Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

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Markus und Helga
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#41

Beitrag von Markus und Helga »

Klar, das hab ich gleich ohne 3 mal über den Tisch gezogen zu werden. Weil das ist dann ja schon ein wenig Kleingeld wenn das 3 mal passiert.
Ich kann das gar nicht verstehen das man da mit macht. Das ich 12 Monate auf ein Fahrzeug warten würde wäre sowieso für mich nicht drinnen.
Aber das ich dann noch das Verschulden vom Hersteller bezahlen soll.........aber jedem das seine.
Ich muss dazu sagen, ich hab noch nie auf ein Fahrzeug gewartet, Ich kauf das was zur Verfügung steht. Ich könnte nicht 12 Monate warten.
Bin da zu ungeduldig.
Gruß Markus
Sparks
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#42

Beitrag von Sparks »

Markus und Helga hat geschrieben: Mo 24. Jan 2022, 18:15
Aber das ich dann noch das Verschulden vom Hersteller bezahlen soll.
Ich gehe einmal davon aus, du bist abhängig Bschäftigter.
Würdest du wenn der Gesetzgeber deinen Lohn erhöht darauf 1 Jahr verzichten oder min. so lange bis die Altverträge abgearbeitet sind?
Würdest du an einem Wochenende ohne Zuschläge arbeiten oder die Arbeitsstunden deiner kranken Kollegen so einfach übernehmen?
Würdest du als Hersteller die Preiserhöhungen deiner Zulieferer einfach so wegdrücken?
Es mag ja sein, das du noch nie auf ein Fahrzeug gewartet hast, doch auch das kann sich mal ändern.
Es ist einfach solche Reden zu führen, aber alles hat 2 Seiten und es ist eben manchmal nicht alles sofort verfügbar. Wer schon einmal in der Arbeitsvorbereitung und Materialbeschaffung tätig war kennt die Probleme. ^Manche Menschen bringt schon die Nichtverfügbarkeit von Klopapier an den Rand eines Nervenzusammenbruchs.
Es herrscht eben zur Zeit kein Käufer Markt, das wird sich irgend wann ändern, aber bis dahin, kaufen, zahlen oder sein lassen. Wer nicht will der hat schon, ob Piloten oder Lockführer, bzw. Womo-Verkäufer oder Hersteller, alle haben irgend wie die Kunden in Geiselhaft genommen.
Wer heute versorgt ist, kann leicht sabbeln.
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
kai_et_sabine
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#43

Beitrag von kai_et_sabine »

Nikolena hat geschrieben: Mo 24. Jan 2022, 15:19
Stellt klar, dass bei Lieferzeiten bis 4 Monaten KEINE Preisanpassung einseitig möglich ist, bzw. in den Tiefen der AGB stehen dürfen.
[...]
Ich bin mit dem Thema noch nicht durch, ob das wirklich vorher vereinbart werden muss.
Das Verbot einer Sache ist das eine, die Schlußfolgerung, dass dann etwas anderes erlaubt ist ist nicht richtig.

Es kann eine Presianpassung vereinbart werden, per Vertrag oder per AGB. Die darf aber nicht 'überraschend' sein und auch nicht pauschal. Wenn gar nichts in den AGBs/Vertrag drin steht, dann ist halt keine Preisanpassung vereinbart.

Oder wie es in einem Hägar Comic mal hiess: Sie haben uns reingelegt, sie haben es im Großgedruckten versteckt.

gruss kai & sabine
kai_et_sabine
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#44

Beitrag von kai_et_sabine »

Billy1707 hat geschrieben: Mo 24. Jan 2022, 17:46
anhängende AGB's sind bei einem unterschriebenen Vertrag angenommen und bindend.
Na ja, nur weil es in den AGBs steht ist es nicht automatisch gültig.

Spannend ist, dass dieser Passus z.Bs. Lohnerhöhungen qua Tarifvertrag ausschliesst. Oder Dinge, die bereits bekannt sind, aber >4 Monate in der Zukunft liegen. Das mag z.Bs. auch eine schon intern kommunizierte Preisliste fürs nächste Geschaftsjahr sein.

