Seite 4 von 8

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: Sa 4. Mär 2023, 08:57
von raidy
Cybersoft hat geschrieben: Sa 4. Mär 2023, 08:01
Aber KEINER kennt einen Zeitplan, von daher sind das alles ungelegte Eier.
Regelmäßig erscheinen die Kometen am Himmel. Alle sind dann aufgeregt und reden darüber.
Und so wie sie erschienen sind, so ziehen sie dann auch wieder davon.

Und ich glaube zu wissen, dass der Komet Namens "Führerschein B und >3.5t" auch schon öfters an uns vorbei zog.

Re: Führerschein B Tonnage.

Verfasst: Sa 4. Mär 2023, 09:47
von LT35
Moin
raidy hat geschrieben: Sa 4. Mär 2023, 08:57
Und ich glaube zu wissen, dass der Komet Namens "Führerschein B und >3.5t" auch schon öfters an uns vorbei zog.
Nun, etwas Staub fiel aber schon vor einiger Zeit herunter, denn eine - wenn auch auf den Güterverkehr in Inland beschränkte - Regelung gibt es in der deutschen Fahrerlaubnisverordnung schon.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

§6 Abs. 3bFeV

Dem jetzt in der EU auf dem Tisch liegende Vorschlag fehlt insoweit die Beschränkung auf den nationalen Güterverkehr.

Siehe Artikel 9 Nr. 2h, ab Seite 32

https://transport.ec.europa.eu/system/f ... 23_127.pdf

2. The validity of driving licences shall be determined as follows:

[…]

h) two years after a driving licence, granted for category B, was issued for the first time it shall be valid for driving the alternatively fuelled vehicles referred to in Article 2 of Council Directive 96/53/EC13 with a maximum authorised mass above 3 500 kg but not exceeding 4 250 kg without a trailer.


Gruß
K.R.

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: Sa 4. Mär 2023, 10:27
von Cybersoft
Ich lese keine Bild.
Woher wollen die wissen wir lange Deutschland für die Gesetzgebung und Umsetzung braucht?

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: Sa 4. Mär 2023, 10:37
von raidy
Sagen mir mal so: So lange es nicht geltendes Recht ist, sondern "geplantes Gesetz", so lange interessiert es mich eigentlich kaum noch. Ich habe in meinem Leben einfach schon zu oft "wir werden..." gehört und zu wenig "wir haben...".
Sollte es jemals tatsächlich in der Realität bei uns ankommen, dann lese ich was da eigentlich wirklich angekommen ist, von dem was gesagt wurde dass es ankommen würde.

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: Sa 4. Mär 2023, 11:12
von ichbinich
raidy hat geschrieben: Sa 4. Mär 2023, 10:37
Sagen mir mal so: So lange es nicht geltendes Recht ist, sondern "geplantes Gesetz", so lange interessiert es mich eigentlich kaum
Unsere Führerscheine erlauben und berechtigen doch hier den meisten, Fahrzeuge über 3,5t zu fahren, in diesem Sinne brauche ich nicht abzuwarten, bis unsere Politiker und Gesetzesschreiber da etwas unternehmen. :duw:

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: So 5. Mär 2023, 00:18
von Elgeba
Ich verstehe die unglaublich vielen Beiträge zu diesem Thema hier und in anderen Foren absolut nicht.Wer ein schwereres Fahrzeug als 3,5 to fahren will, soll doch einfach den entsprechenden FS erwerben und fertig ,diese ellenlangen Threats bringen absolut nichts.
Es gibt derzeit wesentlich wichtigere Probleme zu lösen,da ist eine neue FS Regel in der Prioritätenliste ganz unten angesiedelt ,also was soll`s.

Gruß Arno

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: So 5. Mär 2023, 01:00
von WoMoFahrer
Wir fahren mit 4,25 to. Der Führerschein allein ist glaube ich das kleinere Problem, für mich wäre es viel wichtiger, wenn die anderen Einschränkungen über 3,5 to an die 4,25 to angepasst würden. Dazu zähle ich z.B. das Überholverbot auf Autobahnen in Deutschland und das unsägliche Mautproblem in Europa.

