Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

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Anon11
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#41

Beitrag von Anon11 »

Ich fände es gut, wenn die 3,5 Tonnengrenze aufgehoben würde, vor allem Hinblick auf Familien mit Kindern, die eigentlich immer an der Grenze kratzen, wahrscheinlich meistens überladen sind (zumindest an der Hinterachse) und damit wohl auch ein Sicherheitsrisiko auf den Strassen darstellen. Auf der anderen Seite dürfen sie dann gerne hier in D die Strafen fürs überladene Fahren anpassen.

Wir halten uns ans Überholverbot, ist für mich ein klassischer Fall von ich kann nun mal nicht alles im Leben haben, als wir das 4 Tonnen Fahrzeug bestellt haben, hab ich nun mal auch die 80/100 km/h in Kauf genommen, so wie das Überholverbot. Das ist nun mal so! Oft rauschen WoMos auf der AB an uns mit 120 vorbei wo ich nur denke, wenn der 3,5 Tonnen wiegt fresse ich nen Besen.

Und im normal Fall ist mir das egal, jeder ist für sein Tun selbst verantwortlich, aber bei Geschwindigkeitsübertretungen und im Falle eines dadurch verursachten Unfalls gibts eben meistens auch Unschuldige die da mit reingezogen werden.

Ja, das Überholverbot nervt.... und ich finds auch überflüssig. Nutzt aber nichts.
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jagstcamp-widdern
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#42

Beitrag von jagstcamp-widdern »

und vor allem hat das überholverbot nix mit dem führerschein zu tun..... :idea:
So weit, so gut!

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LT35
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#43

Beitrag von LT35 »

Moin
jagstcamp-widdern hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 10:58
und vor allem hat das überholverbot nix mit dem führerschein zu tun..... :idea:
Naja, irgendwann schon (§ 4 Abs. 5 Nr. 3 StVG) ;-)

Gruß
K.R.
Dieselreiter
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#44

Beitrag von Dieselreiter »

Anon11 hat geschrieben: Sa 16. Apr 2022, 14:31
Dieselreiter hat geschrieben: Sa 16. Apr 2022, 08:13
Was nützt mir die Lenkerberechtigung, wenn die Schwelle für Zulassung, Versicherung, Steuer, technische Prüfung und vor allem Maut nicht im selben Außmaß angehoben wird?
Gerade Familien die mit zwei Kindern unterwegs sind nützt das sehr viel!
Ähm - um jetzt in den Genuss einer Ü-3,5 Lenkerberechtigung zu kommen, genügt es einen C1 Führerschein zu machen. Wenn ich mit 2 Kindern und viel Geraffel unterwegs bin, muss mir das der Spaß wert sein.

Trotzdem hast du nicht viel gewonnen, wenn die o.g. Schwellen nicht ebenso angehoben werden. Dann geht die Jammerei wegen der hohen Mautkosten los ...
Grüße Peter, unterwegs auf Carado T334

"Da streiten sich die Leut herum, oft um den Wert des Glücks,
der eine heißt den andern dumm, am End weiß keiner nix."

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Anon11
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#45

Beitrag von Anon11 »

Dieselreiter hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:07
muss mir das der Spaß wert sein.
Eben DIR! Was befähigt dich dazu auch für andere zu sprechen?
Dieselreiter hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:07
Trotzdem hast du nicht viel gewonnen, wenn die o.g. Schwellen nicht ebenso angehoben werden.
Auch das mag für dich so stimmen, andere sehen das vielleicht anders.
Dieselreiter hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:07
Dann geht die Jammerei wegen der hohen Mautkosten los
Betreffende müssen aber nicht mehr Überladen als Sicherheitsrisiko auf den Straßen rum fahren, bzw ist der Zugang zu dieser Sicherheit einfacher. Sinnig wäre es statt dessen das Überladen ähnlich wie im Ausland zu sanktionieren und auch zu kontrollieren.
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Mobildomizil
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#46

Beitrag von Mobildomizil »

Fazerfahrer hat geschrieben: Mo 18. Apr 2022, 15:19
Mache ich genauso, und ja wenn ich mal erwischt werden sollte, dann wird nicht diskutiert sondern einfach akzeptiert und gezahlt
Mache ich ebenso, allerdings mit abgelasteten 3,5 Tonnen. Damit überhole ich dann ganz offiziell, und für ein Bussgeld wäre eine Wiegeaktion notwendig, mit entsprechend geringeren Folgen.

Ich glaube, die Gewichtsdiskussionen werden deshalb so schnell emotional, weil die Auflastfraktion ahnt, dass das die schlauere Lösung ist, es aber nicht wahrhaben will.

Gruss Manfred
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Anon11
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#47

Beitrag von Anon11 »

Mobildomizil hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:52
Mache ich ebenso, allerdings mit abgelasteten 3,5 Tonnen.
Das sind halt Tricksereien, kann man gut finden, muss man aber nicht.

Ausserdem kann nicht jeder ablasten unser Wohnmobil wäre dafür leer zu schwer, anders ausgedrückt: als 3,5 Tonner gar nicht zulassungsfähig.
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Cybersoft
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#48

Beitrag von Cybersoft »

Das driftet in die gleiche Diskussion 3,5to ja/nein ab. Aber es zeigt halt den wirklichen Knackpunkt, das ist gar nicht der Führerschein, sondern die ganzen anderen Gesetze die da dran hängen; Daher sage ich voraus: Es bleibt alles so wie es ist.
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#49

Beitrag von Luxman »

Mobildomizil hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:52
Ich glaube, die Gewichtsdiskussionen werden deshalb so schnell emotional, weil die Auflastfraktion ahnt, dass das die schlauere Lösung ist, es aber nicht wahrhaben will.
Nur bis du im Ausland einmal angehalten wirst und du nach dem Ablassen des Wassers nicht mehr weiterfahren darfst ohne was auszuladen das dann auf dem Parkplatz rumsteht.

Die meisten liegen ja nicht nur ein bischen drueber sondern satte 10% oder mehr.

Beste Gruesse Bernd
Frag dich nicht was richtig ist, sondern frag dich was du fühlst.
Hör auf zu fragen ob du es kannst sondern frag dich ob du es willst.
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jagstcamp-widdern
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#50

Beitrag von jagstcamp-widdern »

im ausland sehe ich meistens "die ausländer" kräftig überladen: italiener, franzosen....
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#51

Beitrag von Kalle-OB »

Mobildomizil hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:52

Mache ich ebenso, allerdings mit abgelasteten 3,5 Tonnen. Damit überhole ich dann ganz offiziell, und für ein Bussgeld wäre eine Wiegeaktion notwendig, mit entsprechend geringeren Folgen.

Ich glaube, die Gewichtsdiskussionen werden deshalb so schnell emotional, weil die Auflastfraktion ahnt, dass das die schlauere Lösung ist, es aber nicht wahrhaben will.

Welche Konsequenzen hat das denn hinsichtlich des Versicherungsschutzes im Falle eines Unfalls?
Ich würde bei einem Unfall mit einem <3,5t Unfallgegner immer die Polizei hinzuziehen und das Fahrzeug wiegen lassen.
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#52

Beitrag von Anon11 »

Kalle-OB hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:15
Mobildomizil hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:52

Mache ich ebenso, allerdings mit abgelasteten 3,5 Tonnen. Damit überhole ich dann ganz offiziell, und für ein Bussgeld wäre eine Wiegeaktion notwendig, mit entsprechend geringeren Folgen.

Ich glaube, die Gewichtsdiskussionen werden deshalb so schnell emotional, weil die Auflastfraktion ahnt, dass das die schlauere Lösung ist, es aber nicht wahrhaben will.

Welche Konsequenzen hat das denn hinsichtlich des Versicherungsschutzes im Falle eines Unfalls?
Ich würde bei einem Unfall mit einem <3,5t Unfallgegner immer die Polizei hinzuziehen und das Fahrzeug wiegen lassen.
wenn das ein abgelastetes Maxi Chassis ist wäre das im Falle eines Unfalls eher irrelevant. Das Fahrzeug ist ja mit allem ausgestattet was es benötig um mit mehr gefahren zu werden. Wäre für den Unfall egal, die Ablastung findet ja nur auf dem Papier statt.
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Hans 7151
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#53

Beitrag von Hans 7151 »

Kalle-OB hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:15
Ich würde bei einem Unfall mit einem <3,5t Unfallgegner immer die Polizei hinzuziehen und das Fahrzeug wiegen lassen.
Ob Du dazu ein Anrecht hast und die Ordnungshüter deinem Wunsch nachkommen werden liegt in derem ermessen. Außerdem stellt sich die Frage ob das Fahrzeug noch als ganzes besteht oder ob da die Einzelteile im Schubkarren auf die Waage gekippt werden müssten.

Grüße Hans
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#54

Beitrag von Anon11 »

Hans 7151 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:20
Kalle-OB hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:15
Ich würde bei einem Unfall mit einem <3,5t Unfallgegner immer die Polizei hinzuziehen und das Fahrzeug wiegen lassen.
Ob Du dazu ein Anrecht hast und die Ordnungshüter deinem Wunsch nachkommen werden liegt in derem ermessen. Außerdem stellt sich die Frage ob das Fahrzeug noch als ganzes besteht oder ob da die Einzelteile im Schubkarren auf die Waage gekippt werden müssten.

Grüße Hans
Ich geh mal davon aus, dass Sachverständige durchaus in der Lage sind einzuordnen ob eine Überladung ursächlich oder mitverantwortlich war oder nicht.
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Hans 7151
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#55

Beitrag von Hans 7151 »

Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:30
Ich geh mal davon aus, dass Sachverständige durchaus in der Lage sind einzuordnen ob eine Überladung ursächlich oder mitverantwortlich war oder nicht.
Die Frage ist aber ob das Fahrzeug nach dem Unfall überhaupt noch komplett zur Verfügung steht. Dieseltank, Wassertank, Grauwassertank können Platzen und auslaufen. Oder viele persönliche Dinge Fotoapperat, Laptop, Bücher, die evtl. ausgeräumt werden um einen Diebstahl vorzubeugen, Personen die krank oder verletzt sind stehen nicht mehr zur Verfügung. Also möglicherweise kann nach einem Unfall das tätsächliche Gewicht gar nicht mehr festgestellt werden.

Grüße Hans
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#56

Beitrag von Anon11 »

Hans 7151 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:44
Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:30
Ich geh mal davon aus, dass Sachverständige durchaus in der Lage sind einzuordnen ob eine Überladung ursächlich oder mitverantwortlich war oder nicht.
Die Frage ist aber ob das Fahrzeug nach dem Unfall überhaupt noch komplett zur Verfügung steht. Dieseltank, Wassertank, Grauwassertank können Platzen und auslaufen. Oder viele persönliche Dinge Fotoapperat, Laptop, Bücher, die evtl. ausgeräumt werden um einen Diebstahl vorzubeugen, Personen die krank oder verletzt sind stehen nicht mehr zur Verfügung. Also möglicherweise kann nach einem Unfall das tätsächliche Gewicht gar nicht mehr festgestellt werden.

Grüße Hans
Das alles benötigen die unter Umständen gar nicht…
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#57

Beitrag von Kalle-OB »

Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:19

wenn das ein abgelastetes Maxi Chassis ist wäre das im Falle eines Unfalls eher irrelevant. Das Fahrzeug ist ja mit allem ausgestattet was es benötig um mit mehr gefahren zu werden. Wäre für den Unfall egal, die Ablastung findet ja nur auf dem Papier statt.
Die Anzahl der light Versionen überwiegen doch in der Praxis.
Hans 7151 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:20


Ob Du dazu ein Anrecht hast und die Ordnungshüter deinem Wunsch nachkommen werden liegt in derem ermessen.
Ich denke schon, wenn man sofort den Verdacht der Überladung äußert, das man gute Chancen hat, da die Polizei ja auch vermeiden möchte im Nachhinein Stress, wegen einer fehlerhaften Unfallaufnahme zu bekommen.
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#58

Beitrag von Mobildomizil »

Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:56
Das sind halt Tricksereien, kann man gut finden, muss man aber nicht.
Die Begutachtung durch einen Sachverständigen und legale Änderung der Fahrzeugpapiere ist "Trickserei"? Das wird ja langsam absurd hier.

Es geht auch nicht um Kleinwagen gegen Fünftonner, sondern um das "klassische" Wohnmobil für vier, das leer gut 3 Tonnen wiegt. Das wird, je nach Urlaubsausstattung und Mitfahrern, meistens zwischen 3,4 und 3,7 Tonnen pendeln und ist in der Regel mit 3,5 to zGm zugelassen, obwohl es ab Werk oder mit "Tricksereien" wie einer Zusatzluftfederung auch mit 3,85 ... 4 to zGm zugelassen werden kann. Und da gibt es eine kleine, in Foren aber sehr lautstarke Minderheit, die sich für das Auflasten stark macht. Sie verliert aber ihre Glaubwürdigkeit durch das Wiederholen der immer gleichen Märchen, von der nichtzahlenden Versicherung, der extremen Gefährdung, vom Abkippen des gesamten Hausrats in fernen Ländern.

Zu den Fakten: es ist nichts anders, ausser die Zahl, die unter F.2 im grünen Zettel steht. Nichts ist gefährlicher, und eine formelle Überladung innerhalb der technischen Möglichkeiten ist nie unfallverursachend und auch nicht verkehrsgefährdend. Somit sollte man mit einem Bussgeld davonkommen und weiterfahren dürfen. Ob die Behörden das im jeweiligen Land auch so sehen, weiss man nicht, aber schlimmstenfalls muss man halt schauen, wie man sein Zeug nach Hause bekommt. Muss ich bei einem Achsbruch auch. Ich kann dafür einen Bruchteil der gesparten Mautkosten hernehmen, die sich weit im vierstelligen Bereich bewegen.

Zurück zum Thema: ich schliesse mich der Meinung an, dass der Führerschein nicht entscheidend ist. Mautkosten und Überholverbote sind valide Argumente, aber man kommt ja auch an, wenn man mehr bezahlt, irgendwelchen Go-Boxen hinterherrennt und dann auf der langsamen Spur fährt. Was für mich entscheidet, sind Fahr- und Parkverbote. Viele meiner Ziele vom Harz bis zur Zürcher Innenstadt sind mit >3,5 to schlicht unerreichbar.

Gruss Manfred
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Dieselreiter
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#59

Beitrag von Dieselreiter »

Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:20
Dieselreiter hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:07
muss mir das der Spaß wert sein.
Eben DIR! Was befähigt dich dazu auch für andere zu sprechen?
Im Internetjargon bedeutet Großschreibung jemand anzuschreien - warum schreist du mich an? Bitte genau lesen, was ich geschrieben habe: "muss mir das der Spaß wert sein". Wo steht geschrieben, dass ich für andere spreche?
Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:20
Dieselreiter hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:07
Trotzdem hast du nicht viel gewonnen, wenn die o.g. Schwellen nicht ebenso angehoben werden.
Auch das mag für dich so stimmen, andere sehen das vielleicht anders.
Da muss ich schmunzeln ... nachdem für dich dieselben Gesetze wie für alle anderen gelten ... und damit auch dieselben Beschränkungen, Maut, etc., kann ich seelenruhig davon ausgehen, dass das auch für dich zutrifft. Oder bist du der Ansicht, dass du mit ü 3,5t weniger Maut zahlen musst, nur weil du du bist?
Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:20
Dieselreiter hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:07
Dann geht die Jammerei wegen der hohen Mautkosten los
Betreffende müssen aber nicht mehr Überladen als Sicherheitsrisiko auf den Straßen rum fahren,
Wie ist das denn gemeint? Irgendwie kommen mir deine Argumente wie sinnloses Herumgefuchtel vor, weil jemand nicht deiner Meinung ist und du dich da in etwas verrannt hast. Lass es doch bitte gut sein ...
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M846
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#60

Beitrag von M846 »

Lustig wie alle über Gesetzte und Regeln reden und sich dann doch drüber hinwegsetzen *CRAZY*
Überholverbot egal
Geschwindigkeitsbegrenzungen egal
Überladung egal

Warum dann neue Gesetze oder Änderungen?
Damit man die dann auch brechen kann *SCRATCH*
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
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