Wir sind froh, dass wir das nicht in unserem Vertrag/AGBs hatten.

gruss kai & sabine
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AndiEh
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#45

Beitrag von AndiEh »

Zäumen wir doch mal das Pferd von der anderen Seite auf.

Was braucht der Hersteller.
Basisfahrzeug und Fahrgestell
Alle Technikteile (Heizung Kühlschrank....)
Material für den Aufbau.

Basisfahrzeuge: Fiat kann nicht sagen, ob, wann und mit welcher Ausstattung sie liefern können und ob Teile massiv im Preis steigen.
Bei Technikhersteller das Gleiche
Bei Aufbauteile Hersteller das Gleiche

Jetzt fragt der Händler, wann bekomme ich Fahrzeuge und zu welchem Preis?

Da kann der Hersteller nur sagen, keine Ahnung. Ich kann nur zu den Fahrzeugen Auskunft geben, zu welchen ich schon die Teile hier habe oder die verbindlich im Zulauf ist.

Der Händler hat aber Kunden, die auch mit lagen Lieferzeiten bestellen wollen. Was soll er also tun.

Fair wäre es, dem Kunden schlicht die Wahrheit zu sagen. Wurde ja auch schon, nach Berichten hier, gemacht. Was aber nicht geht, den Kunden im Glauben zu lassen, der Preis, den er unterschrieben hat, wäre verbindlich und ihm dann hinterher eine Preisanpassung zu schicken.

Kein Händler kann mehr behaupten, er wüsste nicht, dass langfristige Preise keinen Bestand haben.

Gruß
Andi
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Markus und Helga
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#46

Beitrag von Markus und Helga »

Hallo Sparks.
Ja klar bin ich abhängig Beschäftigter, du sicher auch. Auch Geschäftsleute sind abhängig.......vom Kunden.
Frag dich mal warum die Firmen nicht alle Teile schnell genug ran bekommen?????Gier frisst Hirn....
Hätte man nicht alles in China herstellen lassen , könnte man vielleicht einfacher ran kommen. Das Umdenken hat schon bei einigen Firmen begonnen.
Das dauert halt alles ein wenig noch.Und keine Angst ich bin in einer Position wo ich auch unter dieser Gier leiden muss bei der Arbeit.
Gruß Markus
Anon22
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#47

Beitrag von Anon22 »

Hat mal jemand ausgerechnet, wie viel ein Reisemobil komplett Made in Germany kosten würde?

Zurzeit ist es sehr schwierig zustande gekommene Kaufverträge von privaten Verkäufern erfüllt zu bekommen.

Ist nicht ganz das Thema, aber naheliegend.

Man kauft blind das Reisemobil, bekommt schriftlich die Zusage, fährt los und kurz vor dem Ziel bekommt man eine Absage. Es interessiert den VK keine Bohne, dass man einen rechtskräftigen Kaufvertrag hat. Anfahrtskosten hat.
Es gäbe ein höheres Angebot, heißt es. Und wenn ein Aufkäufer schneller vor Ort war, kommt die Nachricht, das Mobil wäre gerade abgebrannt oder während einer Probefahrt verunfallt.


Viele kenne sich nicht aus dem den Willenserklärungen. Bleibt spannend, was die Gerichte daraus machen werden.
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Schröder
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#48

Beitrag von Schröder »

bei Nichterfüllung eines Kaufvertrages habe ich Anspruch auf 15% Schadensersatz. Bei Nachweis kann der Prozentsatz sogar höher liegen!
Habe meine Blindgekauften zwar alle online angezahlt und hat auch immer alles geklappt, aber vertragsbrüchig zu werden sollte man sich 3x überlegen!
Gruß
Thomas

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Anon22
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#49

Beitrag von Anon22 »

Interessiert die VK zur Zeit wenig.

Die 15 % sind mir nicht bekannt. Mir ist bekannt, dass der VK mir gegenüber Schadensersatzpflichtig ist. Wenn die Bringschuld nicht mehr geleistet werden kann, durch verkauf an Dritte.

