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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Di 4. Feb 2025, 23:53
von AndiEh
Weitreisender hat geschrieben: Di 4. Feb 2025, 20:00
aber die Flaschen stehen hintereinander und bei 1 Tank und 1 Tauschflasche steht die Tauschflasche grundsätzlich hinten.
Hä? Also ich habe mich schon vor Monaten dazu entschieden: Tankflasche hinten, Tauschflasche vorne. Die muß ja im Zweifelsfall mal raus.
Außenanschluß ist auch schon vereinbart, mir ist es sonst einfach zu eng im Gaskasten.

Gruß
Andi

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Mi 5. Feb 2025, 09:35
von womocamper
Cybersoft hat geschrieben: Di 4. Feb 2025, 21:39
Wie soll das mit Flaschen funktionieren die zwar Füllstop, aber keine Multiventil haben?

https://www.lpgparts24.de/Komposit-Tank ... -Fuellstop
Klar funktioniert das.
Ist auch tausendfach erprobt.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Mi 5. Feb 2025, 09:55
von Weitreisender
Weitreisender hat geschrieben: Di 4. Feb 2025, 20:00
aber die Flaschen stehen hintereinander und bei 1 Tank und 1 Tauschflasche steht die Tauschflasche grundsätzlich hinten.
AndiEh hat geschrieben: Di 4. Feb 2025, 23:53
Hä?
Upps, Fehlerteufel in der Tastatur natürlich steht die Tankflasche hinten - wo sonst - sorry

Gruß

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Mi 5. Feb 2025, 09:58
von Cybersoft
womocamper hat geschrieben: Mi 5. Feb 2025, 09:35
Cybersoft hat geschrieben: Di 4. Feb 2025, 21:39
Wie soll das mit Flaschen funktionieren die zwar Füllstop, aber keine Multiventil haben?

https://www.lpgparts24.de/Komposit-Tank ... -Fuellstop
Klar funktioniert das.
Ist auch tausendfach erprobt.
Und dann sollte, nach dem was bisher durchgesickert ist, jedes Mal eine Gasprüfung erfolgen?

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Mi 5. Feb 2025, 11:19
von Weitreisender
Cybersoft hat geschrieben: Mi 5. Feb 2025, 09:58
Und dann sollte, nach dem was bisher durchgesickert ist, jedes Mal eine Gasprüfung erfolgen?
Mein Freund Stephan aus dem Ruhrgebiet würde jetzt dazu sagen: " Ja nee, iss klar und vorm Hammer iss dunkel" *YAHOO*

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Do 6. Feb 2025, 09:23
von Kumopen
Spannend bei der angedachten Regelung ist für mich auch, ob die Festeinbauten so bleiben dürfen, wie sie sind. Fällt also Alles, was in die Fahrzeugpapiere auf der Zulassungsstelle als Gastank eingetragen wurde, nicht unter die Regelung?
Ein fest installierter Gastank ist ja von vornherein so installiert, dass er nicht herausgenommen wird. Muss er nun neuerdings herausnehmbar sein, weil er im Gaskasten verbaut ist?
Wenn aus der wiederbefüllbaren Gasflasche durch Festeinbau und Eintrag in die Fahrzeugpapiere ein Gastank wird, hebelt das dann den Gasvereinsquark aus?
Vorteile wären:
- es gibt Tankflaschen ohne die 10 Jahresprüf-/austauschfrist
- wenn es ein Fachbetrieb installiert, geht wahrscheinlich auch ein Füllventil, das im Gaskasten montiert ist
Nachteile:
- Fachbetrieb für Installation notwendig
- kein einfacher Wechsel mehr möglich zwischen Tauschflaschen und wiederbefüllbaren Gasflaschen, weil festverrohrt bzw. jede Änderung erfordert erneute Gasprüfung
- Gang zur Zulassungsstelle zum Eintrag in die Fahrzeugpapiere notwendig
- evt. Gewichtsnachteile, weil Alugasflaschen für diese Lösung nicht die notwendige Zulassung haben
- Montage von "bombenfesten" Halterungen an zweifelhaften Untergründen

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Do 6. Feb 2025, 09:29
von Chief_U
Wenn ich mir die Bedenken und „Befürchtungen“ so durchlese, wundert mich die überbordende Bürokratie bei uns nicht mehr. Wenn nicht alles bis ins letzte Detail geregelt ist, kommt immer jemand (Anwesende sind nicht gemeint), der noch einen draufsetzt. Eine Eigenverantwortung für sein Tun übernimmt niemand mehr für sich. Als Marktlücke sehe ich eine Gastankflascheneinbauundbenutzungsversicherung.
8-)

