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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 08:09
von Kumopen
Bert hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 07:01
Die gab und gibt es schon die ganze Zeit und hat sich noch nicht verändert (wenn man das HörenSagen mal weglässt):
Ist verboten und darf man nicht. In Deutschland gibt es auch keine Möglichkeit diese Flaschen legal zu betanken.
Das ist m.E. die Argumentation vom Gasverein, der interpretiert, dass es verboten ist, weil es nicht explizit erlaubt ist (weil man ja die Flasche herausnehmen könnte ....).
Wenn die identische Flasche, dann mit starrer Verrohrung, eingetragen in den Papieren zum Antrieb des Fahrzeugs diente, dürfte man die Betankung vornehmen.
Der Gasverein versucht also zur Erhaltung seiner Pfründe dem Wohnmobilisten eine Quadratur des Kreises aufzuhalsen.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 08:10
von Bert
Janoschpaul hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 08:04
Bert, hast Du eigentlich eine Gastankflasche oder nicht?
Ich müsste jetzt nochmal alles lesen.
Immer noch wäre es sehr nett wenn du uns an deiner Erfahrung teilhaben lässt, warum du deine Tankflaschen nicht zu drehst wie von Alugas vorgegeben. Scheinbar ist die Erfahrung dann doch nicht so groß und nur eine große Luftblase.
Zu Deiner Frage, ich hab hier lediglich die aktuell gültige Bestimmung wieder gegeben, was das damit zu tun hat ob ich so eine Flasche habe oder nicht erschließt sich mir nicht.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 08:13
von Bert
Kumopen hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 08:09
Das ist m.E. die Argumentation vom Gasverein, der interpretiert, dass es verboten ist, weil es nicht explizit erlaubt ist (weil man ja die Flasche herausnehmen könnte ....).
Natürlich, aber aktuell gibt es ja nichts anderes, also könnte das wohl die einzige Antwort auf die Frage sein. Alles andere ist ja in einem Graubereich, in dem wir uns ja alle bewegen die so eine Flasche haben. Auch die die das für teuer Geld bei Autarker haben einbauen lassen. (Wenn sie das auch nicht wahr haben wollen)
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 08:34
von Kumopen
Bert hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 08:13
Kumopen hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 08:09
Das ist m.E. die Argumentation vom Gasverein, der interpretiert, dass es verboten ist, weil es nicht explizit erlaubt ist (weil man ja die Flasche herausnehmen könnte ....).
Natürlich, aber aktuell gibt es ja nichts anderes, also könnte das wohl die einzige Antwort auf die Frage sein. Alles andere ist ja in einem Graubereich, in dem wir uns ja alle bewegen die so eine Flasche haben. Auch die die das für teuer Geld bei Autarker haben einbauen lassen. (Wenn sie das auch nicht wahr haben wollen)
Aber für mich ist immer noch verboten, was auch explizit verboten ist. Nur weil etwas nicht explizit erlaubt ist, ist es nicht verboten.
Rauchen beim Tanken ist verboten, den Kühlschrank auf Gasflamme beim Tanken zu betreiben ebenso. Nase schneuzen ist nicht explizit erlaubt ...
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 08:39
von Bert
Kumopen hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 08:34
Bert hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 08:13
Natürlich, aber aktuell gibt es ja nichts anderes, also könnte das wohl die einzige Antwort auf die Frage sein. Alles andere ist ja in einem Graubereich, in dem wir uns ja alle bewegen die so eine Flasche haben. Auch die die das für teuer Geld bei Autarker haben einbauen lassen. (Wenn sie das auch nicht wahr haben wollen)
Aber für mich ist immer noch verboten, was auch explizit verboten ist. Nur weil etwas nicht explizit erlaubt ist, ist es nicht verboten.
Rauchen beim Tanken ist verboten, den Kühlschrank auf Gasflamme beim Tanken zu betreiben ebenso. Nase schneuzen ist nicht explizit erlaubt ...
