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Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 13:10
von Megathomas
Frank1965 hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 12:59
Jeder kann eine Person melden, die sich aus seiner Sicht unsicher im Straßenverkehr bewegt.
Die gemeldete Person wird dann zu einem Ärztlichen Gutachten zur Fahrtüchtigkeit eingeladen.
Dann wird entschieden, ob diese Person am weiteren Straßenverkehr zugelassen wird.
Das ist relativ einfach gestrickt.
Wenn das stimmen würde, dann hätte der Nachbarschaftsstreit ja ganz neue Möglichkeiten!
Wie wäre es mit einer Quellenangabe?
Thomas
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 13:11
von <Anon1>
Frank1965 hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 12:59
Jeder kann eine Person melden, die sich aus seiner Sicht unsicher im Straßenverkehr bewegt.
Die gemeldete Person wird dann zu einem Ärztlichen Gutachten zur Fahrtüchtigkeit eingeladen.
Dann wird entschieden, ob diese Person am weiteren Straßenverkehr zugelassen wird.
Das ist relativ einfach gestrickt.
Auf Zuruf jemanden ärztlich überprüfen lassen? Ich glaube das nicht, dazu gehört in unserem Rechtsstaat schon ein wenig mehr zu. Mir ist es vor einigen Jahren bei meiner Mutter, die neben einigen Erkrankungen auch an beginnender Demenz erkrankt war, trotz amtlich bestellter Betreuerin, nicht gelungen den Führerschein entziehen zu lassen. Erst als sie in ein Pflegeheim kam, habe ich das Auto abmelden können.
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 13:12
von Anon22
Megathomas hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 13:10
Wenn das stimmen würde, dann hätte der Nachbarschaftsstreit ja ganz neue Möglichkeiten!
Wie wäre es mit einer Quellenangabe?
Thomas
Das kannst du googlen. Jeder Fahrschullehrer kann dir dass bestätigen.
Hier geht es auch nicht um das Abmelden eines Autos.
Und auch nicht darum, einem Nachbarn zu ärgern.
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 13:16
von cordiali.saluti
Frank1965 hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 12:59
Jeder kann eine Person melden, die sich aus seiner Sicht unsicher im Straßenverkehr bewegt.
Naja ... in einem Dorf, wie in meinem Beispiel, kommt es ganz
darauf an welche Person, welche Person meldet. Sollte Person 1
bei Person 2 beschäftigt sein, oder Nachbar sein, oder Freund des
Nachbarn sein ... !? Du verstehst ... in größeren Städten wird kaum
einer einen melden, den er für ein paar Sekunden beobachtet.
So ein Reaktionstest, mittlerweile gibt es ja tolle Fahrsimulatoren,
würde schon viel darüber aussagen. Die genaue Kenntnis der sich
immer wieder ändernden Vorschriften, Regelungen und Ausnahmen
sind kein Kriterium ... aus meiner Sicht.
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 13:20
von Agent_no6
Weiß ja nicht was ihr für Kinder habt, meine Tochter fuhr 2 Jahre eine 125er, von 16-18.
Kam einmal abends nach Hause "mit 160 die Autobahn A1 nach Leverkusen runter", klar, ein gut gehender Tacho, trotzdem, sie war stolz wie Oskar.
Ich habe ihr immer vertraut.
Selbst an ihrem ersten Tag auf dem Fahrersitz im Auto, noch ohne Pappe, etwas geübt im Industriegebiet, 3 mal abgewürgt, danach isses gefluppt. Sie fährt spitze, ganz der Papa. Ich lobe sie echt selten, aber das kann sie tatsächlich. Also das liegt nicht am Alter.
Setze mich auch gern neben sie und habe - fast

- nix auszusetzen.
Also nicht alle Teens und Twens können nicht Autofahren.
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 13:29
von Megathomas
Frank1965 hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 13:12
Das kannst du googlen. Jeder Fahrschullehrer kann dir dass bestätigen.
Hier geht es auch nicht um das Abmelden eines Autos.
