Fahrtenschreiber Wohnmobil

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Hans 7151
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#121

Beitrag von Hans 7151 »

Billy1707 hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 14:42
Er meinte.....
Hab nochmal zurück geblättert, hab dazu schon geantwortet. Auch auf Balm gibts dort eindeutige Angaben.

Grüße Hans
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Billy1707
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#122

Beitrag von Billy1707 »

Hans 7151 hat geschrieben: Sa 20. Sep 2025, 12:53


Bin mal gespannt ob sich welche äußern.

Grüße Hans
Hans, darauf habe ich geantwortet.

Mein Bekannter hat vorgestern in Landau a.d. Isar den TÜV gemacht. Ist ja nicht weit weg von Dir.
Der ganze Ausbau wurde über Monate vom TÜV begleitet.
Gibt es eine aktuellere Einschätzung der Situation ?

Kannst natürlich auch auf HACO und friends vertrauen.
Wenn Du aber nur das lesen willst, was Du gerne möchtest,
ist das auch ok für mich.
Sorry für meinen Beitrag.
Grüße Billy *HI*

YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
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Hans 7151
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#123

Beitrag von Hans 7151 »

Ich glaube weder Haco noch sonstigen Beiträgen auf Youtube. Das ist alles mehr Wunschdenken als realität was da berichtet wird. Auch wenn die Beiden von Haco vorgestellten Betroffenen nichts mehr davon gehört haben, kann durchaus sein. Dies hat aber noch lange keine rechtliche Bedeutung. Geh auf Balm, Bundesamt für Logistik und Mobilität, früher BAG, Bundesanstalt für Güterverkehr. Warum wurde es umbenannt. Weil sie jetzt für alle Verkehrsteilnehmer zuständig ist.
Und dort steht eindeutig ohne jeden Zweifel Fahrerkarte. Und was da irgendwo in einer TÜVstelle hineininterpretiert wird hat keine rechtliche Gültigkeit.

Und nochmal, mich interessiert dieses Thema auch wenn ich nicht Betroffener bin. Für das ist doch das Forum da, und wenns jemand nicht interessiert , einfach weiterklicken.
Ich habe eine Frage an die (möglicherweise) Betroffenen gestellt.
Aber anscheinend gibts keine WOMOBesitzer >7,5 oder es interessiert sie nicht.

Grüße Hans
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AndiEh
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#124

Beitrag von AndiEh »

Hans 7151 hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 09:34
Aber anscheinend gibts keine WOMOBesitzer >7,5 oder es interessiert sie nicht.
Hans, bei diesem Thema ging es aber gar nicht um Wohnmobile über 7,5t sondern um Wohnmobile die eben keinen Fahrtenschreiber haben, weil sie unter 7,5t liegen, welche aber durch einen Anhänger auf 7,5t kommen.

Dies war Jahrzehnte kein Problem, sollte aber auf einmal dazu führen, dass sie fahrtenschreiberpflichtig werden. Und das auch nur weil man vergessen hatte für irgendeinen Bürokraten auch noch die letzte Ungereimtheit als Ausnahme in die Bestimmungen für den Güterverkehr zu schreiben.

Da man da aber offensichtlich nichts mehr weiter gehört hat, scheint wohl jemand die Notbremse gezogen zu haben, bevor das Ganze eskaliert.

Gruß
Andi
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Hans 7151
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#125

Beitrag von Hans 7151 »

