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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 11:13
von <Anon1>
Ich lasse mir nächste Woche zwei 14 kg Alutankflaschen einbauen, einschließlich TÜV Abnahme als Tank. Somit kann ich ich die Anlage legal nutzen, wofür sie Sinn macht, selbst überall Gas zu tanken.

Irgendwelche Tricks, nur um ein paar Euro für die Halterung zu sparen, liegen mir nicht. Selbst wenn es spitzfindig ausgelegt rechtlich möglich ist.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 11:15
von fernweh007
Einfach, pragmatisch, problemlos
Kein Gemecker von TÜV und nur ein leichtes Lächeln bei der Gasprüfung
LG
Dietmar
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 14:21
von oldi45
Hallo Bernd, bin gespannt auf die TÜV-Abnahme als Tank entsprechend der StVZO (Flüssiggasentnahme für den Fahrantrieb). Dann muss der TÜV auch die 20g Sicherung attestieren. Dazu ist aber eine entsprechende Belastungsmessung oder anderweitiger Nachweis notwendig.
Berichte bitte mal.
Gruß Hajo
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 14:26
von Alfred
oldi45 hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 14:21
Hallo Bernd, bin gespannt auf die TÜV-Abnahme als Tank entsprechend der StVZO (Flüssiggasentnahme für den Fahrantrieb). Dann muss der TÜV auch die 20g Sicherung attestieren. Dazu ist aber eine entsprechende Belastungsmessung oder anderweitiger Nachweis notwendig.
Berichte bitte mal.
Gruß Hajo
Da bin ich auch gespannt, auf Infos und Fotos.
Wenn das geht, mach ich es sofort mit. Vermutlich verwechselt der Kollege da aber was, es handelt sich ja nicht um
Gas für den Fahrantrieb.
In Toni`s (aka Tonicek) Womo konnte ich mal einen echten Tank besichtigen, der war in der Heckgarage eingebaut.
Grüße, Alf
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 14:47
von <Anon1>
oldi45 hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 14:21
Hallo Bernd, bin gespannt auf die TÜV-Abnahme als Tank entsprechend der StVZO (Flüssiggasentnahme für den Fahrantrieb). Dann muss der TÜV auch die 20g Sicherung attestieren. Dazu ist aber eine entsprechende Belastungsmessung oder anderweitiger Nachweis notwendig.
Berichte bitte mal.
Gruß Hajo
Hallo Hajo, das was Du beschreibst ist für die Tankflaschen unerfüllbar. Das ist aber auch nicht die Voraussetzung, es handelt sich nicht um eine Flüssiggasentnahme für den Fahrantrieb. Es gibt pragmatische TÜV Prüfer. Ich werde berichten...
Ich kaufe zwar nicht die Gastankflaschen von Wynen, aber die Aussage passt soweit.
Wynen Gas hat geschrieben:Stehende Tanks mit der Zulassung als Gastank - ortsfest - (nach 67 R 01) dürfen nur dann, von Privatpersonen an öffentlichen LPG Tankstellen betankt werden, wenn sie mit dem Fahrzeug fest verbunden sind ,Tankhalter Artikel Nr.: 10450 inclusive Laborbericht. Dieser Gastank stehend muss genauso wie alle anderen Festtanks vom TÜV in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Laut DVGW muss die Befüllung von Aussen über einen Füllschlauch (Abgen. nach 67 R01)sowie einer Aussenbefüllung genutzt werden.
https://www.wynen-gas.de/beitrag/betank ... ehend.html
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 15:35
von willy13 (verstorben)
Was ich in diesem Forum noch nicht geschrieben habe, ich bin in Besitz der ADR-Bescheinigung, auch GGVS-Schein genannt, und damit darf ich 25.000L Flüssiggas im Tankwagen transportieren und abladen, aber angeblich keine 11kg Gastankflasche befüllen
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 16:06
von akany
willy13 hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 15:35
Was ich in diesem Forum noch nicht geschrieben habe, ich bin in Besitz der ADR-Bescheinigung, auch GGVS-Schein genannt, und damit darf ich 25.000L Flüssiggas im Tankwagen transportieren und abladen, aber angeblich keine 11kg Gastankflasche befüllen
Iss doch normal... mit 25.000L würde die 11kg Flasche doch sowas von überlaufen... tsss, Tssss, tsss....

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Mo 25. Jan 2021, 17:18
von wolle
willy13 hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 15:35
Was ich in diesem Forum noch nicht geschrieben habe, ich bin in Besitz der ADR-Bescheinigung, auch GGVS-Schein genannt, und damit darf ich 25.000L Flüssiggas im Tankwagen transportieren und abladen, aber angeblich keine 11kg Gastankflasche befüllen.