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: So 5. Mär 2023, 13:01
von Kalle-OB
WoMoFahrer hat geschrieben: So 5. Mär 2023, 01:00
...für mich wäre es viel wichtiger, wenn die anderen Einschränkungen über 3,5 to an die 4,25 to angepasst würden. Dazu zähle ich z.B. das Überholverbot auf Autobahnen in Deutschland und das unsägliche Mautproblem in Europa.
Das wird aber wohl nicht geändert werden. Es geht ja in der Änderung eigentlich nur um die ganzen Paketfahrer, die dann einen E-Kasten fahren dürfen.

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: So 5. Mär 2023, 19:05
von WuG
WoMoFahrer hat geschrieben: So 5. Mär 2023, 01:00
.... für mich wäre es viel wichtiger, wenn die anderen Einschränkungen über 3,5 to an die 4,25 to angepasst würden. Dazu zähle ich z.B. das Überholverbot auf Autobahnen in Deutschland und das unsägliche Mautproblem in Europa.
Das eine (Führerscheinrecht) hat mit dem anderen (StVO und Mautregularien) aber nichts zu tun.

Hier eine Aussage der ASFINAG aus der Reisemobil International vom März (Ausgabe 3/2023; Seite 60).
Da kann man rauslesen, daß ihnen die WoMo Thematik völlig wurscht ist - Hauptsache die Kasse stimmt.
.
IMG20230305105801.jpg

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: Di 7. Mär 2023, 00:05
von WoMoFahrer
Das ist mir schon klar, dass das Führerscheinrecht nichts mit den anderen Wünschen zu tun hat, das habe ich ja auch so geschrieben. Und das der Asfinag das auch vollkommen egal ist, ist mir auch klar. Deshalb habe ich ja auch für Österreich eine Mautbox mit Abbuchungsermächtigung, damit die nie sagen können, ich hätte nicht bezahlt. In den vielen Jahren, in denen ich ich die Box habe, bin ich zweimal wissentlich durch einen Mautpflichtigen Tunnel bei Landeck gefahren. Die Landstraßen waren immer ohne Gebühr. Ich fahre also immer auf der sicheren Seite wenn die Box an der Windschutzscheibe angebracht ist. :spass:

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: Di 7. Mär 2023, 09:33
von expl0rer
Für uns wäre eine Änderung des Führerscheinrechts mit Anhebung der zulässigen Gesamtmasse eine echte Erleichterung. Finanziell gesehen müssten wir (meine Frau und ich) einen mittleren vierstelligen Betrag aufbringen, um den C1-Führerschein zu erlangen. Bekannte von uns, die wenige Jahre vor uns den Führerschein gemacht haben (vor 1999) haben den C1-Führerschein noch zu ihrem Autoführerschein mit dazubekommen.

Ich brauch auch keinen 7,5t-Laster durch die Gegend fahren. Aber mit 4,25t wäre schon etwas mehr Luft bei der Zuladung drin.

Neben dem finanziellen Aspekt kommt der zeitliche Faktor dazu. Ich hab ehrlich gesagt wenig Muße nach 20 Jahren nochmal die Fahrschule zu besuchen und mich mehrere Wochen mit Fahrstunden und der Theorie rumzuschlagen. Mal ganz davon abgesehen, dass meine Frau und ich kaum parallel den Führerschein stemmen könnten, da wir uns um die Kinderbetreuung kümmern müssen.

In den USA haben wir in den vergangenen Jahren mehrfach C30-Mobile gemietet und bewegt. Dort drüben darf man mit dem normalen Autoführerschein Fahrzeuge bis 11,8t bewegen.

Meine Eltern, die ihren Führerschein in den 60/70er-Jahren gemacht haben und bis dato noch nie ein größeres Fahrzeug als einen PKW bewegt haben, dürften aber theoretisch einen 7,5-Tonner fahren. Das ist abstrus.

Wir warten auf jeden Fall noch ab, bevor wir in Erwägung ziehen den C1-Führerschein zu machen. Vielleicht tut sich dieses Jahr ja doch noch was im Führerscheinrecht.

