Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
@ Austragler:
Das ist doch heute noch genau so, da hat sich im Prinzip nichts geändert.
Kein Händler wird das Risiko eingehen, eine zweite und oder gar dritte Preiserhöhung wie z.Z. möglich, auf seine Kappe zu nehmen.
Der Händler bietet bei weitereren als den vereinbarten Preiserhöhungen selbstverständlich dem Käufer einen Rücktritt an.
Und ja , der nächste Kunde freut sich doch z.Z., wenn er ein teureres Wohnmobil oder einen teureren PKW ohne Lieferzeit in Empfang nehmen kann.
Das ist doch heute noch genau so, da hat sich im Prinzip nichts geändert.
Kein Händler wird das Risiko eingehen, eine zweite und oder gar dritte Preiserhöhung wie z.Z. möglich, auf seine Kappe zu nehmen.
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Und ja , der nächste Kunde freut sich doch z.Z., wenn er ein teureres Wohnmobil oder einen teureren PKW ohne Lieferzeit in Empfang nehmen kann.
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"
TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik, 120 l Dieseltank, ALDE Heizung.
LG
Peter

der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Das war damals etwas anders. "Der Kunde hat das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten wenn eine Erhöhung um mehr als XXX % erfolgt."Ebi hat geschrieben: So 23. Jan 2022, 13:30Franz, die von dir erwähnten Klauseln kenne ich auch.
Das ist aber eher ne psychologische Bremse für den Kunden. Kommt es tatsächlich zu einer Erhöhung, hat der Kunde ab Erhalt des Schreibens, dass es teurer wird, ein Recht zur Kündigung. Selbst erlebt.
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"

Franz
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Ja, schon verstanden. Wurde aber vom LG gekippt. Vielleicht meldet sich ja noch ein Volljurist zu Wort.
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Das habe ich gemacht, aber in Zusammenarbeit mit meinem Autoverkäufer. Der hat mich gebeten zu bestellen. Damit der seine Kunden schnell beliefern konnte.Austragler hat geschrieben: So 23. Jan 2022, 13:21
Das größte Problem waren damals die Spekulanten, es gab viele Leute die bereit waren mehr als den LIstenpreis zu zahlen um das Fahrzeug ihrer Begierde früher zu bekommen.
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
In dem Fall was der Anwald im Video erläutert hat geht es um Verträge wo so eine Klausel nicht drinn steht.Vagabund hat geschrieben: So 23. Jan 2022, 13:00Ja, noch bin ich das.womocamper hat geschrieben: Sa 22. Jan 2022, 23:46
Du bist ja lustig![]()
Du meinst um des friedens Willen zum Händler mal eben 3 bis 7 Riesen mehr überweisen weil der Anwald
für seine Leistung Geld haben möchte![]()
Der Händler hat den Vertrag zu erfüllen, so wie Du auch den Vertrag erfüllen mußt, nicht mehr und nicht weniger.
Es geht in unserem Fall um eine Preiserhöhung die sogar schon im Angebot aufgeführt war. Wir hatten insgesamt 3 Angebote eingeholt. Alle kamen mit einem Verweis auf „zuzüglich Preiserhöhung zum Modelljahr 2022“.
Und die scheint es reichlich zu geben.
Wenn bei Dir das mit der Preiserhöhung vertraglich geregelt ist warst Du ja damit einverstanden
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight Cliff Advance 140 PS aut.Getriebe Bj 2024
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Mal eine andere Betrachtungswise zu den langen Lieferzeiten.
Wie lange ist ein Vertrag bindend der mit einer ca. Lieferfrist abgeschlossen wird?
Ist ein Vertrag noch gültig wenn statt 6 Mon. es 18 oder mehr Monate dauert?
Ich atte mal ein Fahrzeug zu einem Ausbauer gebracht, Aufbauzeit sollte 4 Mon. sein ( 2015 ) dann, es hat nicht gepasst, wir brauchen noch..usw.
Hab das Fahrzeug dann 2016 ohne aus und Aufbau im Herbst zurück geholt, da man mir immer noch keinen Zeitplan nennen konnte.
Mein Fehler kein festes Lieferdatum, sein Fehler unüblich lange Lieferzeit.
Aber was ist heute?
Selbst Standard und Serienmobile brauchen schon fast 2 Jahre und wenn es dann heißt.....X Monate + muß man akzeptieren.....
Wie lange ist ein Vertrag bindend der mit einer ca. Lieferfrist abgeschlossen wird?
Ist ein Vertrag noch gültig wenn statt 6 Mon. es 18 oder mehr Monate dauert?
Ich atte mal ein Fahrzeug zu einem Ausbauer gebracht, Aufbauzeit sollte 4 Mon. sein ( 2015 ) dann, es hat nicht gepasst, wir brauchen noch..usw.
Hab das Fahrzeug dann 2016 ohne aus und Aufbau im Herbst zurück geholt, da man mir immer noch keinen Zeitplan nennen konnte.
Mein Fehler kein festes Lieferdatum, sein Fehler unüblich lange Lieferzeit.
Aber was ist heute?
Selbst Standard und Serienmobile brauchen schon fast 2 Jahre und wenn es dann heißt.....X Monate + muß man akzeptieren.....
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Also „Hallo Kunde, ich habe hier ein neues Angebot: Sie erhalten das bestellte für einen höheren Preis“Ebi hat geschrieben: So 23. Jan 2022, 12:07Bin durch Beruf zum Hobby - Juristen geworden.
Ne nachträgliche Preiserhöhung ist m.E. ein neues Angebot, das der Kunde ablehnen kann. Alternativ kann man darauf bestehen, bestellte Waren zum vereinbarten Preis zu bekommen.

