Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

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Fritzibass
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#61

Beitrag von Fritzibass »

jagstcamp-widdern hat geschrieben: So 17. Apr 2022, 10:04
wenn man alle fahrzeuge > 3,5t elektronisch auf 80 einbremst, könnte man über die erweiterung nachdenken...
warum sollten 4,5t - sprinter im lieferverkehr mit 160 über die bahn brummen :?:
wo ist das prob, wenn man >3,5t fahren will, den entsprechenden schein zu machen :?:
Es gibt doch schon eine Beschränkung von 100 km/h auf der Autobahn und 80 km/h auf Landstraßen....ansonsten betrifft diese Problematik mit den 3,5 to ja nur die jüngeren und die könnten ja wie jagstcamp richtig anmerkt auch die Erweiterung ihrer Fahrerlaubnis mit dem C1 machen.
Bis 1994 glaube ich hatte man mit dem alten dreier ja bis 7,5 to zzgl. Anhänger (insgesamt 12 to) und das wird dann auch so umgeschrieben wenn man sich die Plastikkarte abholt. Man sollte nur drauf achten dass das alles vom Amt korrekt umgeschrieben wird.
Markus
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Fritzibass
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#62

Beitrag von Fritzibass »

Mobildomizil hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 08:07
Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:56
Das sind halt Tricksereien, kann man gut finden, muss man aber nicht.
Die Begutachtung durch einen Sachverständigen und legale Änderung der Fahrzeugpapiere ist "Trickserei"? Das wird ja langsam absurd hier.

Es geht auch nicht um Kleinwagen gegen Fünftonner, sondern um das "klassische" Wohnmobil für vier, das leer gut 3 Tonnen wiegt. Das wird, je nach Urlaubsausstattung und Mitfahrern, meistens zwischen 3,4 und 3,7 Tonnen pendeln und ist in der Regel mit 3,5 to zGm zugelassen, obwohl es ab Werk oder mit "Tricksereien" wie einer Zusatzluftfederung auch mit 3,85 ... 4 to zGm zugelassen werden kann. Und da gibt es eine kleine, in Foren aber sehr lautstarke Minderheit, die sich für das Auflasten stark macht. Sie verliert aber ihre Glaubwürdigkeit durch das Wiederholen der immer gleichen Märchen, von der nichtzahlenden Versicherung, der extremen Gefährdung, vom Abkippen des gesamten Hausrats in fernen Ländern.

Zu den Fakten: es ist nichts anders, ausser die Zahl, die unter F.2 im grünen Zettel steht. Nichts ist gefährlicher, und eine formelle Überladung innerhalb der technischen Möglichkeiten ist nie unfallverursachend und auch nicht verkehrsgefährdend. Somit sollte man mit einem Bussgeld davonkommen und weiterfahren dürfen. Ob die Behörden das im jeweiligen Land auch so sehen, weiss man nicht, aber schlimmstenfalls muss man halt schauen, wie man sein Zeug nach Hause bekommt. Muss ich bei einem Achsbruch auch. Ich kann dafür einen Bruchteil der gesparten Mautkosten hernehmen, die sich weit im vierstelligen Bereich bewegen.

Zurück zum Thema: ich schliesse mich der Meinung an, dass der Führerschein nicht entscheidend ist. Mautkosten und Überholverbote sind valide Argumente, aber man kommt ja auch an, wenn man mehr bezahlt, irgendwelchen Go-Boxen hinterherrennt und dann auf der langsamen Spur fährt. Was für mich entscheidet, sind Fahr- und Parkverbote. Viele meiner Ziele vom Harz bis zur Zürcher Innenstadt sind mit >3,5 to schlicht unerreichbar.