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: Di 7. Mär 2023, 09:58
von Austragler
expl0rer hat geschrieben: Di 7. Mär 2023, 09:33
Meine Eltern, die ihren Führerschein in den 60/70er-Jahren gemacht haben und bis dato noch nie ein größeres Fahrzeug als einen PKW bewegt haben, dürften aber theoretisch einen 7,5-Tonner fahren. Das ist abstrus.
.....und ich dürfte als 77jähriger einen 40-Tonnen-LKW fahren, ich müsste nur die Gesundheitsprüfung für den LKW-Führerschein nachholen. Nur weil ich anno 1966 bei der Bundeswehr den C-Führerschein erworben habe und später auf den Führerschein Klasse 2 umschreiben ließ.
Ist auch abstrus.
In einer Mappe mit diversen Schriftstücken meiner 2011 im Alter von 91 Jahren verstorbenen Mutter befindet sich auch ihr Führerschein den sie 1956 erworben hatte. Sie hätte damit bis zu ihrem Lebensende autofahren dürfen.
1957 hat sie einen leichten Unfall verursacht und ist danach nie wieder gefahren.

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: Di 7. Mär 2023, 10:21
von Cybersoft
Sicher dass dein C nicht verfallen ist wenn er 5 Jahre nicht verlängert wurde?

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: Di 7. Mär 2023, 10:32
von jagstcamp-widdern
der "c" verfällt nicht, er ruht!
neuer check und "er wacht wieder auf!" :idea:

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: Di 7. Mär 2023, 11:00
von DerTobi1978
expl0rer hat geschrieben: Di 7. Mär 2023, 09:33
einen mittleren vierstelligen Betrag aufbringen, um den C1-Führerschein zu erlangen.
Unsere Tochter hat letzte Woche Klasse B erworben mit einer laut Fahrschule durchschnittlichen Anzahl an Fahrstunden:

2750€ :-O

Da wirst du bei 2x C1 vermutlich bald 5stellig…. *STOP*

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: Di 7. Mär 2023, 11:56
von Austragler
DerTobi1978 hat geschrieben: Di 7. Mär 2023, 11:00
expl0rer hat geschrieben: Di 7. Mär 2023, 09:33
einen mittleren vierstelligen Betrag aufbringen, um den C1-Führerschein zu erlangen.
Unsere Tochter hat letzte Woche Klasse B erworben mit einer laut Fahrschule durchschnittlichen Anzahl an Fahrstunden:

2750€ :-O

Da wirst du bei 2x C1 vermutlich bald 5stellig…. *STOP*
Das größte Problem ist doch dass für diesen horrenden Betrag nur die Erlaubnis erworben wird ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Ob jemand dazu fähig ist steht auf einem anderen Blatt. Leider vergessen sehr viele jugendliche Fahranfänger wenn sie erstmals allein im Auto sitzen und losfahren dürfen fast alles was ihnen der Fahrlehrer beigebracht hat.
Das war wahrscheinlich schon immer so. Als ich 1964 den Führerschein erworben habe wars noch deutlich billiger, insgesamt ca. 270 Mark hat mich der Spaß damals gekostet. Das war mehr als ein halbes Monatsgehalt. Ich habe in meinem Autofahrerdasein nicht viel an Bußgeld bezahlen müssen, meine Punktekonto in Flensburg ist jungfräulich, ich war aber durchaus kein Heiliger. Mein erstes Auto war ein NSU Prinz mit 30 PS, er lief etwa 120 km/h, und das wurde sehr häufig ausgenutzt. Aktive und passive Sicherheit waren Begriffe die total unbekannt waren. Was bremste war das nur spärlich vorhandene Kapital. Dass ich diese Zeit unbeschadet überstanden habe war nichts als Glück. Meinen ersten (und einzigen) selbstverschuldeten Unfall, natürlich wegen nicht angepasster Geschwindigkeit in Verbindung mit 2 Maß Bier, hatte ich am 9.August 1969. Das Auto, ein VW-Käfer 1500 mit sagenhaften 44 PS war hin, ich hatte Prellungen, mein Beifahrer blieb unverletzt. Wir gingen zu Fuß zur etwa zwei Kilometer entfernten Polizeistation um den Unfall zu melden. Ich musste ins Röhrchen blasen, das Ergebnis war negativ, damals waren noch 1,3 Promille erlaubt, wir wurden mit dem Polizeiauto zur Unfallstelle gefahren, ich musste 10 Mark Verwarnungsgeld bezahlen, dafür wurden wir im Polizeiauto nach Haus gefahren. Ein Taxi hätte mehr als 10 Mark gekostet.
Der finanzielle Schmerz war enorm. Und heilsam !
Am Sonntag ereignete sich in unserer Gegend ein tragischer Unfall. Eine 16-jährige Fahranfängerin war mit ihrem 125-ccm-Motorrad in einer Rechtskurve gestürzt und gegen ein entgegenkommendes Auto geprallt. Das Mädchen war sofort tot. Typischer Fahranfängerfehler. Lag es an mangelhafter Ausbildung oder an jugendlichem Leichtsinn ? Solche Vorfälle lösen nicht nur in mir große Bestürzung aus.
Bei dem Geld das heute für den Erwerb der Fahrerlaubnis zu bezahlen ist wäre eine vernünftige und umfassende Ausbildung zu erwarten, ob die Fahrlehrer konsequent ihrer Pflicht nachkommen kann ich nicht beurteilen.

