Dieselreiter hat geschrieben: Mi 1. Feb 2023, 07:17
Der Vermieter sollte insofern in die Pflicht genommen werden, als dass er dem Mieter eine Wiegekarte übergibt, in dem das aktuelle Gewicht (mit Angabe des Füllstandes von Diesel, Wasser und Gas) deklariert. Dann, und nur dann kann der Mieter das endgültige Abfahrgewicht kalkulieren.
Das finde ich eine klasse Idee!
Eines meiner weiteren Hobbies ist die Fliegerei: Dort gibt es jeweils einen aktuellen Wiegebericht pro Flugzeug. Die Flugzeuge werden regelmäßig gewogen (alle paar Jahre oder bei irgendwelchen Modifikationen, die eine Auswirkung auf das Leergewicht haben).
Dieselreiter hat geschrieben: Mi 1. Feb 2023, 07:17
Der Vermieter sollte insofern in die Pflicht genommen werden, als dass er dem Mieter eine Wiegekarte übergibt, in dem das aktuelle Gewicht (mit Angabe des Füllstandes von Diesel, Wasser und Gas) deklariert. Dann, und nur dann kann der Mieter das endgültige Abfahrgewicht kalkulieren.
Das ist doch Wunschdenken !
Bleibt doch mal realistisch.
Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
Reisen mit C-Carver771L, mit Vollausstattung, 800 Ah LiFePO4-Batt.-Kap. 1040 Wp Solar
Dieselreiter hat geschrieben: Mi 1. Feb 2023, 07:17
Der Vermieter sollte insofern in die Pflicht genommen werden, als dass er dem Mieter eine Wiegekarte übergibt, in dem das aktuelle Gewicht (mit Angabe des Füllstandes von Diesel, Wasser und Gas) deklariert. Dann, und nur dann kann der Mieter das endgültige Abfahrgewicht kalkulieren.
Das ist doch Wunschdenken !
Bleibt doch mal realistisch.
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Aber das wäre genau der richtige Vorgang. Der Mieter müsste schon vor dem Abschluß des Mietvertrages darüber informiert werden. Denn nur der Mieter weis was er mitnehmen will, dies müsste e dem Vermieter mitteilen und dann dieser im das richtige Fahrzeug zuweisen.
Aber was mich immer wieder verwundert daß Fahrzeuge zugelassen werden können die gar nicht Gesetzeskonform betrieben werden können. Dies sollte doch gar nicht möglich sein, wie kommen die Hersteller zu den Papieren.
Mein Wohnmobil wurde vom Hersteller auch als 3,5t angeboten, das Leergewicht liegt bei 3200 Kg. Ohne alles, also kein Diesel kein Wasser kein Fahrer. Ich wollte es nachträglich auf 3,5t ablasten, erst die Wiegung brachte diese Erkenntnis daß das nicht möglich ist. Der Tüvler sagte er könne das Fahrzeug schon auf 3,5t ablasten aber dann nur noch als Einsitzer.
Warum, das ist doch sehr sinnvoll; Ich habe bei meinem Händler auch gesehen, was da alles im Wohnmobil in der Vermietung beigepackt wird.
Da kann der Vermieter doch einmalig das Abfahrgewicht ohne Mitfahrer, mit allem betankt, feststellen!? Ist eine einmalige Wiegung.
(Wenn die Vermieter sich nicht selbst drum kümmern, laufen sie Gefahr dass (in Deutschland) irgendwann eine Regelung vom Himmel fällt, dann ist das Geschrei groß)
Mobilvetta Kea I86 Model 2025, Ducato Serie 2, Kompressorkühlschrank, Dieselheizung:
Das ist doch Wunschdenken ! Bleibt doch mal realistisch.
Na ja, wenn hier von Einigen doch gefordert wurde, als potenzieller Mieter möge man sich doch vorher - auch in Foren - schlau machen, dann sollte ein Vermieter da schon auch Auskunft darüber geben können. Was macht denn ein Vermieter sonst, wenn ich den vor der Buchung nach der Zuladung frage? Nicht antworten, die Buchung verweigern?
