Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

dodo66
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#141

Beitrag von dodo66 »

Kurt hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 18:53
Hallo,

gerade zufällig gefunden :

https://baenfer-werbung.de/produkt/aufkleber-04/
Habe eben die Microsaugnapfolienaufkleber bestellt, werde Bericht erstatten
lg
olly
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Seewolfpk
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#142

Beitrag von Seewolfpk »

dodo66 hat geschrieben: Mi 28. Apr 2021, 20:01
Habe eben die Microsaugnapfolienaufkleber bestellt, werde Bericht erstatten
Mit Womo oder LKW-Symbol?
Laut der franz. Verordnung ist es wohl nur eine Übergangsfrist, in der die Aufkleber nicht dem Standard entsprechen müssen. Somit wäre LKW wohl besser?
Gruß
Paul
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Lemax
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#143

Beitrag von Lemax »

Ich habe die "hübschen Schildchen" schon vor einiger Zeit geordert - mit dem LKW-Symbol.
Da bricht mir als Reise-/WohnMobil Fahrer kein Zacken aus der Krone.

Entscheidend wird sein, dass man das von den französischen Behörden vorgegebene Warnschild an den vorgeschriebenen Stellen des Fahrzeuges anbringt. Ob dann mit LKW-, Omnibus- oder gar Wohnmobilsymbol auf den Warntafeln (letztere Version hat wohl eine deutsche Druckerei kreiert), dürfte den französischen Behörden sicherlich egal sein. Nur fehlen sollte es nicht.

Wir lassen es darauf ankommen - für etwaige Grundsatzdiskussionen mit der Gendarmerie habe ich notfalls eine französische Muttersprachlerin an meiner Seite ;-)

Mahlzeit! Jetzt geht es in die Homeoffice Kantine ... *BYE*
Beste Grüße
Martin


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dodo66
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#144

Beitrag von dodo66 »

Guten Apetetit
lg
olly
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Vagabund
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#145

Beitrag von Vagabund »

@Lemax Wie schaut es eigentlich mit Magnetschildern für das Fahrerhaus aus? Hat der Sprinter Stahlblechkotflügel oder Kunststoff?
Viele Grüße
Holger
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Lemax
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#146

Beitrag von Lemax »

Hallo Holger,
die TIs haben die Original-Fahrerkabine, also Blech.
2 Schilder kommen bei Bedarf mit Magnetfolie auf die Seitentüren, das Schild am Heck mit Saugnäpfen an die GFK Wand. So der Plan, wird Ende August ausprobiert ;-)
Beste Grüße
Martin


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dodo66
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#147

Beitrag von dodo66 »

Die Schilder sind gekommen, werde selbige am WE testen, machen guten Eindruck
lg
olly
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Vagabund
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#148

Beitrag von Vagabund »

Lemax hat geschrieben: Fr 30. Apr 2021, 10:24
Hallo Holger,
die TIs haben die Original-Fahrerkabine, also Blech.
2 Schilder kommen bei Bedarf mit Magnetfolie auf die Seitentüren, das Schild am Heck mit Saugnäpfen an die GFK Wand. So der Plan, wird Ende August ausprobiert ;-)
Hi Martin,
Genau so hab ich mir das auch vorgestellt. Bin echt gespannt wie sich die Saugnapfausführung für die Rückwand macht bzw. wie lange das Material hält.
Die Magnetschilder für das Fahrerhaus sind aber nicht mehr innerhalb des vorgegebenen Meters wenn sie an der Vorderkante der Türen angebracht sind, oder doch?
Viele Grüße
Holger
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Lemax
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#149

Beitrag von Lemax »

Ich werde sie soweit wie möglich vorne platzieren, und wenn die Flics schimpfen sollten, sage ich ihnen, dass wir Deutschen schließlich durch Transferszahlungen u.a. das französische Rentensystem in Europa mit finanzieren und sie daher froh sein können, dass ihnen somit der Renteneintritt mit „paarundfuffzich“ ermöglicht wird. Weiterhin sollen sie sich abends mal ein schönes Glas Bordeaux genehmigen, das würde ungemein beruhigen.
*LOL*

Nee, im Ernst: ich glaube wir sollten die Kirche bei der Kennzeichnung von Wohnmobilen im Dorf lassen. Ich glaube nicht, dass es Probleme geben wird. 8-)
Beste Grüße
Martin


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Hans 7151
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#150

Beitrag von Hans 7151 »

Lemax hat geschrieben: Fr 30. Apr 2021, 19:31

Nee, im Ernst: ich glaube wir sollten die Kirche bei der Kennzeichnung von Wohnmobilen im Dorf lassen. Ich glaube nicht, dass es Probleme geben wird. 8-)
Ich glaube dass die frz. Polizei sehr genau hinschaut, Nachsicht wirds bei denen nicht geben.

Grüße Hans
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#151

Beitrag von Lemax »

Natürlich tun sie das, und das ist ja auch in Ordnung.