Frank1965 ist nicht mehr fähig ein KFZ zu lenken! Habe ich gerade festgestellt. Beweisen muss ich das nicht, beim verpflichtenden Test wird das Ergebnis bestätigt werden.
Frank, gib mir mal deine Daten, ich muss dich melden. Vielen Dank dafür schon mal!
Mit den Daten gehe ich dann zu meiner Führerscheinausgabestelle und melde dich. Ganz einfach!
Thomas
Edit: Ach ja, falls im ersten Test nicht das Wunschergebnis rauskommt, gleich noch einmal melden. Du kannst dich ja nicht wehren - frag' den Fahrschullehrer...
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 13:34
von Anon22
Megathomas hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 13:29
Frank1965 ist nicht mehr fähig ein KFZ zu lenken! Habe ich gerade festgestellt. Beweisen muss ich das nicht, beim verpflichtenden Test wird das Ergebnis bestätigt werden.
Frank, gib mir mal deine Daten, ich muss dich melden. Vielen Dank dafür schon mal!
Mit den Daten gehe ich dann zu meiner Führerscheinausgabestelle und melde dich. Ganz einfach!
Thomas
Edit: Ach ja, falls im ersten Test nicht das Wunschergebnis rauskommt, gleich noch einmal melden. Du kannst dich ja nicht wehren - frag' den Fahrschullehrer...
Kann es sein, dass du ein großes Problem hast?
Das ganze Wochenende am heulen, weil du dein Mobil nicht bekommst, und jetzt einen hier auf Forenkasper machen?
Ich bin unterwegs und habe keine Zeit eine Quelle zu gockeln.
Der normale Menschenverstand, den setze ich vorraus. Du kannst auch dem Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung melden. Die Behörden werden das prüfen müssen.
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 13:42
von cordiali.saluti
Agent_no6 hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 13:20
Setze mich auch gern neben sie und habe - fast - nix auszusetzen.
Haaahahaha ... als Meine die Pappe hatte, hat sie mir ständig
erklärt welche Fehler ich mache und was ich alles nicht darf. Ich
sagte dann "das gilt nur für Fahrer unter 55 !" ...
Was ich nicht schlecht fand, sie wollte in den ersten Wochen, daß
immer einer von uns Eltern mitfährt. Also sind wir los. Gleich an
der ersten Kreuzung schaut sie nur nach rechts und fährt dann
drüber. Ich fragte "warum hast Du nur nach rechts und nicht auch
nach links geschaut ?" Sie: "weil ich gegenüber denen von links
Vorfahrt habe !"
Da sagte ich: "stell' Dir vor es hat gerade gescheppert. Ein kleines
5jähriges Kind ist mit seinem Roller unter Dein linkes Vorderrad
gekommen und wurde überfahren. Drüben aus dem Haus kommt
schreiend die Mutter gerannt. Was erklärst Du der, daß Du Vorfahrt
hattest ?"
Das passierte nie wieder ...
PS zu Umfage: jetzt simmer scho sechs ...
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 13:56
von Schröder
LT35 hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 12:58
die Waitzstraße kam mir auch sofort in den Kopf. Erst wurde es von längs zu querparken, dann Poller gesetzt -die dann auch ins Schaufenster geschoben wurden- und jetzt soll wohl bald wieder längs geparkt werden?
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... se162.html
Ein Seh- und Reaktionstest wäre schon nicht schlecht. Eine normale Augenarztuntersuchung kann man mit einer augenärztlichen Fahrtauglichkeitsuntersuchung nicht vergleichen, es fehlt nämlich die wichtige Untersuchung des räumlichen Sehens, welches in einer Dunkelkammer statt findet und bei Erkennung eine gleichzeitige Reaktion erfordert.
