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Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 10:26
von Austragler
Was artet in D eigentlich nicht irgendwann aus ?
Wenn ein Schild, wie gezeigt, signalisiert dass man dort sein Wohnmobil für 24 Stunden abstellen darf, gibt es einen Unterschied ob sich jemand im Wohnmobil aufhält oder nicht ? Wo ist das ersichtlich ? Ich darf mein Mobil also auf soch einem Platz abstellen, mich aber nicht darin aufhalten ? Wie wird von den betreffenden Kommunen der Begriff "Wildcampen" definiert ?
Ich habe öfter als einmal auf solchen Plätzen übernachtet und hatte noch nie Ärger deswegen. Und wie im Fall Fehmarn geschildert wäre ich wahrschein anwaltlich gegen ein Bußgeld vorgegangen.
Ich fand auf einem öffentlichen Parkplatz in der Lutherstadt Wittenberg mal ein Knöllchen an der WSS meines Mobils vor weil ich die Parkzeit überschritten hatte. Die Person vom Ordnungsamt muß buchstäblich am Mobil gelauert haben bis die Zeit auf dem Ticket abgelaufen war. Es waren nur wenige Minuten die ich überzogen hatte.
Ich habe die 10 Euro nicht bezahlt und stattdessen einen freundlichen Brief an das Ordnungsamt in Wittenberg geschrieben der umgehend beantwortet wurde. Ich habe darin auf die Parksituation in Wittenberg hingewiesen, auch auf die Tatsache dass ausgewiesene Womo-Parkplätze von PKW belegt waren.
Man hat daraufhin auf das Eintreiben des Ordnungsgeldes verzichtet.
Wie man in den Wald hineinruft....
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 10:39
von Lemax
Cybersoft hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 09:57
Ist aus den Costa News abgeschrieben.
Richtig. Quelle wird ja zu Beginn des Artikels in Satz 5 auch erwähnt.
Cybersoft hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 09:57
(…) es wird sich was ändern (…)
Das ist gut so, denn offensichtlich auch nötig.
Und manche Trullas breiten sich halt trotzdem mit ihrem Equipment fernab offiziell ausgewiesener Campingareale zudem rücksichtslos gegenüber anderen aus. Von anderen Dingen der unappetitlichen Art ganz zu schweigen. Und genau dieser Spezies muss „geholfen“ werden. Das ist zu begrüßen. Bedauerlich nur, dass es damit auch diejenigen treffen wird, die wissen, was erlaubt ist und was nicht und wie man sich zu verhalten hat, wenn man kostenlos öffentliche Ressourcen nutzt. Muss hier aber nicht weiter vertieft werden, darüber besteht allgemeiner Konsens und wurde hier auch bereits in verschiedenen Threads erschöpfend behandelt.
Überbordende Verbote, Regulierungen und Vorschriften sind oft nicht zielführend, können ganze Systeme lähmen. Dort, wo es aber ohne nicht geht, also trotz bestehender Regeln (z.B. Parkverbot) bewusst dagegen gehandelt wird, müssen m.E. Regeln durchgesetzt werden. Oder diese Regelungen sind falsch und/oder aus der Zeit gefallen, dann gilt es sie neu zu überdenken. Manchmal ein zäher Prozess.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 10:40
von Frank888
In anderen Ländern wird einfach eine Teppichstange in 2 m Höhe oder niedriger angebracht schon viele gesehen.
Oder Landesweit ein Freies Stehen verboten.
Kroatien, Griechenland sind bekannt dafür, aber es wird manchmal eine Ausnahme gemacht das schamlos genutzt wird.
Wir sind einfach zu viel geworden und die Werbung von Freiheit und Lagerfeuer alleine, wer kennt die nicht.
Stehe auch gerne am Meer oder in den Bergen was nicht mehr überall möglich ist.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 10:47
von Lüneburger
Lüneburger hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 08:39
...jetzt haben wohl so viele von uns den Link aufgerufen, dass dieser nun von Promobil in den pro+-Abodienst verschoben wurde

Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 10:51
von Austragler
Lemax hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 10:39
Oder diese Regelungen sind falsch und/oder aus der Zeit gefallen, dann gilt es sie neu zu überdenken. Manchmal ein zäher Prozess.
