Dann musst du ja über Nacht bleiben, weil man seine Fahrtüchtigkeit wieder herstellen muss


Was mache die Ordnungshüter dann ? ;)
Gruß Udo
YellowCap hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 13:10Und wie sieht es aus, wenn man zu viel vom Wein oder Bier getrunken ?
Dann musst du ja über Nacht bleiben, weil man seine Fahrtüchtigkeit wieder herstellen muss![]()
oder ?
Was mache die Ordnungshüter dann ? ;)
Gruß Udo
So sehe ich das auch. Wir freuen uns auf unser erstes Wohnmobil Dinner.oldi45 hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 14:40Soweit ich mich in D noch auskenne, kann man überall, wo kein generelles Parkverbot besteht, stehen. Ausgenommen natürlich Parkplätze, die nur für PKW ausgeschildert sind, oder eine Einschränkung für Wohnmobile besteht. Wenn Du auf einer zulässigen Parkfläche stehst, kannst Du hier in D im Wohnmobil übernachten. Falls man Alkohol getrunken hat, was noch nicht verboten ist, sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass man nicht los fährt. Ich glaube kaum, dass uns dafür jemand bestrafen wird.
Gruß Hajo
Stehen ja, aber nicht übernachten. Denn letzteres fällt unter Sondernutzung und wäre genehmigungspflichtig. Ausnahme nur die schon erwähnte Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.oldi45 hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 14:40Soweit ich mich in D noch auskenne, kann man überall, wo kein generelles Parkverbot besteht, stehen.
Da würde ich es darauf ankommen lassen. Wenn ich zulässig parke, kann das Mobil auch Nachts dort stehen, egal ob ich darin schlafe oder nicht. Sondernutzung entsteht aus meiner Sicht nur, wenn ich mich draußen campingmäßig ausbreite.Birdman hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 14:49Stehen ja, aber nicht übernachten. Denn letzteres fällt unter Sondernutzung und wäre genehmigungspflichtig. Ausnahme nur die schon erwähnte Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.oldi45 hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 14:40Soweit ich mich in D noch auskenne, kann man überall, wo kein generelles Parkverbot besteht, stehen.
Wenn es dann letztendlich so gehandhabt wird wie die Eisbuden mit der fuffzichmeter Regel und der Budenbesitzer dafür bluten muss, ist es auch nicht gut. Heut war ein Bericht über eine mobile Glühweinbude, haben sie auch im Keim erstickt.YellowCap hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 13:10Und wie sieht es aus, wenn man zu viel vom Wein oder Bier getrunken ?
Dann musst du ja über Nacht bleiben, weil man seine Fahrtüchtigkeit wieder herstellen muss![]()
oder ?
Was mache die Ordnungshüter dann ? ;)
Gruß Udo
Ich sehe die Gefahr einer Strafe auch eher gering und würde es ebenso pragmatisch handhaben. Aber rein rechtlich ist Übernachten Sondernutzung, auch ohne Campingverhalten. Ansonsten wäre es z. B. problemlos möglich, dauerhaft am Laternenparkplatz zu wohnen, solange ich keine Möbel rausstelle oder Fenster öffne. Ist es aber nicht.MobilLoewe hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 14:58Da würde ich es darauf ankommen lassen. Wenn ich zulässig parke, kann das Mobil auch Nachts dort stehen, egal ob ich darin schlafe oder nicht. Sondernutzung entsteht aus meiner Sicht nur, wenn ich mich draußen campingmäßig ausbreite.
Das ist eine Meinung, die ich akzeptiere.g-r-i-s-u hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 15:03Hier geht es ja speziell um das Womo-Dinner. Das ist ja noch mal kritischer zu betrachten. Einerseits ist das für die Gastronomen eine Möglichkeit, wenigstens etwas Umsatz zu machen, andererseits dürfen die keine Übernachtungen erlauben, weil das gegen das Beherbergungsverbot verstoßen würde. Bei Übernachtungen im eigenen Wohnmobil wäre es zwar keine Beherbergung im o.g. Sinne, verstößt aber gegen die Aufforderung, touristische Reisen zu unterlassen. Es ist mindestens ein umstrittenes Thema, weshalb es für mich nicht infrage kommt.
Selbst wenn hier der Gesetzgeber ein Schlupfloch gelassen hätte, wäre die Außenwirkung doch sehr negativ. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sich der eine oder andere Anwohner ziemlich darüber ärgern könnte, dass er selber sich an alle Empfehlungen und Verordnungen hält, bis hin zu Ausgangssperren in einigen Regionen und "die Wohnmobilfahrer" kümmert das mal wieder nicht. Wir haben als Wohnmobilisten sowieso schon mit einigem Widerstand zu kämpfen, der uns auch schon manche Einschränkung oder Verbote beschert hat. Mit diesem Beispiel würden wir zumindest nicht zur Deeskalation beitragen.
Ein Bericht vom NDR, Quelle und Filmchen: https://www-ndr-de.cdn.ampproject.org/v ... 77996.htmlWohnmobil-Dinner: Corona-konform Essen gehen
Das heisst, du musst während der Fahrt trinken, nicht erst während des Parkensg-r-i-s-u hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 15:13Ich habe auf der Seite einer Anwaltskanzlei einen Absatz zum Thema gefunden:
"Gibt es Anlass, um von einer Sondernutzung auszugehen, kann gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeit vorliegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 17.07.2002 Az.: 1 Ss OWi 33/02 (52/02): Ein einmaliges Übernachten in einem Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum stellt aber selbst dann, wenn es der Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit dient, keinen Gemeingebrauch in Gestalt eines zulässigen Parkens im Sinne von § 12 StVO dar, wenn der Fahrer bei Fahrtunterbrechung noch fahrtüchtig ist und sich erst während des Parkens durch Alkoholkonsum fahruntüchtig macht. Eine die Weiterfahrt verbietende Fahruntüchtigkeit ist nur dann geeignet, einen zulässigen Gemeingebrauch zu begründen, wenn diese Fahruntüchtigkeit selbst unmittelbare Folge der Teilnahme am Straßenverkehr ist, etwa wegen Ermüdung nach Ausschöpfung der gesetzlich vorgeschriebenen oder individuellen Fahrzeiten des Fahrzeugführers.)"
Quelle: https://www.kanzlei-voigt.de/aktuelle-t ... u-beachten
Das ist zwar sehr juristisch formuliert, deckt sich aber mit meiner Aussage von weiter oben. Fahruntauglichkeit darf nicht durch Alkohol verursacht werden. Dafür kommt keiner in den Knast, wir müssen Bernd also auch keine Feile reinschmuggeln. Es könnte aber sein, dass das Dinner etwas teurer wird, als geplant![]()
Dort waren wir auch schon. Das Restaurant hat im Vorfeld mit dem Ordnungsamt alles geregelt, war also alles legal und ein richtig schönes Erlebnis.MobilLoewe hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 16:37Ein Bericht vom NDR, Quelle und Filmchen: https://www-ndr-de.cdn.ampproject.org/v ... 77996.htmlWohnmobil-Dinner: Corona-konform Essen gehen
Ein wunderschönes rechtliches Geschwurfel eines RA. Ich stehe auf einem Privatgrundstück, wie sieht das dann aus?Caphorn hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 18:18Das ist zwar sehr juristisch formuliert, deckt sich aber mit meiner Aussage von weiter oben. Fahruntauglichkeit darf nicht durch Alkohol verursacht werden. Dafür kommt keiner in den Knast, wir müssen Bernd also auch keine Feile reinschmuggeln. Es könnte aber sein, dass das Dinner etwas teurer wird, als geplant![]()