Ja und wo steht da jetzt, dass auf Keilen parken eine Sondernutzung ist? Und ist es dann auch Sondernutzung, wenn ich mein Mobil mit der Luftfederung nivelliere?willy13 hat geschrieben: ↑Mo 25. Jan 2021, 15:12Aber hier in §16 ist doch vieles geregelt, und jetzt glaubt Ihr wirklich das Keile zum Gemein-gebrauch zählen? Nein es ist eine Sondernutzung und die strafen haben keinen Bußgeldkatalog und kann die Kommune selber festlegen.
§ 16
Sondernutzung
(1) 1Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis. 2Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. 3Eine Erlaubnis soll nicht erteilt werden, wenn Menschen mit Behinderungen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden.
Verhaltensregeln für freies Stehen
Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
Das ist auch nur die persönliche Meinung eines Einzelnen. Es wird niemand gelingen zu zeigen, dass von offizieller Seite das Parken mit Auffahrkeilen verboten ist.Capricorn hat geschrieben: ↑Mo 25. Jan 2021, 15:50
siehe unter der Rubrik "Definition von Campingverhalten"
https://womoguide.de/wohnmobil-tipps-un ... wohnmobil/
Grüße, Alf
Meine Bastelbude: https://forum.hme-ev.de/search.php?sr=t ... =titleonly
Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
Dankeschön Adrian,Capricorn hat geschrieben: ↑Mo 25. Jan 2021, 15:50
Hier wirst du vielleicht geholfen
siehe unter der Rubrik "Definition von Campingverhalten"
https://womoguide.de/wohnmobil-tipps-un ... wohnmobil/
Ich kenne eher den YT-Kanal, aber auch die HP liest sich ganz gut.
und weiter wird dann interessant....Womoguide hat geschrieben:Beim Freistehen darfst du kein Campingverhalten an den Tag legen. Die Markise auszukurbeln, ein Vorzelt aufzubauen und einen Zaun in den Sand zu bauen sind No-Gos, die mittlerweile fast überall umgehend zu Probleme führen (auch dort, wo es vor 10 Jahren noch ok war).
Das ist ja eine private Meinung, die ich auch nahezu und selbstverständlich teile. Sicher wird es auf den Ordnungshüter ankommen, wie er waagerechtes Parken zu Markise, Grill und Kinderzelt ins Verhältnis eines Verstoßes setzt.Zum Campingverhalten zählt:
seine Camping-Stühle vor dem Wohnmobil aufzustellen,
das Fahrzeug auf Keile zu fahren
Wäsche aufzuhängen
die Markise hinauskurbeln oder ein Vorzelt aufzustellen
den Grill auspacken
das Zelt für die Kinder in der Wiese aufstellen
Ein Federball-Netz in der Wiese neben dem Camper aufzustellen
Nicht immer sind die offiziellen Definitionen so relevant, wie die lokale Kultur und Toleranz. Gerät man an den falschen Polizisten oder Kontrolleur, wird einem schonmal eine ausgefahrene Trittstufe, oder ein leicht geöffnetes Ausstellfenster als „Campingverhalten“ ausgelegt, während das anderswo gar kein Problem darstellt.
Was wo genau erlaubt ist, ist somit unterschiedlich. Die Camping-Regeln in Deutschland sind nicht automatisch gleich jenen in Spanien. Auf offiziellen Stellplätzen gibt es meist ein Schild, das die Camping-Regeln definiert. Auf inoffiziellen Stellplätzen verhält man sich am besten vernünftig und respektvoll.
Auch hier ist das wichtigste immer, auf andere Rücksicht zu nehmen. Weder sollen andere Camper beeinträchtigt werden, noch die lokalen Einwohner. Wenn man das berücksichtigt, und sich respektvoll verhält, hat man in den wenigsten Fällen wirkliche Probleme. Selbst im Fall einer Beanstandung passiert oft nichts, wenn man freundlich und respektvoll auftritt. Wer zu poltern beginnt und auf vermeintliche Rechte beharren möchte, darf sich über Strafen und Verbote nicht wundern.