AndiEh hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 11:02
Hans, bei diesem Thema ging es aber gar nicht um Wohnmobile über 7,5t sondern um Wohnmobile die eben keinen Fahrtenschreiber haben, weil sie unter 7,5t liegen, welche aber durch einen Anhänger auf 7,5t kommen.
Es betrifft alle egal ob die 7,5to. durch den Anhänger oder als Solofahrzeug überschritten werden.
AndiEh hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 11:02
Da man da aber offensichtlich nichts mehr weiter gehört hat, scheint wohl jemand die Notbremse gezogen zu haben, bevor das Ganze eskaliert.
Darauf würde ich mich nicht verlassen, auf der offiziellen Seite des BALM hat sich nichts geändert.
AndiEh hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 11:02
Und das auch nur weil man vergessen hatte für irgendeinen Bürokraten auch noch die letzte Ungereimtheit als Ausnahme in die Bestimmungen für den Güterverkehr zu schreiben.
Ich denke den Bürokraten ist das egal wie aufwändig das ist. Ich hab da schon mehrere Schulungen mit gemacht. Wenn man da dann nachfragt wie sie sich die Umsetzung vorgestellt haben dann kommt als Antwort immer nur " das Gesetz ist da, es muss umgesetzt werden, da muss sich jeder reinarbeiten Punkt".
Wobei hier eine Anwendung im Moment nicht möglich ist weil zur Anwendung eine Unternehmerkarte nötig ist. Eine Unternehmerkarte kann aber nur ein Unternehmen erhalten. Selbst für mich wäre es ein Problem denn dann müßte ich das Wohnmobil auf mein Unternehmen anmelden. Dann wiederum besteht auch für Fahrzeuge zwischen 3,5 -7,5 to eine Fahrtschreiberpflicht bei Grenzüberschreitendenverkehr,ob das dann wieder auf Womos gelten würde weiß ich nicht. Man könnte da echt den Teufel an die Wand malen.
Wenn das wirklich bis zur Ekstase durchgezogen wird, dann sind Womos über7,5to. Geschichte.

Grüße Hans
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AndiEh
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#126

Beitrag von AndiEh »

Hans 7151 hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 13:55
Darauf würde ich mich nicht verlassen, auf der offiziellen Seite des BALM hat sich nichts geändert.
Das ist das, was ich meine. Seit Jahr(zehnten) war jedem klar, die Bestimmungen für den Fahrtenschreiber bezogen sich schon immer auf den gewerblichen Güter und Personenverkehr und dienen dem Schutz der abhängig angestellten Fahrer.
Nur war und ist die Verordnung halt schlecht formuliert und nur durch die Präambel der Verordnung wird klar, was der Zweck der Verordnung ist.
Leider hat man bei der Forumulierung der Ausnahmen eben auch so etwas wie die Wohnmobile, also Unterformen des PKWs mit Anhänger vergessen.

Gruß
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Hans 7151
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#127

Beitrag von Hans 7151 »

Hans 7151 hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 13:55
Dann wiederum besteht auch für Fahrzeuge zwischen 3,5 -7,5 to eine Fahrtschreiberpflicht bei Grenzüberschreitendenverkehr,ob das dann wieder auf Womos gelten würde weiß ich nicht.
Da hab ich einen schmarrn geschrieben, bei gewerblicher Nutzung ist immer ein Fahrtenschreiber nötig> 3,5to. Und bei Grenzüberschreitenden ab 2,8to. gewerblich.

Grüße Hans
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Nikolena
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#128

Beitrag von Nikolena »

Hans, frag doch mal bei Morelo nach. Da dürftest du doch jetzt einen Kontakt haben. Die Firma sollte doch nennenswert betroffen sein und Regelungen wie Auwirkung aus dem Effeff kennen.
Es grüßt der Wolfgang :-)

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Hans 7151
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#129

Beitrag von Hans 7151 »

Nikolena hat geschrieben: Mo 22. Sep 2025, 05:46
Hans, frag doch mal bei Morelo nach. Da dürftest du doch jetzt einen Kontakt haben. Die Firma sollte doch nennenswert betroffen sein und Regelungen wie Auwirkung aus dem Effeff kennen.
Naja so richtig eindeutige Auskunft geben die nicht. Die sagen das kommt nicht und sie stehen mit den entsprechenden Behörden in Verbindung.
Das wäre der Tod für Concorde Morelo und Hersteller von großen Mobilen.

Grüße Hans
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Nikolena
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#130

Beitrag von Nikolena »

Hans 7151 hat geschrieben: Mo 22. Sep 2025, 18:29
….
Das wäre der Tod für Concorde Morelo und Hersteller von großen Mobilen.
….
Soweit würde ich nicht gehen. Das gäbe anfangs einen Aufschrei, aber wer sich so ein Dickschiff mit >7,5 t ZGG holen will hat ja schon seine Gründe. Ich glaube nicht, dass eine Fahrtenschreiberpflicht davon abhält Ein paar vielleicht. Ist aber auch nur ne Gewöhnungssache.
Bußgeldkatalog unter FAQ hat geschrieben:
Dort steht auch noch die Ausdrücklichkeit des gewerblichen oder Personenverkehrs über 8 Pax drin.

