Moin
fernweh007 hat geschrieben: ↑Di 19. Jul 2022, 17:36
Wenn bei uns eine Überladung von 19% … entspricht bei meinem WOMo ca 850 kg …. eine Ordnungswidrigkeit von 35,- nach sich zieht, kann ich nichts dramatisch schlimmes gemacht haben.
Es wird teurer, denn das gilt auch für die Achslast und das dürften meistens dann mehr als 20% werden, womit Du schon in den Punkten landest (von der Untersagung der Weiterfahrt abgesehen)
Die BKatV kennt auch Bußgelder von 5€ , den Unsinn darf man dann generell mal hinterfragen …
Die Wahrscheinlichkeit, mit einem Wohnmobil in Deutschland anlasslos kontrolliert zu werden, dürfte nicht mal zu schätzen sein. Mir ist das in über 30 Jahren jedenfalls nicht passiert (mein Wiegeschein stammt zwar von der Autobahnpolizei, aber ich bin zu denen gefahren und nicht einer roten Kelle gefolgt).
Die Nummer mit den 10 Litern Wasser, naja wer’s mag. Die sind je nach Fahrzeugneigung und Lage der Pumpe ja nicht mal voll nutzbar. Zwischen diesen „Mengen“ und dreistelligen Größenordnungen ist ja auch durchaus etwas Raum.
Einen 3,5t mit zu hohem Leergewicht (etwas) zu überladen ist eine Sache, wer ein normales Fahrzeug (inkl. Kleinbus oder SUV) wie berichtet um 1000kg überzieht, der weiß was er da macht … :-/
Zur Fahrerlaubnisdiskussion ist ja in diversen Threads schon viel geschrieben worden. Was immer wieder gerne übersehen wird, das was die EU erlaubt gilt teilweise schon nur bis an die Grenzen der jeweiligen Mitgliedsstaaten, außerhalb der EU (und das sind ja nun nicht nur exotische Randlagen) dann sowieso nicht automatisch, das muß alles verhandelt werden.
Gute Fahrt
Gruß
K.R.
(Fahrschule auf Golf I und VW 181 und natürlich ohne Anhänger)