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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 10:09
von rumfahrer
rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 09:25
Es steht da nicht Personenkraftwagen und auch nicht Kraftomnibus
Korrigiere: Auch in meinem Schein für unseren Touran steht die gleiche Fahrzeugklasse und Text wie beim Womo nur mit dem Zusatz Mehrzweckfahrzeug satt Wohnmobil.

uijujui - bin ich froh, dass ich mir darüber keinen Kopf machen muss. Ihr habt aber mein vollstes Mitgefühl für eure Pein

*BYE*
Steffen

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 10:15
von Alfred
Cybersoft hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 09:11
Ein Wohnmobil M1 ist ja eine Sonderzulassung
Sonderzulassung? Was ist das?

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 10:16
von DerTobi1978
rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 10:09
rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 09:25
Es steht da nicht Personenkraftwagen und auch nicht Kraftomnibus
Korrigiere: Auch in meinem Schein für unseren Touran steht die gleiche Fahrzeugklasse und Text wie beim Womo nur mit dem Zusatz Mehrzweckfahrzeug satt Wohnmobil.

uijujui - bin ich froh, dass ich mir darüber keinen Kopf machen muss. Ihr habt aber mein vollstes Mitgefühl für eure Pein

*BYE*
Steffen
Gute Fahrzeugkombi. Wie bei uns. *YAHOO*

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 10:26
von Anon13
rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 10:09
Ihr habt aber mein vollstes Mitgefühl für eure Pein
Wieso Pein :?:
Komfort nennt man das *2THUMBS UP*

Gruß Frank

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 11:11
von Birdman
Im "anderen" Forum hatte vor einigen Jahren mal jemand direkt beim Bundesverkehrsministerium wegen der beiden Schilder 277 (Überholverbot) und 253 (Einfahrverbot) in Zusammenhang mit Wohnmobilen > 3,5to. angefragt und folgende Antwort erhalten:

"Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Die Verhaltensregeln im Straßenverkehr ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Überhol- und Verkehrsverbote werden nur dort durch Verkehrszeichen angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Zeichen 277 verbietet Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, das Überholen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Zeichen 253 ordnet ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen an. Ausgenommen sind ebenfalls Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Beide Zeichen stellen somit mit ihrem Bedeutungsgehalt neben der reinen Personenbeförderung, die von dem Zeichen ausgenommen ist, im Übrigen auf die Gesamtmasse „über 3,5 t“ ab.

Aufgrund ihrer Bauart, Ausstattung und Einrichtung sind Wohnmobile mit Fahrzeugen, die für die reine Personenbeförderung konzipiert und gebaut sind, nicht vergleichbar. Sie sind fahrzeugtechnisch in eine eigene Fahrzeuggruppe eingeordnet, bei der diese besondere Zweckbestimmung im Vordergrund steht (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung). Entgegen Ihrer Annahme sind Wohnmobile straßenverkehrsrechtlich (StVO) nicht als Pkw eigestuft. Folglich müssen auch Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t die Zeichen 253 und 277 beachten. Wo dies gewollt ist, können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Wohnmobile über 3,5 t durch Anordnung entsprechender Zusatzzeichen vom Regelungsgehalt der Zeichen ausnehmen. Dies bedarf aber immer der Prüfung im konkreten Einzelfall."

Quelle

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 11:45
von Cybersoft
Genau so wie ich auch die Schilder und Ausführungen zu den beiden Verkehrszeichen lese.
Im Zweifel wird die Renneitung das aber aufklären oder selbst interpretieren.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 11:47
von Cybersoft
Alfred hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 10:15
Cybersoft hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 09:11
Ein Wohnmobil M1 ist ja eine Sonderzulassung
Sonderzulassung? Was ist das?
Geh zur (Fahr-) Schule und antworte bitte nicht mehr auf meine Beiträge.
(leider bekomme ich Hinweise, wenn von mir ignorierrte Mitglieder, meine Beiträge zitieren)

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 11:58
von Alfred
Cybersoft hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 11:47
Alfred hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 10:15


Sonderzulassung? Was ist das?
Geh zur (Fahr-) Schule und antworte bitte nicht mehr auf meine Beiträge.
(leider bekomme ich Hinweie wenn von mir ignorierrte Mitglieder meine Beiträge zitieren)
War klar, dass da nichts Sinnvolles mehr kommt. *DRINK*
Birdman hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 11:11
Quelle
Lustig ... hinter deinem Link steht folgendes:

Zitat aus dem Wolfherm-Forum:

Wir hatten dieses irgendwie ignoriert und was passiert, die Rennleitung zieht uns raus. Schaut in unseren Fahrzeugschein, erklärt uns unser Vergehen Überholen im Überholverbot bei größer 3,5t und will die Ordnungswidrigkeit aufnehmen. Geht zum Streifenwagen und braucht gefühlt eine Ewigkeit. Als sie zurückkommen staunen wir nicht schlecht. Wir haben keine Ordnungswidrigkeit begangen, da unser WoMo als Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze zugelassen und deswegen von diesem Überholverbot ausgenommen ist. Er hätte extra noch einmal in seiner Dienststelle nachgefragt.

Ende Zitat.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 12:04
von Billy1707
Birdman hat geschrieben: Di 20. Sep 2022, 16:59
Ernsthaft, diese alte Diskussion schon wieder? Die wurde in diversen Foren doch schon vor Jahren bis zum Erbrechen geführt.
Danke, daß Du Dich fünf mal daran beteiligt hast.