Auf gut Deutsch. Muss ich 10 Mille Aufpreis für das gleiche Mobil bei einem anderen VK zahlen, bekomme ich die von dem Vertragsbrecher wieder.

Aber wer will das durchziehen??
womocamper
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#50

Beitrag von womocamper »

Frank1965 hat geschrieben: Di 25. Jan 2022, 16:41


Auf gut Deutsch. Muss ich 10 Mille Aufpreis für das gleiche Mobil bei einem anderen VK zahlen, bekomme ich die von dem Vertragsbrecher wieder.

Aber wer will das durchziehen??
Wenn man ein schönes Womo hat, wollte sich vielleicht nur verändern/erneuern, und eine Rechtsschutzversicherung hat
kann das leicht durchziehen.
Dann wird das ein Selbstläufer, der Anwald regelt alles.
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight T67 ,160PS aut.Getriebe
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Schröder
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#51

Beitrag von Schröder »

womocamper hat geschrieben: Di 25. Jan 2022, 17:21
Dann wird das ein Selbstläufer, der Anwald regelt alles.
Das ist ein Selbstläufer, die 15% sind anerkannte Pauschale, da muckt auch kein Richter!
Kenne das nur von der Verkäuferseite, aber Kaufreue kommt gar nicht so selten vor und weiß gar nicht mehr wie viele Anzahlungen ich bei Nichterfüllung einbehalten habe?
Gruß
Thomas

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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#52

Beitrag von WoMoFahrer »

In meinem Berufsleben, war ich nie auf der Seite, die für die Firma Geld eingenommen hat, sondern in der Verwaltung, die immer nur Geld ausgab. Hier habe ich jedem Handwerker, oder Lieferanten immer gesagt, denkt daran, wenn Ihr in gute Zeiten einen zufriedenen Geschäftspartner habt, dann habt Ihr den auch in schlechten Zeiten. Gebettelt haben dann immer nur die, die mich in guten Zeiten über den Tisch ziehen wollten, die Anderen hatten dann auch noch Aufträge, in Zeiten wo es Ihnen nicht mehr so gut ging. Ich wollte nie den billigsten Preis haben, sondern den preiswertesten und da war immer das Gesamtpaket entscheidend, den da hat der Service mit dazu gehört. Leben und leben lassen war meine Devise und das hatte sich ausgezahlt.
Mit freundlichen Grüßen

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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#53

Beitrag von Nikolena »

Sehe ich auch so. Ist aber hier grad nicht vergleichbar.

Ich überlege ob die „Verbindliche Bestellung“ beim Kauf und eine teils erst Monate später eintreffende Auftragsbestätigung einen Zusammenhang mit den späteren Verkaufskonditionen haben kann. Letztere ist ja auch inhaltlich an die des Herstellers an den Händler gebunden.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Schröder
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#54

Beitrag von Schröder »

WoMoFahrer hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 04:00
Hier habe ich jedem Handwerker, oder Lieferanten immer gesagt, denkt daran, wenn Ihr in gute Zeiten einen zufriedenen Geschäftspartner habt, dann habt Ihr den auch in schlechten Zeiten.
Was ist denn in schlechten Zeiten wenn gar nichts zur Vergabe ansteht, überweist du dann Almosen zum überleben?
Habe nie etwas drauf gegeben, wenn jemand Folgeaufträge versprach unter der Prämisse den Angebotspreis zu senken.
Es gibt nämlich auch die andere Seite, z.B. Sturmschäden. Rate mal wer da zuerst bedient wurde, der, der ständig versuchte am Preis zu feilschen, oder der der den Preis akzeptierte, der auch eine Rücklagenbildung möglich machte. War nie mein Ziel der günstigste zu sein, aber immer der Beste und das beste für den Kunden ist immer ein Festpreis bis zur Fertigstellung und wenn man seine Hausaufgaben gemacht hat, bekommt man das auch ohne die unsoliden Nachforderungen hin.
Eine Nachforderung ist zwar nach VOB zulässig, aber wer das schon einplant gibt meiner Meinung nach schon ein unsolides Angebot ab und das mit dem Ziel der günstigste Anbieter zu sein!
Gruß
Thomas

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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#55

Beitrag von Anon22 »

Auch wenn ich den ersten kleinen Schritt ins OT verursacht habe, so sollten nicht alle Tröds wieder in die "Selbstdarstellung" führen.