Gruss Manfred
Zunächst mal sind Auflastungen durch technische Veränderungen (Luftfedern) keine trickserei. Ich habe mir z.B. ab Werk das Heavy Fahrwerk mit 4,25 to bestellt und werde mir ziemlich zügig eine Hinterachsluftfederung (besseres Fahrverhalten/ besserer Komfort/höhere Achslast hinten) einbauen lassen. Dann habe ich beim Gesamtgewicht sowieso (ab Werk ca. 950 kg mögliche Zuladung) und den Achslasten genügend Reserven und muss mich nicht zum Sklaven einer Waage machen wenn ich in Urlaub fahre.
Aber nehmt nur mal das Beispiel Hymer die zwar nicht mit der zul. Gesamtmasse dafür aber mit den Achslasten Probleme haben. Da gibt es wohl Modelle die mit einer Sporttasche in der Heckgarage zwar nicht das zul. Gesamtgewicht knacken aber die zulässige Achslast überschritten wird.
Da ermittelt meines Wissens gerade auch die Staatsanwaltschaft. UNd ich könnte mir vorstellen dass das nicht nur ein Problem von Hymer ist sondern auch andere Hersteller betrifft.....
Markus
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Luxman
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#63

Beitrag von Luxman »

Fritzibass hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 09:46
Zunächst mal sind Auflastungen durch technische Veränderungen (Luftfedern) keine trickserei.
Ablastungen ebenfalls nicht.
M846 hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 08:53
Lustig wie alle über Gesetzte und Regeln reden und sich dann doch drüber hinwegsetzen
Überholverbot egal
Geschwindigkeitsbegrenzungen egal
Überladung egal
Konnte ich so nicht lesen hier im Fred

Ueberholverbot ja - das ignoriere ich - im Ausland gilt es sowieso in aller Regel nur fuer 7,5to
Geschwindigkeitsbegrenzung nein - halte ich mich dran
Ueberladung nein - ich hab noch 600kg Luft

Ein "Auflastung" des Fuehrerscheins wuerde die Herstellern eher zwingen die verstaerkten Fahrgestelle bis 4,5to zu nutzen statt der Light-spar Variante die dann ueberladen wird und eher ein Sicherheitsrisiko.

Beste Gruesse Bernd
Frag dich nicht was richtig ist, sondern frag dich was du fühlst.
Hör auf zu fragen ob du es kannst sondern frag dich ob du es willst.
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Cybersoft
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#64

Beitrag von Cybersoft »

Die Diskussion ist absurd; Auch das Ducato Light Fahrwerk gibt mit der Zulassung 3650/3850 KG ohne Änderungen, somit ist das Argument Sicherheit an dern Haaren herbeigezogen;
Die 4to Zulasser die so tun als ob sie 3.5to wären, beugen genaus so in die andere Richtung, also totale Scheindiskussion.

(Wir kommen mit benimar und 2 Personen locker unter die 3.5to, wir wissen schon gar nicht was wir noch mitnehmen sollen ...)
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rumfahrer
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#65

Beitrag von rumfahrer »

Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 10:52
Ich fände es gut, wenn die 3,5 Tonnengrenze aufgehoben würde, vor allem Hinblick auf Familien mit Kindern, die eigentlich immer an der Grenze kratzen, wahrscheinlich meistens überladen sind (zumindest an der Hinterachse) und damit wohl auch ein Sicherheitsrisiko auf den Strassen darstellen. Auf der anderen Seite dürfen sie dann gerne hier in D die Strafen fürs überladene Fahren anpassen.
Grundsätzlich bedeutet eine leichte Überladung - sagen wir mal um 5%, was bei einem 3,5-Tonner immerhin 175 kg ausmacht, nicht, dass man ohne gültige Fahrerlaubnis (B) unterwegs ist. In D ist dafür dann nicht mal ein Bußgeld fällig und in vielen Ländern sind die "Strafen" auch recht moderat, wenn sie nicht sowieso in der Messtoleranz untergehen. Von einem Sicherheitsrisiko kann da definitiv nicht die Rede sein.