Es gibt für jeden Mieter die ganz einfache Möglichkeit einen Wertstoffhof o.ä.anzufahren und das Gewicht zu ermitteln,dann weiß er,was er zuladen kann oder eben nicht.
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Als Fahrzeugführer bin ich verantwortlich.
Wenn bei einer Gewichtskontrolle eine Überladung festgestellt wird und eine Strafe und Maßnahmen notwendig sind,
dann schützt auch Unkenntnis nicht und ich muß das als Lehrgeld hinnehmen und habe wertvolle Erfahrungen für´s
nächste Mal gemacht.
Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
Reisen mit C-Carver771L, mit Vollausstattung, 800 Ah LiFePO4-Batt.-Kap. 1040 Wp Solar
Es gibt für jeden Mieter die ganz einfache Möglichkeit einen Wertstoffhof o.ä.anzufahren und das Gewicht zu ermitteln,dann weiß er,was er zuladen kann oder eben nicht.
Gruß Arno
Auch wenn nach dem Buchstaben unserer Paragrafenerfinder der Fahrer allein für sein Tun verantwortlich ist bin ich der Meinung dass hier in erster Linie der Vermieter in die Pflicht genommen werden müsste.
Er ist der Eigentümer des Mietobjektes und es kann nicht sein dass er Fahrzeuge vermietet die im öffentlichen Straßenverkehr nicht genutzt werden dürfen. Der Gesetzgeber müsste zwingend vorschreiben dass jedem zu vermietenden Wohnmobil eine aktuelle Wiegekarte beizulegen ist.
Es gibt für jeden Mieter die ganz einfache Möglichkeit einen Wertstoffhof o.ä.anzufahren und das Gewicht zu ermitteln,dann weiß er,was er zuladen kann oder eben nicht.
Aha. Und anschließend sagt er der Oma Bescheid, dass sie die nächsten drei Wochen bitte auf eines der beiden Bälger aufpassen soll, weil es sich gewichtsmäßig sonst nicht ausgeht.
Naja …. Immer mal auf dem Teppich bleiben
Knapp 700kg Übergewicht bei einem 3,5t-er sind „nur“ eine Ordnungswidrigkeit …
Bis 350kg kostet es 15,- ….. das rechtfertigt keinen besonderen Aufwand.
Noch dazu, wo so gut wie alle 3,5t ohne jegliche Änderung auf 3,85 aufgelastet werden könnten.
Wenn ich hier über Gewicht mitlese, kennt immer jeder einen, der schonmal „Probleme“ hatte.
„Eigene“ Erfahrungen und Strafzettel habe ich noch kaum gelesen.
Naja …. Immer mal auf dem Teppich bleiben
Knapp 700kg Übergewicht bei einem 3,5t-er sind „nur“ eine Ordnungswidrigkeit …
Bis 350kg kostet es 15,- ….. das rechtfertigt keinen besonderen Aufwand.
Noch dazu, wo so gut wie alle 3,5t ohne jegliche Änderung auf 3,85 aufgelastet werden könnten.
Wenn ich hier über Gewicht mitlese, kennt immer jeder einen, der schonmal „Probleme“ hatte.
„Eigene“ Erfahrungen und Strafzettel habe ich noch kaum gelesen.
Das gilt aber nur für Deutschland, fahre mal mit 750 kg Übergewicht nach Österreich.
Auch wenn nach dem Buchstaben unserer Paragrafenerfinder der Fahrer allein für sein Tun verantwortlich ist bin ich der Meinung dass hier in erster Linie der Vermieter in die Pflicht genommen werden müsste.
Er ist der Eigentümer des Mietobjektes und es kann nicht sein dass er Fahrzeuge vermietet die im öffentlichen Straßenverkehr nicht genutzt werden dürfen. Der Gesetzgeber müsste zwingend vorschreiben dass jedem zu vermietenden Wohnmobil eine aktuelle Wiegekarte beizulegen ist.
[/quote]
Finde ich auch, bei der Abholung (besser sogar noch beim buchen) vom Vermieter einen Gewichtsnachweis bekommen und dann weiß ich genau wass ich zuladen darf.
Das enthebt Dich aber nicht der Mühe,vor der Abfahrt mit dem Fahrzeug mit voller Beladung und allen Insassen auf eine Waage zu fahren,nur dann ist zweifelsfrei klar,ob die Beladung korrekt ist.
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Wenn das eine Mal, als wir uns ein Wohnmobil geliehen haben, nicht zum testen vor dem Kauf gewesen wäre, hätte ich mir auch keine Gedanken über das Gewicht gemacht. Warum auch....Wenn ich nicht gerade Zementsäcke transportieren will, denke ich mir doch auch nichts weiter dabei, einen Kombi mit umklappbaren Sitzen voll zu laden.
Ich habe erst so richtig gestutzt, als ich gesehen habe, dass in der riesigen Garage vom Knaus "Max 150kg" stand. Da dachte ich "Häh....wenn die beladen ist und ich muß mal rein krabbeln, dann bricht die zusammen?"
Übrigens gab es ein Urteil, welches Knaus verboten hat unseren Sun Ti 700 MEG Platinum selection mit 3,5t zu bewerben.
Auch haben Hersteller mit Konfigurator mittlerweile fast immer eine Funktion eingebaut, die zumindest warnt, wenn das Wohnmobil mir dem ausgewählten Zubehör nicht mehr nutzbar ist. Zumindest zeigen sie das ausgewählte Gewicht an. Und da sollte man schon stutzig werden, wenn man nur noch 300kg für 4 Personen frei hat.
In der gleichen Pflicht sehe ich die Vermieter, die Mieter auf die mögliche Zuladung aufmerksam zu machen.
Gruß
Andi
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später Wie funktioniert das Forum? Hier entlang für Tipps und Tricks:KLICK
Wäre eigentlich ganz einfach: Vermieter (und Gewerbliche Verkäufer) müsten gezwungen werden vor Vertragsunterschrift schriftlich Auskunft über das fahrfertige Fahrzeug bei Übergabe zu geben.
Ob sich jeder vorstellen kann was z.B. 300Kg Zuladung an Material inkl. Personen ist sei dahingestellt. Aber die bewusste Entscheidung liegt dann beim Mieter oder Käufer und diese müssen dann klarkommen oder mit den Konsequenzen leben und im schlimmsten Fall dafür geradestehen.
Einen gut sichtbaren Aufkleber ans Armaturenbrett mit Leergewicht, zulässiges Höchstgewicht, Fahrzeugbreite und
Fahrzeughöhe.
Damit ist der Vermieter seiner Informationspflicht gerecht geworden !
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Grüße von Walter aus Selbu
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Genau so!
ABER: viele Womos werden ja ohne Besichtigung des Fahrzeugs gemietet.
Das heisst der Mieter sieht den Aufkleber erst nach Unterschrift / Fahrzeugübernahme. Genau Deine vorgeschlagenen Daten müssten also als Daten Grundlage des Kauf- oder Mietvertrages sein. Aufkleber trotzdem, da aufgrund der sichtbaren Daten dann auch mit eventuell vorhandenem Verstand geladen wird.
Habe mal bei diversen Vermietern geschaut und es wird überall anders gehandhabt.
Die meisten geben schon in der Fahrzeugbeschreibung vor der Buchung nur das zulässige Gesamtgewicht an (nutzlos), um wahrscheinlich die Führerscheinklasse zu klären.
Andere geben auch das Leergewicht an, ohne nähere Erläuterung, wobei sich wohl tatsächlich auch um das nackte Leergewicht handelt (ist ein Ansatz) und einen habe ich gefunden der auch die Zuladung vermerkte (vorbildlich).
Manch einer gibt auch Beladehinweise speziell zu Frischwasser Treibstofffüllmenge.
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !