Re: Elektronisches Mautsystem
Verfasst: Fr 8. Dez 2023, 15:13
Moin Lutz
Da hast Du natürlich recht. Das mache Ich auch nicht. Hat auch nichts mit aufrechten Gang zu tun. (Ich wusste auch, dass das jetzt als nächstes Argument kommt...
) Ich nehme das so, wie es das System macht. Aber bei einer Bestellung einer Mautbox sollte man wissen was man hat und bestellt. Die sind da ganz schlau und haben ja auch recht...passt ja auch für Wohnmobile bis zu 3,5 Tonnen...sie "vergessen" in ihrer Werbung die komplette Definition Class 2 anzugeben. Vermutlich findet man das irgendwo im Kleingedruckten...Fakt ist auch hier, ich handle vorsätzlich, wenn Ich bewusst eine Box bestelle, die nicht zu meinen Fahrzeugdaten passt
Meine Nachfrage ergab aber, dass 4,5 Tonnen dort nicht abgebildet sind. Und die Klassen sind ja nunmal eindeutig und die kann man auch nachlesen. Und...sie zählen für jeden Mautbox Vertreiber.
Und ..ich hab jetzt keine Lust mehr, das immer und immer wieder zu schreiben.
Und nun bin Ich raus aus dem Thema.
Jeder muss wissen, was er macht. Und Unwissenheit schützt auch in Frankreich vor Strafe nicht.
Copy: Klasse 1:
Mehrspuriges Kfz bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht bis zwei Meter Höhe (auch mit Anhänger)
Klasse 2:
Mehrspuriges Kfz bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zwischen zwei und drei Metern Höhe (auch mit Anhänger)
Klasse 3:
Mehrspuriges Kfz über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Mehrspuriges Kfz ab drei Metern Höhe
Klasse 4: (Tandemachsen gelten als zwei Achsen)
Mehrspuriges Kfz ab drei Achsen und über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Mehrspuriges Kfz ab drei Achsen und ab drei Metern Höhe
Gespanne mit Zugfahrzeug über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Da hast Du natürlich recht. Das mache Ich auch nicht. Hat auch nichts mit aufrechten Gang zu tun. (Ich wusste auch, dass das jetzt als nächstes Argument kommt...


Meine Nachfrage ergab aber, dass 4,5 Tonnen dort nicht abgebildet sind. Und die Klassen sind ja nunmal eindeutig und die kann man auch nachlesen. Und...sie zählen für jeden Mautbox Vertreiber.
Und ..ich hab jetzt keine Lust mehr, das immer und immer wieder zu schreiben.
Und nun bin Ich raus aus dem Thema.
Jeder muss wissen, was er macht. Und Unwissenheit schützt auch in Frankreich vor Strafe nicht.
Copy: Klasse 1:
Mehrspuriges Kfz bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht bis zwei Meter Höhe (auch mit Anhänger)
Klasse 2:
Mehrspuriges Kfz bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zwischen zwei und drei Metern Höhe (auch mit Anhänger)
Klasse 3:
Mehrspuriges Kfz über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Mehrspuriges Kfz ab drei Metern Höhe
Klasse 4: (Tandemachsen gelten als zwei Achsen)
Mehrspuriges Kfz ab drei Achsen und über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Mehrspuriges Kfz ab drei Achsen und ab drei Metern Höhe
Gespanne mit Zugfahrzeug über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht