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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

Verfasst: Mi 3. Nov 2021, 17:56
von Austragler
Ich kenne zumindest einen Stellplatz der sehr nahe ans Freistehen kommt. Es ist der Stellplatz am Amsinckhaus in Reussenköge. Es gibt keine Kasse und auch keinen Automaten. Am Anfang des Platzes steht eine Holzhütte, darin liegen Umschläge, der Stellplatznutzer nimmt bei Ankunft einen Umschlag, schreibt Datum und Autokennzeichen drauf, steckt die Stellplatzgebühr in Bar in den Umschlag und wirft diesen in den bereitstehenden Briefkasten. Einen Abriss legt man hinter die Windschutzscheibe. Ob jemand die erfolgte Zahlung kontrolliert weiß ich nicht. Es scheint zu funktionieren, Platzgebührenpreller suchen diesen Platz anscheinend nicht auf.
Vor dem deutlich beschilderten Womostellplatz befindet sich ein Autoparkplatz, man sieht da gelegentlich auch Wohnmobile stehen. PKW auf dem für Mobile ausgewiesenen Platzteil habe ich noch nicht erlebt. Am Amsinckhaus lehnen mehrere Dutzend Fahrräder, wer zur Hamburger Hallig oder sonstwohin mit dem Fahrrad fahren will und selber kein Rad dabei hat nimmt sich ein Rad und wirft die Leihgebühr ebenfalls in Bar in einen Briefkasten. Auch das scheint zu funktionieren.
Wir waren schon einige Male auf diesem Platz, haben jedesmal einen Stellplatz bekommen und fühlen uns dort immer sehr wohl. Der Platz ist für 16 Mobile ausgelegt, als wir diesen Sommer dort waren standen mehr da, ich glaube 18 Stück. Ein Ankömmling spät Nachmittags wollte schon wieder wegfahren, er wurde angesprochen man würde zusammenrücken dann hätte er schon Platz. Mein unmittelbarer Nachbar und ich stellten unsere Mobile ein wenig weiter auseinander, wir standen trotzdem nicht Tür an Tür mit anderen und schon hatte das 19. Mobil auch noch Platz.
Woran mag es liegen dass das rücksichtsvolle Verhalten auf diesem Platz so gut funktioniert ?

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

Verfasst: Mi 3. Nov 2021, 18:00
von Groovy
Moin
die "Verhaltensregeln" funktionieren in Südeuropa (Griechenland) nun einmal anders als in Nordeuropa (Deutschland).
Glaubt es oder lasst es bleiben.

Gruss Volker

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

Verfasst: Mi 3. Nov 2021, 18:18
von Lucky10
Das Übernachten an Gaststätten, egal welche ländertypischen Bezeichnungen diese haben, wird doch in fast allen Ländern angeboten und wird von der Obrigkeit toleriert.
Oftmals lässt sich dies mit Privatgrund rechtfertigen, unabhängig von den echten Besitzverhältnissen.

Schlaue nützen sicherlich die Sanitärmöglichkeiten auch mit aus; ev. kann man in der Früh ja noch einen Kaffee trinken als Vorwand.

Wird mobiles Tavernencamping, resp. Osteriacamping, Bistrocamping etc. zum neuen Trend?

In Ländern des Osten, die keine große touristische Infrastruktur haben, ist es eine praktizierte Möglichkeit, an Hotels zu campen/übernachten; gegen Nachfragen und Obulus versteht sich.

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

Verfasst: Mi 3. Nov 2021, 19:51
von heinz1
jagstcamp-widdern hat geschrieben: Mi 3. Nov 2021, 13:26
wenn du im sommer 20 an einem wochenende mal gesehen hättest, was auf den bayerischen wanderparkplätzen, z.b. in loisachnähe, los war, würdest du dich über eifrige ordnungsämter nicht mehr wundern....
Ja, ich war sogar an einem dieser Megawochenenden auf dem o.g.Wanderparkplatz an der Seins Alm zwischen Krün und Mittenwald. Der war tagsüber total überfüllt, und das Ordnungsamt hat Tickets ausgestellt für jeden, der auch nur ein wenig außerhalb des Parkplatzes stand. Damals war der Platz übrigens noch gebührenfrei. Die allermeisten Kennzeichen begannen mit einem "M" wie München.