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
Eben.
Genausogut kannst du irgendwas Anderes seitenlang zitieren. Das bringt uns der verlässlichen Antwort nicht näher.
Grüße, Alf
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
Ich glaube nicht das wir von Sondernutzung sprechen.
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
Nun gut - ich habe nun so rd. 30b Min im Net gestöbert und z.B. auch für Frankreich und Spanien unter den "Campingregeln" gefunden, dass das Auffahren auf Keile verboten ist.
M.E. gibt's auch "ungeschriebene Gesetze" - also so allgemeine Verhaltensregeln die einfach akzeptiert werden, weil sie sich über die Jahre etabliert haben.
Nicht böse sein, deine Bemerkung, dass das wohl niemand offiziell wird finden können, hat mich einfach neugierig gemacht und ich wollte das selber überprüfen - damit ist aber nun auch gut für mich.
Klug zu reden ist schon schwer, klug zu schweigen noch viel mehr......
herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt
Adrian
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Adrian
Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
Ich hab mir die jetzt alle mal durchgelesen. Und in keiner steht drin, dass das Parken auf Keilen eine Sondernutzung ist. Ja, nicht mal von Campen ist da die Rede als Sondernutzung. Interessant allerdings der Link zur juristischen Abhandlung. Da steht nämlich, dass eine "Ortsveränderung zum Zwecke des Personentransports" Gemeingebrauch sei. Dazu zählt auch das Parken, wenn das KFZ zugelassen und betriebsbereit ist und eine spätere Wiederinbetriebnahme möglich ist.
Ganz allgemein kann man davon ausgehen, dass eine Sondernutzung dann gegeben ist, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch über die Maßen am Gemeingebrauch der Straße gehindert werden und/oder ein gewerbliches Handeln vorliegt. In diesem Sinn kann auch eine (permanent) ausgefahrene Trittstufe als Behinderung angesehen werden, wenn diese in den Gehsteig oder auf den nächsten Parkplatz ragt, oder eben erst recht auch Markise oder Stühle. Hier kommt es aber eben auf die örtlichen Gegebenheiten an und inwiefern der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird. Unter diesen Voraussetzungen ist das Stehen auf Keilen in meine Augen juristisch keine Sondernutzung, da es weder geberblich ist noch den Gemeingebrauch für andere einschränkt. Und da das Parken zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit eben ein Gemeingebrauch der Straße ist, dürfte das Parken auf Keilen zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ebenso keine Sondernutzung sein.
Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
All right!
Ich habe das nicht behauptet, ich war der, der danach gefragt hat, weil ich es wirklich wissen wollte. Im Übrigen habe ich ja aus deinem Linktipp zitiert, wo es zumindest Erwähnung fand. Ok, für ES und F hast Du offenbar etwas offizielles gefunden. Reisen dorthin würde ich ohnehin akribischer planen. Ich hatte allerdings subjektiv mehr D am Schirm, da könnte (könnte!) es mal vorkommen, dass ich nach einem geschäftlichen Termin abends meine Not habe um eine erlaubte Parkfläche zum Übernachten zu finden wenn (wenn!) wirklich nichts besseres zu finden ist.
Du siehst, nur um so was ging es mir eigentlich.
Aber danke, dass Du internetgestöbert hast!
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
Wenn Deine Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Prozesskosten übernimmt, kannst Du Dich ja auf diese Diskussion einlassen.
Wenn nicht, empfehle ich, es sein zu lassen
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
habe irgendwo mal gelesen, dass das auskurbeln von Wohnwagenstützen auf öffentlichen Grund verboten ist, da das schon zum Campingverhalten zählt.
