Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

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Dieselreiter
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#41

Beitrag von Dieselreiter »

walter7149 hat geschrieben: Mi 1. Feb 2023, 10:08
Das ist doch Wunschdenken !
Bleibt doch mal realistisch.
Natürlich ist das Wunschdenken, aber warum soll das unrealistisch sein? Es gibt genügend Lobbys, die ein Interesse an einem "sauberen" Womo Verleih haben - Vereine, Clubs, ADAC. Wenn alle ins gleiche Horn stoßen, dann bewegt sich vielleicht etwas. Wenn keiner den Ar*** in die Höhe kriegt und "bleib realistisch" sagt, dann wird natürlich nie etwas passieren.
Grüße Peter, unterwegs auf Carado T334

"Da streiten sich die Leut herum, oft um den Wert des Glücks,
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Nikolena
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#42

Beitrag von Nikolena »

Mal grundsätzlich und wertunsgfrei gefragt....ist denn bezüglich den Überladungen (die ja mehr oder weniger ausfallen werden) eine deratige Gefahr im Verzuge, dass man das so hoch aufhängen muss?

Ich denke, dass die meisten überladenen Womos immer noch in einem Gewichtsbereich sind, dass keine akute Gefahr besteht.

Ich denke weiter, dass von manchen eine gesetzliche Überladung von 200-300 kg als viel zu gravierend betrachtet wird als es wirklich gerechtfertigt ist.

Den frühzeitigen Hinweis des Vermieters mit Informationen zum Strafmaß, trotz Gefahr dass der Kunde abspringt (oder auch mal in sich geht, wie er selbst das gewährleisten kann), betrachte ich als Service, die Nachfrage nach der faktischen Zuladung des Kunden vor der Buchung aber als ebenso als erwartbar.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

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Cybersoft
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#43

Beitrag von Cybersoft »

Das Problem ist doch nicht bewusst. In Deutschland kein Problem, in anderen Ländern wird ausgeladen, da entsteht erst das richtige Theater.
Ich kenne einen Fall der hat in Österreich ausgeladen, Frau, Roller, Wasser raus. Waren über 400kg. Dann einen Ort weiter gefahren und wieder eingeladen.
Strafe weiß ich nicht mehr, da wir nicht überladen sind.

Aber das ist doch kein Urlaub mehr...
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walter7149
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#44

Beitrag von walter7149 »

Dieselreiter hat geschrieben: Do 2. Feb 2023, 09:37
die ein Interesse an einem "sauberen" Womo Verleih haben - Vereine, Clubs, ADAC. Wenn alle ins gleiche Horn stoßen, dann bewegt sich vielleicht etwas. Wenn keiner den Ar*** in die Höhe kriegt und "bleib realistisch" sagt, dann wird natürlich nie etwas passieren.
Das ist keine alleinige Lobby für Wohnmobilfahrer !

Wir haben in N eine sehr aktive "Wohnmobilvereinigung" als eingetragener Verein, das ist für uns eine echte Lobbyvertretung,
die schon viel erreicht hat für die Wohnmobilisten, auch die ausländischen.
Zum Beispiel die Mauteinstufung von Womos bis 7,5 to in M1 und Mautabrechnung wie Pkw.
Weiterhin vereinfachung der Auflastung und nur 2jähriger TÜV-Rythmus auch >3,5 to.
Usw.

Eine Lobbyvertretung nur für Wohnmobile wurde in D schon oft in Foren diskutiert, wenn es aber um Beiträge dafür geht, dann wollen die wenigsten mitmachen.
Bild

Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
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Dieselreiter
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#45

Beitrag von Dieselreiter »

walter7149 hat geschrieben: Do 2. Feb 2023, 10:14
Wir haben in N eine sehr aktive "Wohnmobilvereinigung" als eingetragener Verein, das ist für uns eine echte Lobbyvertretung,
die schon viel erreicht hat
Na also, es geht ja!
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#46

Beitrag von Masure49 »

Nikolena hat geschrieben: Do 2. Feb 2023, 10:04
Mal grundsätzlich und wertunsgfrei gefragt....ist denn bezüglich den Überladungen (die ja mehr oder weniger ausfallen werden) eine deratige Gefahr im Verzuge, dass man das so hoch aufhängen muss?

Ich denke, dass die meisten überladenen Womos immer noch in einem Gewichtsbereich sind, dass keine akute Gefahr besteht.

