Es fällt auf, es wird von "bestimmter Fliehkräfte" geschrieben, nicht 20g/8g, was einen Einbau in Wohnmobile unmöglich machen würde. Das passt auch zu der DVFG Beschreibung zum selbst tanken. Ich gehe davon aus, dass ich einen Nachweis einer Prüforganisation über den „vorschriftsmäßigen“ Einbau, hier TÜV, habe. Das Gutachten liegt übrigens schon einlaminiert im Mobil. Ein Termin beim Straßenverkehrsamt zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere steht bereits.Der DVFG, der im wesentlichen die Schulung der G 607-Sachverständigen betreibt, rät diesen, sich bei der turnusmäßigen Prüfung der Gasanlage die Bescheinigung eines Karosseriebauers oder einer Prüforganisation über den „vorschriftsmäßigen“ Einbau vorlegen zu lassen, die unter anderem eine druckfeste Verrohrung fordert und das Aushalten bestimmter Fliehkräfte.
Ansonsten, abwarten was gerichtlich geklärt wird und Gas tanken. Um die Gasdichtigkeitsprüfung, ausgesetzt bis 2023, mache ich mir nun wirklich keine Sorgen. Die ich übrigens auf jeden Fall regelmäßig machen lassen werde.
Gastankflaschen, das unendliche Thema...