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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Sa 14. Aug 2021, 09:19
von LT35
Moin
kai_et_sabine hat geschrieben: Fr 13. Aug 2021, 23:09
TomL hat geschrieben: Fr 13. Aug 2021, 21:45
Ordnungswidrigkeit gemäß § 37 Abs. 1 und § 57 Abs.2 Nr. 23 LNatSchG Land SH. [...]
Heisst, das war in einem Schutzgebiet? Also einem Bereich, wo spezielle Regeln gelten und die Natur besonders geschützt werden soll?
Nein, das heisst es nicht. Der §37 steht zwar im LNatSchG, verbietet aber im Wortlaut seines Abs. 1 Satz 1 [Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf den hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden.] nicht (nur) dieses Tun im Naturschutzgebiet, sondern überall dort, wo es nicht ausdrücklich dafür vorgesehen ist. Und auf dem hier in Rede stehenden Bereich war es das nicht.

Gruß
K.R.

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Sa 14. Aug 2021, 11:53
von Travelboy
Die Frage zum "Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" ist hier im Forum doch nur eine Alibiausrede um Stellplatzgebühren zu Sparen.

Für den Wohnmobilfahrer gibt es doch keinen sinnvollen Grund sich darauf zu Berufen, sind doch an jeder Ecke ausreichend Stellplätze oder Rastplätze vorhanden die ein legales Übernachten erlauben.

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Sa 14. Aug 2021, 12:04
von womocamper
Travelboy hat geschrieben: Sa 14. Aug 2021, 11:53
Die Frage zum "Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" ist hier im Forum doch nur eine Alibiausrede um Stellplatzgebühren zu Sparen.
Das nennt sich "frei stehen" :roll:

Um wieviel Bußgeld geht es hier eingentlich ?
Oder hab ich das übersehen ?

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Sa 14. Aug 2021, 12:05
von Lucky10
Travelboy hat geschrieben: Sa 14. Aug 2021, 11:53
Rastplätze vorhanden die ein legales Übernachten erlauben.
Rastplatz= legales übernachten???

Das möchte ich bezweifeln
Doch wohl auch nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Sa 14. Aug 2021, 12:25
von Sellabah
Der Rastplatz ist wie der Name aussagt zum Rasten.
Ein Lastkraftwagenfahrer ruht dort auch zum Wochenende in seinem Führerhaus.

So ist es eine Auslegung wie ich mich bei einer eventuellen Kontrolle ausdrücke.
Jeder Schutzmann würde einen erkrankten Wohnmobilisten nicht auf die Bahn schicken und sich eine Beurteilung des Grades seiner Erkrankung nicht anmaßen.

Genau wie man im „Zollgrenzgebiet“ dem kontrollierenden Herrn Beamten ja nicht auf die Nase binden muss, dass man gerade aus den Niederlanden eingereist ist, sondern in Emmerich gewesen ist.

Das wichtigste im Leben ist selbstsicheres und schlagfertiges Auftreten mit nötigem Respekt aber keinem Funken Angst vor Obrigkeit. Jedenfalls im Moment noch nicht.

LG
Sven

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Sa 14. Aug 2021, 12:44
von womocamper
Kein Polizist wird einen Womofahrer auf einen Rastplatz nachts auffordern weiter zu fahren.
Es sei er steht auf den falschen Platz.

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Sa 14. Aug 2021, 13:26
von heinz1
womocamper hat geschrieben: Sa 14. Aug 2021, 12:44
Kein Polizist wird einen Womofahrer auf einen Rastplatz nachts auffordern weiter zu fahren.
Es sei er steht auf den falschen Platz.
Von welchem paradiesischen Land sprichst Du ?

In GR habe ich sowas schon erlebt, und nicht nur einmal, und ich war jeweils nicht der Einzige.
Die Bemerkung "sorry Officer, but I hat 6 Ouzo and one Liter Wine" habe ich mir verkniffen, denn die hätte wahrscheinlich zu Schlimmerem geführt.
Also bin ich zwei km weiter gefahren, und da gabs dann erstmal kein Problem.

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Sa 14. Aug 2021, 14:07
von womocamper
heinz1 hat geschrieben: Sa 14. Aug 2021, 13:26
womocamper hat geschrieben: Sa 14. Aug 2021, 12:44
Kein Polizist wird einen Womofahrer auf einen Rastplatz nachts auffordern weiter zu fahren.
Es sei er steht auf den falschen Platz.
Von welchem paradiesischen Land sprichst Du ?
Von Deutschland.

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Sa 14. Aug 2021, 14:17
von AndiEh
Travelboy hat geschrieben: Sa 14. Aug 2021, 11:53
Die Frage zum "Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" ist hier im Forum doch nur eine Alibiausrede um Stellplatzgebühren zu Sparen.
In dieser Pauschalisierung: NEIN

Gruß
Andi

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Sa 14. Aug 2021, 15:36
von Hans 7151
womocamper hat geschrieben: Sa 14. Aug 2021, 12:44
Es sei er steht auf den falschen Platz.
Was ist ein falscher Platz?

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Sa 14. Aug 2021, 16:01
von womocamper
Hans 7151 hat geschrieben: Sa 14. Aug 2021, 15:36
womocamper hat geschrieben: Sa 14. Aug 2021, 12:44
Es sei er steht auf den falschen Platz.
Was ist ein falscher Platz?
Zum Beispiel auf der Schwerlastspur :roll:

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: So 15. Aug 2021, 16:02
von Mobildomizil
Es gibt auf Autobahn-Rastplätzen meist Pkw- und Lkw-Parkplätze. Wenn man Womos bis 3,5 Tonnen nicht als Pkw betrachtet, darf man da überhaupt nicht parken. Und wenn, dann nachts nur mit eingeschaltetem Standlicht. Soviel zur Rechtslage, interessiert keine Sau.

Das entscheidende Wort ist das "aufstellen" eines Womos. Stützen, Markise, Stühle raus. Ist was anderes als parken. Und das man nach einer Begründung für das Parken gefragt wird, ist ja schon an sich grenzwertig.

Gruss Manfred