Ich denke weiter, dass von manchen eine gesetzliche Überladung von 200-300 kg als viel zu gravierend betrachtet wird als es wirklich gerechtfertigt ist.
Ich denke, dass das Übergewicht z.B. bei einem Unfall relevant wird, werden kann.
Nur ein theoretisches Beispiel:
Da könnte sich z.B. ein Richter nach einem tödlichen Unfall auf den Gutachter berufen und sagen: "Wären sie mit dem erlaubten zGG unterwegs gewesen, wären sie noch vor dem auf die Strasse gelaufenen Kind zum Stillstand gekommen und das Kind würde noch leben".
Und die Versicherung des "Geschädigten" und oder des Fahrers des überladenen Wohnmobils könnte sich auf das Urteil berufen und Schadenersatz und Schmerzensgeld beim Unfallfahrer zu holen versuchen.
Alles reine Theorie, ist aber bestimmt so oder ähnlich schon passiert, weshalb es Gewichtslimits und Gesetze dazu gibt.
Ist wie mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung, so lange nichts passiert, ist alles nur Kleinkram, wenn aber etwas passiert, dann kann es nicht nur teuer,
sondern auch bitter werden, für alle Beteiligten.
Ist aber nur meine Sichtweise , andere mögen es gerne anders sehen.
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"

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Cybersoft
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#47

Beitrag von Cybersoft »

Das sind wieder die Horrormärchen ...
Die WoMos lassen sich (fast) alle ohne Veränderung auf 4,2to auflasten. Die Auslegung ist jenseits der 3.5to.
Die 3.5to ist eine reine Führerschein Sache.
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Masure49
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#48

Beitrag von Masure49 »

Cybersoft hat geschrieben: Do 2. Feb 2023, 12:08
Das sind wieder die Horrormärchen ...
Die WoMos lassen sich (fast) alle ohne Veränderung auf 4,2to auflasten. Die Auslegung ist jenseits der 3.5to.
Die 3.5to ist eine reine Führerschein Sache.
Das sind keine Horrormärchen, sondern Fakten und haben weder mit dem Führerschein noch mit Auflastung zu tun und ein < 3,5 t WOMO läßt sich eben nicht mehr auflasten, falls überhaupt technisch möglich bzw. erlaubt, wenn ein Unfall passiert ist,
wie ich ihn theoretisch beschrieben habe.
Ich hatte ja geschrieben, kann jeder halten wie er will,
denn "jeder ist seines Glückes Schmied" oder "no Risk, no Fun"

Ansonsten finde ich die Idee von Walter sehr gut, hilfreich und empfehlenswert für alle Vermieter:
walter 7149
Na dann habe ich dahin gehend einen Vorschlag :

Einen gut sichtbaren Aufkleber ans Armaturenbrett mit Leergewicht, zulässiges Höchstgewicht, Fahrzeugbreite und
Fahrzeughöhe.

Damit ist der Vermieter seiner Informationspflicht gerecht geworden !
....... und der Mieter kann sich nicht mehr rausreden, es nicht gewußt zu haben.
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Cybersoft
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#49

Beitrag von Cybersoft »

Du willst es nicht verstehen!
Die Horrormärchen mit einem Unfall Aufgrund zu hoher Zuladung gibt es nicht; (oder zeig mal ein Urteil) Auch dass die Versicherung dann verweigert wird gibt es nicht.

Technisch sind die Kisten alle für 4-4,5to zulassungsfähig. Also ist auch alles für dieses Gewicht ausgelegt!
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ChrisL88
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#50

Beitrag von ChrisL88 »

Cybersoft hat geschrieben: Do 2. Feb 2023, 13:11
Technisch sind die Kisten alle für 4-4,5to zulassungsfähig. Also ist auch alles für dieses Gewicht ausgelegt!
Weshalb genau können dann die neuen Ducatos nur noch auf 3.65to aufgelastet werden ohne technische Änderungen? (der Vorgänger konnte immerhin auf 3.85to aufgelastet werden...).
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Cybersoft
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#51

Beitrag von Cybersoft »

Wenn das bei 8,9 so ist haben sie was geändert, mit duc7 /Benimar kann ich 4,25 ohne Änderung.
(Ist mir aber auch egal, da ich den alten dreier habe und < 3.5to unterwegs bin)
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b54
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#52

Beitrag von b54 »

Cybersoft hat geschrieben: Do 2. Feb 2023, 13:33
Wenn das bei 8,9 so ist haben sie was geändert, mit duc7 /Benimar kann ich 4,25 ohne Änderung.
(Ist mir aber auch egal, da ich den alten dreier habe und < 3.5to unterwegs bin)
Also auf 4,25 to ohne bauliche Änderung bezweifele ich aber. Da muss doch zumindest an der Hinterachse was gemacht werden oder nicht ? Und ggf auch die Alufelgen ändern wegen der Traglast
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Masure49
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#53

Beitrag von Masure49 »

Cybersoft hat geschrieben: Do 2. Feb 2023, 13:11
Du willst es nicht verstehen!
Die Horrormärchen mit einem Unfall Aufgrund zu hoher Zuladung gibt es nicht; (oder zeig mal ein Urteil) Auch dass die Versicherung dann verweigert wird gibt es nicht.