Man bringt die Schilder halt dort an, wo sie hin sollen und sonst so gut wie möglich an die Stelle, wenn es konstruktionsbedingt nicht millimetergenau gehen sollte. Ich glaube nicht, dass die Gendarmerie den Zollstock auspackt. Im übrigen eilt insbesondere den Deutschen im Ausland der Ruf voraus, neben fleißig, tüchtig und strebsam auch ein wenig kleinkariert zu sein.
Beste Grüße
Martin


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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#152

Beitrag von Bevaube »

Es gab doch mal ne Riesen Theater in Frankreisch von wegen Alkoholtester. Heute fragt kein Schwein mehr danach aber fast halb Europa hat sich damals welche zugelegt. *SCRATCH*
Ich denke, das wird auch hier der Fall sein. Bei den Brummi‘s mag das vielleicht anders aussehen. :-$
Aktuell plane ich noch keine Fahrt gen Westen, dazu sieht unser WoMo so aus, als ob er keine Kleber bräuchte. Also warten wir mal.
Auch in Frankreich haben die Flics kaum Zeit, Jagd auf allfällige Kleberverweigerer zu machen. Und wenn schlussendlich einer der französischen Gesetzeshüter doch mal schlechte Laune hat, so wird er sicher froh sein, wenn er Dir ein Ticket wegen fehlender Kennzeichnung aufs Auge drücken kann. Denn dann muss er nicht weiter suchen :Ironie:
In diesem Sinne, Beat.
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#153

Beitrag von dodo66 »

Microsaugnapffolienaufkleber sind gekommen, habe selbige ausprobiert und es hat funktioniert.
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k28
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#154

Beitrag von k28 »

Bei wem hast du die bestellt?

Habe 2 Links, die beide hier genannt wurden:

https://www.reflexfolie.de/schilder/hin ... 440037-SAU
mit Saugnäpfen p.Stck. 14,90, mit Oktopus Folie. Weiß jemand, was das ist??

https://baenfer-werbung.de/produkt/aufkleber-04/
mit Saugnäpfen p.Stck. 3,90

Das ist schon ein heftiger Preisunterschied. Allerdings kann ich die Qualität der beiden Schilder absolut nicht beurteilen. Online einkaufen ist immer wieder Mist. Ich prüfe meine Ware gern beim Kauf....

Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen!
Gruß
Klaus

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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#155

Beitrag von dodo66 »

Sie sind von Baenfer Werbung für 3,9E/stk
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#156

Beitrag von k28 »

Danke...
Gruß
Klaus

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hildeherr
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#157

Beitrag von hildeherr »

Hallo zusammen.
Wenn es hier wirklich nur um den toten Winkel ginge, hätte man diese Verordnung von den Fahrzeugmaßen abhängig machen müssen und nicht vom zl.GG.
Völlig baugleiche Fahrzeuge können über oder unter der 3,5t Grenze liegen. So kann es sein, dass ein Fahrzeug unter 6 Meter lang ist, aber wesentlich mehr als 3,5t wiegt. Oder anders herum ein 7,5 Meter Fahrzeug unter 3,5t. Für einen toten Winkel spielt das Gewicht nicht die geringste Rolle.
Ich bin früher mal sechs Jahre lang LKW gefahren. So richtig die großen Dinger. Ich kann also einigermaßen einschätzen, wie gefährlich ein toter Winkel ist und an welchen Fahrzeugen er wirklich zur Gefahr wird.

In meinen Augen lässt man Transporter und Wohnmobile innerhalb dieser Regelung, um auf elegante Art und Weise Geschwindigkeit und Überholverbote über 3,5t überwachen zu können. Bisher ist das ja kaum möglich.

PS: Ich glaube nicht, dass sich andere Länder diese Chance entgehen lassen. Da werden demnächst einige nachziehen.
LG der Hermann

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SaJu
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#158

Beitrag von SaJu »

hildeherr hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 10:42

Völlig baugleiche Fahrzeuge können über oder unter der 3,5t Grenze liegen. So kann es sein, dass ein Fahrzeug unter 6 Meter lang ist, aber wesentlich mehr als 3,5t wiegt. Oder anders herum ein 7,5 Meter Fahrzeug unter 3,5t. Für einen toten Winkel spielt das Gewicht nicht die geringste Rolle.
warum sollten die Bürokraten in Frankreich anders als unsere ticken. Da gilt doch auch für das Abbiegen im Schritttempo in Deutschland ....
Juppi
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<Anon1>

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#159

Beitrag von <Anon1> »

Hallo zusammen,

ich bin zwar erst einen Tag in Frankreich, sehr viele Wohnmobile gesehen. Drei davon mit den Aufklebern, drei deutsche Mobile. :duw:

Nachtrag, nach einem Spaziergang erhöht sich die Anzahl auf fünf D Mobile. ;-)
Agent_no6
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#160

Beitrag von Agent_no6 »

MobilLoewe hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 14:31
Hallo zusammen,

ich bin zwar erst einen Tag in Frankreich, sehr viele Wohnmobile gesehen. Drei davon mit den Aufklebern, drei deutsche Mobile. :duw:
Mein Reden, die Deutschen mit ihrem vorauseilendem Gehorsam..
Viele Grüße
Dietmar
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