Ich wüsste jetzt nicht, wie ein Ottonormalverbraucher (Häuslebesitzer) Stammkunde bei einem Dachdecker werden sollte?

Oder der Prokurist einer Firma, der Gutmenschen auf Kosten des Firmenkontos sein darf.......
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Schröder
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#56

Beitrag von Schröder »

Gibt auch Privatleute die einen Wartungsvertrag haben, quasi ein rundum Sorglospaket und da sieht man sich schon regelmässig 1 bis 2x/Jahr.
Auch geht der Trend immer mehr dahin, möglichst ein großes Angebot zu haben bei nur einem Ansprechpartner.
Gibt genügend Leute die absolut nichts selber machen und sich freuen wenn der Dachdecker eine neue Terrasse oder neue Einfahrt mit mit zusätzlichen Parkplätzen, Terrassenüberdachungen oder einen neuen Dachstuhl auf die Garage stellt. Auch geht der Trend von vielen Dachfenstern zu einer großen Gaube mit wesentlich mehr Nutzraum zur Wohnflächenvergrößerung.
Wenn das Vertrauen zwischen Handwerker und Kunden erstmal gefasst ist, spielt das Geld eine nebensächliche Rolle!
Gruß
Thomas

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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#57

Beitrag von Berchumer »

Schröder hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 13:40
Gibt auch Privatleute die einen Wartungsvertrag haben, quasi ein rundum Sorglospaket und da sieht man sich schon regelmässig 1 bis 2x/Jahr.
Auch geht der Trend immer mehr dahin, möglichst ein großes Angebot zu haben bei nur einem Ansprechpartner.
Gibt genügend Leute die absolut nichts selber machen und sich freuen wenn der Dachdecker eine neue Terrasse oder neue Einfahrt mit mit zusätzlichen Parkplätzen, Terrassenüberdachungen oder einen neuen Dachstuhl auf die Garage stellt. Auch geht der Trend von vielen Dachfenstern zu einer großen Gaube mit wesentlich mehr Nutzraum zur Wohnflächenvergrößerung.
Wenn das Vertrauen zwischen Handwerker und Kunden erstmal gefasst ist, spielt das Geld eine nebensächliche Rolle!
Ich kann das genauso unterschreiben , die treuen oder guten Kunden sind nicht die die um die Preise feilschen sondern eine erstklassige Leistung suchen die sie auch gern zu honorieren bereit sind .
Ich bin Handwerker im SHK Bereich mit einem guten Kundenstamm gewesen , den ich nach dem Verkauf meiner Firma weitergeben konnte,was auch ein Vorteil für den Nachfolger war.
....sei so gut gelaunt das negative Menschen keine Lust haben in deiner Nähe zu bleiben .

Gruß von Ralf aus Hagen

Dethleffs T 7057 EB Trend Edition 9-Gang Automatik 160PS hydraulisches Hubgedöns , Luftfederung hinten und son 150Ah Lithiumdingens. 8-)
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#58

Beitrag von Masure49 »

Aus einem anderen Forum zum Thema des TE:

https://www.youtube.com/watch?v=Ki830X4Aa84
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"

TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik

LG
Peter
*BYE*
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#59

Beitrag von WoMoFahrer »