Ziemlich urealistisch und überflüssig.
Oh oh…mit der Formulierung machst Du ein Fass auf. So eindeutig ist das mMn nicht.Klauseln in den AGB halte ich für sittenwidrig und damit für obsolet.
Lies Dir die Links mal durch, da stehen interessante und klar geregelte „Sittenwidrigkeiten“ drin.
Z.B. der Begriff „Störung der Geschäftsgrundlage“…… der ganz neue Optionen eröffnet.
Ich bin aber ausdrücklich kein Hobby-Jurist, so wie Du

Habe grad mal die Bestellbedingungen meines Händler geprüft. Da steht auch nichts zu einer wie auch immer gearteten Gleitklausel drin, sondern nur unter „Preise“, dass Regelungstexte entfallen. Ob der Händler sich mit seinen eigenen Bedingungen die Möglichkeit einer Preiserhöhung nimmt, halte ich für fragwürdig und vorläufig diesen Passus nicht im Kontext dieses Thema für relevant.
Es handelt sich übrigens um den selben Weinsberghändler, der jüngst die Preiserhöhung an meinen Kollegen mitteilte.
Es grüßt der Wolfgang
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Das ist was anderes, und gut anfechtbar, weil es nämlich eine Überraschung darstellt.Frank1965 hat geschrieben: So 23. Jan 2022, 13:15Hoho, das habe ich mal mit einem unseriösen Energieanbieter praktiziert. Seine versteckte Preiserhöhung im Osterschreiben auf Seite 12 überlesen. Schön 12 Monate die "billige" Energie verbraucht.
gruss kai & sabine
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Weisst Du das genau, oder ist das Deine Vorstellung ?kai_et_sabine hat geschrieben: So 23. Jan 2022, 13:01Keine im Vertrag -> keine Preiserhöhung.
Eine im Vertrag -> evtl. eine Preiserhöhung, weil der Kunde darf nicht über den Tisch gezogen werden
Die Beschreibung „Über den Tisch gezogen“ ist schon mal gar nicht für irgendwas belastbar. Weder Fisch noch Fleisch. Es gibt lediglich definierten Wucher, da sind wir hier aber gaaaanz weit entfernt und selbst der ist nur ganz schwer begründbar.
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Wucher ist nur eine Sache, aber 'Treu und Glauben' die andere, und das passiert, wenn eine AGB Klausel für den Privatkunden überraschend kommt.
Das ist eine 'Generalklausel', und damit halt vage.
Siehe BGB § 242: Leistung nach Treu und Glauben
Bedeutet natürlich, dass man dagegen vorgehen muß, was Aufwand und Kosten bedeutet. Besser ist eine klare Formulierung, oder keine Klausel.
gruss kai & sabine
Das ist eine 'Generalklausel', und damit halt vage.
Siehe BGB § 242: Leistung nach Treu und Glauben
Bedeutet natürlich, dass man dagegen vorgehen muß, was Aufwand und Kosten bedeutet. Besser ist eine klare Formulierung, oder keine Klausel.
gruss kai & sabine
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Ich habe einen VW ID.3 bestellt, der eine Lieferzeit von ca. 12 Monaten hat. Da ist ja VW in der Auftragsbestätigung richtig human, da steht, dass es bei Modeljahreswechsel zu ausstattungsbezogenen und für gewerblichen Kunden zu Preis Anpassungen kommen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Tommy
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Ohne Ziel stimmt jede Richtung
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Tommy
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Liebe Reisemobilforum-Nutzer*innen,
ich bin SWR-Autorin und suche für einen Filmbeitrag Personen, die im vergangenen Jahr ein Wohnmobil gekauft haben und der Händler (noch vor Auslieferung) eine satte Preiserhöhung angekündigt hat. Wir möchten gerne im Fernsehen das Problem darstellen und auf die rechtlichen Möglichkeiten für Kunden hinweisen.
Über eine Rückmeldung (0160- 93150874) würde ich mich sehr freuen. Der Wohnort sollte in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz sein.
Vielen Dank!
B.Bastian
ich bin SWR-Autorin und suche für einen Filmbeitrag Personen, die im vergangenen Jahr ein Wohnmobil gekauft haben und der Händler (noch vor Auslieferung) eine satte Preiserhöhung angekündigt hat. Wir möchten gerne im Fernsehen das Problem darstellen und auf die rechtlichen Möglichkeiten für Kunden hinweisen.