Wenn ihr wirklich alle so eigenverantwortlich seit, macht mal freiwillig diesen Test
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 13:57
von Felisor
Motorisierte Mobilität ist ein Privileg und kein Grundrecht. Wer hier kommt mit "was das dann kostet", "so viel Reglementierung" und "Ich hab doch schon vor 60 Jahren ne Prüfung gemacht", der hat irgendwie die falsche Einstellung. Entsprechend sollten die Voraussetzungen für die Privilegierung auch regelmäßig geprüft werden. Nicht nur durch einen Medizincheck, sondern auch durch eine theoretische und praktische Fahrprüfung. Im Laufe der Zeit schleifen sich einige "Ungenauigkeiten" und Marotten ein, die nicht mehr so ganz konträr mit dem Straßenverkehrsrecht stehen. Oder auch einfach Situationen, die man nur sehr selten hat. Jemand, der in Meck-Vop auf dem platten Land wohnt, wird wohl nicht so oft eine Straßenbahn sehen und wissen, wie man sich dieser gegenüber zu verhalten hat. Und für die, die jammern, dass das ja alles so viel Geld kostet: Es werden alle paar Jahre etliche hundert Euro ohne zu murren für ein neues Smartphone, Fernsehgerät oder sonstiger Freizeit-Schnickschnack ausgegeben, da dürfte es doch nicht schwer fallen, einen Hunderter für die Fahrerlaubnis-Erneuerung locker zu machen. Wenn hier alle tatsächlich so gut fahren, wie sie behaupten, dann dürfte die Prüfung ja kein Problem darstellen...
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 13:59
von LT35
Moin
Das mit dem böswilligen Nachbarn mag im ersten Ansatz funktionieren, allerdings müsste der schon sehr detaillierte Kenntnisse haben und diese auch der Fahrerlaubnisbehörde dann glaubhaft mitteilen. Anonyme Anzeigen werden m.E. nicht funktionieren. Wenn die Polizei auf einen Verkehrsteilnehmer aufmerksam wird , möglichst noch wiederholt, dessen Verhalten Anlass zur Sorge gibt, dann wird diese Behörde tätig werden, bei anderen Eingaben stellt sich die Frage der Verwertbarkeit der Anzeige. "Tätig werden" heisst aber in diesem Sinne m.E. auch, dass ihr ein Ermessensspielraum gegeben ist, nur halt ignorieren kann sie es nicht.
"Zum Arzt schicken lassen" kann mich der böse Nachbar direkt nicht, das kann dann wieder nur besagte Behörde und evtl. kommt dann die MPU dabei heraus. Die Regelungen zur Eignung und ihrer Überprüfung finden sich in § 11 FeV und den dazugehörigen Anlagen 4, 4a und 6 sowie für die Klassen C & D noch die Anlage 5.
Speziell besagte Anlage 4 (
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... age_4.html ) enthält eine (nicht abschließende) Aufzählung. Sie enthält aber auch Vorbemerkungen wie z.B. diese
"Die nachstehend vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich. Ergeben sich im Einzelfall in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt sein."
Schön etwas älter (2013):
https://www.kreis-mettmann.de/media/cus ... 1383579331
Gute Fahrt
Gruß
K.R.
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 14:27
von cordiali.saluti
Frank1965 hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 13:34
Megathomas hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 13:29
Frank1965 ist nicht mehr fähig ein KFZ zu lenken! Habe ich gerade festgestellt.
Beweisen muss ich das nicht, beim verpflichtenden Test wird das Ergebnis
bestätigt werden. Frank, gib mir mal deine Daten, ich muss dich melden. Vielen
Dank dafür schon mal!
Mit den Daten gehe ich dann zu meiner Führerscheinausgabestelle und melde dich.
Ganz einfach!
Kann es sein, dass du ein großes Problem hast? ...jetzt einen hier auf Forenkasper
machen?
Frank, entspanne Dich, das war Ironie !
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 14:34
von Anon22
Das ist keine Ironie. Das ist vorsätzlich etwas ins lächerliche zu ziehen, ohne sich damit selbst einmal zu befassen.