Schröder hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 09:23
WoMoFahrer hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 04:00
Hier habe ich jedem Handwerker, oder Lieferanten immer gesagt, denkt daran, wenn Ihr in gute Zeiten einen zufriedenen Geschäftspartner habt, dann habt Ihr den auch in schlechten Zeiten.
Was ist denn in schlechten Zeiten wenn gar nichts zur Vergabe ansteht, überweist du dann Almosen zum überleben?
Habe nie etwas drauf gegeben, wenn jemand Folgeaufträge versprach unter der Prämisse den Angebotspreis zu senken.
Es gibt nämlich auch die andere Seite, z.B. Sturmschäden. Rate mal wer da zuerst bedient wurde, der, der ständig versuchte am Preis zu feilschen, oder der der den Preis akzeptierte, der auch eine Rücklagenbildung möglich machte. War nie mein Ziel der günstigste zu sein, aber immer der Beste und das beste für den Kunden ist immer ein Festpreis bis zur Fertigstellung und wenn man seine Hausaufgaben gemacht hat, bekommt man das auch ohne die unsoliden Nachforderungen hin.
Eine Nachforderung ist zwar nach VOB zulässig, aber wer das schon einplant gibt meiner Meinung nach schon ein unsolides Angebot ab und das mit dem Ziel der günstigste Anbieter zu sein!
Wenn Du mich schon zitierst, dann bitte alles und dichte mir nicht so einen Mist an den Du geschrieben hast, denn ich habe genau das Gegenteil von dem geschrieben was Du geantwortet hast. Die Handwerker, die ich beauftragt habe waren viele Jahre gerne bei uns , da ging es nicht um den billigsten Preis, weil bei mir die Zuverlässigkeit und die Qualität an erster Stelle gestanden haben. Wenn Schäden zu beheben waren die sofort repariert werden mussten waren sie da und wenn zeitunkritische Aufträge erteilt worden sind habe ich keine Termine gesetzt und sie wurden trotzdem in kurzer Zeit ausgeführt. Das haben sie bestimmt nicht gemacht weil ich die Preise gedrückt habe. Ich brauchte nicht um Preise zu feilschen, weil man nach langjähriger Zusammenarbeit ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis auf gebaut hatte. Bei vielen Wartungsarbeiten waren Pauschalen vereinbart, die auch regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst worden sind. Wenn zusätzliche Arbeiten notwendig gewesen sind, waren wir uns immer sehr schnell einig. Bei mir ging es nie um den billigsten Preiß, sondern um den preiswertesten. Mein Budget im letzten Jahr 2017 vor meinem Ruhestand lag bei 4 Mio €. Viel Handwerker arbeiten heute noch für die Firma und das seit 14 Jahren.
Mit freundlichen Grüßen

Tommy
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Anon7
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

#60

Beitrag von Anon7 »

Ich frag mich gerade, ob hier auch ein Thema eröffnet worden wäre, wenn der "verbindliche Kostenvoranschlag " bei Rechnungsstellung unterboten wurde. Ist mir mit Handwerkerrechnungen in 2021 zweifach passiert, Ich hab die Rechnung geprüft, beim ausführenden einen Rückruf getätigt und, nach Bestätigung der Rechnungssumme kurzfristig gezahlt. So ein "verbindlcher Kostenvoranschlag" ist halt, abweichend von einer Rechnung, nur eine grobe Richtschnur, damit man mögliche Kosten einplanen kann.

Anders sehe ich das bei Bestellung eines Wohnmobils. Ich gehe zum Händler und stelle mir dort ein Fahrzeug zusammen. Hab ich bei meinem TEC auch so getan. Dabei ein Fahrzeug konfiguriert, was so nicht als Standard bei den Händlern der Marke stand und mit einer Lieferzeit in überschaubarem Rahmen gerechnet. Damit also eine Individualkonfiguration, deren Preis bei Unterschrift des Kaufvertrages feststand. Eine weitere Preiserhöhung hatte ich ausgeschlossen, auch so auf dem Vertrag festgehalten.

Jetzt kann man sagen:" Das war aber zu Zeiten, wo man nicht so lange auf ein Mobil warten musste." Stimmt, aber, wer verpflichtet mich, einen Vertrag zu unterschreiben, in dem mir unbekannte Preiserhöhungen über die Zeit bis zur Auslieferung zugemutet werden.
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