Ob nun Kurbelstüzten, automatische Hubstützen oder Keile, ich sehe da keinen Unterschied und zähle alles zu Campingverhalten. Denn wer wirklich nur sein geparktes Fahrzeug abstellt, braucht das alles nicht!
Ob nun Kurbelstüzten, automatische Hubstützen oder Keile, ich sehe da keinen Unterschied und zähle alles zu Campingverhalten. Denn wer wirklich nur sein geparktes Fahrzeug abstellt, braucht das alles nicht!
Gruß
Thomas
Verlierer suchen nach Ausreden....Gewinner nach Lösungen!
Thomas
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
Hallo zusammen, wenn Keile verboten sein sollen , was ist dann mit hydraulischen Hubstützen , nur zum ausgleichen?
Gruß Ralf
Gruß Ralf
....sei so gut gelaunt das negative Menschen keine Lust haben in deiner Nähe zu bleiben .
Gruß von Ralf aus Hagen
Dethleffs T 7057 EB Trend Edition 9-Gang Automatik 160PS hydraulisches Hubgedöns , Luftfederung hinten und son 150Ah Lithiumdingens.
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
Ich denke mal es kommt auch auf den Einzelfall an wenn ich mich sonst an regeln halte zb. Keine Möbel und vorschriftsmäßig auf 1 Platz stehe sollte nix passieren
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
In all den Rubriken, wo ich das über die Keile gelesen hab heute, wurde das "ausgleichen/fixieren" durch jegwelche Stützen als "Campingartiges Verhalten" erwähnt, erwartet nun aber bitte nicht von mir, dass ich das nochmal raussuche..
Das hab ich auf die Schnelle im Verlauf gleich wieder gefunden https://frankreich-mobil-erleben.de/Ste ... ernachten/
https://womo-iberico.de/reisen/reiseinf ... er-camping
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Adrian
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
So hab ich's auch gelesen - war eher unter Wohnwagen aufgeführt, würde das aber sinngemäss auch für WoMo so sehen....Schröder hat geschrieben: ↑Mo 25. Jan 2021, 17:17habe irgendwo mal gelesen, dass das auskurbeln von Wohnwagenstützen auf öffentlichen Grund verboten ist, da das schon zum Campingverhalten zählt.
Ob nun Kurbelstüzten, automatische Hubstützen oder Keile, ich sehe da keinen Unterschied und zähle alles zu Campingverhalten. Denn wer wirklich nur sein geparktes Fahrzeug abstellt, braucht das alles nicht!
https://frankreich-mobil-erleben.de/Ste ... ernachten/
https://womo-iberico.de/reisen/reiseinf ... er-camping
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
siehst du Wolfgang,
genau die Haltung z.B. von Alfred meine ich, der jetzt versucht uns weißmachen zu wollen, das man ja sog. Keile bei Fahrzeugen ab 3,5 t benötigt, dabei handelt es sich aber nicht um Auffahrkeile, sondern Keile, die das Fahrzeug am wegrollen hindern sollen und nicht zum ausnivelieren.
Es ging mir darum, das jeder sich alles schönreden kann und sich somit alles zurechtbiegen kann, wie er/ sie / es gerade braucht.
Frag dich doch einfach mal anders herum, muss du wirklich auf Keile auffahren, um gerade zu stehen, geht es eigentlich nicht darum, nicht gleich als Camper erkannt zu werden.
Wohlgemerkt, es geht hier um normale Plätze und keine Stellplätze und selbstverständlich ist es von den jeweiligen Ordnungshüter abhängig.
Im Endeffekt muss das natürlich jeder mit sich ausmachen, welche auch nicht gesetzlich festgehaltenen Regeln, er/ sie / es einzuhalten gewillt ist oder nicht.