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: Di 7. Mär 2023, 14:06
von LT35
Moin
jagstcamp-widdern hat geschrieben: Di 7. Mär 2023, 10:32
der "c" verfällt nicht, er ruht!
neuer check und "er wacht wieder auf!" :idea:
Kommt drauf an ...

Rechtsvorschrift dazu:

§24 FeV https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24.html

die in der älteren Fassung vorgesehene Zweijahresfrist ist zwar entfallen, dem Zeitmoment kommt aber dennoch eine erhebliche Bedeutung zu.

Entsprechend ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3C 31.10 vom 27.10.2011), das eine Klage einer 61jährigen auf Verlängerung nach knapp fünfjährigem "Ruhen" (und etwa siebenjähriger Fahrpraxisunterbrechung der Klasse D und über 30jähriger für LKW) wie bereits die Vorinstanz letztlich abwies.

https://www.bverwg.de/271011U3C31.10.0

Auszug:

"Mit dieser Änderung von § 24 Abs. 2 FeV wurde indes nur die starre Zwei-Jahres-Grenze, bei deren Überschreiten nach altem Recht zwingend eine nochmalige Fahrprüfung zu fordern war, durch eine Einzelfallprüfung ersetzt. Damit wurde das Verfahren bei der erneuten Erteilung einer Fahrerlaubnis der in § 24 Abs. 1 FeV genannten Klassen demjenigen bei der Verlängerung einer solchen Fahrerlaubnis angepasst. Daraus ist aber keineswegs zugleich zu schließen, dass der Zeitfaktor im Rahmen von § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV keine Rolle mehr spielen kann."



Gruß
K.R.

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: Mi 8. Mär 2023, 08:02
von Dieselreiter
WuG hat geschrieben: So 5. Mär 2023, 19:05
Hier eine Aussage der ASFINAG aus der Reisemobil International vom März (Ausgabe 3/2023; Seite 60).
Da kann man rauslesen, daß ihnen die WoMo Thematik völlig wurscht ist - Hauptsache die Kasse stimmt.
Das kann ich so nicht stehen lassen. Wir lieben die ASFINAG auch nicht, aber sie erledigen eine sehr wichtige Arbeit - die Durchführung von Regularien. Und die besagen nun mal, dass eine ZGG Grenze von 3,5to gibt. Darunter fährt alles mit einer Vignette, und zwar zu einem im Europavergleich sehr geringen Tarif. Und über 3,5to wird das FZ als LKW gewertet. Punkt. Das ist Gesetzeslage und daran kann auch die ASFINAG nichts ändert.

Wenn man das Killerargument "Hauptsache die Kasse stimmt" hört, möchte man am liebsten mit einem anderen Killerargument antworten: Wer sich ein Womo über 3,5to leisten kann, der kann sich auch das Roadpricing dafür leisten. ]:->

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: Mi 8. Mär 2023, 10:44
von hwhenke
Mehr als 3,5to ist nicht immer nur negativ;
Einmaliger Transit durch die Schweiz ist mit Schwerlastabgabe günstiger als die Vignette für PKW....
lg
Horst

Re: Führerschein B Tonnage

Verfasst: Mi 8. Mär 2023, 10:48
von jagstcamp-widdern
aber die vignette kann man weiterverscheuern.... 8-)