Das ist auch mein Wissensstand - habe auch FS im Scheckkartenformat.
Besitzstandswahrung open end, auch wenn in der C1-Zeile rechts in Spalte 12 (Beschränkungen) mit vorangestellter Ziffer 95 das Datum des 50.Geburtstages eingetragen ist. Nichtbefristung gilt für nicht-gewerblichen Einsatz (also z.B. WoMo, aber auch z.B. für 7,5 to mit Hebebühne bei privaten Umzügen, wenn man sich hierfür einen Klein-LKW anmieten würde).
Entscheidend ist Spalte 10 (Datum des FS-Erwerbs). Hat mir auch die hiesige FS-Stelle vor einigen Jahren auf Anfrage bestätigt.
Wer seinen Führerschein der Klasse 3 gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauscht, bekommt die Klassen C1 und C1E ohne ärztliche Untersuchung und Befristung zugeteilt.
Dann frag mal bei der Führerscheinstelle Deines zuständigen Straßenverkehrsamt nach.
Die Aussage des Kreises HX zu meiner Situation, Jahrgang 1948, mit Wechsel auf Scheckkarte vor 2000: "Sie müssen bis zum 19.01.2026 tauschen, ohne den vollzogenen Wechsel auf "Plastik" bliebe als Endtermin zum Tausch der 19.01.2033."
Und "ja" auch meine Karte war bisher und ist, bis zum Tausch in 2026( sollte der dann stattfinden müssen) unbefristet, hat bei C1 in Spalte 12 die 171 stehen und C1E sowie BE,M bleiben ohne Befristung . lediglich zu "L" steht wieder in Spalte 12: 178,175 auch ohne Befristung.
( Meine Frau hat ihren grauen Lappen noch und muss erst am 19.01.2033 getauscht haben).
In Deinem Fall ( Plastik ab 2003) ist ein Pflichttausch der bisherigen Scheckkarte im Januar am 19.01.2027 bindend. ( so kann man zumindest den Link des ADAC interpretieren.)
Wobei ich derzeit ein wenig verunsichert bin, durch die Aussage im Link zum ADAC. Demnach gilt wohl, bezogen auf die Scheckkartenversion, die Aussage mit dem Stern :
"Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins."
Ob und wie da der Wechsel von "grauem Lappen zu Plastik" gewertet wird, ist nach meinem Empfinden nicht ganz klar formuliert.
Die neue EU-Version gilt, so wurde mir mitgeteilt, dann nur noch für 15 Jahre. Die Tauschversion auf "Plastik" vor ca.20 Jahren ist eben nicht vergleichbar mit der Eintauschpflicht gegen EU-Führerschein. Allerdings bleiben alle "Vorteile" also zGG bis 7,5 t bzw. Zug-Gesamtgewicht mit 12,7 t weiterhin gültig( also alle Einträge auf der derzeitige Kartenversion.
Ist vllt. verwirrend ausgedrückt, der EU-Führerschein hat nur eine Gültigkeit von 15 Jahren und wird für die Inhaber der alten 3er Version gegen eine neue Scheckkarte getauscht, ohne Prüfung und Gesundheitsprüfung. Da kommen einfach nach 15 Jahren Kosten auf uns zu.
Ist vllt. verwirrend ausgedrückt, der EU-Führerschein hat nur eine Gültigkeit von 15 Jahren und wird für die Inhaber der alten 3er Version gegen eine neue Scheckkarte getauscht, ohne Prüfung und Gesundheitsprüfung. Da kommen einfach nach 15 Jahren Kosten auf uns zu.
Werner du weißt doch, vom vielen nehmen ist noch keiner arm geworden.
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
Was nützt mir ein Gewichtslimit von 4,25to mit FS-B, wenn ich dann trotzdem auf der AB nur 80 fahren darf und überall viel Kohle für die Maut abdrücken muss?
Grüße Peter, unterwegs auf Carado T334
"Da streiten sich die Leut herum, oft um den Wert des Glücks,
der eine heißt den andern dumm, am End weiß keiner nix."
(Hobellied von Ferdinand Raimund anno 1834, bevor es Foren gab - a g'scheiter Mann)
Dieselreiter hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 15:33
Was nützt mir ein Gewichtslimit von 4,25to mit FS-B, wenn ich dann trotzdem auf der AB nur 80 fahren darf und überall viel Kohle für die Maut abdrücken muss?
In Deutschland 100 kmh, Maut kann man umfahren, selbst in Österreich. In der Schweiz ist die Durchquerung günstiger, in Spanien viele Mautfreie Autobahnen. In Frankreich zählt die Höhe, Italien auch moderate Maut. Alles halb so schlimm, ich fahre rund 30 Jahre über 3,5 Tonnen...
