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Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 10:50
von Anon11
Wenn dein Hund zulangt wenn einer Einbricht bekommst du als Halter mindestens eine Teilschuld:
https://www.tierfreund.de/der-hund-als-schutz-vor-einbrechern/ hat geschrieben:“Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung für einen verkehrssicheren Zustand ihres Grundstücks zu sorgen. Im zumutbaren Rahmen sollen Gefahren von Dritten abgewendet werden. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für Grundstücke von denen aufgrund besonderer Umstände, erhebliche Gefahren ausgehen. Hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes, auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück. Wird ein Besucher in solch einem Fall gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter, sondern auch, weil er seine Sorgfaltspflicht gegenüber anderen verletzt hat. Ein am Tor angebrachtes Schild “Warnung vor dem Hund” stellt keine ausreichende Sicherung dar, weil es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht auf die Bissigkeit des Hundes hinweist. Wer aber solch eine Warnung aus dem Wind schlägt, muss sich im Falle einer Hundebissverletzung, ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden bezahlt.” (Landgericht Memmingen, Az: 1 S 2081/93)
Ich finde das schon beachtlich....
Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 10:51
von <Anon1>
womocamper hat geschrieben: Di 4. Mai 2021, 10:43
SaJu hat geschrieben: Di 4. Mai 2021, 09:00
ja der Täterschutz wird bei uns großgeschrieben.
Er bekam eine Geldstrafe, er hätte ja im Container bleiben können bis alles vorbei ist, er war nicht gefährdet.
Völlig richtig. Er hätte die Polizei anrufen können. Selbstjustiz geht gar nicht. Ausnahmen gibt es nur zur Verteidigung bei körperlichen Angriffen.
Mein Pfefferspray zur Tierabwehr, die Haltbarkeit seit vielen Jahren abgelaufen, habe ich gestern entsorgt. Nachschub wird nicht beschafft.
Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 11:13
von Elgeba
Austragler hat geschrieben: Di 4. Mai 2021, 09:56
Elgeba hat geschrieben: Mo 3. Mai 2021, 21:13
Habe ich schon öfters gebraucht,allerdings waren keine Tiere beteiligt.... Die Haltbarkeit liegt bei 2 Jahren,so hat man es mir erklärt.
Gruß Arno
Arno,
bei dir genügt doch meist "Handauflegen" wenn einer krumm kommt ?
Hallo, Franz
In Coronazeiten bevorzuge ich das Spray,das minimiert das Ansteckungsrisiko
Gruß Arno
Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 11:16
von Schröder
Wesermann hat geschrieben: Mo 3. Mai 2021, 19:13
Ist den kein Haltbarkeitsdatum vermerkt?
Habe bei Verkaufsanzeigen im Internet geguckt und bei keinem Verkäufer habe ich einen Hinweis auf die Haltbarkeit gefunden.
Habe mal die Polizei wegen Hausfriedensbruch und tätlichen Angriff gerufen. Habe die Situation schon sehr bedrohlich dargestellt, obwohl ich den Knaben schon um einen Pfeiler gewickelt hatte.
Bis zum Eintreffen der Polizei vergingen 45 Minuten! Zum Glück war ich zu Hause und meine Frau nicht alleine!
Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 11:16
von Elgeba
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Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 11:22
von Anon11
MobilLoewe hat geschrieben: Di 4. Mai 2021, 10:51
womocamper hat geschrieben: Di 4. Mai 2021, 10:43
Er bekam eine Geldstrafe, er hätte ja im Container bleiben können bis alles vorbei ist, er war nicht gefährdet.
Völlig richtig. Er hätte die Polizei anrufen können. Selbstjustiz geht gar nicht. Ausnahmen gibt es nur zur Verteidigung bei körperlichen Angriffen.
Stimmt Selbstjustiz geht gar nicht, aber wenn eingebrochen wird darf ich auch nicht Hab und Gut oder Firmeneigentum schützen? Es wird JETZT geklaut und nicht erst in 30 Minuten wenn die Polizei da ist..
Ich finde da kann man durchaus mal diskutieren wo Selbstjustiz anfängt und wo sie aufhört....
Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 11:27
von <Anon1>
Anon11 hat geschrieben: Di 4. Mai 2021, 11:22
Ich finde da kann man durchaus mal diskutieren wo Selbstjustiz anfängt und wo sie aufhört....
Das möchte ich in diesem Forum nicht, das bringt nichts außer "Volkes Meinung". Zumal jeder Fall rechtlich differenziert betrachtet werden müsste. Mal völlig abgesehen von der Eigengefährdung, wenn man eingreift.
Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 11:45
von walter7149
MobilLoewe hat geschrieben: Di 4. Mai 2021, 11:27
Anon11 hat geschrieben: Di 4. Mai 2021, 11:22
Ich finde da kann man durchaus mal diskutieren wo Selbstjustiz anfängt und wo sie aufhört....
Das möchte ich in diesem Forum nicht, das bringt nichts außer "Volkes Meinung". Zumal jeder Fall rechtlich differenziert betrachtet werden müsste. Mal völlig abgesehen von der Eigengefährdung, wenn man eingreift.
Na dann laß doch die Finger von der Tastatur

Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 12:27
von Lemax
Par.127 StPO, Abs.1, Satz 1: Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Dabei kann sicherlich auch unmittelbarer Zwang im Verhältnismäßigkeitsprinzip angewendet werden. Heißt: erwische ich einen Bub auf frischer Tat, wie er z.B. ein Fahrrad klaut, kann ich ihm am Nacken festhalten bis die Polizei eintrifft. Auch wenn ihm oder seiner Mutter das nicht gefällt.
Soweit die Theorie. Wir alle wissen aber, was teilweise couragierten Mitmenschen geschieht, die sich auch gegen vermeintlich 'leichte' Übertäter zur Wehr setzen. Schnell ist ein Messer gezückt oder Clanfreunde helfen mit übelsten Tritten gegen den auf dem Boden liegenden Helfer, dass die Gang entwischen kann. So mancher Gutmensch hat dabei schon erhebliche Verletzungen erlitten, bleibend, oder ihm ist noch Schlimmeres widerfahren.
Schlimm, dass die Agressivität insgesamt - man sieht das ja auch im Internet - immer mehr zunimmt.
Von körperlicher Agressivität ganz zu schweigen.

Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 12:34
von max mara
Hier ein Link zum einem Pfefferspraytest von 2021.
https://www.autobild.de/vergleich/pfefferspray-test/
Gegen Wolfsrudel möchte ich mit den Dosen voll Reizgas nicht antreten.
Vielleicht reicht die, um unliebsame Kleintiere aus dem Garten zu vergrämen.
Bisher hat sich mir gegenüber noch nie ein Hund agressiv verhalten. Woran es auch immer liegt.
Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 12:38
von Sparks (verstorben)
Ich kenne die Haltbarkeit von Pfeffer und habe bis jetzt eigentlich nur Leute, die Pfefferspray besitzen, gesehen die nur sich oder unbeteiligten geschadet haben.
Arno in seinem Arbeitsumfeld, da finde ich es akzeptabel. Für den Rest wäre es eigentlich unnötig. Das führt nur wieder eine Stufe höher in der Gewaltskala und die bösen Menschen und "Tiere" sind meist besser vorbereitet wie einer von uns.
Und ganz nebenbei, da wo ich weiß, ich brauche so etwas würde ich den Aufenthalt minimieren.
Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 12:56
von Anon22
max mara hat geschrieben: Di 4. Mai 2021, 12:34
Bisher hat sich mir gegenüber noch nie ein Hund agressiv verhalten. Woran es auch immer liegt.
Wenn du so redest, wie du schreibst, werden die Hunde sicherlich Mitleid haben......
Ich habe damals öfters die Polizei gebraucht und nicht erreicht. Man sollte wenn man sich selbst der "Sache" annimmt, dies später nicht erwähnen.
Auch einen Hund
nicht festhalten, ist eine Straftat und führt zu. den o. erwähnten Maßnahmen des Rechtsstaates.....
Desweiteren sind die Täter nie alleine, und bezeugen sich die abenteuerlichsten Geschichten.
Auch wenn die vermutlich alleine sind, so melden sich später Zeugen die für diese Ganoven aussagen.
Auch ein Schmerzensgeld oder eine spätere "Rente" sind für diese Zeitgenossen eine sichere Einnahme.
Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 12:58
von jagstcamp-widdern
jezz vlt noch ein langwaffenfred, dann können wir das forum umbenennen in "mobile rambos" oder so...

Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 13:02
von Anon22
Ich denke dass man in D mit einem 400 V Elektrozaun auf der sicheren Seite wäre...............

Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 13:10
von Santana63
Anon11 hat geschrieben: Di 4. Mai 2021, 11:22
Stimmt Selbstjustiz geht gar nicht, aber wenn eingebrochen wird darf ich auch nicht Hab und Gut oder Firmeneigentum schützen? Es wird JETZT geklaut und nicht erst in 30 Minuten wenn die Polizei da ist..
Doch, das darfst Du, auch das von anderen, es geht nur um die Wahl der Mittel, und Verhältnismäßigkeit.
Letztendlich würde das ein Richter bewerten, habe das einige male durch, einmal sogar bis zu polizeilichen Erkennungsmaßnahmen mit Verbrecherfoto Fingerabdrücke dummen Sprüchen usw.
Ging nie weiter als zum Staatsanwalt wo bisher jedes mal eingestellt wurde.
Man darf es einfach nicht übertreiben, wobei es letztendlich immer auf Selbstschutz gegen einen dann "Angreifer" hinausläuft, also keine Gewaltorgien wenn schon wehrlos.
Wenn Jemand dich körperlich bedroht, zB. "Du ... ich stech (knall) dich ab", und auch nur die Hand in die Tasche steckt,
ist man nicht verpflichtet zu warten was der da rausholt.
Das kann der Einbrecher/Dieb, Sachbeschädiger, der Besoffene auf der Straße der gerade seine Frau verprügelt, der gehörnte Ehemann oder sonst was sein.
Auch der hätte ja der Auseinandersetzung aus dem Weg gehen können, würde nie nem Flüchtenden hinterher Rennen.
Ps. selber "Waffen" mitführen die "vorsorglich" am Mann sind, würde ich nie, könnte Vorsatz unterstellen
Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 13:22
von Anon22
Damals wurde das Selbstjustiz genannt. Heute nennt man das Zivilcourage.
Das Umdenken kam als damals der Manger am Bahnhof von Jungendlcihen, obwohl dieser Kampfsportler war ums Leben kam.....
Ein Kabelende nur da zu haben, ist schon dumm.
Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 14:39
von max mara
Sorry,
Frank1965 hat geschrieben: Di 4. Mai 2021, 12:56
Wenn du so redest, wie du schreibst, werden die Hunde sicherlich Mitleid haben..
aber die "IRONIE" fällt auf den Verfasser zurück.
Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 15:20
von Anon22
Solange ich nicht zum lachen in den Keller, und zum heulen auf die Beschwerdebühne gehe, ist doch alles roger................

Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 20:41
von Elgeba
In Deutschland gilt der Rechtsgrundsatz " das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen." Danach muss sich das Handeln in solchen Fällen richten.Die "Mutter dieses "Früchtchens" hat eklatant versagt,sonst wäre es nicht so weit gekommen,es wäre ihre Aufgabe gewesen dem jungen Herrn Achtung vor dem Eigentum anderer Menschen beizubringen.
Ich habe vor einigen Jahren zwei Einbrecher auf meinem Grundstück auf frischer Tat ertappt,sie gem.§127 StPO vorläufig festgenommen und der Polizei übergeben, die ich vorher angerufen hatte.Das lief völlig unaufgeregt und ging ohne Komplikationen ab,die beiden Typen hatten schnell begriffen, dass ich meine Eigensicherung nicht vernachlässige und sie keine Chance hatten.
Gruß Arno
Re: Haltbarkeit Pfefferspray?
Verfasst: Di 4. Mai 2021, 20:50
von Elgeba
max mara hat geschrieben: Di 4. Mai 2021, 12:34
Hier ein Link zum einem Pfefferspraytest von 2021.
https://www.autobild.de/vergleich/pfefferspray-test/
Gegen Wolfsrudel möchte ich mit den Dosen voll Reizgas nicht antreten.
Vielleicht reicht die, um unliebsame Kleintiere aus dem Garten zu vergrämen.
Bisher hat sich mir gegenüber noch nie ein Hund agressiv verhalten. Woran es auch immer liegt.
Es gibt keinen belegbaren Fall, in dem ein Wolfsrudel einen Menschen angefallen hätte,außer natürlich in gewissen Filmen wo der Wolf natürlich immer das Monster ist (Rotkäppchen lässt grüßen).Wir Menschen passen nicht in sein Beuteschema und er geht deshalb Menschen aus dem Weg.Ich hatte auch mit Hunden nie Probleme,ich denke das ein Tier instinktiv erfasst ob ein Mensch ihm gut oder schlecht gesonnen ist.Mein Nachbar hat einen großen Herdenschutzhund der sich manchmal etwas wild aufführt,wenn ich mit ihm spiele, ist er ganz zahm,egal ob ich zu ihm in sein "Revier" komme oder er bei mir auf dem Grundstück herumtobt.
Gruß Arno