Im BALM habe ich auch nix anderes gefunden, bin aber auch nicht in die Tiefen gegangen. Du?
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Hans 7151
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#131

Beitrag von Hans 7151 »

Nikolena hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 07:43
Soweit würde ich nicht gehen. Das gäbe anfangs einen Aufschrei, aber wer sich so ein Dickschiff mit >7,5 t ZGG holen will hat ja schon seine Gründe. Ich glaube nicht, dass eine Fahrtenschreiberpflicht davon abhält Ein paar vielleicht. Ist aber auch nur ne Gewöhnungssache.
Naja, man denk sich vielleicht " Okay wenns denn sein muss dann bau ich den Fahrtschreiber ein denn wenn ich ein Mobilchen kaufe daß 200tsd Euronen aufwärts kostet dann ist doch egal ob ich nochmal 5tsd. drauf leg und die Hard u.-Software anschaffe".
Aber jetzt kommt dann die Anwendung und wenn da wiederum keine Änderung geschaffen wird dann kann der Polizist auch nur nach der Verordnung arbeiten die auch für den Güterverkehr gilt. Und das ist dann die große Schwierigkeit Lenk und Ruhezeiten einzuhalten.
Nur mal kurz dargestellt. Wochenendruhezeit 45 Std. ohne jegliche Unterbrechung. Dann könnt ja so manch einer sagen, gut dann fährt die Frau ein WE und das andere Mann. Aber während der Wochenendruhezeit darf man sich nicht im Fahrzeug befinden. Dann alle anderen Ruhezeiten die auch wiederum mit vielen Besonderheiten. Normal 45 Std. Wochenlenkzeit kann auch verlängert werden. Muss aber vorher und nachher berücksichtig werden weils keine Woche null gibt, es gilt immer der 2 Wochenzeitraum.
Dann Nachträge machen, was würde da gefordert , keine Ahnung? Dann wenn einer beruflich fährt dann kann er nicht mehr am Freitagabend schnell mal zum Chiemsee auf ein WE fahren.
Aber jetzt kommt der Oberhammer, dann könnte man sich ja denken, das Risiko kontrolliert zu werden lag bisher bei 1 mal in 17 Jahren. Würde man auch noch überleben. Aber seit Juni 2019 ist man mit Funksender ausgerüstet d. h. der vorbeifahrende Polizist bekommt sofort automatisch daß Verstöße auf dem Gerät gespeichert sind.
Und in kürze werden alle Fahrzeuge ( alte Fahrzeuge müssen umgerüstet werden) Onlinevernetzt, d.h.man ist immer und überall kontrollierbar egal ob im In.-oder Ausland das Fahrzeug wird per GPSdaten geortet und überwacht. Man kann auch nicht ohne Fahrerkarte fahren und dann in der Wochenendruhezeit nur zur Entsorgungsstation fahren. Ne wird alles aufgezeichnet, dann kann zwar nicht mehr zuordnen welcher Fahrer es war aber als Besitzer trägt man wieder die Verantwortung für die Sachgemäße Anwendung.
Und meine Befürchtung ist die wie es immer kommt, sieht man bei der Maut. Man hat mit Fahrzeugen > 12to. begonnen. Später wurde dann erweitert auf Fahrzeuge >7,499to. und jetzt sind wir schon bei >3,5to. Oder auch die Fahrtschreiberpflicht wurde kürzlich erweitert bei Grenzüberschreitenden Verkehr ab 2,8 to. Früher war alles frei >3,5to. So sehe ich halt die große Befürchtung daß es zwar im Augenblick mich und die aller aller meisten nicht betrifft. Aber ich bin mir sicher es wird auch beim Fahrtschreiber so kommen und nach und nach alle Fahrzeuge betreffen.
Auch für PKW's kann man mit seiner Versicherung vereinbaren daß sie meine Fahrdaten auswerten dürfen und somit ich einen zusätzlichen Rabatt erhalte wenn ich sehr vorsichtig fahre, aber es kann auch anders kommen und man bezahlt mehr weil sich die Versicherung noch vorsichtiger wünscht. Und irgendwann wird der Staat sagen her mit den Daten.
Mit dieser Technik heutzutage und die KI dazu, dann ist ne Totalüberwachung möglich und ich bin mir sicher sie wird kommen.


Grüße Hans
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Nikolena
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#132

Beitrag von Nikolena »

Ja, ich kenne die Regelungen. Fehlen noch die Module. Bin selbst Spediteur im ausserkonventionellen Schwerlast-Bereich. Dort ist das ganz normales Tagesgeschäft und verschärft sich alljährlich.