Technisch sind die Kisten alle für 4-4,5to zulassungsfähig. Also ist auch alles für dieses Gewicht ausgelegt!
Das ist einfach nicht wahr, was Du schreibst.
Beileibe nicht alle unter 3,5t lassen sich auf 4 t und mehr auflasten,sondern nur die, deren Fahrwerke und Bremsen dafür gebaut und zugelassen sind.
Was meinst Du wohl, weshalb es Ducatos mit Heavyfahrwerk gibt?
Unser Dethleffs wäre mit dem ursprünglichen unter 3,5 t Fahrwerk und fahrfertig 3,35 t nicht zugelassen worden, deshalb wurde das Heavy Fahrwerk verbaut und mit 4,25 t
zugelassen.
Ansonsten steht es Dir frei, mit soviel Übergewicht herumzufahren, wie Du willst, ist mir vollkommen schnuppe.
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#54

Beitrag von ChrisL88 »

Irgendwo ist jetzt mein Text verloren gegangen...

Beim Duc gibt es das "LightChassis" und das "HeavyChassis"...

Meines Wissens (direkt ausm Kopf, nicht nachgeschaut...)

Bis und mit Duc7:
LightChassis, Standard 3.5to, technisch ohne Änderung Auflastbar bis 3.85to
HeavyChassis, Standard 4.4to

Seit Duc8:
LightChassis, Standard 3.5to, technisch ohne Änderung Auflastbar bis 3.65to
HeavyChassis, Standard 4.25to

--> diese Änderung von 3.85to auf nur noch 3.65to hat ausserdem den "blöden Nebeneffekt", dass nun bei der Verteilung der Achslasten nach meinem Wissen (kann aber auch falsch liegen), nun noch weniger Spielraum besteht mit der Verteilung vom Gewicht...


Zudem ist das HeavyChassis ca. 40kg schwerer als das light, dies hauptsächlich auf Grund grösserer Bremsen.
Daher empfind und empfand ich es schon immer als skandalos, dass man LightChassis mit Federn etc. auch auf über 4to Auflasten konnte... an der Bremsanlage wird/wurde da dann nämlich nichts geändert... (und der Duc ist ja so oder so schon kein Bremskönig...).

Benimar hatte es beim Ducato schon immer angeboten, optional das HeavyChassis zu ordern - dies ist/war jeweils eine aufpreispflichtige Option... Solltest du die gratis erhalten haben, kannst du deinem Händler danken...

Auch bei Ford hatte Benimar immer auch das HeavyChassis angeboten - leider gab es beim Ford beim HeavyChassis nur noch das manuelle Getriebe, da Ford nicht konnte/wollte was auch immer, den Automat mit dem HeavyChassis zu kombinieren...
Vorteil Ford ist/war jeweils, dass die Achslasten auch beim LightChassis gerade auf der Hinterachse grosszügiger waren als beim Ducato...
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#55

Beitrag von Masure49 »

Danke Chris für Deine Ergänzung.
Die Auflastung und das Heavyfahrwerk erfolgte auf unseren ausdrücklichen Wunsch,
natürlich auf einen entsprechenden Obulus.
Das Problem ist nicht das gelegentliche Übergewicht, zumindest nicht in Deutschland, sondern im Falle eines Falles siehe oben in dem von mir , zugegeben hypothetischen geschilderten Fall.
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#56

Beitrag von Hans 7151 »

Masure49 hat geschrieben: Do 2. Feb 2023, 14:30
Cybersoft hat geschrieben: Do 2. Feb 2023, 13:11
Du willst es nicht verstehen!
Die Horrormärchen mit einem Unfall Aufgrund zu hoher Zuladung gibt es nicht; (oder zeig mal ein Urteil) Auch dass die Versicherung dann verweigert wird gibt es nicht.