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 14:34
von <Anon1>
LT35 hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 13:59
Moin
Das mit dem böswilligen Nachbarn mag im ersten Ansatz funktionieren, allerdings müsste der schon sehr detaillierte Kenntnisse haben und diese auch der Fahrerlaubnisbehörde dann glaubhaft mitteilen. Anonyme Anzeigen werden m.E. nicht funktionieren.
Aus dem Mettmann Link:
Führerscheinstelle hat geschrieben:Wie erhält die Führerscheinstelle ihre Informationen ? Anzeigen der Polizei über Auffälligkeiten, Fehlverhalten, meistens im Rahmen eines Unfallgeschehens Briefe von Nachbarn oder dem persönlichen Umfeld (Anonyme Anzeigen werden nicht angenommen- Gefahr der Verunglimpfung) Mitteilungen von Angehörigen- oftmals nach Gesprächen mit dem behandelnden Arzt Betroffene selber zeigen an, dass sie eine Erkrankung haben und sich unsicher fühlen
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 14:42
von Anon22
Wo habe ich geschrieben, dass die Anzeige vom Umfeld oder den Nachbarn kommen muss?
Wo bin ich wenn mir Jemand auffällig vorkommt, der Nachbar? Einen Mensch, der auf einem Parkplatz verwirrt in sein Auto einsteigt melde, der dann in Schlangenlinien vom PP fährt.
Die Polizei dies prüft und auch meiner Meinung ist. Die Person dann den Behörden meldet......
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 14:53
von Schröder
die Führerscheine haben ja neuerdings nur noch eine Haltbarkeit von max. 15 Jahren. Da meines Wissens Führerscheinabholung nur persönlich und nicht deligiert geregelt werden können, ist zumindest eine regelmässige Sichtkontrolle gewährleistet. Also was sich heute noch mit 2 Stöcken plus Gehwagen in das Auto zirkelt, wird es in Zukunft wohl schwerer haben den Führerschein neu zu erlangen?
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 14:58
von Agent_no6
Schröder hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 14:53
Also was sich heute noch mit 2 Stöcken plus Gehwagen in das Auto zirkelt,
Muß man sich eben mal für paar Minuten zusammenreißen und die A.backen zusammenkneifen.
Früher hiess das so, "bringt mich zu meinem Auto, ich fahre euch alle heim".
War aber ein anderer Kontext.

Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 15:08
von Schröder
Agent_no6 hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 14:58
Muß man sich eben mal für paar Minuten zusammenreißen und die A.backen zusammenkneifen.
du meinst Dooping in Sachen Führerschein?
Früher? Aufn Dorf gabs noch Eskorte vom Barhocker bis nach Hause!

Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 15:22
von LT35
Moin
Frank1965 hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 14:42
Wo habe ich geschrieben, dass die Anzeige vom Umfeld oder den Nachbarn kommen muss?
Du nicht, aber es gab von anderer Seite den Verweis auf dieses als Eskalationsstufe im Nachbarschaftsstreit.
Wo bin ich wenn mir Jemand auffällig vorkommt, der Nachbar? Einen Mensch, der auf einem Parkplatz verwirrt in sein Auto einsteigt melde, der dann in Schlangenlinien vom PP fährt. Die Polizei dies prüft und auch meiner Meinung ist. Die Person dann den Behörden meldet......
Schon ok. Du wirst aber dann ja eher versuchen, die Polizei zu kontaktieren und nicht den Weg über die Führerscheinstelle suchen.
Gruß
K.R.
Re: Fahrtüchtigkeit überprüfen?
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 16:17
von Anon22
Frank1965 hat geschrieben: Di 11. Mai 2021, 12:59
Jeder kann eine Person melden, die sich aus seiner Sicht unsicher im Straßenverkehr bewegt.
Richtig, melden bei der Polizei.
Ja die zwei Stöcke sind auch so ein Thema.
Und solange sich diese Menschen nicht selbstverantwortlich verhalten, kommen dann irgendwann Gesetze.
Da hilft auch kein Behindertenparkplatz. Wenn das Auto nicht wenn benötigt behindertengerecht umgebaut wurde.