Ich bin aber bei Freizeitmobilen der Überzeugung, dass der Begriff des „Gewerblichen Güterkraftverkehrs“ ausschliesslich gemeint ist, auch weiterhin nur Anwendung finden wird und Reisemobile ausgenommen werden. Sogar über 7,49 to ZGG.

Hier mal die Kommentierung des CIVD
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Hans 7151
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#133

Beitrag von Hans 7151 »

Ich hoffe mal daß der CIVD sich durchsetzt und dieser Wahnsinn gestoppt wird.

Grüße Hans
Bevaube
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#134

Beitrag von Bevaube »

Nikolena hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 09:47
Ja, ich kenne die Regelungen. Fehlen noch die Module. Bin selbst Spediteur im ausserkonventionellen Schwerlast-Bereich. Dort ist das ganz normales Tagesgeschäft und verschärft sich alljährlich.

Ich bin aber bei Freizeitmobilen der Überzeugung, dass der Begriff des „Gewerblichen Güterkraftverkehrs“ ausschliesslich gemeint ist, auch weiterhin nur Anwendung finden wird und Reisemobile ausgenommen werden. Sogar über 7,49 to ZGG.

Hier mal die Kommentierung des CIVD
Ich sehe das genauso!
Mich persönlich betrifft das nicht, aber ich würde in der Lage eine gerichtliche Auseinandersetzung keinesfalls scheuen. Das dürfte zwar Geld kosten, aber mit geschickter Platzierung in den Medien käme sicher mehr als genügend Unterstützung zusammen.

Gruss, Beat.
Cash
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#135

Beitrag von Cash »

Wer einen Morelo mit AHK konfiguriert, muß nun zwangsläufig ein Fartenschreber mitbestellen, oder das zulässige Zuggesammtgewicht wird auf 7,5 t begrenzt! Das gleiche gilt angeblich auch für andere Liner.

Beste Grüße Cash
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Hans 7151
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#136

Beitrag von Hans 7151 »

Cash hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 19:04
Das gleiche gilt angeblich auch für andere Liner.
Woher hast Du diese Info. Wenn der Liner leer mehr wiegt als7,5to. bleibt nur der Fahrtenschreiber.
Ich war letzte Woche hab beim TÜV nachgefragt ob ich die zHm ( früher Zuggesamtgewicht) auf 7,5to ablasten kann. Heute der Rückruf. Seinen Angaben nach ist eine Ablastung nur möglich wenn es einen technischen Grund gibt. Einfach nur ist nicht mehr möglich.

Grüße Hans
Cash
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#137

Beitrag von Cash »

Will einen Loft kaufen 5990Kg, maximale Anhängelast 1500kg. Auskunft von Morelo alle Fzg. über 7500kg mit AHK werden sofort nur noch mit Fahrtenschreiber (1500€) ausgeliefert. Der Händler prüft gerade ob ich mit Fahrtenschreiber mehr anhängen kann.
Beste Grüße Cash
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Hans 7151
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#138

Beitrag von Hans 7151 »

Cash hat geschrieben: Do 25. Sep 2025, 20:39
Will einen Loft kaufen 5990Kg,
Kommst Du mit dem GG zurecht. Mein Home hat 5800 da bleibt nicht viel Zuladung.
Willst Du dir einen Fahrtschreiber antun?
Cash
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#139

Beitrag von Cash »

Hallo Hans,
habe Loft geschrieben, aber es ist ein neuer Home aufgelastet auf 5990kg bei normalem Gewicht 5800kg hast Du nur die Magerversion! Wenn ich solo fahre würde ich keine Fahrerkarte benötigen. Den Hänger mit dem Jimny benutze ich eigendlich nur in Deutschland. Ich werde nächste Woche mal den Hänger wiegen.
Beste Grüße Cash
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Hans 7151
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Re: Fahrtenschreiber Wohnmobil

#140

Beitrag von Hans 7151 »

Ich habe den alten Home der geht nur bis 5800. Hätte aber auch gerne manchmal einen PKW mitgenommen. Mit den restlichen 1700kg bis 7,5 reichen mir, aber das zHm ist höher als 7,5to. Niemand kann mir sagen ob die mögliche zHm zählt oder nur die tatsächliche zHm.
Aber eins ist sicher, Fahrtschreiber bau ich nicht ein.

Grüße Hans
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