Seite 2 von 2
Re: Oberhausen B 223 Durchfahrtsverbot Fahrzeuge >3,5 t
Verfasst: Di 7. Feb 2023, 13:28
von Berchumer
Ich bin ja Lieferverkehr

(Frau)
Re: Oberhausen B 223 Durchfahrtsverbot Fahrzeuge >3,5 t
Verfasst: Di 7. Feb 2023, 13:51
von Kalle-OB
Berchumer hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 13:28
Ich bin ja Lieferverkehr

(Frau)
Okay, frei bis Centro aber nur mit Kreditkarte die noch mit min. 1000 Euro Guthaben hat.

Re: Oberhausen B 223 Durchfahrtsverbot Fahrzeuge >3,5 t
Verfasst: Di 7. Feb 2023, 13:59
von hwhenke
oldi45 hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 12:05
Bei diesen Schildern würde ich mich nicht angesprochen fühlen. Oder bin ich ein LKW?
Gruß Hajo
Wenn Dein Auto weniger als 3,5to. hat, hast Du recht. Aber;
Die Bedeutung des Schildes;
253: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Da mal ich mir die Welt, wie sie mir gefällt.......
LG Horst

Re: Oberhausen B 223 Durchfahrtsverbot Fahrzeuge >3,5 t
Verfasst: Di 7. Feb 2023, 15:32
von Duomobil
Bei mir steht M1 als Fahrzeugklasse, darf ich dann dort fahren mit meinem 4,8 t Brummer?
Re: Oberhausen B 223 Durchfahrtsverbot Fahrzeuge >3,5 t
Verfasst: Di 7. Feb 2023, 15:35
von hwhenke
M1 ist auch ein "Kraftfahrzeug"
Re: Oberhausen B 223 Durchfahrtsverbot Fahrzeuge >3,5 t
Verfasst: Di 7. Feb 2023, 15:45
von Birdman
Duomobil hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 15:32
Bei mir steht M1 als Fahrzeugklasse, darf ich dann dort fahren mit meinem 4,8 t Brummer?
Dann schau mal unter Ziffer 5, da steht wahrscheinlich "Wohnmobil". Damit bist Du ganz sicher kein PKW mehr und fällst nicht unter die Ausnahmergeleung.
Du wirst mit dem Argument von Tobi sicherlich deswegen mit der örtlichen Polizei oder dem Ordnungsamt diskutieren können, die sind diesbezüglich nämlich auch häufig etwas unsicher. Aber spätestens vor Gericht dürfte man den Kürzeren ziehen.
Re: Oberhausen B 223 Durchfahrtsverbot Fahrzeuge >3,5 t
Verfasst: Di 7. Feb 2023, 20:42
von AndiEh
hwhenke hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 15:35
M1 ist auch ein "Kraftfahrzeug"
M1 ist eine Untergruppe der Personenkraftwagen, wie auch das Personenbeförderungsgesetz sagt und wie auch schon ein Gericht bestätigt hat. Den gleich zitierten Text habe ich hier her:
KLICK
Leseempfehlung inkl. der Kommentare.
Hier jetzt das Zitat aus dem Link:
Im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) findet sich eine der Richtlinie 2007/46/EG entsprechende Definition der Personenkraftwagen In § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG heißt es: „Personenkraftwagen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind“. Somit also eine klare Zuordnung in die Klasse M1. LKW werden in § 4 Abs. 4 Nr. 3 PBefG beschrieben und sind nach „ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt“. Dieser Klassifizierung wurde bereits durch ein Gericht zugestimmt.[4]
Gruß
Andi
Re: Oberhausen B 223 Durchfahrtsverbot Fahrzeuge >3,5 t
Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 11:52
von hwhenke
Hallo Andi,
Danke für den Link; bei den Argumenten bedeutet es für mich - wie bisher beachte ich die Schilder (meistens

)
Das "Ausklagen" überlasse ich den Kollegen die eine Rechtschutzversicherung haben..........
LG Horst
Re: Oberhausen B 223 Durchfahrtsverbot Fahrzeuge >3,5 t
Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 14:07
von walter7149
Das ist wohl deutscher Schilder- Wahnsinn ?
Alles klar, daß nichts klar ist !
Re: Oberhausen B 223 Durchfahrtsverbot Fahrzeuge >3,5 t
Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 19:08
von WuG
Re: Oberhausen B 223 Durchfahrtsverbot Fahrzeuge >3,5 t
Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 19:21
von jagstcamp-widdern
da sollten noch ganz viele hin und unsere probs werden kleiner...