Das darf keiner, nicht mal der Tankwart.
Dafür darfst mit deinem ADR Schein und deinem Flüssiggaslaster in die Tankstelle fahren und den Flüssiggastank füllen. Das darf sonst fast keiner.
Gruß
wolle
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 26. Jan 2021, 20:06
von oldi45
Hallo Bernd,
Wynen folgt der Argumentation vom DVFG, wonach Tankflaschen für die Heizung in Wohnmobilen den Tanks entsprechend der STVZO für Fahrantriebe in Fahrzeugen entsprechen und damit die ECE R 67.01 zutrifft. Die Anforderungen der ECE R 67.01 regelt aber nur die Herstellung, die Zulassung, die Prüfung und den Einbau der Gasanlage für die motorische Verbrennung und damit die Entnahme aus der Flüssigphase, während die Versorgung von im Wohnmobil installierte Gasgeräte aus der Gasphase heraus erfolgt. Also total andere Nutzung der Tankflasche, vergleichbar der Tauschflasche!!
Ich bin gespannt.
Gruß Hajo
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 26. Jan 2021, 20:33
von <Anon1>
oldi45 hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 20:06
Also total andere Nutzung der Tankflasche, vergleichbar der Tauschflasche!!
Ich bin gespannt.
Gruß Hajo
Hajo, das zeigt die Verunsicherung der Anbieter. Ehrlich gesagt, mir ist es völlig wurscht, wer welche Bestimmungen wie auslegt. Das Thema ist wie es ist, wenn der TÜV unter diesem Aspekt meine Tankflaschen abnimmt, auch egal. Nur das Ergebnis zählt.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 26. Jan 2021, 21:21
von AndiEh
Randbemerkung: Es müsste mal einer das Thema Gastankflachen vor Gericht klären lassen. Egal wie man es dreht oder wendet, es gibt immer jemanden, der ruft "ich weiß es besser und habe recht" Damit meine ich ausnahmsweise mal nicht Forenmitglieder sondern die Organisationen und ihre Händler selber.
Das nervt alles tierisich, wenn man sich für das Thema interessiert.
Gruß
Andi
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 26. Jan 2021, 22:00
von fernweh007
AndiEh hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 21:21
Das nervt alles tierisich, wenn man sich für das Thema interessiert.
Gruß
Andi
Deshalb kann ich mich nur selbst zitieren.
Meine "Variante" ist höchstens (wenn überhaupt) für 2 Minuten an der Tankstelle irgendwie halblegal
In der restlichen Zeit habe ich einfach 2 Gasflaschen (Tank und Tausch) am Bändchen drin stehen .... und wenn einer bei TÜV oder Gasprüfung mal meckert, steht die Tankflasche in 1 Minute in der Garage
fernweh007 hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 11:15
Einfach, pragmatisch, problemlos
Kein Gemecker von TÜV und nur ein leichtes Lächeln bei der Gasprüfung
LG
Dietmar
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 26. Jan 2021, 22:12
von Agent_no6
AndiEh hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 21:21
Das nervt alles tierisich, wenn man sich für das Thema interessiert.
Gruß
Andi
Andi, wenn du gerne Gas tanken willst und dir das Geld für die Tankgasflasche(n) wert ist, stelle die einfach rein und gut ist. Wozu sich einen Kopf machen, manchmal ist es auch des guten zuviel. Viele machen das und gut.
Ich tanke manchmal auch meine - normalen - Gasflaschen, wahrscheinlich unwesentlich illegaler als manch einer seine Tankgasflasche, so what.
Wo kein Kläger auch kein Richter...
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 26. Jan 2021, 22:36
von <Anon1>
fernweh007 hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 22:00
Meine "Variante" ist höchstens (wenn überhaupt) für 2 Minuten an der Tankstelle irgendwie halblegal
In der restlichen Zeit habe ich einfach 2 Gasflaschen (Tank und Tausch) am Bändchen drin stehen .... und wenn einer bei TÜV oder Gasprüfung mal meckert, steht die Tankflasche in 1 Minute in der Garage
fernweh007 hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 11:15
Einfach, pragmatisch, problemlos
Kein Gemecker von TÜV und nur ein leichtes Lächeln bei der Gasprüfung
LG
Dietmar
Dietmar, auf solche "Spielchen" habe ich keine Lust. Außerdem möchte ich eine Außenbetankung nutzen, daher kommt nur ein Festeinbau mit TÜV Abnahme in Frage. Ist teuer, aber was solls, gehört zum Hobby...

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 26. Jan 2021, 23:19
von womocamper
Ich habe nur eine Alutankflasche, die wird behandelt wie die Graue die danebensteht.
Ich mach es wie Willy, benutze sie als normale 11 kg Gasflasche.
Wie das Gas da reinkommt geht keinen was an.
Ich würde die nie fest einbauen, macht nur alles kompliziert.
Da wir fast nur in Frankreich urlauben wird auch dort Gas getankt,an der Tankstelle ohne Problem.
Im lezten Urlaub hat uns ein Tankwart sogar einen Adapter geborgt, unseren hatten wir vergessen.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 10:46
von oldi45
AndiEh hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 21:21
Randbemerkung: Es müsste mal einer das Thema Gastankflachen vor Gericht klären lassen. Egal wie man es dreht oder wendet, es gibt immer jemanden, der ruft "ich weiß es besser und habe recht" Damit meine ich ausnahmsweise mal nicht Forenmitglieder sondern die Organisationen und ihre Händler selber.
Das nervt alles tierisich, wenn man sich für das Thema interessiert.
Gruß
Andi
Im Februar ist diesbezüglich eine Unterlassungsklage gegen den DVFG im München anhängig. Mal schauen, was raus kommt.
Gruß Hajo
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 12:00
von Alfred
Die Sache mit den Gastankflaschen ist eigentlich sehr interessant.Ich habe nun mal verschiedene Anbieter angefragt und komme auf einen Preis von rund 1100 € für das Set aus zwei Flaschen mit Betankung, ohne Einbau.
Mir kommt das hoch vor für das Material, sind das die realen Marktpreise?
Grüße, Alf
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 12:19
von fernweh007
MobilLoewe hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 22:36
fernweh007 hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 22:00
Meine "Variante" ist höchstens (wenn überhaupt) für 2 Minuten an der Tankstelle irgendwie halblegal
In der restlichen Zeit habe ich einfach 2 Gasflaschen (Tank und Tausch) am Bändchen drin stehen .... und wenn einer bei TÜV oder Gasprüfung mal meckert, steht die Tankflasche in 1 Minute in der Garage
fernweh007 hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 11:15
Einfach, pragmatisch, problemlos
Kein Gemecker von TÜV und nur ein leichtes Lächeln bei der Gasprüfung
LG
Dietmar
Dietmar, auf solche "Spielchen" habe ich keine Lust. Außerdem möchte ich eine Außenbetankung nutzen, daher kommt nur ein Festeinbau mit TÜV Abnahme in Frage. Ist teuer, aber was solls, gehört zum Hobby...
Geld ist nicht unbedingt die Motivation für meine "Konfiguration"
Es gibt nur keine klaren eindeutigen Regelungen, auf die ich mich verlassen kann. Das haben wir schon zigmal rauf- und runtergebetet
Wenn du deine Gasflaschen als Gastank siehst und auch so eintragen lassen willst, begibt sich der bestätigende TÜV auf dünnes Eis.
Eigentlich müssten crashgetestete (zumindest berechnete) Schraubenaufnahmen am Womo vorhanden sein ... für die Schrauben und Halterungen müssten Gutachten über die Festigkeit vorliegen, um die geforderten Beschleunigungskräfte zu garantieren.
Besonders albern wird es (wie bei meinen Flaschen) bei einer Tankflasche und einer Tauschflasche im Gaskasten .. die eine fest verbunden mit dem Fahrzeug, die andere darf nur mit Bändchen daneben stehen.
Solange bei TÜV und Gasprüfung kein Mangel angezeigt wird, ist meine "Variante" die Beste
LG
Dietmar
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 12:25
von <Anon1>
fernweh007 hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 12:19
Solange bei TÜV und Gasprüfung kein Mangel angezeigt wird, ist meine "Variante" die Beste
Solange bei TÜV und Gasprüfung kein Mangel angezeigt wird, ist meine "Variante" die Beste, weil die Gastankflaschen besser befestigt sind und eine Außenbetankung möglich ist.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 14:41
von Felisor
MobilLoewe hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 12:25Solange bei TÜV und Gasprüfung kein Mangel angezeigt wird, ist meine "Variante" die Beste, weil die Gastankflaschen besser befestigt sind.
Ob das groß einen Unterschied macht, ob jetzt 11 oder 25 kg Gas aus der Verankerung gerissen werden und das Flaschenventil abreißt?