Die Regeln müssten auch allgemein verständlich kommuniziert werden. Das ist im Fall Fehmarn nicht der Fall, zumindest nicht für den Mobilisten der im Video zu sehen ist.
Da lobe ich mir die Aussage eines Herrn den ich am Stand des Bayerischen Waldes auf der free in München nach Angeboten für Wohnmobiltouristen im Bayerwald gefragt habe. Klare Ansage: Die wollen wir im bayerischen Wald nicht, die sollen woanders hin fahren. Die bleiben ein/zwei Tage, kaufen beim ALDI ein und lassen ihren Dreck da. Bei uns gibt es 5-Sterne-Wellnesshotels, da wohnt unsere Kundschaft.
Alles klar, oder ?
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 10:55
von Elgeba
Wir haben nun mal einen schlechten Ruf, und das nicht von ungefähr,leider!
Gruß Arno
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 10:59
von Das Ziel ist im Weg
Austragler hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 10:51
Klare Ansage: Die wollen wir im bayerischen Wald nicht, die sollen woanders hin fahren. Die bleiben ein/zwei Tage, kaufen beim ALDI ein und lassen ihren Dreck da. Bei uns gibt es 5-Sterne-Wellnesshotels, da wohnt unsere Kundschaft.
Alles klar, oder ?
Noch gilt in D die Freizügigkeit, und die lasse ich mir von einem Kurdirektor im Bayernwald nicht ausreden.
Und ich hoffe, er stellt auf dem Wanderparkplatz einen Mülleimer auf. Die neuerdings üblich gewordenen Schilder " Nimm Deinen Müll mit nach Hause" können nämlich nach hinten los gehen.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 11:19
von LT35
Moin
Austragler hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 10:26
Wenn ein Schild, wie gezeigt, signalisiert dass man dort sein Wohnmobil für 24 Stunden abstellen darf, gibt es einen Unterschied ob sich jemand im Wohnmobil aufhält oder nicht ?
(Quelle: beta.maps.apple.com)
Das war die vorherige Beschilderung an der Zufahrt zum Parkplatz in Burgstaaken, wo der NDR-Beitrag aufgenommen wurde. Formal erlaubt man hier das einmailge, bis zu 24stündige Parken von Wohnmobilen. Die Übernachtung stellt eine Sondernutzung dar, die von der Parkerlaubnis für das Fahrzeug nicht grundsätzlich gedeckt ist. Diese immer wieder zitierte Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit steht nirgendwo in irgendwelchen Gesetzen, die hat sich allenfalls herausgebildet.
Es war allerdings so wie beschrieben, die Gemeinde suggerierte hier durch diese Beschilderung (die ja nur den verkehrsrechtlich in der Regel nicht als PKW zu definierenden Wohnmobile das Parken erlaubte) das Vorhandensein eines offiziellen Wohnmobilstellplatzes, zumal ja nebenan der gegenüber dem PKW-Parkplatz deutlich teurere Parkschein für die 24 Stunden für das Wohnmobil und dem (zusätzlichen) Automaten für den Kurbeitrag organisatorisch alles für eine "Übernachtung" bereit hält. Es ist eher weniger wahrscheinlich, dass jemand sein Wohnmobil über Nacht dort für bis zu 24 Stunden abstellt, ohne darin zu übernachten, und dafür dann noch 12 EUR zahlt. Dafür gäbe es wohl auch kaum eine größere Nachfrage.
Man hat es insoweit wohl mehr als nur geduldet*, nur kollidiert das mit dem eigenen Landesrecht (dort ist die Rede von ausgewiesenen Stellplätzen und dieses war nie einer) und irgendwann gibt es immer jemanden, der einen Gemeindevertreter auf Umstände hinweist, die der vielleicht gar nicht so genau wissen wollte.
Nun steht es der Stadt Fehmarn frei, einen Stellplatz einzurichten, nur ist das etwas umständlicher als eine Parkfläche auszuweisen, und evtl. auch von in der Stadt (die ganze Insel gilt als solche) ansässigen Vertretern einschlägigen Gewerbes beeinflusst.
