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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Mo 3. Feb 2025, 11:02
von oldi45
custom55 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2025, 09:24
Ja, genau dafür habe ich die Gaskastenklappe.
Und wenn ich die zum betanken der Gasflasche mit Füllstop öffne, habe ich einen Außenanschluß.
Wenn das diese Gasmafia anders sieht, wird es Zeit, das wir uns gegen diese unsinnigen Vorschriften wehren.
Das ist genau der Punkt. Ich glaube, dass hier was falsch rüber gebracht wurde mit der Außenbetankung.
Der Betankungsanschluss direkt an der Flasche ist nach den neuen Regeln nicht mehr möglich, da dort ja der neue Schnellverschluss für den Betankungsschlauch angeschlossen werden muss. Also findet die Betankung zukünftig generell "außerhalb" der Gasflasche statt. Also nicht mehr direkt an der Flasche.
Diese Außenbetankung ist bei mir auch schon seit Jahren üblich, nachdem ich die schützende Tankklappe (Gaskastenklappe) geöffnet habe.
Gruß Hajo

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Mo 3. Feb 2025, 11:49
von custom55
Wenn das so ist, wäre es für mich gerade noch annehmbar.

Ich habe gerade an die Redaktion der "Promobil" geschrieben mit der Bitte, das sie sich diesem Thema im Sinne von uns Wohnmobilisten annehmen.

Mal sehen was dabei herauskommt.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Mo 3. Feb 2025, 13:58
von Luppo
oldi45 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2025, 11:02
"außerhalb" der Gasflasche
Eine schlüssige Argumentation, der ich folgen könnte (weil ich es so mache).
Ich befürchte nur, es wird tatsächlich auf die Betankung an der Außenseite der Außenwand bestanden.
Egal warum, bringt aber Umsatz.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Mo 3. Feb 2025, 15:14
von oldi45
Luppo hat geschrieben: Mo 3. Feb 2025, 13:58
Ich befürchte nur, es wird tatsächlich auf die Betankung an der Außenseite der Außenwand bestanden.
Egal warum, bringt aber Umsatz.
Es macht doch keinen Unterschied, ob ich die Klappe vom Tankstutzen aufmache oder eine andere Schutzklappe. In meinem Fall ist sie sogar abschließbar und der momentane Tankadapter kann dran bleiben. Also keine Schrauberei an der Tankstellen nachdem das Kläppchen hochgeklappt wurde. Nur Klappe auf, Tankpistole dran und fertig!
Gruß Hajo

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Mo 3. Feb 2025, 15:35
von Luppo
Es macht einen erheblichen Unterschied bei mir.
Neuer Füllschlauch, da der alte zu kurz.
Außendose, abschließbare Dose, Loch in die Außenwand.
Gerade das letzte mache ich nicht selbst, da Dichtigkeitsgarantie.
Also mehrere Hundert Euros Kosten.
Klappe auf, Pistole dran, tanken, das ist ja wohl bei jedem so.
Nur welche Klappe halt.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Mo 3. Feb 2025, 15:57
von Cybersoft
Wenn man es schon nicht nach den neuen Vorschriften machen will dann, in meinen Augen, auch vollständig an der Vorschrift vorbei.
Betankung an der Flasche, fertig aus, zur Prüfung dann Flasche raus, fertig; So einen Affentanz mache ich nicht mit UND wer weiß ob das überhaupt so kommt, selten so eine Aneinanderreihung von Unsinn gehört. Da haben sich wieder einmal Deutsche verkünzelt, sowas bekommt kein anderes Land der Welt hin.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Mo 3. Feb 2025, 16:16
von AndiEh
Cybersoft hat geschrieben: Mo 3. Feb 2025, 15:57
Betankung an der Flasche, fertig aus, zur Prüfung dann Flasche raus, fertig;
Mich würde ja mal interessieren, warum Alugas das Tanken an der Flasche verbietet.
Dies tun sie ja schon immer. (Zumindest schon seit 2023, da ist die älteste Anleitung, welche ich habe)

Gibt es dafür einen technischen Grund?

Gruß
Andi

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Mo 3. Feb 2025, 16:21
von Cybersoft
Ja, das Drehmoment durch die Verlängerungen und Adapter. Das Gewicht der Pistole und Schlauch ist schon was.

