Nikolena hat geschrieben: Mo 24. Nov 2025, 14:17
Der Vertragspartner (Händler oder direkter Individualausbauer) bestimmt die Regeln.
So, tut er das? Er kann Wünsche äußern, ob der Kunde diese akzeptiert, ist ein ganz andere Frage. Wird man sich nicht einig, verkauft der Händler halt nichts und der Kunde woanders, so einfach ist das. Man muß nur sein "Haben wollen Gen" im Griff haben.
Nikolena hat geschrieben: Mo 24. Nov 2025, 14:17Eine kann sein, eine Anzahlung oder auch weitere Zahlungen nach Fertigungsfortschritt zu verlangen.
Nein, es kann eigentlich nur eine Art geben, nämlich einen spezifizierten Baufortschritt zu definieren und schriftlich zu übereignen und zu markieren, der dann bezahlt wird.
Nur so ist sichergestellt, das das "Teil" im Falle einer Insolvenz im Eigentum des Käufers bleibt.
Nikolena hat geschrieben: Mo 24. Nov 2025, 14:17Darauf muss man sich nicht einlassen- bekommt aber dann dort auch nicht das gewünschte Fahrzeug. So einfach ist das.
Mit Verlaub, das ist doch Käse, bei meinem Hymer Händler kannst Du jedes Fahrzeug bestellen oder kaufen, ohne einen Cent Anzahlung leisten zu müssen, ebenso bekommst Du selbstverständliche die Anmeldepapiere rechtzeitig zugeschickt.
Nikolena hat geschrieben: Mo 24. Nov 2025, 14:17Im Übrigen fällt mir bei diversen Beiträgen hier auf, dass man der Meinung ist, der Vertragspartner hätte offenbar ganz selbstverständlich den Vertrauensvorschuss aufzubringen, den man aber selbst nicht zu geben bereit ist.
Das ist doch die Grundlage eines jeden Geschäftes, "Ware gegen Geld" Warum sollte es denn bei einem WoMo anders sein. Für keinen einzigen PKW musst Du einen Anzahlung leisten, warum dann für ein Standard Wohnmobil? Richtig es gibt kleinen einzigen Grund dafür. Zusätzlich hat man einen Vertrag geschlossen "Pacta sunt servanda" und der ist einklagbar, von beiden Seiten.
Nikolena hat geschrieben: Mo 24. Nov 2025, 14:17Ist man dazu nicht bereit, was vollkommen legitim ist, dann sollte man aber auch in der Fahrzeugwahl nicht so wählerisch sein wie bei den Zahlungsbedingungen und sucht sich einen Händler, der keine Anzahlung verlangt und nimmt eben das, was der zu verkaufen hat.
Auch das ist, mit Verlaub "Käse" Jedes Standard Wohnmobil kann ich mit jeder gewünschten Ausstattung bei jedem seriösen Vertragshändler bestellen / kaufen - ohne Anzahlung.
Nikolena hat geschrieben: Mo 24. Nov 2025, 14:17Ich möchte nicht zuspitzen.....Richtig rund und bestätigend kann es aber erst dann sein, wenn der urspr. Partner auch tatsächlich pleite ging und man sein Geld auch verloren hätte. Lebt der aber immer noch, dann hat man mit Zitronen gehandelt und ein Womo 2. oder 3. Wahl dazu. Glückwunsch.
Warum sollte ein normal denkender Mensch erst ein Risiko eingehen, es dann ggf. sein Geld verlieren, um danach zu einer Erkenntnis zu gelangen? Denk nochmal drüber nach.
Nikolena hat geschrieben: Mo 24. Nov 2025, 14:17Hier liegt eine vor, ja. Aber die erhaltenen Anzahlungen der Vergangenheit (bis zur Unternehmens-Veräusserung) sind sehr wahrscheinlich zum Großteil kein Bestandteil der Vermögensmasse, ansonsten hätte es ja kein Problem gegeben.
Jeder Cent auf dem Konto ist Teil der Vermögensmasse und damit für den Kunden erst einmal zu 100% WEG!
Für mich bleibt es dabei, ein Händler, der eine Anzahlung oder eine Vorauskasse verlangt, oder Zulassungpapiere nur gegen Anzahlung herausgibt,
ist für mich hochgradig unseriös und hat ein Liquiditätsproblem! Mein Rat bei solchen Händlern - Zahlbar bei Abholung, oder
Finger Weg!
Gruß