Ich darf mein Mobil also auf soch einem Platz abstellen, mich aber nicht darin aufhalten ?
Doch, aber die entsprechend eingerichtete "Übernachtung" wird dann etwas anderes.
Wie wird von den betreffenden Kommunen der Begriff "Wildcampen" definiert ?
Da es sich um einen unbestimmten Begriff handelt, vermutlich gar nicht. Es bringt nur das unzulässige "Campen" zum Ausdruck, wobei ja der Begriff "Campen" einige Abgrenzungsprobleme mit sich bringt.
Gruß
K.R.
Nachtrag:
*)=
https://www.stadtfehmarn.de/media/custo ... 1670341524 (siehe Seite 63)
Das Konzept ist von 2022, auch die Ersteller werden von einem Stellplatzcharakter ausgegangen sein, denn als Ideen tauchten u.a. die Anlage einer Entsorgungstation und einer Platzerweiterung (im Winter) auf den PKW-Bereich auf.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 11:20
von Elgeba
Wieso nach hinten los gehen? Wir haben hier auch Wanderparkplätze, wenn ich mir ansehe wie es da trotz Müllkörben aussieht, brrr.
Scheint aber normal zu sein, ich habe gestern an meiner Grundstücksfront einen ganzen Eimer Müll eingesammelt, den gewisse Leute hinterlassen haben.
Gruß Arno
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 11:34
von Röhri
Elgeba hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 11:20
Wieso nach hinten los gehen? Wir haben hier auch Wanderparkplätze, wenn ich mir ansehe wie es da trotz Müllkörben aussieht, brrr.
Scheint aber normal zu sein, ich habe gestern an meiner Grundstücksfront einen ganzen Eimer Müll eingesammelt, den gewisse Leute hinterlassen haben.
Gruß Arno
Wieviel Kilometer Grundstücksgrenze hast bzw wie groß ist der Eimer?

Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 11:52
von WoMo NK19
Hallo,
Das Ziel ist im Weg hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 10:59
Noch gilt in D die Freizügigkeit, und die lasse ich mir von einem Kurdirektor im Bayernwald nicht ausreden.
Und ich hoffe, er stellt auf dem Wanderparkplatz einen Mülleimer auf. Die neuerdings üblich gewordenen Schilder " Nimm Deinen Müll mit nach Hause" können nämlich nach hinten los gehen.
genau NOCH GILT IN D DIE FREIZÜGIGKEIT - noch.
Einerseits wettert die ganze Nation über diese überbordenen Bürokratismus und ist der
Meinung, dass wir genügen Paragraphen haben.
Andererseits muss dann jeder Sch... geregelt werden, weil irgendjemand sich nicht an die
"
allgemeinen Regeln des Verstandes und der Vernuft" halten kann und für sich immer
ein Extra - Brötchen belegt, oder eine Situation beschreibt die genau 1 mal in 1.000 Jahren
vorkommt.
Nimm Deinen Müll mit nach Hause:
Also ich nehm meinen Müll immer mit und entsorge den so wie sich das gehört.
Warum man da fordern muss die Republik vollflächig mit Mülleimern zu versorgen
erschließt sich mir nicht.
Genaus so wenig kann ich verstehen, dass selbst Camper dies nicht zu 100% zu.
Wie blöd muss man sich eigentlich ausserhalb seiner eigenen 4 Wände aufführen?
Aber wie heißt es so schön:
Der Weltraum und die Blödheit der Menschheit sind grenzenlos.
WoMo NK19
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 12:05
von Das Ziel ist im Weg
WoMo NK19 hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 11:52
Aber wie heißt es so schön:
Der Weltraum und die Blödheit der Menschheit sind grenzenlos.
Beim Weltraum war Einstein sich aber nicht sicher
Zum Müll:
Den kann ich nicht monatelang mit mir rum schleppen bis ich wieder nach Hause fahre.