Bei den jungen Familien ist die Sache vielleicht vielschichtiger. Ich denke aber bis zu zwei kleinere Kinder dürften im klassischen Familienalkoven kein Problem darstellen. Schauen wir uns mal die bevorzugten Leihmobile an, die später auch auf dem Gebrauchtmarkt angebotenen werden. Als Beispiel soll mal der Carado A 361 dienen. Stockbetten hinten, Doppeldinette, vollwertige Dusche, raumhoher Kleiderschrank, 6,6 m Länge - ideales Familiengefährt. Laut techn. Daten hat er 2814kg fahrfertig zu Buche stehen. Runden wir dann mal einfach auf 3t auf für Markise, 2. Gasflasche, Basispakete etc.pp. Dann rechnen wir 200kg für Passagiere, 80kg für Fahrräder, 60 kg Wasser auf die Fahrstellung obendrauf (macht den 122l-Tank zu zwei Dritteln voll). Es bleiben also immer noch über drei Zentner Restzuladung für Lebensmittel, Klamotten, Campingmöbel, Krimskrams und Kompakthund. Sooo sehr unrealistisch ist das mit den 3,5t also gar nicht.
Wir sind mit einer ähnlichen Kombi einer anderen Marke so wunderbar ausgekommen. Was eben schwierig ist sind 7m +, Doppelboden und massive Aufbauten - aber ganz ehrlich: Styroporisolierung, Holzboden und -verstärkungen sind nun mal leichter und halten mindestens auch eine Generation - bei guter Pflege und einem eventuell überdachten Abstellplatz auch zwei - siehe Gebrauchtmarkt.

Ich denke, dass der Ruf nach der Aufweitung der Gewichtsgrenze für den FS B eher industriegesteuert ist. Man will eben mehr Luxus in Form immer größerer Fahrzeuge mit noch mehr Schnick Schnack verkaufen und den Gewinn dadurch steigern. Mir kam neulich ein Hymer Newsletter ins Postfach in dem ein 9m Tandemachser für 140k Grundpreis angepriesen wurde. Klar, da macht man mit einem solchen Fzg mehr Reibach wie für drei wie oben beschrieben. Und ein Exklusivprodukt kann man zur Zeit wohl noch eher liefern als mehrere Brot und Buttermobile.

Gruß
Steffen
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Billy1707
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#66

Beitrag von Billy1707 »

Kommt mir vor wie die alten Grabenkämpfe *LOL*

Mal 10 Jahre nach vorne geschaut..........
Der Klemptner Xaver hat einen E-Dukato, der mit dem Batteriepack schon 3,2 t leer wiegt.
Dann sitzt noch der dicke Hans und der lange Peter im Duc und fahren zur Baustelle.
Sie dürfen leider nur eine Regenrinne aufladen, weil sie sonst zu schwer sind.

Leichte Elektro Karren gibt es (noch) nicht.

Ich muss fast lachen wenn ich das schreibe aber vielleicht denkt ja die Politik
mal voraus *JOKINGLY*

Wer würde sich einen E Transporter kaufen mit 50 kg Zuladung für den B Schein ?
Eventuell ist das die richtige Entwicklung, die Fahrerbaubnis anzuheben.
Grüße Billy *HI*

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Hans 7151
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#67

Beitrag von Hans 7151 »

Billy1707 hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 20:04
Wer würde sich einen E Transporter kaufen mit 50 kg Zuladung für den B Schein ?
Ein vernünftiger E-Transporter ist doch noch gar nicht in Sichtweite. Die Reichweiten die da derzeit möglich sind, sind die Fahrzeuge nicht zu gebrauchen.
Die Anhebung des Führerscheins macht nur Sinn wenn die anderen Limits mit angehoben würden, was aber nie geschehen wird den jeder Staat will doch seine Souveränität nicht aufgeben.

