di 7. Sep 2021, 21:45
ich glaube du bist mit deinem Beitrag hier falsch.
Soll ich ihn mal da hin schieben. KLICK
Ja , da würde der Beitrag AUCH passen :)
Verschieben muss nicht sein.
Ist der Geist zu kurz gekommen, wird sehr gern Moral genommen (Wiglaf Droste)
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#13

Beitrag von MobilIveco »

Sparks hat geschrieben: Mi 8. Sep 2021, 09:05
Schön wäre es, wenn die Zulassungsvorschriften in allen EU-Ländern gleich wären, ist aber nicht so. Die Durchführungsverordnungen für EU-Gesetze haben jede Menge Spielraum.
So ist es wohl. Hier fahren zwar auch viele Neuwagen herum, aber die Meisten fahren, gefühlt, alte Audi Kombi Diesel. Wenn das auch nur annähernd so viel kosten würde wie in Deutschland, könnte sich das hier kaum einer leisten.
Bin ab morgen schlauer, da bekomme ich meine lettische ID-Card und werde schauen ob ich ein erstes Fahrzeug hier zulassen kann. (Keinen Audi Diesel)
Ist für mich auch alles Neuland.
Ist der Geist zu kurz gekommen, wird sehr gern Moral genommen (Wiglaf Droste)
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Hans 7151
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#14

Beitrag von Hans 7151 »

Sparks hat geschrieben: Mi 8. Sep 2021, 09:05
Hans 7151 hat geschrieben: Mi 8. Sep 2021, 06:56
Lettland ist doch auch EU, da wirst Du nichts gewinnen
Schön wäre es, wenn die Zulassungsvorschriften in allen EU-Ländern gleich wären, ist aber nicht so. Die Durchführungsverordnungen für EU-Gesetze haben jede Menge Spielraum.
Das ist mir schon klar, Deutschland setzt alles zu 100% um und legt noch eins drauf.
Don2069
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#15

Beitrag von Don2069 »

Ich hab diese Woche unser neues Wohnmobil angemeldet, ähnlich wie die TE ist auch unseres ein Ducato dessen Fahrgestell der letzten Serie 2020/Anfang 21 entspricht. Und auch bei uns stand Ziffer k auf September, demnach Ausnahmegenehmigung erforderlich. Da unsere Papiere direkt vom Hersteller geschickt wurden, war auch die Ausnahmegenehmigung, ein vierseitiges Schreiben mit Fahrgestellnummer und Herstellerunterschrift und Stempel enthalten. Die Worte beim Abgeben der Papiere waren nicht sehr positiv, ich möge wieder Platz nehmen und man wird sich melden zu fehlenden Angaben. Nach 10 Minuten kam die Dame mit abgestempelten Nummernschilder zu mir mit den Worten, alles perfekt, der Hersteller hatte schon alle Details hinterlegt gehabt so das es ganz einfach gegangen sei - aber dieser Fall sei ihr noch nie passiert.

Quintessenz: wenn der Hersteller seine Hausaufgaben gemacht hat, ist die Ausnahmegenehmigung kein Thema für uns als Käufer. Der Verkäufer hingegen ist hier auch nur Beifahrer und kann eigentlich nichts beitragen, nicht mal prüfen.

Grüsse Don
Luxman
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#16

Beitrag von Luxman »

Bei unserem Sprinter Hymer war es ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung fuer 6C.
Die hat Hymer - also der Hersteller - bekommen vom KBA weil die Fahrzeuge ja noch gebaut und verkauft werden muessen.
Die Abgasnorm 6C durfte regulaer nur bis August 2019 zugelassen werden.

Auch die Ausnahmegenehmigung hat ein Limit und gilt nicht unbegrenzt, bei unserem Sprinter bis 28.2.2022 und sie ist auf ein Kontingent von 2000 Fahrzeugen begrenzt.

Das Dokument ist von Hymer dem Hersteller.

So sieht meine Ausnahmegenehmigung aus:
IMG_1539.JPG
Frag dich nicht was richtig ist, sondern frag dich was du fühlst.
Hör auf zu fragen ob du es kannst sondern frag dich ob du es willst.
Sellabah
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#17

Beitrag von Sellabah »

Es ist so und schon mein 2016er Frankia musste vom Dealer Tageszulassung bekommen, obwohl er erst 2018 von mir das erste Mal vom Hof geführt wurde. Die Umweltnormen sind dafür verantwortlich. Für Motorräder gab es im ersten Pandemiejahr Ausnahmen.

Ist bei einem Wohnmobil aber kein Problem mit Wertverlust beim Wiederverkauf.
Ich habe in drei Jahren maximal 5000€ verloren bei Verkauf, mit dem Frankia bin ich 3 Jahre für etwa 3.500€ rumgefahren.
Der Kilometerstand sollte unter 50.000km bleiben und der Pflegezustand 1A.
Vor allem aber lässt sich der Grund für die Zulassung nachvollziehen und je älter die Kiste wird, ist dem Nachkäufer der allgemeine Zustand wichtiger.

LG
Sven
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Luxman
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich

#18

Beitrag von Luxman »

Sellabah hat geschrieben: So 28. Nov 2021, 11:58
Ich habe in drei Jahren maximal 5000€ verloren bei Verkauf
Sven der Daytrader fuer WoMos :Ironie:

Ich verliere erstmal gar nix an meinem Huemi weil ich ihn behalte bis der Rost uns scheidet. *THUMBS UP*

Ist wie bei Aktien - nur Verluste oder Gewinne die realisiert werden sind solche.

Beste Gruesse Bernd
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