Hier übrigens, aber nicht gesetzlich verordnet ein Ausschnitt:
"Mit dem Begriff Campingverhalten sind alle Verhaltensweisen gemeint, die üblicherweise zum Campen dazugehören. Das kann sein, Stühle und/oder Tische aufzustellen, Auffahrkeile zu benutzen, die Markise auszufahren, ein Vorzelt aufzubauen, Wäsche aufzuhängen oder zu grillen. Auch die Seitenfenster zu öffnen oder Essen im Camper zu kochen, können dem Campingverhalten zugeordnet werden.
Campingverhalten ist auf normalen Parkplätzen in der Regel verboten und nur auf Campingplätzen erlaubt. Auf einem öffentlichen Stellplatz kann Campingverhalten teilweise geduldet werden, kann aber auch komplett untersagt sein. Oft wird darüber in Apps oder auf Internetseiten informiert, kann aber auch am entsprechenden Stellplatz als Information stehen.
Ein weiterer Punkt, bei dem das Campingverhalten eine große Rolle spielt, ist das Freistehen. Hier ist es offiziell verboten und daher ist es sinnvoll, sein Campingverhalten auf ein Minimum zu beschränken oder es ganz zu unterlassen."
( Auszug aus Camper Style )
Übrigens Alfred,
das deine Keile die vorgaben für Fz über 3,5 t erfüllen, möchte ich hier schon anzweifeln.
genau die Haltung z.B. von Alfred meine ich, der jetzt versucht uns weißmachen zu wollen, das man ja sog. Keile bei Fahrzeugen ab 3,5 t benötigt, dabei handelt es sich aber nicht um Auffahrkeile, sondern Keile, die das Fahrzeug am wegrollen hindern sollen und nicht zum ausnivelieren.
Es ging mir darum, das jeder sich alles schönreden kann und sich somit alles zurechtbiegen kann, wie er/ sie / es gerade braucht.
Frag dich doch einfach mal anders herum, muss du wirklich auf Keile auffahren, um gerade zu stehen, geht es eigentlich nicht darum, nicht gleich als Camper erkannt zu werden.
Wohlgemerkt, es geht hier um normale Plätze und keine Stellplätze und selbstverständlich ist es von den jeweiligen Ordnungshüter abhängig.
Im Endeffekt muss das natürlich jeder mit sich ausmachen, welche auch nicht gesetzlich festgehaltenen Regeln, er/ sie / es einzuhalten gewillt ist oder nicht.
Hier übrigens, aber nicht gesetzlich verordnet ein Ausschnitt:
"Mit dem Begriff Campingverhalten sind alle Verhaltensweisen gemeint, die üblicherweise zum Campen dazugehören. Das kann sein, Stühle und/oder Tische aufzustellen, Auffahrkeile zu benutzen, die Markise auszufahren, ein Vorzelt aufzubauen, Wäsche aufzuhängen oder zu grillen. Auch die Seitenfenster zu öffnen oder Essen im Camper zu kochen, können dem Campingverhalten zugeordnet werden.
Campingverhalten ist auf normalen Parkplätzen in der Regel verboten und nur auf Campingplätzen erlaubt. Auf einem öffentlichen Stellplatz kann Campingverhalten teilweise geduldet werden, kann aber auch komplett untersagt sein. Oft wird darüber in Apps oder auf Internetseiten informiert, kann aber auch am entsprechenden Stellplatz als Information stehen.
Ein weiterer Punkt, bei dem das Campingverhalten eine große Rolle spielt, ist das Freistehen. Hier ist es offiziell verboten und daher ist es sinnvoll, sein Campingverhalten auf ein Minimum zu beschränken oder es ganz zu unterlassen."
( Auszug aus Camper Style )
Übrigens Alfred,
das deine Keile die vorgaben für Fz über 3,5 t erfüllen, möchte ich hier schon anzweifeln.
Bevor Sie bei sich selbst eine schwere Depression oder Antriebsschwäche diagnostizieren,
stellen Sie sicher, dass Sie nicht komplett von Arschlöchern umgeben sind.