Das kannst du so sehen, ich kann das anders sehen. Ändert nix an der aktuellen Lage. Ist auch müßig darüber nun zu streiten. Wir sitzen alle im selben Boot. Gehst du zur Gasprüfung und der Prüfer hat nen schlechten Tag fährst du genau so wie ich ohne die Plakate heim. BZW. je nach deiner Installation holst du die Tankflasche eben raus und stellst ihm eine Tauschflasche rein.
Würden die Tankstellenbetreiber sich an das halten was ihnen vorgegeben wird, hätte keiner von uns so ne Flasche hier in D im Kasten stehen.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 08:43
von Cybersoft
Ich setze mich mal einen oben drauf.
https://progas.de/fluessiggas-ratgeber/ ... gasflasche
Das Befüllen von Gasflaschen an einer Tankstelle ist in Deutschland verboten – ganz gleich, ob die Gasflasche an sich für das Nachfüllen zugelassen ist. Möchten Sie eine bewegliche Gasflasche befüllen, dann greift die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Tankstellen von 2015. Und die verbietet das „Füllen von ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen“ jeglicher Bauart. Dürfte man aber fest eingebaute Gastankflaschen füllen, die im Internet als so genannte „Gastankflaschen“ oder „LPG Gasflasche“ angeboten werden? Im Prinzip ja, denn solche Flaschen gelten als nicht mehr beweglich, sondern als „ortsfest“. Jedoch könnte es Probleme mit der Prüfung solcher Flaschen geben, wie wir weiter unten erläutern.
Bedeutet wenn sie fest wäre ginge es, aber geht nicht da dvgw nicht mehr fest verbaut haben will, da es kein Tank ist
Bananenrepublik, je mehr Verordnung um so schlimmer wird es.
Ich betanken an der Flasche und behaupte einfach die ist nicht ortsbeweglich!
(Da steht auch nicht von Füllschlauch oder Außenbetankung)
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 08:49
von Bert
Cybersoft hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 08:43
Ich betanken an der Flasche und behaupte einfach die ist nicht ortsbeweglich!
Das verbietet aber Alugas und damit erlischt doch die Betriebserlaubnis
(Vorsicht Ironie, ich habe ja selbst eine Direktbetankung)
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 09:20
von Cybersoft
Während des Betankens betreibe ich die Flasche nicht ;)
Was ein Irrsinn, da muss man erst Mal drauf kommen und das kann mir keiner, wirklich keiner, erzählen dass das irgendwie zusammen passt!
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 10:11
von Bert
Und dann gibt es die Händler, die ihren gutgläubigen Kunden den Bären aufbinden sie hätten die vermeintlich "rechtskonforme und erlaubte Lösung".
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 10:19
von Cybersoft
Nach meinem Verständnis kann es für Deutschland überhaupt keine legale Lösung für die Nutzung von wiederbefüllbaren Alu,
Composit, Flaschen geben, es sei denn man lässt sie füllen oder sie sind als Tank, dann als Stahlflasche, mit 20G Halterungen und Nachweis, eingetragen und verbaut.
Entweder fehlt es an der Legalität der Betankung oder an der Definition Tank.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 10:37
von Bert
Cybersoft hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 10:19
Entweder fehlt es an der Legalität der Betankung
Wenn die Tankstellenbetreiber mit am Tisch sitzen wäre das am Einfachsten zu beheben. Wer weiß. Ich bin gespannt obs da dieses Jahr noch zu einer Regelung kommt, die ja dann wirklich rechtsverbindlich sein wird, weil sie in die StVo aufgenommen werden soll wie die Gasprüfung.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 10:39
von Cybersoft
Ich Wette irgendwer klagt dagegen und das zu Recht!
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 10:42
von Bert
Cybersoft hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 10:39
Ich Wette irgendwer klagt dagegen und das zu Recht!
Keine Ahnung, gegen die Gasprüfung hat ja auch niemand geklagt und das ist, obwohl es anders kommen sollte, noch genau so ein Witz wie vorher, nur nun eben auch in der Straßenverkehrsordnung verankert.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 11:03
von Janoschpaul
Bert hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 08:10
Janoschpaul hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 08:04
Bert, hast Du eigentlich eine Gastankflasche oder nicht?
