rundefan hat geschrieben: So 26. Jun 2022, 16:41
Abschaltung von PV-Anlagen sind doch schon seit Ewigkeiten möglich. Wird hauptsächlich bei Hausanlagen < 10 kWp vom Abnehmer gefordert, entweder über ein digital angesteuertes Rundschaltrelais ( so wie früher die Elektro-Nachtstromheizung) oder über die 70% -Leistungsbegrenzung im Wechselrichter.
Aber bisher werden die kleinen Anlagen nicht geschaltet, da zum Einem der Rundsteuerempfänger recht unzuverlässig ist und der Aufwand der Entschädigung für viele kleine Anlagen recht hoch ist. Die 70% Steuerung (egal ob hart oder weich) ist keine Schaltung von außen, die ist fest, macht aber nicht so viel aus, vielleicht 3-4%, da wird ja nur die Spitze der Leistung gekappt.
Das Problem ist aber Hausgemacht. Die EVU's haben nicht damit gerechnet, dass immer mehr Hauseigentümer eine PV-Anlage aufs Dach schnallen und die Zuleitungen irgendwann grenzwertig belastet werden könnten. Um die Kosten einer Leitungserneuerung einzusparen, werden die Einspeisenden begrenzt.
Das Problem ist leider nicht so einfach wie Du es darstelltst. Es gibt nicht das EVU. Das sind per Gesetz drei verschiedene Unternehmen.
1) Die Stromverkäufer - Das ist der Stromhändler mit den man in der Regel den Stromliefervertrag hat
2) Der Messstellenbetreiber - der betreibt den Zähler und die Messung
3) der Verteilnetzbetreiber- das ist der der das Netz baut und stabil halten muss
(das 1-3 nicht direkt miteinander (intern) sondern diskriminierungsfrei und transparent miteinander kommunizieren dürfen ist ja auch klar ;) )
Das ist deutscher Overkill und gibt es in keinem anderem Land der Welt. So richtig toll wird es in ein paar Jahren wenn das ...
3 stellt fest dass er ein Problem im Netz --- fragt 2 wie der aktuelle Zustand bei xyz ist -- sagt 2 er soll abschalten -- 2 sagt 1 und 3 das er abgeschaltet -- 1 zahlt dem Kunden dann Geld dafür was er von 1 bekommt -- 1 hat höhere Kosten und hebt die Entgelte an die Kunde dann zahlen MUSS
Was ein Blödsinn ...