Viele Grüße
Bernhard
-
- Beiträge: 353
- Registriert: Mo 30. Nov 2020, 09:05
Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
Hallo Bernhard:
Der Gesetzgeber verlangt von Verkehrsteilnehmer Unterlegkeile nach Din 76051, dies ist ganz klar in den Anlagen zur Stvzo geregelt.
Der Gesetzgeber verlangt von Verkehrsteilnehmer Unterlegkeile nach Din 76051, dies ist ganz klar in den Anlagen zur Stvzo geregelt.
Gruß aus Cöln
Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
Hallo,
ich frage mich, was ist das Ergebnis von manchem (rechthaberischem) Gehabe?
VERBOTE!
TEPPICHSTANGEN!
SPERRSCHILDER USW.
Auf solche Dinge kann ich gerne verzichten.
Wer unbedingt Auffahrkeile braucht, sollte sich einen geraden Parkplatz suchen oder gleich einen Stellplatz bzw einen Campingplatz nutzen.
(Eine Disskusion, dass Auffahrkeile die DIN XYZ von vorgeschriebenen Sicherungskeilen erfüllen, würde ich bestimmt mit keinem Ordnungshüter führen.)
Mit freundlichen Grüßen Paule
ich frage mich, was ist das Ergebnis von manchem (rechthaberischem) Gehabe?
VERBOTE!
TEPPICHSTANGEN!
SPERRSCHILDER USW.
Auf solche Dinge kann ich gerne verzichten.
Wer unbedingt Auffahrkeile braucht, sollte sich einen geraden Parkplatz suchen oder gleich einen Stellplatz bzw einen Campingplatz nutzen.
(Eine Disskusion, dass Auffahrkeile die DIN XYZ von vorgeschriebenen Sicherungskeilen erfüllen, würde ich bestimmt mit keinem Ordnungshüter führen.)
Mit freundlichen Grüßen Paule
Re: Verhaltensregeln für freies Stehen
Sicher ist diese Einlassung gemeint...
Ich mag falsch liegen, hatte Alfred aber zwischen den Zeilen so interpretiert, dass es ein stückweit optisch das gleiche ist, obwohl das eine Pflicht ( >3,5 t) und das andere (möglw.) verboten ist. Es geht also um das Erscheinungsbild nach außen und -ganz wichtig- in wie weit die Umgebung über den erlaubten Parkplatz hinaus in Anspruch genommen wird.
Ich gehe davon aus, dass "campingartiges Verhalten" im Inneren des Mobils dann doch auch von den Kritikern ganz selbstverständlich ausgeübt wird und diese nicht eine Minute nach Zündung aus in der Koje liegen. Ist auch vollkommen ok, weil es niemanden stören kann. Genauso wie das Geradestehen.
Ansonsten ist das Thema im Grunde für mich durch, ich habe alle Argumente gehört und entscheide das ambulant als Ultimo Ratio.
Natürlich darf man diese mit den Auffahrkeilen nicht verwechseln.
Ich mag falsch liegen, hatte Alfred aber zwischen den Zeilen so interpretiert, dass es ein stückweit optisch das gleiche ist, obwohl das eine Pflicht ( >3,5 t) und das andere (möglw.) verboten ist. Es geht also um das Erscheinungsbild nach außen und -ganz wichtig- in wie weit die Umgebung über den erlaubten Parkplatz hinaus in Anspruch genommen wird.
Ich gehe davon aus, dass "campingartiges Verhalten" im Inneren des Mobils dann doch auch von den Kritikern ganz selbstverständlich ausgeübt wird und diese nicht eine Minute nach Zündung aus in der Koje liegen. Ist auch vollkommen ok, weil es niemanden stören kann. Genauso wie das Geradestehen.
Ansonsten ist das Thema im Grunde für mich durch, ich habe alle Argumente gehört und entscheide das ambulant als Ultimo Ratio.
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