Nachts standen da außer mir noch drei oder vier Camper. Es gab kein Problem.
Der CP gegenüber wollte mich übrigens wegen strenger Coronabeschränkungen nicht aufnehmen. Also, was hätte ich machen sollen? Rüber nach Austria fahren ?

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

Verfasst: Do 4. Nov 2021, 10:13
von Anon22
Lucky10 hat geschrieben: Mi 3. Nov 2021, 18:18
Das Übernachten an Gaststätten, egal welche ländertypischen Bezeichnungen diese haben, wird doch in fast allen Ländern angeboten und wird von der Obrigkeit toleriert.
Oftmals lässt sich dies mit Privatgrund rechtfertigen, unabhängig von den echten Besitzverhältnissen.
Der Parkplatz einer Gaststätte ist zumal in D steuerrechtlich kein Privatgrund. Er gehört zum genehmigten Betrieb, indem auch PP für Gäste passend zu der Anzahl Sitzplätze vermerkt sind.
Das Versicherungstechnisch und durch die fehlende Genehmigung Probleme entstehen können halte ich für möglich.

Ich kann mir auch vorstellen, dass der Fiskus die kostenlose zur Verfügung stellen bei einer Betriebsprüfung infrage stellt.
Im Gewerbe kann man mal nicht so einfach alles anbieten und machen.

Spätestens dann, wenn der CP - Betreiber vor Ort wenig Umsatz hat, aber vor dem besagten Gasthof regelm. ein Anzahl Mobile nächtigen.

Um mal kurz zu GR herüber zuschielen. Wenn der Tavernenwirt den örtlichen Polizisten kennt, so kennt auch der CP Betreiber bestimmt einen Polizisten.
Auch wenn ich mich wiederhole, so möchte ich den Tavernenwirt mal erleben, wenn keiner mehr bei dem isst, weil alle in der nicht genehmigten Taverne auf dem CP essen.

Ich habe auch schon mal bei der Durchreise an einem Gasthof genächtigt. Aber grundsätzlich ist das keine offizielle Reiseart, wenn die nötigen Genehmigungen fehlen. Die i.d.R. mit hohen Auflagen versehen sind.

Hört sich kleinkariert an, ist aber so.
Ich finde dieses Geschäftsmodell interessant. Aber oft fehlt der Platz an den Gaststätten. In der Pampa sicherlich nicht lukrativ, aber an den Hot Spots sicherlich.

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

Verfasst: Do 4. Nov 2021, 11:47
von Sparks
Frank1965 hat geschrieben: Do 4. Nov 2021, 10:13
Der Parkplatz einer Gaststätte ist zumal in D steuerrechtlich kein Privatgrund. Er gehört zum genehmigten Betrieb, indem auch PP für Gäste passend zu der Anzahl Sitzplätze vermerkt sind.
Nicht zwingend. Ich kenne einen Fall, da wurde eine Straße begradigt und der "Altarm" der Straße als mit allen Rechten u. Pflichten auf den Eigentümer der Immobilie (Gasthaus) verkauft und die Genehmigung diesen als Parkplatz zu nutzen erteilt. Er zahlt Grundstückslasten, Versicherung usw. und kann die Ausgaben dafür steuerlich geltend machen. Es ist Privatgrund, als solches gekennzeichnet und wärend der Betriebsferien auch zur unterbindung von Gewohnheitsrechten für 2 Tage gesperrt.
Wenn einmal ein oder 2 Womos da über Nacht stehen, wird keiner was sagen. Kritisch wird es eigentlich nur, wenn man als "klein Campinganlage" eingestuft wird. Was auch den Gastwirten wenigstens in SH von der unteren Naturschutzbehörde immer wieder deutlich gemacht wird.