Nun ist es höchstrichterlich geklärt: Wenn die Vorfahrt auf Parkplätzen nicht extra geregelt ist, gilt kein "rechts vor links". Autofahrer müssen sich untereinander verständigen.
Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Habt ihr den Bericht gelesen, oder zumindest die Überschrift?
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Moin
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__8.html siehe Absatz 1a
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K.R.
Das Kreisverkehrsschild hilft Dir hier nicht weiter, denn die Vorfahrt des im Kreisverkehr fahrenden gilt nur bei der vor dem Kreisel stehenden Schilderkombination 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren), nicht beim Zeichen 215 alleine.AndiEh hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 14:20
Im Kreisverkehr, der auch als solcher beschildert ist, ja.
Fährst du aber in einen "Kreisel" der kein Kreisverkehrsschild und auch sonst keine Beschilderung hat, dann gilt auch da wie an Kreuzungen rechts vor links.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__8.html siehe Absatz 1a
Gruß
K.R.
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Ok, dann so. Dann gehören die beiden Schilder also zwingend zusammen. Gut vielleicht deshalb nicht bewusst wahrgenommen.LT35 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 14:42Das Kreisverkehrsschild hilft Dir hier nicht weiter, denn die Vorfahrt des im Kreisverkehr fahrenden gilt nur bei der vor dem Kreisel stehenden Schilderkombination 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren), nicht beim Zeichen 215 alleine.
Gruß
Andi
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Bitte Fotos und GPS-Position einstellen.AndiEh hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 14:17Bei mir in Erlangen.walter7149 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 11:51Wo gibt es diese Kreisverkehre mit rechts vor links ?
Gruß
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Das wäre nicht lange gut gegangen:
Trifft bei mir voll zu:
Das trifft wohl auf 99,9 % aller Kreisverkehre in Deutschland zu:

Agent_no6 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 14:12Und wenn einer in 100 Jahren Außendienst sowas noch nicht gesehen hat, dann hat er eben immer die Augen zugemacht
Trifft bei mir voll zu:

oder war eben noch nicht überall![]()
Das trifft wohl auf 99,9 % aller Kreisverkehre in Deutschland zu:
Dann guckt euch mal die Rechtslage genau an.
und wird durch die Schilderkombination "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" gekennzeichnet.
So, zurück zum rechts vor links auf dem Parkplatz.
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Doch die gibt es, Du liegst hier falsch.Agent_no6 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 14:12Ich wollte es ja nur mal mitteilen und es war wohl richtig. Es gibt keine generelle Vorfahrt im Kreisverkehr.
Wie kommst Du denn da drauf eine Kreuzung mit Mittelpunkt
(egal wie groß dieser auch ist)
Kreisverkehr zu nennen?
Kreisverkehr im Sinne der StVO sind nur solche,
die mit dem entsprechenden Schild gekennzeichnet sind.
Alles andere sind einfach Kreuzungen, teils mit teils ohne Vorfahrt Schilder Reglung.
Den Fehler machst Du, weil du einfach ne falsche Bezeichnung wählst.
Schlecht war Dein Hinweis aber trotzdem nicht,
man sieht ja das den Unterschied einige andere auch nicht 100% wussten.
Weil viele die diese und auch oft andere Beschilderungen,
gerade im deutschen Schilderwald, nicht mehr bewusst wahrnehmen.
Ist wie mit den Parkplätzen, wer schaut denn wirklich noch nach dem "StVO" Schild wenn er da drauf fährt?
Nicht umsonst werden Vorfahrt Änderungen gerade für die Anwohner Gebiete besonders in der lokalen Presse bekanntmacht.
Ortsfremde haben dieses Probleme meist nicht.
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Alle die sich im Kreisverkehr befinden haben Vorfahrt vor den Einfahrenden.Agent_no6 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 11:22Manche meinen im Kreisverkehr hätte man immer Vorfahrt
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
In Stuttgart-Bad Cannstatt (Daimler Platz) gibt es einen Kreisverkehr, in dem haben auf zwei Straßen die Einfahrenden Vorfahrt, auf den anderen 4 Straßen haben die im Kreisvervehr Fahrenden Vorfahrt.walter7149 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 11:51Wo gibt es diese Kreisverkehre mit rechts vor links ?