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Do 6. Feb 2025, 10:08
von Kumopen
Chief_U hat geschrieben: Do 6. Feb 2025, 09:29
Wenn ich mir die Bedenken und „Befürchtungen“ so durchlese, wundert mich die überbordende Bürokratie bei uns nicht mehr. Wenn nicht alles bis ins letzte Detail geregelt ist, kommt immer jemand (Anwesende sind nicht gemeint), der noch einen draufsetzt. Eine Eigenverantwortung für sein Tun übernimmt niemand mehr für sich. Als Marktlücke sehe ich eine Gastankflascheneinbauundbenutzungsversicherung.
8-)
Klaro, da muss eine Versicherung her, weil selbst wenn Du Fachbetriebe für die Installation ran lässt, hast Du keine Gewähr, dass die installierte Technik länger als für ca. 1 Jahr gesetzes- bzw. regelungskonform bleibt.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Do 6. Feb 2025, 18:03
von Weitreisender
Chief_U hat geschrieben: Do 6. Feb 2025, 09:29
Wenn ich mir die Bedenken und „Befürchtungen“ so durchlese, wundert mich die überbordende Bürokratie bei uns nicht mehr. Wenn nicht alles bis ins letzte Detail geregelt ist, kommt immer jemand (Anwesende sind nicht gemeint), der noch einen draufsetzt. Eine Eigenverantwortung für sein Tun übernimmt niemand mehr für sich. Als Marktlücke sehe ich eine Gastankflascheneinbauundbenutzungsversicherung.
8-)
Völlig richtig, bei uns wird alles so geregelt, das selbst der Dümmste noch damit klarkommt. Anders kann ich mir auch nicht erklären, das man jetzt noch extra regeln muß, das Gasflaschen stehend zu nutzen sind. Was müsste man denn im Kopf haben, um sie liegend oder gar kopfüber zu nutzen? Vielleicht ein Vakuuum?

Gruß

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Do 6. Feb 2025, 18:54
von WoMoFahrer
Die feste Verrohrung ist absoluter Quatsch, denn die Truma Druckminderer haben nur eine Zulassung um mit Schläuchen mit Schlauchbruchsicherung an die Flaschen angeschlossen werden dürfen. Ich wusste gar nicht, dass man Gasflaschen mit Füllstop in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen kann, das geht doch nur mit Gastanks, die Gas in flüssiger Form für den Antrieb des Fahrzeugs dienen. So steht das in der Regelung 67 der EU auf die sich der Gasverein immer bezieht.

Unser Gasflaschen mit Füllstop stehen nur im gelben Gasheft drin.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Do 6. Feb 2025, 19:14
von Cybersoft
Da waren ein paar Prüfer, sagen wir Mal, unkonzentriert.
Wenn man das als normaler Mensch durchdenkt, sind es Flaschen, selbst im Gasbuch haben die nichts zu suchen, da es laut Gesetz Ladung ist. Und genau so werde ich das auch in Zukunft handhaben.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Do 6. Feb 2025, 19:23
von Weitreisender
Manche können auch zaubern, denn "verhaftet" man unsere geliebten Travelmates und legt ihnen Stahlbänder an, werden sie automatisch zu Tanks und man sieht noch nicht einmal einen Unterschied :-O :-O :-O

