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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 12:58
von Agent_no6
rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:52
. Der Weg führte nach ungefähr einem km auf einen wunderschönen Waldparkpatz ohne Nachtparkverbot
Diesen Parkplatz hätte ich auch mit meinen 5 Tonnen zul.GG. erreicht.
Mit Maps sieht man mehr.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 13:07
von rumfahrer
walter7149 hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:50
Und da biste noch stolz drauf ?
Wir holen dann die E-Bikes raus und fahren ruhig und umweltfrundlich diese Strecke entlang
Nachdem du bis dahin um die Hälfte mehr Diesel verbrannt hast. Hör endlich auf in so einem abfälligen Ton meine Bemerkungen abzukanzeln. Danke!

Steffen

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 13:15
von walter7149
rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 13:07
walter7149 hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:50
Und da biste noch stolz drauf ?
Wir holen dann die E-Bikes raus und fahren ruhig und umweltfreundlich diese Strecke entlang
Nachdem du bis dahin um die Hälfte mehr Diesel verbrannt hast. Hör endlich auf in so einem abfälligen Ton meine Bemerkungen abzukanzeln. Danke!

Steffen
Der Klügere gibt nach !

Bitteschön !

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 14:48
von DOpiele
Ich hatte beruflich etwas mit der Umsetzung von EU-Recht zu tun. Wenn ich mich recht erinnere und das hier (https://www.anwalt24.de/lexikon/eu-richtlinie) richtig verstehe, kann sich ein EU-Bürger bei einer fehlenden bzw. falschen nationalen Umsetzung einer EU-Richtlinie auf das besser stellende EU-Recht berufen.
Es sieht für mich so aus, als ob D die fragliche EU-Richtlinie 2007/46/EG inhaltlich nicht vollständig bzw. z.T. fehlerhaft umgesetzt hat. Dies würde erklären, warum andere Mitgliedsstaaten (Österreich) dies anders sehen. Wenn dem so ist, dann hätte die Vorgehensweise vom Tobi (Klage) durchaus Aussicht auf Erfolg. Schlechtestenfalls müßte das dann bis zum EuGH durchgezogen werden.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 15:01
von DerTobi1978
Das liest sich sehr interessant. Danke für die Ausführungen!

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 15:42
von Berchumer
Auch wenn Ihr mich jetzt steinigt ich bin 2 Jahre mein Womo mit 3,5 t gefahren und habe überholt und jetzt durch die Auflastung auf 3,95t soll ich in der gefährlichen LKW Schlange fahren. Das wäre mit zu gefährlich und wer soll meinem Mobil ansehen das ich aufgelastet bin . Und nu sach keiner dat darf man nich ! Zumal das ganze wohl gegen EU Recht verstößt .

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 15:51
von DerTobi1978
Man macht alles richtig so lange man nicht erwischt wird. :mrgreen:

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 18:47
von Acki
Werden jetzt die EU-Strohhalme gezückt?! *JOKINGLY*

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 19:29
von biauwe
Fährt hier keiner, der die Fahrerlaubnis bestanden hat?

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 19:33
von walter7149
Ja, ist aber schon lange her, wie bei den meisten hier. :mrgreen:

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 19:36
von Billy1707
Nee, nee, wir bleiben schon beim Thema.

Andere Frage........

Wen hat es denn schon mal erwischt, gestellt von den Bullis, Anzeige und Strafe
wegen eines Überhol Manöver auf der BAB im LKW Überholverbot ?

Traut sich wer, sich zu outen ...oder... hat es noch niiieee jemand erwischt ?