Wenn ich jetzt von mir spreche, ist das Neuland für mich.
Habe mich darum nie gekümmert.
Das es auch andere anspricht zeigt die rege Beteiligung.

So wie ich es bisher verstanden habe, gibt es (stark vereinfacht) zwei Sichtweisen
bzw. "Unklarheiten".

Ist das Ü Verbot rein gewichtsmäßig einzuschätzen, muss man es beachten.
Ist das Ü Verbot an die Klasse M (Untergruppe M1) gebunden, muss man nicht.
Zumindest ist es dann stark diskussionswürdig.

Liege ich damit richtig ?


Ausland mit Ö, I, CH ist klar.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 12:11
von fernweh007
Interessant wären Urteile nach einer Klage gegen ein Bußgeld zu >3,5t Überholverbot.
Chancenlos würde ich das nicht sehen *PARDON*


In der Regel überhole ich auch im „LKW-Überholverbot“.
Sollte ich wirklich mal zur Kasse gebeten werden, teile ich die 90,-€ durch die gefühlt schon regelwidrig begangenen 7485 Überholvorgänge….. dann relativiert sich die Strafe etwas :-P

LG
Dietmar

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 12:18
von Birdman
Alfred hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 11:58
Lustig ... hinter deinem Link steht folgendes:
Ja, und? Die eiern bezüglich der Einstufung M1, LKW etc. genauso rum wie unsereins. Ist ja nun auch keine täglich vorkommende Sache. Da hat der Revierleiter halt aus dem Bauch raus entschieden. In dem Forum gibt es auch Berichte über Anfragen bei verschiedenen Polizeidienststellen in unterschiedlichen Bundesländern. Das ging ähnlich aus wie wenn man zwei Juristen fragt, da bekommt man auch immer drei Meinungen.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 12:19
von Birdman
Billy1707 hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:04
Danke, daß Du Dich fünf mal daran beteiligt hast.
Danke fürs Zählen, jetzt sind es dann schon sieben. ;-)
Ich wollte Dir auch nicht zu nahe treten, dachte wirklich, dass dieses Thema bei allen >3,5to-Fahrern bekannt sei. Aber Du siehst, es scheint noch immer großer Diskussionsbedarf.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 12:27
von Mobildomizil
Birdman hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 11:11
Aufgrund ihrer Bauart, Ausstattung und Einrichtung sind Wohnmobile mit Fahrzeugen, die für die reine Personenbeförderung konzipiert und gebaut sind, nicht vergleichbar. Sie sind fahrzeugtechnisch in eine eigene Fahrzeuggruppe eingeordnet, bei der diese besondere Zweckbestimmung im Vordergrund steht
Diese krampfige Begründung - die im übrigen auch in exakt der Form auf Geländewagen zutrifft - widerspricht den EU-Klassen, der KBA-Statistik und dem allgemeinen Sprachgebrauch. Somit hat man vor Gericht gute Chancen, aber das muss man wollen. Irgendwann wird das EU-Recht auch in die StVO durchsickern, dann hat sich das erledigt.

Gruss Manfred

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 12:30
von Acki
Birdman hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:19
...
Ich wollte Dir auch nicht zu nahe treten, dachte wirklich, dass dieses Thema bei allen >3,5to-Fahrern bekannt sei.
...
Ist es doch auch!
Hier fragt ja (möglicherweise) ein <3.5t Fahrer ... :-$

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 12:32
von Anon13
Mobildomizil hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:27
Irgendwann wird das EU-Recht auch in die StVO durchsickern, dann hat sich das erledigt.
...dann fahre ich vermutlich kein Wohnmobil mehr :-$

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 12:39
von Alfred
Mobildomizil hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:27
Diese krampfige Begründung - die im übrigen auch in exakt der Form auf Geländewagen zutrifft - widerspricht den EU-Klassen, der KBA-Statistik und dem allgemeinen Sprachgebrauch.
Genau!

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 12:39
von rumfahrer
Bobby hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 10:26
Komfort nennt man das
...der bei uns ein Stück weiter reicht
3komma5.jpg
*BYE*
Gruß
Steffen

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 12:43
von Alfred
rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:39
Bobby hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 10:26
Komfort nennt man das
...der bei uns ein Stück weiter reicht

3komma5.jpg

*BYE*
Gruß
Steffen

Vorsicht, das zielt auf die tatsächliche Masse ab. (z. B. Brücke)...

Du kannst somit betroffen sein, wenn überladen, ich kann meist durch fahren wenn der Wassertank leer ist.
;-)

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 12:50
von walter7149
rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:39
Bobby hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 10:26
Komfort nennt man das
...der bei uns ein Stück weiter reicht

3komma5.jpg

*BYE*
Gruß
Steffen
Und da biste noch stolz drauf ?

Wir holen dann die E-Bikes raus und fahren ruhig und umweltfreundlich diese Strecke entlang :lustig:

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 12:52
von rumfahrer
Alfred hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:43
Vorsicht, das zielt auf die tatsächliche Masse ab. (z. B. Brücke)...
Du kannst somit betroffen sein, wenn überladen, ich kann meist durch fahren wenn der Wassertank leer ist.
Mit der tatsächlichen Masse hast du Recht aber dass wir schwerer gewesen sein könnten bestimmt nicht*. Der Weg führte nach ungefähr einem km auf einen wunderschönen Waldparkpatz ohne Nachtparkverbot. Nix Brücke aber vielleicht kam die noch.

Gruß
Steffen

*edit: auch mit vollem Wassertank