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Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Sa 10. Dez 2022, 16:44
von LT35
Moin
rumfahrer hat geschrieben: Sa 10. Dez 2022, 16:25
Ja, das ist der Kasus Knaxus. Ich will ja eigentlich nur sicher gehen, dass ich theoretisch weiterhin bis 7,5t fahren darf - vielleicht kauf ich mir ja doch noch mal einen Morelo
Bestimmt eine gute Idee. Was kostet denn ein Abstellplatz an Deinem Wohnort so ?
Dazu berechtigt wohl auch der C1 der anscheinend automatisch in der neuen Plastikkarte eingetragen wird. Somit könnte ich mir das Kreuzchen wegen des CE79 sparen oder?
Ja, genau dafür ist die C1E ja da.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Die hat halt die Grenze mit den 12t beim Zugesamtgewicht, auch wenn der Anhänger dann mehr als eine Achse haben darf.
Umstellungsmatrix:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html
Übergangsregelungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html (siehe 8b)
Lässt Du die
CE eintragen, läuft die (nicht der ganze "Führerschein") in 5 Jahren wieder ab, wenn Du dann keine neuen Nachweise bringst und das Kärtchen erneuern lässt.
Gruß
K.R.
Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Sa 10. Dez 2022, 16:54
von womocamper
LT35 hat geschrieben: Sa 10. Dez 2022, 16:10
Moin
Das Ablaufdatum sollte bei neueren Exemplaren auf der Vorderseite unter 4b stehen. Ansonsten 15 Jahre nach dem Datum aus 4a.
Gruß
K.R
Hab nachgesehen, stimmt, 4a ist das Ablaufdatum, 09.12.34
Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Sa 10. Dez 2022, 17:31
von rumfahrer
LT35 hat geschrieben: Sa 10. Dez 2022, 16:44
Bestimmt eine gute Idee. Was kostet denn ein Abstellplatz an Deinem Wohnort so ?
Ist unbezahlbar, deswegen nicht vorhanden (anderes Thema).
Gruß
Steffen
Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Sa 10. Dez 2022, 20:54
von AndiEh
rumfahrer hat geschrieben: Sa 10. Dez 2022, 16:25
Dazu berechtigt wohl auch der C1 der anscheinend automatisch in der neuen Plastikkarte eingetragen wird. Somit könnte ich mir das Kreuzchen wegen des CE79 sparen oder?
Ja
Gruß
Andi
Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Mi 28. Jun 2023, 17:32
von Seewolfpk
Zur Erinnerung:
Letzter Aufschub läuft ab
Die Rede ist vom Führerschein in Papierform. Wer älter als 50 Jahre ist, hat wahrscheinlich noch den grauen oder rosafarbenen Führerschein der Klasse 3 – und für genau diese Gruppe läuft jetzt auch der letzte Aufschub ab. Der alte Führerschein wird gelöscht und Millionen von Autofahrern sind davon betroffen.
Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Mi 28. Jun 2023, 18:13
von LT35
Moin
Äh, nee ?
Am 19.1.2024 läuft m.E. die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1965-1970 ab, soweit die noch eine „Pappe“ haben. Für die Jahrgänge 1953-1964 ist die Frist schon abgelaufen, die Jahrgänge 1971 und jünger haben bis Anfang 2025 Zeit.
Die Jahrgänge 1952 und älter haben bis Anfang 2033 Zeit, die „Pappe“ zu tauschen.
Die ersten Kartenführerscheine aus 1999-2001 sind dann Anfang 2026 dran (egal wie alt der Besitzer selbst ist), aber um die ging es ja nicht.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574
Gruß
K.R.
Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Mi 28. Jun 2023, 18:19
von Cybersoft
Ich wollte auch umtauschen, da hat die nette Dame vom Amt extra noch Mal nachgeschaut. Da ich schon einmal grau gegen einen "Kartenführerschein" getauscht habe muß ich er 2027 zum Umtausch.
Es muss wirklich nur die grauen und der rote aus "Papier" getauscht.
Für die Kartenführerscheine gelten andere Fristen.
Achtung, wer jetzt tauscht darf alle 15 Jahre zum Tausch.
Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Do 29. Jun 2023, 01:32
von Anon27
Ich habe das in allerletzter Sekunde gemacht und bin auf Risiko mit ausgedrucktem Ersatzführerschein nach Spanien.
LG
Sven
Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Do 29. Jun 2023, 08:54
von Travelboy
Bin 2033 dran, nun die Überlegung ob ich den nicht schon früher umtauschen sollte?
Kann ja sein das ich in 2033 wegen meines Alters dann keinen neuen mehr bekomme
![Teufel ]:->](./images/smilies/diablo.gif)
Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Do 29. Jun 2023, 08:59
von Cybersoft
Warum sollte das passieren?