Über eine Rückmeldung (0160- 93150874) würde ich mich sehr freuen. Der Wohnort sollte in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz sein.
Vielen Dank!
B.Bastian
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Na endlich - kläre uns doch mal auf. Du scheinst doch im Thema mittendrin zu sein.Basbe hat geschrieben: Mo 24. Jan 2022, 11:39Wir möchten gerne im Fernsehen das Problem darstellen und auf die rechtlichen Möglichkeiten für Kunden hinweisen.
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Das geht ja nur wenn die einen Kaufvertrag unter die Lupe nehmen können.
Auf blauen Dunst geht ja nicht, außer hier im Forum von den "Forumsrechtsexperten"
Gruss Dieter
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Stellt klar, dass bei Lieferzeiten bis 4 Monaten KEINE Preisanpassung einseitig möglich ist, bzw. in den Tiefen der AGB stehen dürfen.BGB § 309 hat geschrieben:Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
1.
(Kurzfristige Preiserhöhungen)
eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden;
Kann man aber dann auch so interpretieren, dass eine Preisanpassung für Waren, die eine festgelegte Lieferung von mehr als 4 Monaten haben, immer möglich ist, weil es gesetzl. so verankert ist. Dann bräuchte es auch gar keine diesbezüglich gesonderte Vereinbarung in einem Vertrag. Und ob das dann einen Überraschungseffekt darstellt, wie Kai/Sabine anmerkte, wäre auch egal - weil nunmal Gesetz.
Ich bin mit dem Thema noch nicht durch, ob das wirklich vorher vereinbart werden muss.
Es grüßt der Wolfgang
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Hallo zusammen,
anhängende AGB's sind bei einem unterschriebenen Vertrag angenommen und bindend.
So verstehe ich das.
Es sei denn sie sind sittenwiderig.
Der Punkt II. in den AGB's sind nicht neu, genauso bei PKW gesetzt.
Das wird mittlerweile auch offen bei Anzeigen in mobile.de kommuniziert.
Hierzu gibt es auch im Pössel Forum viel Entsetzen.
Ist halt so.
Das einzige was Abhilfe schafft ist ein Passus ...."Festpreis bis zum Lieferdatum"
auf der verbindlichen Bestellung odet dem Kaufvertrag.
Schönen Abend noch
anhängende AGB's sind bei einem unterschriebenen Vertrag angenommen und bindend.
So verstehe ich das.
Es sei denn sie sind sittenwiderig.
Der Punkt II. in den AGB's sind nicht neu, genauso bei PKW gesetzt.
Das wird mittlerweile auch offen bei Anzeigen in mobile.de kommuniziert.
Hierzu gibt es auch im Pössel Forum viel Entsetzen.
Ist halt so.
Das einzige was Abhilfe schafft ist ein Passus ...."Festpreis bis zum Lieferdatum"
auf der verbindlichen Bestellung odet dem Kaufvertrag.
Schönen Abend noch
Grüße Billy
YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +

YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
spannend dürfte in diesem Punkt noch das Wort "unerwartet" sein....
Wer im 2021 ein WoMo verkaufte, kann mal ganz sicher nicht mehr mit dem "unerwartet" kommen...
Wer im 2021 ein WoMo verkaufte, kann mal ganz sicher nicht mehr mit dem "unerwartet" kommen...
Unterwegs im Frankia Neo BD, Blackline - volle Hütte - seit 12/21
- Markus und Helga
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- Wohnort: 79736 Rickenbach
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Also man kann diese mehrfache Preiserhöhung doch umgehen????ich kauf einfach kein neues Fahrzeug. Wenn das mehrere machen würden würden die Hersteller vielleicht umdenken.
Gruß Markus
Gruß Markus
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- Registriert: Fr 27. Nov 2020, 08:05
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
ÄEEEHHHMMMM, ja natürlich. Da das im Moment auch viele machen, kostet ein 2 Jahre altes Mobil so viel wie ein neues heute.Markus und Helga hat geschrieben: Mo 24. Jan 2022, 18:00Also man kann diese mehrfache Preiserhöhung doch umgehen????ich kauf einfach kein neues Fahrzeug. Wenn das mehrere machen würden würden die Hersteller vielleicht umdenken.
Hast du da was gewonnen?
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