Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

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Arminius
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#21

Beitrag von Arminius »

jagstcamp-widdern hat geschrieben: So 17. Apr 2022, 10:04
warum sollten 4,5t - sprinter im lieferverkehr mit 160 über die bahn brummen :?:
LKW über 3,5t sind auf 92km/h elektronisch begrenzt.
Gruß Martin
Luxman
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#22

Beitrag von Luxman »

Cybersoft hat geschrieben: So 17. Apr 2022, 12:17
Oder die Grenze inkl. aller Bedingungen wird verschoben, dann hätten wir 4+ to 160km/h Geschosse, das würde noch mehr Diskussionen geben und weitere 30 Jahre dauern.
160kmh duerfte selbst fuer <3,5to sehr schwer werden, besonders mit Fiat und 140PS Motor.
Zudem geht es nur um den Fuehrerschein - nicht um die Aufhebung der anderen Regeln.
Ich darf ja mit dem alten Lappen bis 7,5to fahren und es gelten die Vorschriften fuer LKWs.

Beste Gruesse Bernd
Frag dich nicht was richtig ist, sondern frag dich was du fühlst.
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rumfahrer
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#23

Beitrag von rumfahrer »

Bernd hat geschrieben:
Ich darf ja mit dem alten Lappen bis 7,5to fahren und es gelten die Vorschriften fuer LKWs.
Den hab ich auch, komme aber trotzdem gut mit 3,5t zurecht. Erst wenn die zig verschiedenen Mautregelungen etc. mal fallen bzw. vereinheitlicht werden, könnte ich mir vorstellen die werkseitig mögliche Papierauflastung auf 3,85t eintragen zu lassen. Würde etwas weniger Gedanken erfordern, was für die jeweilige Tour ins Fahrzeug gehört bzw. was nicht. Aber im Grunde ist das schon Routine und auch in Hinblick auf den Spritkonsum ratsam.
Also mein Leidensdruck tendiert gegen null. Einzig das Argument mit den jungen Familien mit Kindern finde ich beim FS schlüssig.

Gruß
Steffen
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Andi
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#24

Beitrag von Andi »

Arminius hat geschrieben: So 17. Apr 2022, 13:30
jagstcamp-widdern hat geschrieben: So 17. Apr 2022, 10:04
warum sollten 4,5t - sprinter im lieferverkehr mit 160 über die bahn brummen :?:
LKW über 3,5t sind auf 92km/h elektronisch begrenzt.
LKW über 7,5 t sind begrenzt
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Hans 7151
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#25

Beitrag von Hans 7151 »

Andi hat geschrieben: So 17. Apr 2022, 16:11
Arminius hat geschrieben: So 17. Apr 2022, 13:30


LKW über 3,5t sind auf 92km/h elektronisch begrenzt.
LKW über 7,5 t sind begrenzt
Nein, vergesst die 7,5 t. Das ist eine Deutsche Ausnahme gewesen. Und hat nur noch den einzigen Vorteil daß in D LKW auf der Landstraße 80KM/h fahren dürfen.
Alle LKW ab 3,5t sind auf max. 90KM/h eingestellt.
Aber den Führerschein machen ist doch kein Problem, lieber wärs mir die vielen verschiedenen Mautsysteme zu vereinheitlichen oder besser ganz abschaffen.

Grüße Hans
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Andi
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#26

Beitrag von Andi »

Das wäre mir neu das ein Ducato grösser 3,5 t abgeriegelt ist.
Gruß Andi
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Andi
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#27

Beitrag von Andi »

Jo ist tatsache so wenn die Kiste als LKW zugelassen ist. Sorry 😳😁
Gruß Andi
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hwhenke
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#28

Beitrag von hwhenke »

Hallo,
Lkw über 3,5 to sind abgeriegelt. Nur womo sind offen....
Lg Horst
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Andi
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#29

Beitrag von Andi »