Es gehört zur Daseinsvorsorge jeder Gemeinde, eine Müllabfuhr und eine Stadtreinigung zu organisieren.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 12:20
von jagstcamp-widdern
aber nicht für lau
oder wohnst du in einer komune ohne müllgebühren

Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 12:28
von WoMo NK19
Hallo,
Das Ziel ist im Weg hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 12:05
Zum Müll:
Den kann ich nicht monatelang mit mir rum schleppen bis ich wieder nach Hause fahre.
Es gehört zur Daseinsvorsorge jeder Gemeinde, eine Müllabfuhr und eine Stadtreinigung zu organisieren.
" ... Es gehört zur Daseinsvorsorge jeder Gemeinde ..."
typisch deutsches Anspruchsdenken kann ich da nur sagen:
"... bitte tragen sie mir meinen Ar.... hinterher ..."
Also ich finde immer eine Möglichkeit den Müll zu entsorgen, ich kann den Müll auch mal
2 oder 3 Tage im Wohnmobil rumfahren, bis ich an eine Entsorgungs - Station / Müllbehälter /
Campingplatz komme, wo ich höflich frage ob ich dort auch mehr als normal entsorgen darf.
Da hat bisher noch niemand "Nein" gesagt.
Da muss nicht an jeder Parkmöglichkeit ein Papierkorb stehen.
Und wenn ich monatelang unterwegs bin, evtl. nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland,
dann kann ich mich da ja so benehmen,
wie man das von einem Touristen erwartet.
In Frankreich benutze ich die aufgestellte Gemeindebehälter am Straßenrand und in GB werfe ich
das "Hundetütchen" in den dafür vorgesehen Müllbehälter.
WoMo NK19
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 12:43
von Beni
Das Ziel ist im Weg hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 12:05
Zum Müll:
Den kann ich nicht monatelang mit mir rum schleppen bis ich wieder nach Hause fahre.
Es gehört zur Daseinsvorsorge jeder Gemeinde, eine Müllabfuhr und eine Stadtreinigung zu organisieren.
Für die Einwohner, nicht für die Womofahrer, die dort nicht wohnen. Wenn sie schon von Zuhause wegfahren, dann müssen sie sich selbst um Entsorgung kümmern. Gegebenenfalls gegen zusätzliche Kosten.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 13:57
von Soleil
Mein Gemeinwohlgrundverständnis sagt mir:
• Eine in der Saison überlaufene Gemeinde hat für die Bereitstellung und Pflege ihrer Anlagen Auslagen. Besonders am Strand, wenn der sauber, sicher, vorhanden sein soll (Wiederinstandsetzung nach Stürmen und Hochwasser z. B.).
• Das Geld dort wird nicht mit Wohnmobilpfennigfuchsern verdient. Sondern mit Gästen, welche die vorhandene touristische Infrastruktur nutzen. Das können auch WoMo Besatzungen sein, werden in der Regel aber die Hotel- und Ferienwohnungsgäste sein.
• Ein ~ 100 000€ wertes WoMo ist kein Freifahrtschein für Anspruch auf Rundumversorgung am hoch frequentierten Bade-, Urlaubs-, Wander-, Ski- usw Ort.
• Den Service am o. b. Ort regeln der Markt und die Auskömmlichkeiten der Gemeinde. Der ist es wahrscheinlich ziemlich egal, ob das Pfennigfuchser-WoMo-Publikum gut oder schlecht bedient wird (sieht wahrscheinlich in Hintertupfingen anders aus, wo der geneigte Wohnmobilist als einer von ziemlich wenigen etwas Geld mit dem Konsum von Schäufele und dem Kellerspezialbier in die Gastronomie spült).
• Wenn ich mit meinem Eigenheimwerten weissen Wandschrank in SH oder in Bayern oder so schöne Natur, Service, individuelle Abgeschiedenheit, Exklusivität haben möchte, muss ich z. B. auf Rügen wohl etwas Kohle raustun. Wenn ich mir das leisten kann.
Oder ich verzichte schlicht auf die touristischen Hotspots und gebe meine Millionen in der Diaspora aus.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 15:22
von rumfahrer
Soleil hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 13:57
Das Geld dort wird nicht mit Wohnmobilpfennigfuchsern verdient. Sondern mit Gästen, welche die vorhandene touristische Infrastruktur nutzen. Das können auch WoMo Besatzungen sein, werden in der Regel aber die Hotel- und Ferienwohnungsgäste sein.
Einspruch! Touristische Infrastruktur sind ja auch die offiziellen Stellplätze und die sind und werden auch teurer. Da müsste man den Vergleich der Abgaben (an die Gemeinde) für eine Hotelübernachtung und den Stellplatzgebühren (wenn von Gemeinde betrieben) samt Kurtaxe bemühen. Mein Verdacht: Da ist dann gar nicht mehr so viel Unterschied. Und das ist auch gerecht. Einziger Unterschied: der fehlende Gewinn der privaten Hotelerie. Für mein Empfinden kann sich eine öffentliche Körperschaft nicht einseitig den Interessen eines Wirtschaftszweigs verpflichten. Eine Gemeinde lebt zudem auch und zu einem nicht geringen Teil von Zuwendungen aus dem allgemeinen Steueraufkommen. Wenn also eine Gebietskörperschaft ohne trifftige Begründung eine Gruppe von der Nutzung einer gepflasterte Parkfläche auf einer öffentlichen Gemarkung ausschließt, könnte das nach meiner Meinung rechtlich angreifbar sein. Ich kann auf den Bildern des ehemaligen 24h-Park-/Stellplatz auf Fehmarn keine Nachbarschaft erkennen, die sensibel auf die Nutzung durch Reisemobile reagieren könnte.
Mein Verdacht: Unreflektierte negative Bemerkungen mancher Hotelgäste gegenüber ihren Wirtsleuten und die tischen es dankbar ihrem Dorfschultes auf. Klar, die machen nur Dreck, zahlen (angeblich) nichts und stören die Aussicht. Peng - Verbotsschild hin und Ruhe herrscht im Idyll. Wirklich?
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 15:47
von Kurt
Das Ziel ist im Weg hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 10:59
Austragler hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 10:51
Klare Ansage: Die wollen wir im bayerischen Wald nicht, die sollen woanders hin fahren. Die bleiben ein/zwei Tage, kaufen beim ALDI ein und lassen ihren Dreck da. Bei uns gibt es 5-Sterne-Wellnesshotels, da wohnt unsere Kundschaft.
Alles klar, oder ?
Noch gilt in D die Freizügigkeit, und die lasse ich mir von einem Kurdirektor im Bayernwald nicht ausreden.
Und ich hoffe, er stellt auf dem Wanderparkplatz einen Mülleimer auf. Die neuerdings üblich gewordenen Schilder " Nimm Deinen Müll mit nach Hause" können nämlich nach hinten los gehen.
Das ohne Mülleimer gibt es schon seit mehr als dreißig Jahren im bayrischen Wald. Ich finde den Ansatz richtig.
Kurt
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 16:02
von jagstcamp-widdern
das prob der fehlenden mülleimer lösen preisbewuszte und "freicampende" kollegen oft so, dasz sie spätabends oder frühmorgens bei unserem platz abladen ohne irgendwas zu bezahlen!
wenn ich mal einen erwische der kackbeutel (clesana + konsorten) ablädt, nehme ich einen beutel und schmeisz den zurück in die karre - in der hoffnung dast der platzt!
mit der dann folgenden schlechten bewertung kann ich leben...

Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Verfasst: Mi 19. Mär 2025, 16:30
von Elgeba
Röhri hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 11:34
Elgeba hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 11:20
Wieso nach hinten los gehen? Wir haben hier auch Wanderparkplätze, wenn ich mir ansehe wie es da trotz Müllkörben aussieht, brrr.
Scheint aber normal zu sein, ich habe gestern an meiner Grundstücksfront einen ganzen Eimer Müll eingesammelt, den gewisse Leute hinterlassen haben.
Gruß Arno
Wieviel Kilometer Grundstücksgrenze hast bzw wie groß ist der Eimer?
35 Meter, 10 Liter
Gruß Arno