Ich müsste jetzt nochmal alles lesen.
Immer noch wäre es sehr nett wenn du uns an deiner Erfahrung teilhaben lässt, warum du deine Tankflaschen nicht zu drehst wie von Alugas vorgegeben. Scheinbar ist die Erfahrung dann doch nicht so groß und nur eine große Luftblase.
Zu Deiner Frage, ich hab hier lediglich die aktuell gültige Bestimmung wieder gegeben, was das damit zu tun hat ob ich so eine Flasche habe oder nicht erschließt sich mir nicht.
Wie bist Du denn drauf?
Also nein.
Was willst Du denn für Erfahrungen????
Ob wir schon mal in die Luft geflogen sind?
Wir tanken damit, genau wie beschrieben.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 11:09
von Bert
Janoschpaul hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 11:03
Wie bist Du denn drauf?
Also nein.
Was willst Du denn für Erfahrungen????
Ob wir schon mal in die Luft geflogen sind?
Wir tanken damit, genau wie beschrieben.
Dann erinnere ich dich nochmal:
Janoschpaul hat geschrieben: Do 30. Jan 2025, 07:31
Nochmal, ich muss den Gaskasten nicht öffnen.
Da fehlt Euch einfach die Erfahrung.
Nur weil es 99mal gut geht, heißt das nicht dass es das beim 100mal auch tut. Da seid ihr dann halt sehr schlecht eingewiesen worden.
Auch in die Luft fliegen kannst du nicht, aber die Duo Control könnte kaputt gehen, das Zudrehen ist quasi eine doppelte Absicherung.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 11:31
von Janoschpaul
Kann es sein, dass Du ein Problem mit der Firma Autarker hast?
Ich bin raus.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 11:47
von Bert
Janoschpaul hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 11:31
Kann es sein, dass Du ein Problem mit der Firma Autarker hast?
Nein, aber deine Unterstellung, das andere die sich nicht von so einem blenden lassen Zitat: "am Gas sparen"
Und dann stellt sich hier raus, obwohl ihr nicht "am Gas gespart habt" dass er dir essentielle Dinge gar nicht erzählt hat, zum Beispiel die Tatsache, dass du genau genommen gar nicht hier in Deutschland tanken darfst, hat dich ja scheinbar überrascht.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 12:52
von Janoschpaul
Es tanken sehr viele hier im Forum in Deutschland.
Wir haben uns sehr gut informiert und wissen das alles, machen es trotzdem.
Du unterstellst uns hier ….wir wären überrascht, er hat uns das nicht gesagt.
Das weißt Du alles nicht.
Wir machen es und finden es super praktisch.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 13:02
von Kumopen
Janoschpaul hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 12:52
Es tanken sehr viele hier im Forum in Deutschland.
Wir haben uns sehr gut informiert und wissen das alles, machen es trotzdem.
Du unterstellst uns hier ….wir wären überrascht, er hat uns das nicht gesagt.
Das weißt Du alles nicht.
Wir machen es und finden es super praktisch.
Edith, es kam bei Dir indirekt bei Bert so rüber, dass Du die Flasche beim Tanken nicht zugedreht hast (Folgerung aus dem Nichtöffnen der Gaskastentüre). Vielleicht ist aber bei Dir die Flasche schon zugedreht, wenn Du die Tanke anfährst.
Die diversen Hersteller von Füllstopflaschen schreiben in ihren Anleitungen, dass zum Tanken das Ausströmventil geschlossen sein muss.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 13:10
von Bert
Janoschpaul hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 12:52
Du unterstellst uns hier ….wir wären überrascht, er hat uns das nicht gesagt.
Das weißt Du alles nicht.
Janoschpaul hat geschrieben: Mi 29. Jan 2025, 11:04
Dass wir in Deutschland nicht tanken dürfen ???