Dinge gibt´s

Gruß

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Do 6. Feb 2025, 19:26
von WoMoFahrer
Das weiß ich jetzt seit 8 Jahren, aber vor 9 Jahren war ich noch nicht so schlau.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Fr 7. Feb 2025, 00:46
von Weitreisender
Kumopen hat geschrieben: Do 6. Feb 2025, 09:23
Spannend bei der angedachten Regelung ist für mich auch, ob die Festeinbauten so bleiben dürfen, wie sie sind. Fällt also Alles, was in die Fahrzeugpapiere auf der Zulassungsstelle als Gastank eingetragen wurde, nicht unter die Regelung?
Ein fest installierter Gastank ist ja von vornherein so installiert, dass er nicht herausgenommen wird. Muss er nun neuerdings herausnehmbar sein, weil er im Gaskasten verbaut ist?
Wenn aus der wiederbefüllbaren Gasflasche durch Festeinbau und Eintrag in die Fahrzeugpapiere ein Gastank wird, hebelt das dann den Gasvereinsquark aus?
Vorteile wären:
- es gibt Tankflaschen ohne die 10 Jahresprüf-/austauschfrist
- wenn es ein Fachbetrieb installiert, geht wahrscheinlich auch ein Füllventil, das im Gaskasten montiert ist
Nachteile:
- Fachbetrieb für Installation notwendig
- kein einfacher Wechsel mehr möglich zwischen Tauschflaschen und wiederbefüllbaren Gasflaschen, weil festverrohrt bzw. jede Änderung erfordert erneute Gasprüfung
- Gang zur Zulassungsstelle zum Eintrag in die Fahrzeugpapiere notwendig
- evt. Gewichtsnachteile, weil Alugasflaschen für diese Lösung nicht die notwendige Zulassung haben
- Montage von "bombenfesten" Halterungen an zweifelhaften Untergründen
Du stellst völlig berechtigte Fragen, ich habe noch ein paar zusätzliche:

- was ist bei einem seitlichen Gaskasten mit Außentüre und hintereinanderstehenden Flaschen, da kann man gar keinen Aussenanschluß herstellen ohne den Gaskastenbereich verlassen zu müssen - Geht also nicht

- Flaschen auf einem Gasauszug - Außenanschluß nicht möglich ohne Stillsetzung des Gasauszuges - Ist das dann schon Außenbetankung?

- 2 Tankflaschen, mittels T-Stück und Hochdruckschlauch zur 2. Flasche (Füllung) - brauchen da beide einen Schnellverschluß - und wozu überhaupt?

- Tausche der Tankflasche gegen Tauschflasche und zurück - brauche ich da wieder eine Gasprüfung?

Es gibt wohl noch mehr Ausnahmetatbestände, die alle nicht in der Novellierung der Verordnung berücksichtigt sind und das öffnet den Prüfern der zukünftigen Gasprüfung wieder jeden Interpretations- und Ermessenspielraum und damit eben wieder keine Rechtsicherheit für die Betreiber.

Warum muß das alles überregelt werden, kann man nicht einfach sagen: Flasche ist Flasche, befüllbar oder nicht - egal!

........aber das wäre wohl zu einfach und nicht "Deutschland Like" 😎

Gruß
-

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Fr 7. Feb 2025, 08:34
von womocamper
Weitreisender hat geschrieben: Fr 7. Feb 2025, 00:46

........aber das wäre wohl zu einfach und nicht "Deutschland Like" 😎

Gruß
-
Eher nicht money like *THUMBS UP*

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Fr 7. Feb 2025, 10:02
von Sprinterteufel
Weitreisender hat geschrieben: Fr 7. Feb 2025, 00:46
Kumopen hat geschrieben: Do 6. Feb 2025, 09:23
Spannend bei der angedachten Regelung ist für mich auch, ob die Festeinbauten so bleiben dürfen, wie sie sind. Fällt also Alles, was in die Fahrzeugpapiere auf der Zulassungsstelle als Gastank eingetragen wurde, nicht unter die Regelung?
Ein fest installierter Gastank ist ja von vornherein so installiert, dass er nicht herausgenommen wird. Muss er nun neuerdings herausnehmbar sein, weil er im Gaskasten verbaut ist?
Wenn aus der wiederbefüllbaren Gasflasche durch Festeinbau und Eintrag in die Fahrzeugpapiere ein Gastank wird, hebelt das dann den Gasvereinsquark aus?
Vorteile wären:
- es gibt Tankflaschen ohne die 10 Jahresprüf-/austauschfrist
- wenn es ein Fachbetrieb installiert, geht wahrscheinlich auch ein Füllventil, das im Gaskasten montiert ist
Nachteile:
- Fachbetrieb für Installation notwendig
- kein einfacher Wechsel mehr möglich zwischen Tauschflaschen und wiederbefüllbaren Gasflaschen, weil festverrohrt bzw. jede Änderung erfordert erneute Gasprüfung
- Gang zur Zulassungsstelle zum Eintrag in die Fahrzeugpapiere notwendig
- evt. Gewichtsnachteile, weil Alugasflaschen für diese Lösung nicht die notwendige Zulassung haben
- Montage von "bombenfesten" Halterungen an zweifelhaften Untergründen
Du stellst völlig berechtigte Fragen, ich habe noch ein paar zusätzliche:

- was ist bei einem seitlichen Gaskasten mit Außentüre und hintereinanderstehenden Flaschen, da kann man gar keinen Aussenanschluß herstellen ohne den Gaskastenbereich verlassen zu müssen - Geht also nicht

- Flaschen auf einem Gasauszug - Außenanschluß nicht möglich ohne Stillsetzung des Gasauszuges - Ist das dann schon Außenbetankung?