Hab es verstanden 😎 sorry noch mal
Gruß Andi
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#30

Beitrag von WoMoFahrer »

Also Mein Ducato hat eine Zulassung M1, Fahrzeug zur Beförderung von max 8 Personen.
Meiner Meinung nach ist es ein Fehler alles nur an der Gewichtsgrenze zu messen. Wir dürfen doch auf der Autobahn 100 Km/h fahren, wann dürfen wir endlich offiziell wie Busse überholen. Die Polizei scheint es zumindest nicht zu stören, mich hat dabei noch keiner angehalten.
Mit freundlichen Grüßen

Tommy
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#31

Beitrag von Elgeba »

Warum willst Du denn unbedingt Busse überholen? Die sind erst bei 105 Km/h abgeregelt,ist doch kein Problem,hinter denen herzufahren,oder doch?


Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
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Fazerfahrer
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#32

Beitrag von Fazerfahrer »

Elgeba hat geschrieben: Mo 18. Apr 2022, 02:14
Warum willst Du denn unbedingt Busse überholen? Die sind erst bei 105 Km/h abgeregelt,ist doch kein Problem,hinter denen herzufahren,oder doch?


Gruß Arno
Hallo Arno, Tommy möche “wie Busse” überholen können, nicht unbedingt Busse. Sprich im Normallfall nicht unter das LKW Überholverbot ab 3.5to fallen.
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#33

Beitrag von Nikolena »

Man sieht viele bis 4,5, t die sich nicht zu den leichteren unterscheiden und insbesondere das LKWÜberholverbot missachten.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Luxman
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#34

Beitrag von Luxman »

Nikolena hat geschrieben: Mo 18. Apr 2022, 10:38
Man sieht viele bis 4,5, t die sich nicht zu den leichteren unterscheiden und insbesondere das LKWÜberholverbot missachten.
Yep, mich siehst du auch.
Meiner wiegt voll beladen 3,9to ausser in Baustellen sind mir die Schilder ehrlich gesagt egal.

Beste Gruesse Bernd
Frag dich nicht was richtig ist, sondern frag dich was du fühlst.
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#35

Beitrag von Fazerfahrer »

Luxman hat geschrieben: Mo 18. Apr 2022, 10:53
Nikolena hat geschrieben: Mo 18. Apr 2022, 10:38
Man sieht viele bis 4,5, t die sich nicht zu den leichteren unterscheiden und insbesondere das LKWÜberholverbot missachten.
Yep, mich siehst du auch.
Meiner wiegt voll beladen 3,9to ausser in Baustellen sind mir die Schilder ehrlich gesagt egal.

Beste Gruesse Bernd
Mache ich genauso, und ja wenn ich mal erwischt werden sollte, dann wird nicht diskutiert sondern einfach akzeptiert und gezahlt (zumindest hatte ich dann im Vergleich mindestens 100 mal Glück und bin straffrei geblieben *ROFL* ).
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
Bevaube
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#36

Beitrag von Bevaube »

Fazerfahrer hat geschrieben: Mo 18. Apr 2022, 15:19
Luxman hat geschrieben: Mo 18. Apr 2022, 10:53


Yep, mich siehst du auch.
Meiner wiegt voll beladen 3,9to ausser in Baustellen sind mir die Schilder ehrlich gesagt egal.

Beste Gruesse Bernd
Mache ich genauso, und ja wenn ich mal erwischt werden sollte, dann wird nicht diskutiert sondern einfach akzeptiert und gezahlt (zumindest hatte ich dann im Vergleich mindestens 100 mal Glück und bin straffrei geblieben *ROFL* ).
Ich bekenne mich schuldig! Ich gehöre auch zu der Fraktion. Ich weiss zwar, dass dies nicht gesetzeskonform ist, aber mein schlechtes Gewissen hat in dem Bereich Urlaub.
Ich bin vor allem der Ansicht, dass es gar nicht darum ging, die schweren Wohnmobile auszubremsen, sondern dass der Gesetzgeber ganz einfach verpennt hat, dass neben den Bussen auch WoMo‘s >3,5 to. eigentlich 100 fahren dürfen. Schnell vorm Feierabend noch ein Gesetz verabschiedet, ohne über alle Konsequenzen nachzudenken. So wird’s wohl gewesen sein.
Deshalb habe ich kein schlechtes Gewissen, bin mir aber im klaren über die Konsequenzen und deshalb doppelt vorsichtig.