Technisch sind die Kisten alle für 4-4,5to zulassungsfähig. Also ist auch alles für dieses Gewicht ausgelegt!
Das ist einfach nicht wahr, was Du schreibst.
Beileibe nicht alle unter 3,5t lassen sich auf 4 t und mehr auflasten,sondern nur die, deren Fahrwerke und Bremsen dafür gebaut und zugelassen sind.
Was meinst Du wohl, weshalb es Ducatos mit Heavyfahrwerk gibt?
Unser Dethleffs wäre mit dem ursprünglichen unter 3,5 t Fahrwerk und fahrfertig 3,35 t nicht zugelassen worden, deshalb wurde das Heavy Fahrwerk verbaut und mit 4,25 t
zugelassen.
Ansonsten steht es Dir frei, mit soviel Übergewicht herumzufahren, wie Du willst, ist mir vollkommen schnuppe.

Jetzt möchte ich leider auch meinen Senf dazu geben.
Peter Du hast recht, es interessiert keine Sau was das Fahrzeug technisch für ein GG hat, entscheidend ist was im Schein steht ist. Kein Sheriff oder Richter wird sagen, " naja passt schon, den kann man bestimmt auflasten", ne ne die haun dich in die Pfanne wie Du es noch nie erlebt hast. Und das alle Fahrzeuge auflastbar sind ist ein Märchen, mein Renault Master 3,5 t ist das gleiche Fahrzeug wie der 4,5t. aber Renault gibt keine Freigabe zur Auflastung. Die sagen hättest dir gleich einen 4,5t. gekauft, den kannst dann Ablasten und wieder Auflasten so oft Du willst.

Grüße Hans
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#57

Beitrag von ChrisL88 »

Meine Antwort war ja auch an Cybersoft gerichtet, der meine jeder 3.5to Ducato sei technisch ein 4.4to Ducato… ;)
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#58

Beitrag von Masure49 »

Hans 7151 hat geschrieben: Do 2. Feb 2023, 18:53
Masure49 hat geschrieben: Do 2. Feb 2023, 14:30

Das ist einfach nicht wahr, was Du schreibst.
Beileibe nicht alle unter 3,5t lassen sich auf 4 t und mehr auflasten,sondern nur die, deren Fahrwerke und Bremsen dafür gebaut und zugelassen sind.
Was meinst Du wohl, weshalb es Ducatos mit Heavyfahrwerk gibt?
Unser Dethleffs wäre mit dem ursprünglichen unter 3,5 t Fahrwerk und fahrfertig 3,35 t nicht zugelassen worden, deshalb wurde das Heavy Fahrwerk verbaut und mit 4,25 t
zugelassen.
Ansonsten steht es Dir frei, mit soviel Übergewicht herumzufahren, wie Du willst, ist mir vollkommen schnuppe.

Jetzt möchte ich leider auch meinen Senf dazu geben.
Peter Du hast recht, es interessiert keine Sau was das Fahrzeug technisch für ein GG hat, entscheidend ist was im Schein steht ist. Kein Sheriff oder Richter wird sagen, " naja passt schon, den kann man bestimmt auflasten", ne ne die haun dich in die Pfanne wie Du es noch nie erlebt hast. Und das alle Fahrzeuge auflastbar sind ist ein Märchen, mein Renault Master 3,5 t ist das gleiche Fahrzeug wie der 4,5t. aber Renault gibt keine Freigabe zur Auflastung. Die sagen hättest dir gleich einen 4,5t. gekauft, den kannst dann Ablasten und wieder Auflasten so oft Du willst.

Grüße Hans
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#59

Beitrag von Nikolena »

Hat das Ducato Light nicht sogar nur 3,3 t und kann auf 3,5 t aufgelastetem werden? Ich meine diese Option in diversen PLs gelesen zu haben.
Es grüßt der Wolfgang :-)

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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#60

Beitrag von rogger613 »

Zum Thema vermieten: Bevor wir unser Womo gekauft haben, haben wir auch bei verschiedenen Vermietern in unserem Umfeld gemietet. Ich kann das hier geschriebene nicht bestätigen. Ich sagte wir benötigen ein Womo mit 5 Anschnallplätzen und 5 Schlafplätzen. Immer kam sofort die Aussage, "ja, haben wir, aber das wäre dann ein Maxi mit 4,4t...haben sie den entsprechenden Führerschein?".
Also nicht alle Vermieter verschließen die Augen vor diesem eher gesetzlichen, denn technischem Problem.

Grüße
Rogger
Grüße
Rogger

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