- 2 Tankflaschen, mittels T-Stück und Hochdruckschlauch zur 2. Flasche (Füllung) - brauchen da beide einen Schnellverschluß - und wozu überhaupt?

- Tausche der Tankflasche gegen Tauschflasche und zurück - brauche ich da wieder eine Gasprüfung?

Es gibt wohl noch mehr Ausnahmetatbestände, die alle nicht in der Novellierung der Verordnung berücksichtigt sind und das öffnet den Prüfern der zukünftigen Gasprüfung wieder jeden Interpretations- und Ermessenspielraum und damit eben wieder keine Rechtsicherheit für die Betreiber.

Warum muß das alles überregelt werden, kann man nicht einfach sagen: Flasche ist Flasche, befüllbar oder nicht - egal!

........aber das wäre wohl zu einfach und nicht "Deutschland Like" 😎

Gruß
-
Zitat:
Warum muß das alles überregelt werden, kann man nicht einfach sagen: Flasche ist Flasche, befüllbar oder nicht - egal!

Mir fällt dazu nur folgender Spruch ein ------ Flasche leer------ wie sagten die Gallier... die spinnen...

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Fr 7. Feb 2025, 10:17
von oldi45
Kumopen hat geschrieben: Do 6. Feb 2025, 09:23
Wenn aus der wiederbefüllbaren Gasflasche durch Festeinbau und Eintrag in die Fahrzeugpapiere ein Gastank wird, hebelt das dann den Gasvereinsquark aus?
Vorteile wären:
- es gibt Tankflaschen ohne die 10 Jahresprüf-/austauschfrist
- wenn es ein Fachbetrieb installiert, geht wahrscheinlich auch ein Füllventil, das im Gaskasten montiert ist
Nachteile:
- Fachbetrieb für Installation notwendig
- kein einfacher Wechsel mehr möglich zwischen Tauschflaschen und wiederbefüllbaren Gasflaschen, weil festverrohrt bzw. jede Änderung erfordert erneute Gasprüfung
- Gang zur Zulassungsstelle zum Eintrag in die Fahrzeugpapiere notwendig
- evt. Gewichtsnachteile, weil Alugasflaschen für diese Lösung nicht die notwendige Zulassung haben
- Montage von "bombenfesten" Halterungen an zweifelhaften Untergründen
Ein Festeinbau als Gastank, entsprechend der Vorschriften für die Montage in PKWs mit Gasbetrieb, erfordert auch die Absicherung einer 8G Belastung für diesen Tank. Das wäre technischer Unsinn. Unsere Flaschen werden nicht für die Nutzung des unter Hochdruck zu fördernden flüssigen Gasanteiles an den Fahrzeugantrieb, sondern für die Förderung des gasförmigen Gasanteiles über einen Druckregler für Heizzwecke, genutzt.
Gruß Hajo

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Sa 8. Feb 2025, 10:14
von Nachtfahrer
Hallo Kumopen

es gibt Tankflaschen ohne 10 Jähriger Prüfung,schau bei CAMPKO Gastankflasche

Gruß Günter

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Sa 8. Feb 2025, 13:41
von wf-aus-d
Tach Zusammen!
Mich interessiert das Thema Gas im WoMo, offengestanden, nur am Rande. Jedoch wurde ich durch Videos bei YT "aufgescheucht", denn 2023 wurde in meinem Knaus eine "Gastankflasche" eingebaut.
P1040120.JPG
P1040121.JPG
Fahre ich die ganze Zeit mit einer rollenden Bombe herum?
Was ist an der Möglichkeit dieser Betankung auszusetzen?
Warum ist kein Bestandsschutz vorgesehen?

Fragen über Fragen.

Nur damit man mich nicht falsch versteht: Selbstverständlich möchte ich nicht mit einem unsicheren Fahrzeug unterwegs sein und möglicherweise andere und mich gefährden!

LG, Werner

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Sa 8. Feb 2025, 13:57
von Cybersoft
:Ironie:
Ja bist Du denn wahnsinnig? So geht das ja schon seit 2 Jahren nicht, da hat Dich ein Verkäufer aber schon richtig übers Ohr gehauen.