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Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 14:38
von Cybersoft
Habt ihr den Bericht gelesen, oder zumindest die Überschrift?
Nun ist es höchstrichterlich geklärt: Wenn die Vorfahrt auf Parkplätzen nicht extra geregelt ist, gilt kein "rechts vor links". Autofahrer müssen sich untereinander verständigen.
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 14:42
von LT35
Moin
AndiEh hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 14:20
Im Kreisverkehr, der auch als solcher beschildert ist, ja.
Fährst du aber in einen "Kreisel" der kein Kreisverkehrsschild und auch sonst keine Beschilderung hat, dann gilt auch da wie an Kreuzungen rechts vor links.
Das Kreisverkehrsschild hilft Dir hier nicht weiter, denn die Vorfahrt des im Kreisverkehr fahrenden gilt nur bei der vor dem Kreisel stehenden Schilderkombination 215 (Kreisverkehr)
und 205 (Vorfahrt gewähren), nicht beim Zeichen 215 alleine.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__8.html siehe Absatz 1a
Gruß
K.R.
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 14:53
von AndiEh
LT35 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 14:42
Das Kreisverkehrsschild hilft Dir hier nicht weiter, denn die Vorfahrt des im Kreisverkehr fahrenden gilt nur bei der vor dem Kreisel stehenden Schilderkombination 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren), nicht beim Zeichen 215 alleine.
Ok, dann so. Dann gehören die beiden Schilder also zwingend zusammen. Gut vielleicht deshalb nicht bewusst wahrgenommen.
Gruß
Andi
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 14:53
von walter7149
AndiEh hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 14:17
walter7149 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 11:51
Wo gibt es diese Kreisverkehre mit rechts vor links ?
Bei mir in Erlangen.
Gruß
Andi
Bitte Fotos und GPS-Position einstellen.
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 14:57
von Masure49
Das wäre nicht lange gut gegangen:
Agent_no6 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 14:12
Und wenn einer in 100 Jahren Außendienst sowas noch nicht gesehen hat, dann hat er eben immer die Augen zugemacht
Trifft bei mir voll zu:
oder war eben noch nicht überall
Das trifft wohl auf 99,9 % aller Kreisverkehre in Deutschland zu:
Dann guckt euch mal die Rechtslage genau an.
und wird durch die Schilderkombination "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" gekennzeichnet.
So, zurück zum rechts vor links auf dem Parkplatz.
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 15:09
von Anon30
Agent_no6 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 14:12
Ich wollte es ja nur mal mitteilen und es war wohl richtig. Es gibt keine generelle Vorfahrt im Kreisverkehr.
Doch die gibt es, Du liegst hier falsch.
Wie kommst Du denn da drauf eine Kreuzung mit Mittelpunkt
(egal wie groß dieser auch ist)
Kreisverkehr zu nennen?
Kreisverkehr im Sinne der StVO sind nur solche,
die mit dem entsprechenden Schild gekennzeichnet sind.
Alles andere sind einfach Kreuzungen, teils mit teils ohne Vorfahrt Schilder Reglung.
Den Fehler machst Du, weil du einfach ne falsche Bezeichnung wählst.
Schlecht war Dein Hinweis aber trotzdem nicht,
man sieht ja das den Unterschied einige andere auch nicht 100% wussten.
Weil viele die diese und auch oft andere Beschilderungen,
gerade im deutschen Schilderwald, nicht mehr bewusst wahrnehmen.
Ist wie mit den Parkplätzen, wer schaut denn wirklich noch nach dem "StVO" Schild wenn er da drauf fährt?
Nicht umsonst werden Vorfahrt Änderungen gerade für die Anwohner Gebiete besonders in der lokalen Presse bekanntmacht.
Ortsfremde haben dieses Probleme meist nicht.
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 15:22
von AndiEh
walter7149 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 14:53
Bitte Fotos und GPS-Position einstellen.
Du ungläubiger Thomas......
Google
Wiki Artikel
Gruß
Andi
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 15:31
von ichbinich
Agent_no6 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 11:22
Manche meinen im Kreisverkehr hätte man immer Vorfahrt
Alle die sich im Kreisverkehr befinden haben Vorfahrt vor den Einfahrenden.
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 15:40
von ichbinich
walter7149 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 11:51
Wo gibt es diese Kreisverkehre mit rechts vor links ?
In Stuttgart-Bad Cannstatt (Daimler Platz) gibt es einen Kreisverkehr, in dem haben auf zwei Straßen die Einfahrenden Vorfahrt, auf den anderen 4 Straßen haben die im Kreisvervehr Fahrenden Vorfahrt.

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 15:51
von LT35
Moin
ichbinich hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 15:40
In Stuttgart-Bad Cannstatt (Daimler Platz) gibt es einen Kreisverkehr,
Das ist formal wohl kein Kreisverkehr, weil die Bahn da noch durchläuft. Da ist das Zeichen für den Kreisverkehr auch nicht zulässig, ich gehe mal davon aus, dass einige Zufahrten Ampeln haben und dass da sowohl "Rechtsabbiegepfeile" (Zeichen 209) an den Einmündungen als auch teilweise teilweise Zeichen 211 ("hier rechts") vorhanden sind.
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 420014.htm (siehe "zu Zeichen 215 Kreisverkehr")
Sind wir noch bei den Parkplätzen ? <duck>
Gruß
K.R.
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 17:21
von Agent_no6
Mann, Mann, wieviel Besserwisser hier.
Ich wollte einfach nur darauf aufmerksam machen, daß nicht jeder Kreisverkehr automatisch Vorfahrt hat, nämlich dann wenn er nur wie ein Kreisverkehr aussieht, aber keine Kreiselzeichen hat und kein "Vorfahrt Achten" an der Einfahrt steht. Da gilt dann rechts vor links.
Ob nun ein Kreisverkehr ohne Kreiselzeichen ein Kreisverkehr ist oder nicht, nun, das ist absolute Haarspalterei..
Fahrt doch wie ihr wollt, Kreisverkehr fahren können eh die wenigsten...
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 17:51
von walter7149
AndiEh hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 15:22
walter7149 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 14:53
Bitte Fotos und GPS-Position einstellen.
Du ungläubiger Thomas......
Google
Wiki Artikel
Gruß
Andi
Ich kann bei Streetview an den Einfahrten zu dieser kreisrunden Straße kein Kreisverkehrszeichen finden.
Außerdem wäre es wirklich ein sehr sonderbarer "Kreisverkehr" mit Parkbuchten rundrum.
Bei WIKI steht :
"Der in Erlangen einzigartige, kreisrunde Architekturplatz mit begrünter Mittelinsel befindet sich am Schnittpunkt der Universitätsstraße (ehemals Frauenklinikstraße), die in Richtung Westen zur barocken Neustadt und zum Bahnhof führt, mit der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bismarckstraße (ehemals Kasernstraße). "
Für mich eine kreisrunde Straße mit Einmündungen und Parkplätzen außen.
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 17:59
von Cybersoft
Agent_no6 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 17:21
..Kreisverkehr fahren können eh die wenigsten...
Richtig, Place Charles de Gaulle in Paris ist der Maßstab für Kreisverkehre, da wird nur auf Sicht gefahren ... Ein Erlebnis!
(Mit rechts vor links über 12 Fahrspuren)
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 18:20
von Masure49
Agent_no6 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 17:21
Mann, Mann, wieviel Besserwisser hier.
Ich wollte einfach nur darauf aufmerksam machen, daß nicht jeder Kreisverkehr automatisch Vorfahrt hat, nämlich dann wenn er nur wie ein Kreisverkehr aussieht, aber keine Kreiselzeichen hat und kein "Vorfahrt Achten" an der Einfahrt steht. Da gilt dann rechts vor links.
Ob nun ein Kreisverkehr ohne Kreiselzeichen ein Kreisverkehr ist oder nicht, nun, das ist absolute Haarspalterei..
Fahrt doch wie ihr wollt, Kreisverkehr fahren können eh die wenigsten...
Selbsteinsicht ist immer ein Weg zur Besserung

Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 18:48
von AndiEh
walter7149 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 17:51
Ich kann bei Streetview an den Einfahrten zu dieser kreisrunden Straße kein Kreisverkehrszeichen finden.
Ok, jetzt hast du mich erwischt. Ich habe je selbst geschrieben, dass ein "Kreisverkehr" nur ein Kreisverkehr nach StVo ist, wenn ein Schild das angibt.
Nehme ich aber die allgemeine Definition des Kreisverkehres, halt eine Kreuzung, bei der man im Kreis um eine Mittelinsel herumfahren muß um geradeaus oder links abzubiegen, dann ist das auch ein Kreisverkehr.
Übrigens wurde dieser Kreisverkehr schon als Kreisverkehr bezeichnet, bevor es die offizielle Aufnahme der heutigen Kreisverkehre mit der Schilderkombination "Kreisverkehr" und "Vorfahrt achten" in die deutsche StVo aufgenommen wurde.
An den Einmündungen gibt es übrigens keine Schilder, aber an der Mittelinsel ein Schild, dass nur ein rechts einbiegen in den "Kreisverkehr" erlaubt.
Gruß
Andi
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 19:49
von Kalle-OB
Masure49 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 13:05
"Eher selten" im Link sagt es schon.
Ich war über 40 Jahre im Außendienst, so eine Regelung habe ich noch nie gesehen,
wo der im Kreisel Fahrende keine Vorfahrt hat.
Diese Art von "unechten Kreisverkehre" gibt es bei uns in Wohngebieten häufiger.
Also Vorsicht!
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 20:33
von Agent_no6
Kalle-OB hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 19:49
Masure49 hat geschrieben: Fr 13. Jan 2023, 13:05
"Eher selten" im Link sagt es schon.
Ich war über 40 Jahre im Außendienst, so eine Regelung habe ich noch nie gesehen,
wo der im Kreisel Fahrende keine Vorfahrt hat.
Diese Art von "unechten Kreisverkehre" gibt es bei uns in Wohngebieten häufiger.
Also Vorsicht!
Nützt nix, sowas gibt es nicht.
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Fr 13. Jan 2023, 21:54
von DerTobi1978
Also hier wird ja sowas von am Thema vorbeigeschrieben…. Tststststs….
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Sa 14. Jan 2023, 09:13
von Luppo
Kann jemand mal den Strangtitel ändern?
Denn über die Eingangsfrage will niemand was schreiben.
Re: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links"
Verfasst: Sa 14. Jan 2023, 09:41
von AndiEh
Luppo hat geschrieben: Sa 14. Jan 2023, 09:13
Kann jemand mal den Strangtitel ändern?
Denn über die Eingangsfrage will niemand was schreiben.
Ist das Thema "rechts vor links" nicht eh schon durch? Jeder der mit dem Thema anfängt, bekommt alle möglichen Antworten dazu. Erst danach gleitet es in eine allgemeine "rechts vor links" Regeln Diskussion ab, mit der Fokussierung auf die Situation in Kreisverkehren. Muß ich da jetzt ernsthaft zwei Themen draus machen?
Gruß
Andi