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 19:36
von biauwe
walter7149 hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 19:33
Ja, ist aber schon lange her, wie bei den meisten hier.
Auffrischungskurs notwendig 8-)

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 19:59
von Agent_no6
biauwe hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 19:36
walter7149 hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 19:33
Ja, ist aber schon lange her, wie bei den meisten hier.
Auffrischungskurs notwendig 8-)
Por que? Nur um nochmal zu erfahren, daß es verboten ist, dem To.en die Ho.en zu verknoten?
Dafür brauch ich keinen Auffrischungskurs, wahrscheinlich die meisten anderen auch nicht.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 21:02
von Hans 7151
rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:52
auf einen wunderschönen Waldparkpatz ohne Nachtparkverbot.
Da wären wir dann beim nächsten Thema. Hat aber nichts mit dem Gewicht zutun. Wenn dort kein Nachtparkverbot ausgeschildert ist heißt das noch lange nicht daß man dort Übernachten darf. Da hilft auch kein Womo<3,5t.

Grüße Hans

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 21:21
von DOpiele
biauwe hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 19:29
Fährt hier keiner, der die Fahrerlaubnis bestanden hat?
Als ich den Führerschein machte, gab es die EU-Richtlinie aus 2007 noch nicht...😉
Ich wäre Dir aber dankbar, wenn Du mir einen Denkfehler in der EU-Rechtsanwendung aufzeigen könntest. Meine ich im Ernst!

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 21:25
von biauwe
DOpiele hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 21:21
Als ich den Führerschein machte, gab es die EU-Richtlinie aus 2007 noch nicht..
So ist es.
Gesetze ändern sich und die Ansprüche. So auch für den Fühereschein.
Ich darf Motorad fahren oder größer 3,5 t, nur weil ich alt genug bin!?

PS.: Schnell fahren kann ich immer schon, aber ....

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 22:09
von Mobildomizil
Ich hab mal in Niederdollendorf, Fähranleger, einen Strafzettel bekommen. Pkw-Parkplatz (Zusatzschild). 10 Euro, aus Mitleid bezahlt. Das ist rechtlich die gleiche Frage, Womo ist ein Pkw - ja oder nein. Aus meiner Sicht: eindeutig ja. Ich sehe keine aktuelle (!) Rechtsgrundlage, Womos als "eigene Fahrzeugkategorie" zu betrachten. Irrtum vorbehalten, abweichende Info gerne hier posten. Historisch mag das anders gewesen sein, interessiert aber nur die Geschichtslehrer.

Gruss Manfred

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Do 22. Sep 2022, 07:06
von Hans 7151
Berchumer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 15:42
Auch wenn Ihr mich jetzt steinigt ich bin 2 Jahre mein Womo mit 3,5 t gefahren und habe überholt und jetzt durch die Auflastung auf 3,95t soll ich in der gefährlichen LKW Schlange fahren. Das wäre mit zu gefährlich und wer soll meinem Mobil ansehen das ich aufgelastet bin . Und nu sach keiner dat darf man nich ! Zumal das ganze wohl gegen EU Recht verstößt .
Deinen Sicherheitsabstand nach vorne zum nächsten LKW kannst Du selbst bestimmen.

Grüße Hans

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Do 22. Sep 2022, 07:09
von Acki
Hans 7151 hat geschrieben: Do 22. Sep 2022, 07:06
Berchumer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 15:42
Auch wenn Ihr mich jetzt steinigt ich bin 2 Jahre mein Womo mit 3,5 t gefahren und habe überholt und jetzt durch die Auflastung auf 3,95t soll ich in der gefährlichen LKW Schlange fahren. Das wäre mit zu gefährlich und wer soll meinem Mobil ansehen das ich aufgelastet bin . Und nu sach keiner dat darf man nich ! Zumal das ganze wohl gegen EU Recht verstößt .
Deinen Sicherheitsabstand nach vorne zum nächsten LKW kannst Du selbst bestimmen.

Grüße Hans
... oder der LKW hinter Dir, der Dich dann mal schiebt ...

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Do 22. Sep 2022, 07:17
von Hans 7151
Auf den hinteren LKW hat man in der Kollone keinen Einfluß. Aber Luft nach vorne ist immer gut.