Wenn der Sachverständige den Ordnungsgemäßen Zustand, unter anderem der Heizungsanlage, zu prüfen hat, dann prüft der den und wenn dabei Mängel auffallen wie ein zu alter Gasschlauch, dann würde ich mal den Gasprüfer der Womowerkstatt fragen, was er für sein Geld gemacht hat.Schröder hat geschrieben: ↑Mi 21. Jul 2021, 08:33hatte gerade eine Prüfung von der Dekra. Trotz bestehender Gasplakette hat der Mann die Schläuche zu den Flaschen beanstandet und lt. seiner Aussage darf er keine HU-Plakette kleben wenn er trotz aktuellen Prüfungsunterlagen die Heizung nicht auf Funktion geprüft hat.
Das heißt doch schon, dass die Gasprüfung von der Womowerkstatt keine Relevanz mehr hat, wenn die Dekra sagt, die Plakette gibt es nur, wenn sie selber prüfen.
Die Gasprüfung hat schon ihren Sinn und dient der eigenen Sicherheit und der Sicherheit Anderer, wenn ein Sachverständiger in Hoheitlichem Auftrag dafür unterschreiben muss, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann er durchaus selbst nochmal nach schauen. Hat ja wohl auch erhebliche Mängel gefunden...