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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 15:45
von Sparks
rundefan hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 14:04
Ich frag mich gerade, ob hier auch ein Thema eröffnet worden wäre, wenn der "verbindliche Kostenvoranschlag " bei Rechnungsstellung unterboten wurde.
Werner der würde dann heißen ich hab x% Nachlass bekommen und du?
rundefan hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 14:04
wer verpflichtet mich, einen Vertrag zu unterschreiben, in dem mir unbekannte Preiserhöhungen über die Zeit bis zur Auslieferung zugemutet werden.
Werner genau da liegt der Hund begraben.
Kein Mensch zwingt dich zu unterschreiben.
Aber der ganze Zirkus fängt doch schon mit dem Ausliefertermin an. Dann die Preisklausel. Du kannst es machen oder sein lassen, so ist das im Moment. Auf feste Liefertermine und Festpreise läßt sich im Moment kein Verkäufer für Bestellmobile ein. Warum sollte er auch, erkann ja z.Z. mehr verkaufen als er liefern kann. Bei dem was auf dem Hof steht vllt.
Man hat es halt nicht nötig.

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 16:07
von Anon22
Spannend ist es doch nur für beide Parteien, wenn diese den Vertrag in Zeiten abgeschlossen haben, wo diese sehr hohe Lieferzeiten so nicht vorraussehbar waren.

Wer hat jetzt die richtigen Verträge aufgesetzt?

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 19:43
von AndiEh
rundefan hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 14:04
Stimmt, aber, wer verpflichtet mich, einen Vertrag zu unterschreiben, in dem mir unbekannte Preiserhöhungen über die Zeit bis zur Auslieferung zugemutet werden.
Wenn diese Unwägbarkeiten tatsächlich in den Vertrag übernommen wurden, hast du absolut recht. Wer das unterschreibt, der tut das mit offenen Augen.

Es geht aber darum, dass Händler dies eben nicht in den Vertrag geschrieben haben und jetzt versuchen einfach so, oder unter Berufung auf Klauseln in den AGBs eine Preiserhöhung durchzusetzen.

Da es gerade mit Klauseln in AGBs immer wieder unterschiedliche Auffassungen von Gerichten gibt, wird es jetzt eben spannend, was der Händler tatsächlich durchsetzen kann und welche Möglichkeiten dem Käufer bleiben.

Auch spannend finde ich das Thema, dass wohl einige Händler aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Hersteller den Vertrag (unabhängig vom Preis) gar nicht erfüllen können. Was steht dem Käufer in diesem Fall zu. Hat er nur die Möglichkeit von Friss und Stirb (also so nehmen, oder auch zurücktreten) oder bedingt die Nichterfüllung sogar einen Schadenersatz? Und wenn ja, in welcher Form?

Bin mal gespannt, was da so in den nächsten Jahren raus kommt.

Gruß
Andi

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 20:08
von Anon7
Andi,
ich hab die blöde Eigenschaft, mir, von mir zu unterschreibende Verträge tatsächlich, incl. der AGB's, zu lesen.
Das ist manchmal zeitraubend, wenn der Verkäufe aber drängt, bekommt er keine Unterschrift. Und ja, ich bin auch schon nach einem vollständig konfigurierten Fahrzeug aus dem Verkaufsraum gegangen, weil der Verkäufer nicht bereit war, eine Passage aus den AGBs zu streichen. Ich hab da einfach ein dickes Fell und bin in der für mich besseren Position. Auch, wenn heute jederzeit ein Anderer in den Vertrag einsteigen würde, das ist mir gleich.

Aber, ich habe auch nicht vor, mir nochmal eine Neufahrzeug zu kaufen. Unser nächstes Mobil wird bei einem Händler gekauft, mit dem oben beschriebenen Verhaltensmuster. Ich bin nicht unter Zeitdruck, also aus meiner Sicht in der besseren Verhandlungsposition.

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 20:10
von Alfred
Werner, warte bis nach der Pandemie, dann sollten die Preise zusammenbrechen...

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 20:13
von AndiEh
Alfred hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 20:10
Werner, warte bis nach der Pandemie, dann sollten die Preise zusammenbrechen...
...fragt sich, wann das so weit sein wird. Meine alte Prognose wurde von der Variante kassiert.
Nächste Prognose....ähm....2024!?

Gruß
Andi

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 20:15
von Alfred
AndiEh hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 20:13
Nächste Prognose....ähm....2024!?
Wir wünschen Werners Schwiegermutter nur das Beste... So spät als möglich!

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 20:36
von Billy1707
Alfred hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 20:10
Werner, warte bis nach der Pandemie, dann sollten die Preise zusammenbrechen...
Wie oft wurde das schon prognostiziert ?
Wie oft hatte der Markt in den letzten 15 Jahren schon einen Einbruch ?

(Wann wurden Einfamilienhäuser das letzte mal billiger ?)

Meine Glaskugel sagt :
Bis 2025 bleibt es so heiß auf dem Markt.
Ab 2025 läuft der run auf neue Mobile weiter, da dann ab 2030 die Verbrenner aussterben.
Jeder möchte nochmal einen neuen haben.

Das jetzt 6 - 7 k€ mehr für den Duc 8 verlangt werden ist halt so.
Inflation, Strafzinsen aufs Ersparte ..... die Leute kaufen halt einfach.
Is so. *PARDON*

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 22:08
von Anon7
Alfred,
bei so spät wie möglich wäre ich hier bald total verschwunden. Mit einem Alter von 100, also von Schwiegermutter, nicht von mir, würde ich 77 Jahre sein, um mir dann ein "neues altes" Mobil kaufen zu können. Das halte ich für fast unwahrscheinlich bis unmöglich.

Also sag ich schon mal vorsichtig, so wie Sven, "auf Wiedersehen"".

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 08:32
von biauwe
Gerade gesehen

eura.jpg

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 08:42
von AndiEh
biauwe hat geschrieben: Fr 28. Jan 2022, 08:32
Gerade gesehen

Bild
So geht offene Kommunikation. Da weiß jeder woran er ist.

Gruß
Andi

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 10:19
von Anon22
AndiEh hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 19:43


Bin mal gespannt, was da so in den nächsten Jahren raus kommt.

Gruß
Andi
Vermutlich werden die Hersteller und Verbände der Händler ein Grundsatzurteil erstreiten wollen/müssen.

Die Verbraucherschützer für die Verbraucher.

Aber unter der "großen Decke des nicht vorher wissen können" schwierig.

Wem möchte man auf den Schlips treten?

Vorher werden sicherlich die Urteile in alle Richtungen laufen.

Dazu kommen noch die vielen Inzahlungnahmen. Die erfolgen dann wohl auch erst später. Dann würde sich aber der erhöhte Preis des neuen Mobiles, durch mehr Erlös beim alten Mobil aufheben. (Aber der Inzahlungsnahme Preis war ja fix) :duw:

Oder das Mobil wurde schon vorab verkauft.

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 10:34
von Cybersoft
So kann nur eine Branche in absoluter Knappheit agieren. Lieferzeitpunkt und Preis unbekannt. Finde ich unmöglich.

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 12:44
von AndiEh
Cybersoft hat geschrieben: Fr 28. Jan 2022, 10:34
So kann nur eine Branche in absoluter Knappheit agieren. Lieferzeitpunkt und Preis unbekannt. Finde ich unmöglich.
Wobei man hier bis zu einem gewissen Grad die Händler in Schutz nehmen muß. Sie hängen ja auch nur an den Herstellern und deren Vorgaben/Preisen.

Gruß
Andi

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 12:48
von Cybersoft
Darum habe ich auch von Branche gesprochen, solange es alle mitmachen ist es okay, nennt sich freie Marktwirtschaft.
Aber das ändert sich auch wieder ..

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: So 30. Jan 2022, 08:44
von Nikolena
rundefan hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 14:04
Stimmt, aber, wer verpflichtet mich, einen Vertrag zu unterschreiben, in dem mir unbekannte Preiserhöhungen über die Zeit bis zur Auslieferung zugemutet werden
Ich denke, hier gehts darum dass/ob nachträgliche Preiserhöhungen möglich sind, theoretisch immer waren, obwohl sie eben nicht offensichtlich im Vertrag standen, sondern mglw. geltendes Recht sind, außer man schließt sie explizit und auftragsindividuell aus.
Stichwort: Unüblich lange Lieferzeit, speziell über vier Monate und tatsächliche Teuerung im nicht absehbar hohen Maße.

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: So 30. Jan 2022, 10:06
von Masure49
AndiEh hat geschrieben: Fr 28. Jan 2022, 12:44
Cybersoft hat geschrieben: Fr 28. Jan 2022, 10:34
So kann nur eine Branche in absoluter Knappheit agieren. Lieferzeitpunkt und Preis unbekannt. Finde ich unmöglich.
Wobei man hier bis zu einem gewissen Grad die Händler in Schutz nehmen muß. Sie hängen ja auch nur an den Herstellern und deren Vorgaben/Preisen.

Gruß
Andi
Wäre ja mal interessant, zu welchen Preisen die Wohnmobilhersteller ihre Wohnmobile an die Händler abgeben
oder anders gefragt, wie hoch ist die Marche, welche die Händler haben ?
Wird hier aber wohl niemand verraten, selbst wenn er es wüßte. :mrgreen:
Angeblich kaufen die Hersteller z.B. die Ducatofahrgestelle für max. die Hälfte des Preises ein,
den ein normaler Käufer dafür zahlen müßte. Hab ich mal irgendwo gelesen, keine Ahnung obs stimmt.

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: So 30. Jan 2022, 10:36
von womocamper
Masure49 hat geschrieben: So 30. Jan 2022, 10:06

Angeblich kaufen die Hersteller z.B. die Ducatofahrgestelle für max. die Hälfte des Preises ein,
den ein normaler Käufer dafür zahlen müßte. Hab ich mal irgendwo gelesen, keine Ahnung obs stimmt.
Wenn Du als normaler Käufer im Monat 5000 Stück abnimmst bekommst Du auch solche Preise ;-)

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: So 30. Jan 2022, 11:40
von Masure49
womocamper hat geschrieben: So 30. Jan 2022, 10:36
Masure49 hat geschrieben: So 30. Jan 2022, 10:06

Angeblich kaufen die Hersteller z.B. die Ducatofahrgestelle für max. die Hälfte des Preises ein,
den ein normaler Käufer dafür zahlen müßte. Hab ich mal irgendwo gelesen, keine Ahnung obs stimmt.
Wenn Du als normaler Käufer im Monat 5000 Stück abnimmst bekommst Du auch solche Preise ;-)
Hast Du mal sone Preisliste zur Hand ?
Würde mich sehr interessieren und bestimmt nicht nur mich :mrgreen:

Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?

Verfasst: So 30. Jan 2022, 18:00
von Austragler
Masure49 hat geschrieben: So 30. Jan 2022, 11:40
Würde mich sehr interessieren und bestimmt nicht nur mich
Mich interessiert es z.B. nicht. Es wird sehr viel spekuliert, es geistert nochmehr Halb- oder Nichtwissen herum. Ich kenne das aus meiner beruflichen Vergangenheit. Wenn ich jemanden erzählt hätte wie hoch die Marge bei unseren Neufahrzeugen ist hätte es keiner geglaubt. Es geht auch keinen was an. Da bekam man die abenteuerlichsten Zahlen zu hören und ebensolche Rabattforderungen, sogar von Selbstständigen die eigentlich wissen müssten wie ein Geschäft funktioniert. Oder gar "der Chef erzählt ihnen doch garantiert nicht wie billig er die Autos einkauft".
Die einzige Prämisse für mich war die Prozentzahl die unterm Strich übrigbleiben musste damit unser Geschäft funktioniert. Im Wohnmobilgeschäft wird es nicht anders sein.