Dieselreiter hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 15:33
Was nützt mir ein Gewichtslimit von 4,25to mit FS-B, wenn ich dann trotzdem auf der AB nur 80 fahren darf und überall viel Kohle für die Maut abdrücken muss?
Es geht dabei nicht um Geschwindigkeit oder Maut.
Es geht um Überladung, die Womos werden, genau wie PKWs, immer schwerer wegen der gestiegenen Ansprüche.
Und eine vierköpfige Familie hat schwierigkeiten mit 3,5 to klarzukommen.
Mal ein Beispiel,
der Golf 1 wog 750-800 kg
Der Golf 8 wiegt 1255-1620 kg
Warum sollte es bei Womos anders sein ?
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight Cliff Advance 140 PS aut.Getriebe Bj 2024
Die heutigen FS Neulinge sind auch nicht so viel blöder als wir damals und wir durften direkt auf 7.5t aufsteigen oder sogar Zug mit 11.25....
ich sehe das ganz anders, weil die Verkehrsituation ist eine völlig andere geworden und auch mein Womo >3,5t
wurde damals mit 65PS bewegt und nicht mit 200! Der B ist ein PKW-Führerschein und da halte ich 2,5t für ausreichend. Wer über den PKW hinaus auch Transporter fahren will, macht den C1, dafür ist der gedacht!
Sehe ich genauso.....
Allein deswegen hatten wir unsere Kasten RTW auch auf 3,8t aufgelastet.
Das dafür nen extra Führerschein nötig ist.
Die PKW Fahrer kommen steigen in nen hochmotorisierten Transporter, Blaulicht an und Feuer frei.....
Kannte überlegen was passiert.
Genau so mit den Wohnmobilen, ewig nur PKW gefahren dann ins Wohnmobil wenns geht mit dem größten Motor....
aber nicht mal rückwärts einparken können ohne 15 Kameras und Piepser....
Lasst das mit den Führerscheinen mal so wies ist.... und auch die PKW Fahrer aller 5 Jahre zum Arzt, wie ich mit dem LKW Führerschein....
womocamper hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 16:06
Es geht dabei nicht um Geschwindigkeit oder Maut.
Es geht um Überladung, die Womos werden, genau wie PKWs, immer schwerer wegen der gestiegenen Ansprüche.
Selbstverständlich geht es um Geschwindigkeit oder Maut, es geht genau genommen ums Gesamtpaket. Wenn ich unbedingt > 3,5to fahren will, dann mache ich den C-Schein und laste auf - Fall erledigt. Im Falle der alten Stufe-3 Führerscheine in DE ist nicht einmal das erforderlich.
Grüße Peter, unterwegs auf Carado T334
"Da streiten sich die Leut herum, oft um den Wert des Glücks,
der eine heißt den andern dumm, am End weiß keiner nix."
(Hobellied von Ferdinand Raimund anno 1834, bevor es Foren gab - a g'scheiter Mann)
womocamper hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 16:06
Und eine vierköpfige Familie hat schwierigkeiten mit 3,5 to klarzukommen.
Mal ein Beispiel,
der Golf 1 wog 750-800 kg
Der Golf 8 wiegt 1255-1620 kg
Vielleicht hat dann der Golf 23 mal 2573-2893kg? Reicht aber immer noch für eine vierköpfige Familie mit PKW-Führerschein!
Wenn ich meinen Führerschein nicht an mein Wunschfahrzeug anpassen will, muss ich eben das Fahrzeug meinem Führerschein anpassen!
Wenn ich meinen Führerschein nicht an mein Wunschfahrzeug anpassen will, muss ich eben das Fahrzeug meinem Führerschein anpassen!
Diese Sätze geben sehr gut eine Kurzfassung des Problems wieder.
Jetzt einmal sehr provokant ausgedrückt, viele von uns fühlen sich in einer Leistungsgesellschaft wohl, solange sie Leistungen bekommen und fangen an zu Jammern wenn sie welche erbringen sollen.
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
Ihr tut gerade so als währe man gezwungen das Womo mehr wie 3,5 to aufzulasten wenn der Führerschein 4,25 to hergibt,
nein das muß man nicht.
Aber die die es brauchen könnten es
Wenn ich hier so lese kommt mir langsam der Verdacht das es nicht der Staat ist der die Leute gängelt,
das sind die Leute selber die gegängelt werden wollen
Aber was solls, geht mich eigentlich nichts an, habe einen Schein der für jede Tonnage gut ist
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight Cliff Advance 140 PS aut.Getriebe Bj 2024