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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Moin
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 420014.htm (siehe "zu Zeichen 215 Kreisverkehr")
Sind wir noch bei den Parkplätzen ? <duck>
Gruß
K.R.
Das ist formal wohl kein Kreisverkehr, weil die Bahn da noch durchläuft. Da ist das Zeichen für den Kreisverkehr auch nicht zulässig, ich gehe mal davon aus, dass einige Zufahrten Ampeln haben und dass da sowohl "Rechtsabbiegepfeile" (Zeichen 209) an den Einmündungen als auch teilweise teilweise Zeichen 211 ("hier rechts") vorhanden sind.ichbinich hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 15:40In Stuttgart-Bad Cannstatt (Daimler Platz) gibt es einen Kreisverkehr,
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 420014.htm (siehe "zu Zeichen 215 Kreisverkehr")
Sind wir noch bei den Parkplätzen ? <duck>
Gruß
K.R.
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Mann, Mann, wieviel Besserwisser hier.
Ich wollte einfach nur darauf aufmerksam machen, daß nicht jeder Kreisverkehr automatisch Vorfahrt hat, nämlich dann wenn er nur wie ein Kreisverkehr aussieht, aber keine Kreiselzeichen hat und kein "Vorfahrt Achten" an der Einfahrt steht. Da gilt dann rechts vor links.
Ob nun ein Kreisverkehr ohne Kreiselzeichen ein Kreisverkehr ist oder nicht, nun, das ist absolute Haarspalterei..
Fahrt doch wie ihr wollt, Kreisverkehr fahren können eh die wenigsten...
Ich wollte einfach nur darauf aufmerksam machen, daß nicht jeder Kreisverkehr automatisch Vorfahrt hat, nämlich dann wenn er nur wie ein Kreisverkehr aussieht, aber keine Kreiselzeichen hat und kein "Vorfahrt Achten" an der Einfahrt steht. Da gilt dann rechts vor links.
Ob nun ein Kreisverkehr ohne Kreiselzeichen ein Kreisverkehr ist oder nicht, nun, das ist absolute Haarspalterei..
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Viele Grüße
Dietmar
Dietmar
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Ich kann bei Streetview an den Einfahrten zu dieser kreisrunden Straße kein Kreisverkehrszeichen finden.AndiEh hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 15:22
Außerdem wäre es wirklich ein sehr sonderbarer "Kreisverkehr" mit Parkbuchten rundrum.
Bei WIKI steht :
"Der in Erlangen einzigartige, kreisrunde Architekturplatz mit begrünter Mittelinsel befindet sich am Schnittpunkt der Universitätsstraße (ehemals Frauenklinikstraße), die in Richtung Westen zur barocken Neustadt und zum Bahnhof führt, mit der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bismarckstraße (ehemals Kasernstraße). "
Für mich eine kreisrunde Straße mit Einmündungen und Parkplätzen außen.

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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Richtig, Place Charles de Gaulle in Paris ist der Maßstab für Kreisverkehre, da wird nur auf Sicht gefahren ... Ein Erlebnis!
(Mit rechts vor links über 12 Fahrspuren)
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Selbsteinsicht ist immer ein Weg zur BesserungAgent_no6 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 17:21Mann, Mann, wieviel Besserwisser hier.
Ich wollte einfach nur darauf aufmerksam machen, daß nicht jeder Kreisverkehr automatisch Vorfahrt hat, nämlich dann wenn er nur wie ein Kreisverkehr aussieht, aber keine Kreiselzeichen hat und kein "Vorfahrt Achten" an der Einfahrt steht. Da gilt dann rechts vor links.
Ob nun ein Kreisverkehr ohne Kreiselzeichen ein Kreisverkehr ist oder nicht, nun, das ist absolute Haarspalterei..
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Ok, jetzt hast du mich erwischt. Ich habe je selbst geschrieben, dass ein "Kreisverkehr" nur ein Kreisverkehr nach StVo ist, wenn ein Schild das angibt.walter7149 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 17:51Ich kann bei Streetview an den Einfahrten zu dieser kreisrunden Straße kein Kreisverkehrszeichen finden.
Nehme ich aber die allgemeine Definition des Kreisverkehres, halt eine Kreuzung, bei der man im Kreis um eine Mittelinsel herumfahren muß um geradeaus oder links abzubiegen, dann ist das auch ein Kreisverkehr.
Übrigens wurde dieser Kreisverkehr schon als Kreisverkehr bezeichnet, bevor es die offizielle Aufnahme der heutigen Kreisverkehre mit der Schilderkombination "Kreisverkehr" und "Vorfahrt achten" in die deutsche StVo aufgenommen wurde.
An den Einmündungen gibt es übrigens keine Schilder, aber an der Mittelinsel ein Schild, dass nur ein rechts einbiegen in den "Kreisverkehr" erlaubt.
Gruß
Andi
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Diese Art von "unechten Kreisverkehre" gibt es bei uns in Wohngebieten häufiger.Masure49 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 13:05
"Eher selten" im Link sagt es schon.
Ich war über 40 Jahre im Außendienst, so eine Regelung habe ich noch nie gesehen,
wo der im Kreisel Fahrende keine Vorfahrt hat.
Also Vorsicht!
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Nützt nix, sowas gibt es nicht.Kalle-OB hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 19:49Diese Art von "unechten Kreisverkehre" gibt es bei uns in Wohngebieten häufiger.Masure49 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 13:05
"Eher selten" im Link sagt es schon.
Ich war über 40 Jahre im Außendienst, so eine Regelung habe ich noch nie gesehen,
wo der im Kreisel Fahrende keine Vorfahrt hat.
Also Vorsicht!
Viele Grüße
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Also hier wird ja sowas von am Thema vorbeigeschrieben…. Tststststs….
Beste Grüße vom Niederrhein
Der Tobi
unterwegs mit Knaus LiveWave 700MEG 2020 auf Fiat Ducato 4400kg, 160 PS und Sack und Pack.
https://www.trustyournose.de
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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Kann jemand mal den Strangtitel ändern?
Denn über die Eingangsfrage will niemand was schreiben.
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Grüße
Michael
Michael
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Ist das Thema "rechts vor links" nicht eh schon durch? Jeder der mit dem Thema anfängt, bekommt alle möglichen Antworten dazu. Erst danach gleitet es in eine allgemeine "rechts vor links" Regeln Diskussion ab, mit der Fokussierung auf die Situation in Kreisverkehren. Muß ich da jetzt ernsthaft zwei Themen draus machen?Luppo hat geschrieben: Sa 14. Jan 2023, 09:13Kann jemand mal den Strangtitel ändern?
Denn über die Eingangsfrage will niemand was schreiben.
Gruß
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