Da es nicht „sein“ Sprinter ist, würde ich mich mal in der Ecke umschauen:Elgeba hat geschrieben: So 7. Dez 2025, 10:54Jetzt mal rein Interessehalber: Wie wäre denn die Rechtslage,wenn ein Kunde seinen bei HRZ stehenden Sprinter bei Nacht und Nebel dort wegholen würde?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__243.html
Gruß
K.R.
