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Re: Ablastung auf 3,5 t, erster Termin HU + 1 Jahr?

Verfasst: Di 25. Mär 2025, 20:44
von Röhri
Ich habe aufgelastet um innerhalb meines zGG zu bleiben. Die Kosten ( Maut usw) muss ich halt tragen. Mir ging es darum nicht überlastet zu fahren. Ich habe durch wiegen festgestellt, das ich nicht innerhalb der 3,5 t bleibe.

Re: Ablastung auf 3,5 t, erster Termin HU + 1 Jahr?

Verfasst: Di 25. Mär 2025, 21:11
von Wernher
Dito, aber hier wird sich genau des Gegenteils gerühmt.

Re: Ablastung auf 3,5 t, erster Termin HU + 1 Jahr?

Verfasst: Di 25. Mär 2025, 22:14
von WoMoFahrer
Als unser 4,0 to 2015 zugelassen worden ist, standen auch 3 Jahre bis zum ersten TÜV, als ich die Dame darauf aufmerksam gemacht habe, wollte sie mir einfach nicht glauben. Dann hat Sie Ihren Chef geholt und der hat Sie dann angewiesen die Papiere zu korrigieren. Ich habe mal gehört, selbst wenn die Zulassungsstelle einen Fehler mach, ist der Halter trotzdem dafür verantwortlich.

Re: Ablastung auf 3,5 t, erster Termin HU + 1 Jahr?

Verfasst: Di 25. Mär 2025, 23:04
von Weitreisender
jagstcamp-widdern hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 10:43
ich weisz es nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dasz du diese "verlängerung" kriegst.
bei neukauf, also auslieferung, ablastung, zulaszung könnte das gehen...
aber Intereszante fragestellung! :idea:
Wir haben unseren "leichten" MAXI, der damals auf 4,5t hätte zugelassen werden können, vor der 1. Zulassung auf 3,5t abgelastet - das hat der Händler mit dem Hersteller geklärt, da gab es logischerweise 3 Jahre, ich denke, wenn man das "im Betrieb" macht, werden die neuen Fristen, erst nach der nächsten HU gewährt.

Gruß

Re: Ablastung auf 3,5 t, erster Termin HU + 1 Jahr?

Verfasst: Mi 26. Mär 2025, 07:00
von Röhri
WoMoFahrer hat geschrieben: Di 25. Mär 2025, 22:14
Als unser 4,0 to 2015 zugelassen worden ist, standen auch 3 Jahre bis zum ersten TÜV, als ich die Dame darauf aufmerksam gemacht habe, wollte sie mir einfach nicht glauben. Dann hat Sie Ihren Chef geholt und der hat Sie dann angewiesen die Papiere zu korrigieren. Ich habe mal gehört, selbst wenn die Zulassungsstelle einen Fehler mach, ist der Halter trotzdem dafür verantwortlich.
So ist es. Ich hatte vor Jahren mal ein Auto für meinen Sohn angemeldet, da war an den beiden letzten Zahlen ein Zahlendreher drin. Wir haben das durch Zufall erst ein Jahr später festgestellt.
Das neue Nummernschild und die Ummeldung musste ich bezahlen, mit dem belehrenden Hinweis, der Kunde muss kontrollieren ob alles seine Richtigkeit hat.

Re: Ablastung auf 3,5 t, erster Termin HU + 1 Jahr?

Verfasst: Mi 26. Mär 2025, 16:46
von Hope
Ich habe diese Jahr aufgelastet auf 3.850kg, da ich zwar in D relativ schmerzfrei mit dem Gewicht klarkam, nur im Ausland wird es dann teuer.

Vollgepackt und getankt bin ich da schon bei 3.750 kg und da ich ein entsprechendes Fahrwerk mitbestellt habe ist das für mich gut.

Am Tag der Ummeldung verkürzte sich meine TÜV Zeit auf insgesamt 24 Monate.

Ab dem sechsten oder siebten Jahr dann jährlich.

LG, Guido

Re: Ablastung auf 3,5 t, erster Termin HU + 1 Jahr?

Verfasst: Mi 26. Mär 2025, 17:02
von Röhri
Hope hat geschrieben: Mi 26. Mär 2025, 16:46
Ich habe diese Jahr aufgelastet auf 3.850kg, da ich zwar in D relativ schmerzfrei mit dem Gewicht klarkam, nur im Ausland wird es dann teuer.

Vollgepackt und getankt bin ich da schon bei 3.750 kg und da ich ein entsprechendes Fahrwerk mitbestellt habe ist das für mich gut.

Am Tag der Ummeldung verkürzte sich meine TÜV Zeit auf insgesamt 24 Monate.

Ab dem sechsten oder siebten Jahr dann jährlich.

LG, Guido

Ich habe gerade mir in der Zulassung nochmal nachgeschaut, ist bei 3 Jahre geblieben, also 2/26.

Re: Ablastung auf 3,5 t, erster Termin HU + 1 Jahr?

Verfasst: Mi 26. Mär 2025, 19:45
von Wernher
Was saß denn da für eine Träne hinterm Schalter der Zulassungsstelle? Ich glaube aber nicht, dass du dich auf das dortige Datum berufen kannst. Zumindest könnte es sein, dass der Prüfer etwas helle ist und es merkt.

Re: Ablastung auf 3,5 t, erster Termin HU + 1 Jahr?

Verfasst: Di 22. Apr 2025, 09:38
von mabe
Röhri hat geschrieben: Mi 26. Mär 2025, 07:00
Ich hatte vor Jahren mal ein Auto für meinen Sohn angemeldet, da war an den beiden letzten Zahlen ein Zahlendreher drin. Wir haben das durch Zufall erst ein Jahr später festgestellt.
Das neue Nummernschild und die Ummeldung musste ich bezahlen, mit dem belehrenden Hinweis, der Kunde muss kontrollieren ob alles seine Richtigkeit hat.
Zahlendreher zwischen Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung ist aber auch was anderes als die erste HU nach Zulassung.
Bisher habe ich bei jeder Zulassung geprüft, ob das Kennzeichen korrekt war. Auch beim Schilderdienst können Fehler passieren.

Aber ich fühle mich nicht dafür verantwortlich, wenn die Zulassungsstelle mir einen falschen Zeitraum für die erste HU nach Neuzulassung einträgt. Das ist nichts, was ich mit meinen Kenntnissen prüfen kann, ohne mich in irgendwelche Gesetze einzulesen. Das sind die Profis, die müssen das wissen.