Ich habe das natürlich nach bekannt werden sofort angefragt.
Weil eben mein Führerschein damals in den 80ern gemacht, auf Lebenszeit gilt, wenn ich mir nichts zu Schulden kommen lasse.
Und mit den gleichen Gedanken im Kopf wie ich würde eine Befristung natürlich eine riesige Klagewelle auslösen.
Gleich wohl wäre das Weiterfahren mit alter Pappe nur eine Ordnungswidrigkeit (10€), weil eben die alten Pappen nicht befristet waren.
Nach 15 Jahren läuft die Frist für die "Plastikkarte" ab, die Erlaubnis zu fahren ist davon unberührt.
In der ersten Welle würden neu erteilte Fahrerlaubnisse schon im "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" auf eine gesetzlich festgelegte Frist ausgegeben werden.
An bestehende Führerscheine zu gehen, dass wäre schon ein Eingriff in Demokratie und müsste breites Einverständnis im Volk voraussetzen. Persönlich bin ich sogar für eine objektive Beurteilung der Fahrtüchtigkeit. Es muss aber fair sein. Am Wochenende in Goch hatte ich einen 80jährigen Vario Nachbarn, den die Rennleitung zufällig auf der Anfahrt kontrolliert hat. Er musste dazu sein Fahrzeug in der Hitze verlassen, kollabierte dabei fast und die Rennleitung drohten ihm mündlich an seine Fahrtüchtigkeit überprüfen zu lassen, meinten auch zu seiner Frau, das es in dem Alter unverantwortlich wäre, so ein großes Auto zu bewegen. Der arme Kerl war das halbe Wochenende durch den Wind, obwohl er nichts falsch gemacht hat und sichtlich gut mit dem Vario umgehen konnte.
Unsere "Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" waren unbefristet.
Ich übe übrigens derzeit mit einer Mitarbeiterin, die wir von der Begleiterin zur Fahrerin qualifizieren wollen, den theoretischen Untericht.
Das ist nicht ohne im Gegensatz zu 1982.
LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern kann man prima überwintern.