Und wenn das passiert, ist es unabhängig von dem Format, entweder man hat oder eben nicht, eine Fahrerlaubnis.
Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Do 29. Jun 2023, 09:08
von hwhenke
Cybersoft hat geschrieben: Mi 28. Jun 2023, 18:19
Ich wollte.......
Für die Kartenführerscheine gelten andere Fristen.
Achtung, wer jetzt tauscht darf alle 15 Jahre zum Tausch.
Gibt es dafür einen Beleg??? Oder nur "ich habe gehört"
Lg Horst
Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Do 29. Jun 2023, 09:34
von Anon27
Ich habe das natürlich nach bekannt werden sofort angefragt.
Weil eben mein Führerschein damals in den 80ern gemacht, auf Lebenszeit gilt, wenn ich mir nichts zu Schulden kommen lasse.
Und mit den gleichen Gedanken im Kopf wie ich würde eine Befristung natürlich eine riesige Klagewelle auslösen.
Gleich wohl wäre das Weiterfahren mit alter Pappe nur eine Ordnungswidrigkeit (10€), weil eben die alten Pappen nicht befristet waren.
Nach 15 Jahren läuft die Frist für die "Plastikkarte" ab, die Erlaubnis zu fahren ist davon unberührt.
In der ersten Welle würden neu erteilte Fahrerlaubnisse schon im "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" auf eine gesetzlich festgelegte Frist ausgegeben werden.
An bestehende Führerscheine zu gehen, dass wäre schon ein Eingriff in Demokratie und müsste breites Einverständnis im Volk voraussetzen. Persönlich bin ich sogar für eine objektive Beurteilung der Fahrtüchtigkeit. Es muss aber fair sein. Am Wochenende in Goch hatte ich einen 80jährigen Vario Nachbarn, den die Rennleitung zufällig auf der Anfahrt kontrolliert hat. Er musste dazu sein Fahrzeug in der Hitze verlassen, kollabierte dabei fast und die Rennleitung drohten ihm mündlich an seine Fahrtüchtigkeit überprüfen zu lassen, meinten auch zu seiner Frau, das es in dem Alter unverantwortlich wäre, so ein großes Auto zu bewegen. Der arme Kerl war das halbe Wochenende durch den Wind, obwohl er nichts falsch gemacht hat und sichtlich gut mit dem Vario umgehen konnte.
Unsere "Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" waren unbefristet.
Ich übe übrigens derzeit mit einer Mitarbeiterin, die wir von der Begleiterin zur Fahrerin qualifizieren wollen, den theoretischen Untericht.
Das ist nicht ohne im Gegensatz zu 1982.
LG
Sven
Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Do 29. Jun 2023, 10:48
von Cybersoft
hwhenke hat geschrieben: Do 29. Jun 2023, 09:08
Cybersoft hat geschrieben: Mi 28. Jun 2023, 18:19
Ich wollte.......
Für die Kartenführerscheine gelten andere Fristen.
Achtung, wer jetzt tauscht darf alle 15 Jahre zum Tausch.
Gibt es dafür einen Beleg??? Oder nur "ich habe gehört"
Neben der persönlichen Mitteilung der Verwaltungsangestelllten und auch meiner Recherche mit Google.
Auch das sollte Dir doch auch möglich sein?!
Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Do 29. Jun 2023, 13:37
von LT35
Moin
hwhenke hat geschrieben: Do 29. Jun 2023, 09:08
Cybersoft hat geschrieben: Mi 28. Jun 2023, 18:19
Ich wollte.......
Für die Kartenführerscheine gelten andere Fristen.
Achtung, wer jetzt tauscht darf alle 15 Jahre zum Tausch.
Gibt es dafür einen Beleg??? Oder nur "ich habe gehört"
Gültigkeitsbeschränkung neu ausgegebener Führerscheine (nicht „neu erteilter Fahrerlaubnis“):
§24a Abs. 1 FeV
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24a.html
Umtauschfristen der vor dem 19.1.2013 ausgegebenen Führerscheine:
FeV Anlage 8e
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html
Ab 1999 sollten keine „Pappen“ mehr ausgegeben worden sein.
Gruß
K.R.
Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Do 29. Jun 2023, 16:41
von PeterAusErfurt
Da es immer wieder durcheinander geht, geb ich mal den Klugscheißer
Fahrerlaubnis: Das was man nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhält und grundsätzlich behält.
Führerschein: Das Dokument, das die Fahrerlaubnis nachweist und nun getauscht werden muss. Das Dokument hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss dann erneuert werden. Im Prinzip wie der Personalausweis.
Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?
Verfasst: Do 29. Jun 2023, 17:35
von Cybersoft
Gleich kommt wieder die Frage ob Du Dir das ausgedacht hast oder ob es Belge dafür gibt ...