Re: Hydraulische Hubstützen: Keine ABE - kein TÜV
Verfasst: Fr 17. Jun 2022, 20:15
@ Luxman
Hallo Bernd!
Nicht immer stimmen solche/Deine Behauptungen. Dem Ursprung der CE-Kennzeichnung ist nicht zu entnehmen, dass sie ausschließlich für elektromagnetische Verträglichkeit gültigkeit hat. Im Gegenteil. So steht z.B. hier
Hallo Bernd!
Nicht immer stimmen solche/Deine Behauptungen. Dem Ursprung der CE-Kennzeichnung ist nicht zu entnehmen, dass sie ausschließlich für elektromagnetische Verträglichkeit gültigkeit hat. Im Gegenteil. So steht z.B. hier
Das CE-Kennzeichen zeigt an, dass alle relevanten Richtlinien, bezogen auf das jeweilige Produkt, beachtet wurden. Bestehen Zweifel, so kann nur die Konformitätserklärung eine Aussage treffen. Einige Richtlinien, wie beispielsweise die Maschinenrichtlinie, erfordern es, dass die Konformitätserklärung an den Kunden zu übergeben ist. Bei anderen Richtlinien, wie der EMV- und Niederspannungsrichtlinie, ist diese Übergabe nicht verpflichtend.
Eine Anmeldung des Produkts ist, bis auf Ausnahmefälle im Bereich der Medizinprodukte und Funkanlagen, nicht notwendig.
Als rechtlich bindendes Dokument ist die Konformitätserklärung von einer Person mit Handlungsvollmacht abzuzeichnen. Ohne diese Konformitätserklärung darf die CE-Kennzeichnung nicht am Produkt angebracht werden. Weiterhin ist die Konformitätserklärung kurzfristig bei zuständigen Behörden vorzulegen, sofern verlangt.