Hans 7151 hat geschrieben: Sa 18. Dez 2021, 09:24
Da werfen sich für mich viele Fragen auf.
Hier ein paar Antworten.
zu 1) Die Förderung ist ausgelaufen.
Für 3 Kleine Anlagen kann ich 2 Großwindanlagen aufstellen, an manchen Standorten geht es auch 1:1
zu 2) Das kann ich dir nicht genau sagen. Abschreibungsfrist ist so um die 16 Jahre. Aber es findet kein Abriss im herkömmlichen Sinne statt. Die werden abgebaut und exportiert. Die Flügel sind aus sogen. Verbundwerkstoffen GFK und Holz was ein kleines Vermögen kostet in der Entsorgung, das ist nämlich Sondermüll. Die CO2 Bilanz, kann nicht ganz so gut sein, gerade Offshoreanlagen mit Heli-Wartung verbrauchen auch noch jede Menge Erdöl. Am Ende gehen sie in die Entwicklungsländer, ob sie wieder aufgebaut werden, man weiß es nicht, man weiß es nicht. Es ist aber billiger wie eine ordnungsgemäße Entsorgung.
zu3) Klar, viele Verträge sind sogar so ausgelegt, das der Windkraftanlagenbetreiber die Fundamente nur bis 80 cm unter Bodennivau abtragen müssen.
Du hast gelesen, wie tief die Fundamente sind und wenn du dann weißt das hier bei uns durch die Eiszeiten bis 10 m Teufe schon 3 Oberflächen nahe Wasservorkommen sind oder bei den aufgalassenen Kieswerken so ab 1,5m schan Wasser ist, dann sollte eigentlich klar sein, das es auch in die Wasser und Bodenstrucktur eingreift.
Wir sind gerade und ich wiederhole es gerne noch tausend mal, dabei eine Umweltsünde durch eine neue zu ersetzen.
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.