Wenn wir zu Zweit sind hält einer den Schlauch, da baue ich mir noch Mal eine Unterstützung in den Kragen, der ist derzeit abgeschraubt.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Mo 3. Feb 2025, 16:41
von oldi45
AndiEh hat geschrieben: Mo 3. Feb 2025, 16:16
Mich würde ja mal interessieren, warum Alugas das Tanken an der Flasche verbietet.
Jetzt mit dem geforderten Schnellverschluss an der Flasche geht es ganz einfach technisch nicht mehr.
Gruß Hajo

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Mo 3. Feb 2025, 17:55
von Cybersoft
Der Schnellverschluss wir auf das Ventil geschraubt, glaube kaum dass die weltweit jetzt nur noch Schnellverschlüsse versenden.
Eine zeitlang gab es ja nur französische Flaschen (mit dem kurzem Gewinde)

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Di 4. Feb 2025, 09:30
von womocamper
Mal ne Frage zum Festeinbau.
Alles was fest mit den Fahrzeug verbunden ist und nur mit Werkzeug entfernt werden kann
muß vom TÜV abgenommen sein und in den Fahrzeugpapieren stehen.

Und alles was ohne Werkzeug entfernt werden kann ist Ladung.

Wenn jetzt die Flaschen nur mit Flügelschrauben gesichert werden und ohne Werkzeug
entfernt werden können ist es dann laut Gesetz auch Ladung.
Braucht also kein TÜV Gutachten und keine Eintragung.
Wie zum Beispiel die Tauschflaschen.

Nur mal so mein Gedanke *SCRATCH*
Oder sehe ich das falsch ?

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Di 4. Feb 2025, 09:39
von Weitreisender
Cybersoft hat geschrieben: Mo 3. Feb 2025, 16:21
Ja, das Drehmoment durch die Verlängerungen und Adapter. Das Gewicht der Pistole und Schlauch ist schon was.

Wenn wir zu Zweit sind hält einer den Schlauch, da baue ich mir noch Mal eine Unterstützung in den Kragen, der ist derzeit abgeschraubt.
Ich halte die Gaspistole immer fest, wenn ich Gas tanke, ich sehe da überhaupt kein Problem.
oldi45 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2025, 16:41
Jetzt mit dem geforderten Schnellverschluss an der Flasche geht es ganz einfach technisch nicht mehr.
Gruß Hajo
Der ist ja auch aus Schilda :-P Warum soll eine befüllbare Gasflasche einen Schnellverschluß brauchen, aber eine normal nicht? Bei mir wird definitiv kein Schnellverschluß dran kommen.

Gruß

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Di 4. Feb 2025, 09:58
von Cybersoft
Wenn Du die Pistole festhalten und gleichzeitig den Knopf drücken kannst, manchmal geht das einfach nicht.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Di 4. Feb 2025, 09:59
von Weitreisender
...mußt du halt besser parken 8-) 8-) 8-) 8-) 8-)

Gruß

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Di 4. Feb 2025, 10:52
von oldi45
womocamper hat geschrieben: Di 4. Feb 2025, 09:30
Wenn jetzt die Flaschen nur mit Flügelschrauben gesichert werden und ohne Werkzeug
entfernt werden können ist es dann laut Gesetz auch Ladung.
Braucht also kein TÜV Gutachten und keine Eintragung.
Wie zum Beispiel die Tauschflaschen.
Genau das ist der Punkt!
Wenn man das neue Rumgeeiere zu den auf uns zukommenden Regelungen liest, wird man sofort darauf gestoßen, dass hier wieder sinnfreie Forderungen unseres geliebten Gasvereines eingeflossen sind.
Die Tauschflasche ist mit einer gefüllten Tankflasche total gleichgestellt, vorausgesetzt sie haben die Zulassungen! Es wird lediglich verständlicherweise gefordert, dass die Tankflasche auch ohne Werkzeuge einfach entfernbar ist, um als Transportgut zu gelten. Das ist nun mit der neu geforderten Schnellkupplung am Schlauch zur "Außenbetankung" gegeben. Außerdem wäre das mit der Direktbetankung an der Flasche auch gegeben. Das verbietet allerdings der Flaschenhersteller, da das Lastmoment auf den Flaschenanschluss zu groß wird.
Gruß Hajo

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Di 4. Feb 2025, 11:31
von Kumopen
oldi45 hat geschrieben: Di 4. Feb 2025, 10:52
.... Außerdem wäre das mit der Direktbetankung an der Flasche auch gegeben. Das verbietet allerdings der Flaschenhersteller, da das Lastmoment auf den Flaschenanschluss zu groß wird.
Gruß Hajo
Aber nur der Alugas. Bei den Stahlflaschen von Gaslow ist es nicht verboten. Wie es bei anderen Flaschen ist, wie z.B. den Grünen von Wynengas, weiss ich nicht.

Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Di 4. Feb 2025, 12:45
von Gulag
womocamper hat geschrieben:
Mal ne Frage zum Festeinbau. Alles was fest mit den Fahrzeug verbunden ist und nur mit Werkzeug entfernt werden kann muß vom TÜV abgenommen sein und in den Fahrzeugpapieren stehen.

Oder sehe ich das falsch ?
Ja, Du siehst hier Einiges falsch: Mein Fahrradträger in der Heckgarage ist Festeinbau, die Reserveradhalterung ebenfalls Festeinbau - und NICHTS ist vom TÜV abgenommen; steht auch nicht in den Papieren.

Es wird hier immer verrückter . . . !

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Di 4. Feb 2025, 12:48
von Cybersoft
Das hängt davon ab ob es eine Tank oder eine Flasche ist. Eine Tank-Aluflasche kann, darf und durfte nicht als Tank eingebaut und eingetragen werden. (Auch wenn das gemacht wurde)
Eine Tank Stahlflasche kann, wenn sie über eine 20G Halterung verfügt, als Tank eingetragen werden.

Diese Logik ist aber nicht neu! Alles was entnehmbar ist, ist nach StVZo, Ladung, das wird nicht eingetragen (dazu zählt dann wohl auch der Fahrradhalter)

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Di 4. Feb 2025, 13:19
von Kumopen
Gulag hat geschrieben: Di 4. Feb 2025, 12:45

Ja, Du siehst hier Einiges falsch: Mein Fahrradträger in der Heckgarage ist Festeinbau, die Reserveradhalterung ebenfalls Festeinbau - und NICHTS ist vom TÜV abgenommen; steht auch nicht in den Papieren.

Es wird hier immer verrückter . . . !
Und Du vergleichst Äpfel mit Birnen....

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Di 4. Feb 2025, 16:07
von Kumopen
womocamper hat geschrieben: Di 4. Feb 2025, 09:30
Mal ne Frage zum Festeinbau.
Alles was fest mit den Fahrzeug verbunden ist und nur mit Werkzeug entfernt werden kann
muß vom TÜV abgenommen sein und in den Fahrzeugpapieren stehen.

Und alles was ohne Werkzeug entfernt werden kann ist Ladung.

Wenn jetzt die Flaschen nur mit Flügelschrauben gesichert werden und ohne Werkzeug
entfernt werden können ist es dann laut Gesetz auch Ladung.
Braucht also kein TÜV Gutachten und keine Eintragung.
Wie zum Beispiel die Tauschflaschen.

Nur mal so mein Gedanke *SCRATCH*
Oder sehe ich das falsch ?
Also ich würde es an den Flaschen festmachen:
Es gibt "Gastanks" auch in Flaschenform, Norm R67. Die kommen eigentlich aus der Flüssiggasantriebsschiene. Diese müssen eingetragen werden. Da habe ich Hochdruck bis zum "Verbraucher" = Verbrennungsmotor. Daher kommen auch die speziellen Halterungen.

Dann habe ich die wiederbefüllbaren Gasflaschen, die an der Flasche mit einem Druckminderer von 30 mbar betrieben werden und eigentlich nicht anders zu betrachten sind wie die Tauschflaschen. Die müssen nicht eingetragen werden. Die Flaschen haben ein CE Zertifikat.

In der Vergangenheit war da viel Grauzone, die der Gasverein und die Montagebetriebe mit diversen Lösungen gefüllt haben, die kurze Zeit später so nicht mehr passend waren wie z.B.:
- die bombenfesten Halterungen mit Mutternverschraubung, dann Flügelschrauben, jetzt Sternschrauben
- feste Verrohrung
- Außenanschluss
- Innentankanschluss

Mir geht ja schon nicht in den Kopf, warum immer von "Einbau" der wiederbefüllbaren Gasflasche gesprochen wird. Wenn jemand eine Tauschflasche in seinen Gaskasten stellt, baut er die dann auch ein?
Zum Einbau wird es doch nur durch das Gedöns, das sich der Gasverein wünscht.