Grüße Hans
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Billy1707
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#68

Beitrag von Billy1707 »

Hans 7151 hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 21:33
Billy1707 hat geschrieben: Mi 20. Apr 2022, 20:04
Wer würde sich einen E Transporter kaufen mit 50 kg Zuladung für den B Schein ?
Ein vernünftiger E-Transporter ist doch noch gar nicht in Sichtweite. Die Reichweiten die da derzeit möglich sind, sind die Fahrzeuge nicht zu gebrauchen.
Die Anhebung des Führerscheins macht nur Sinn wenn die anderen Limits mit angehoben würden, was aber nie geschehen wird den jeder Staat will doch seine Souveränität nicht aufgeben.

Grüße Hans
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hättest Du vor 10 Jahren gedacht, daß ein Tesla im Osten Deutschlands gebaut wird ?
Schau mal die Duc Internetseite an.
Die geben richtig Gas !
Grüße Billy *HI*

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Bevaube
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#69

Beitrag von Bevaube »

Ich hab‘s schon an anderer Stelle geschrieben:
Ich glaube nicht, dass die Gewichtsgrenze für B-Schein - Inhaber im Bereich Wohnmobile so schnell erhöht wird!
Zum einen weil die Zahl der WoMo >3,5 to an der Gesamtzahl zu klein sein wird.
Und was zum andern noch viel mehr dagegen spricht ist die Tatsache, dass dann die Kurier- und Packetdienst - Branche und Handwerker für sich dasselbe Recht einfordern werden. Und das würde zu noch mehr Kleintransportern auf den Strassen führen, die jetzt schon vielerorts eine Plage sind. Noch mehr schlecht qualifizierte und bezahlte Fahrer mit Termindruck, die ihre schlecht gewarteten Karren durch den Verkehr prügeln.
Was die elektrischen Transporter betrifft: viele Nutzer brauchen weder grosse Nutzlast noch Reichweite. Morgens mit 5 Säcken Verputz und wenig Geraffel 30 Km zur Baustelle und Abends wieder nach Hause z.B. Und selbst im Kurierdienst kann ein elektrischer Transporter bestehen, wenn die Hersteller die Dinger auf Hochvolt - Technik hochgerüstet haben. Dann kann beim Beladen, Fahrerwechsel oder sonstigen Pausen schnell wieder Strom nachgefüllt werden. Da wird sich in nächster Zeit noch einiges bewegen.

Gruss, Beat.
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#70

Beitrag von fernweh007 »

Bevaube hat geschrieben: Do 21. Apr 2022, 02:27
dass dann die Kurier- und Packetdienst - Branche und Handwerker für sich dasselbe Recht einfordern werden. Und das würde zu noch mehr Kleintransportern auf den Strassen führen, die jetzt schon vielerorts eine Plage sind
Gerade für die würde es Sinn machen .... und andere Leute halten die Womo für eine Plage.


Ich kann nur zu meiner eigenen Fahrerfahrung sagen .... ob 3,5t oder 4,5t .... die Tonne hin oder her habe ich beim Fahren noch nie bemerkt.


Der Gesetzgeber sieht das ja ähnlich ... eine Überladung von 665 kg bei einem 3,5tonner ist noch eine "pobelige" Ordnungswidrigkeit ... und rund 200kg werden bei WoMo anscheinend sowieso toleriert.

LG
Dietmar
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Cybersoft
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#71

Beitrag von Cybersoft »

In Deutschland, da sind andere Europäer ganz anders drauf
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#72

Beitrag von Luxman »

So ist es im Ausland darfst du bei 5% ausladen - warum ich das weiss weil ich mit meinem Caravan 10% überladen war und keine Chance auf Auflastung hatte.

Mit dem Caravan konnte ich noch Sachen ins Auto umladen.
Aber mit dem Reisemobil?

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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#73

Beitrag von rumfahrer »

Luxman hat geschrieben: Do 21. Apr 2022, 16:07
Aber mit dem Reisemobil?
Da lasse ich bei meinem 3,5-Tonner Wasser ab bis es passt. 5% wären 175 kg. So viel Überladung ist bei uns sehr unwahrscheinlich.

Gruß
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