Gruss, Beat.
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rumfahrer
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#37

Beitrag von rumfahrer »

Nikolena hat geschrieben: Mo 18. Apr 2022, 10:38
Man sieht viele bis 4,5, t die sich nicht zu den leichteren unterscheiden und insbesondere das LKWÜberholverbot missachten
Man sieht viele bis 3,5t die sich nicht zu den schwereren unterscheiden und insbesondere das zGG missachten.

Was ist denn jetzt lästerlicher? Mit einem 3,5-Tonner zwei-drei Zentner zu viel zu wiegen oder mit dem 4,5-Tonner mit 120 am LKW vorbeizuziehen? Die Diskussion misst hier manchmal mit zweierlei Maß.

Gruß
Steffen
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Fazerfahrer
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#38

Beitrag von Fazerfahrer »

rumfahrer hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 09:12

Was ist denn jetzt lästerlicher? Mit einem 3,5-Tonner zwei-drei Zentner zu viel zu wiegen oder mit dem 4,5-Tonner mit 120 am LKW vorbeizuziehen? Die Diskussion misst hier manchmal mit zweierlei Maß.

Gruß
Steffen
Na ja, Du packst direkt zwei Vergehen hinein. Ich halte mich mit meiner 4.0to Zulassung an die 100kmh Beschränkung (GPS) und es reicht dann immer noch um ähnlich wie Reisebusse, die eine gleiche erlaubte Höchstgeschwindigkeit haben, den ein oder anderen LKW zu überholen.
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Nikolena
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#39

Beitrag von Nikolena »

Dann hast du meinen Beitrag offenkundig als Anklage/Reklamation verstanden. Dabei war es nur eine Feststellung.

Hessen hebelt das Überholverbot für Womos, die 100 km/h fahren dürfen, mittels gesondertem Schild aus. Auf welche Initiative hin, weiss ich nicht. Demnach reine Ländersache, so dass die anderen ohne Probleme nachziehen könnten.
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LT35
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert

#40

Beitrag von LT35 »

Moin

OT Überholverbot bei Zeichen 277
rumfahrer hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 09:12
Was ist denn jetzt lästerlicher? Mit einem 3,5-Tonner zwei-drei Zentner zu viel zu wiegen oder mit dem 4,5-Tonner mit 120 am LKW vorbeizuziehen? Die Diskussion misst hier manchmal mit zweierlei Maß.
Das Straßenverkehrsrecht differenziert auch. Es ist demnach "lästerlicher", mit dem über 3.5t schweren Wohnmobil (oder auch LKW) bei für diese Fahrzeuge bestehendem Überholverbot zu überholen (70€ und einen Punkt), als das max. 3.5t schwere Wohnmobil um nicht mehr als 20% zu überladen (10-30€ Bußgeld, erst bei mehr als 20% kostet es 95€ und bringt ebenfalls einen Punkt).

Wer jetzt rechnet, dass 20% auf 3.5t ja immerhin 700kg sind, möge aber einen Blick auf die Achslasten werfen, denn die Prozente gelten auch dort (von der sonstigen technischen Fragwürdigkeit dieses Tuns im Einzelfall noch ganz abgesehen).

zum Thema Hessen:

die Verhängung von Überholverboten liegt - wie die Durchführung der StVO überhaupt - im Recht der Bundesländer (Art 83, 84 GG) , auch auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen.

Gruß
K.R.
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