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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 13:32
von Soleil
Ich fahre seit Jahr und Tag mit zwei 11 kg Tauschflaschen. Ob die 2Jahresplakette Pflicht ist oder nicht ist mir egal. Ich lasse im 2Jahresabstand für x,xx Euro prüfen, das ist finanziell so ganz knapp noch drin. Kann mir dann aber nur noch trocken Brot und Wasser leisten.
Ich hatte vor wenigen Jahren bei mir - vermutlich wegen eines überalterten Zuleitungsschlauches zum (neuen) Gasgrill - einen ziemlich spektakulären Feuerwehreinsatz (nach Zünden Stichflamme an der Verbindung). Ich will sowas auf keinen Fall nochmal erleben und bin schlicht mit Gas seeeeeeehr vorsichtig geworden.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 13:53
von biauwe
Soleil hat geschrieben: Di 2. Jul 2024, 13:32
vermutlich wegen eines überalterten Zuleitungsschlauches zum (neuen) Gasgrill -
Diese Schläuche prüft niemand und wird wohl häufig die Ursache für Probleme sein.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 14:23
von Soleil
Noch so ein Aha-Erlebnis (mit Bezug zum Thema Prüfung):
Im letzten Jahr ist es mir in Spanien nach x Versuchen nicht gelungen, eine Tauschflasche zu erwerben. Kurz hinter der Grenze in Portugal hat es dann mit Cepsa geklappt. Aber bevor mir verkauft wurde, hat ein offensichtlich kundiger Angestellter meine Anschlüsse sehr sorgfältig durchgeprüft. Und mir fast den Kauf verweigert, weil das Datum auf der Zuleitung nicht den portugiesischen Regelungen entsprach. Ich konnte ihn aber dann mit der 22er Prüfplakette überzeugen. Und ihm das noch gültige „Haltbarkeitsdatum“ auf dem Schlauch zeigen.
Gelernt: man ist in Fachbetrieben in Portugal offenbar sehr vorsichtig. Und es gibt dort vermutlich in fast jedem Haushalt anders als bei uns Küchen- Bad- und Klimaanlagen, die mit Wechselgasflaschen betrieben werden. Die regelmäßiger ordentlicher und sorgfältiger Prüfung bedürfen.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 14:31
von Benimar282
Ja kann ich mich an die sorgfältige Arbeit des spanischen Gasprüfers auf meiner Finca noch gut erinnern. Nach der Installation wurde die Flasche aufgemacht und dann mit dem Feuerzeug alle Anschlüsse auf Dichtigkeit geprüft.
Aber wenn bei einem Schlauch das Verfallsdatum abgelaufen ist, kennen sie keine Gnade.
Übrigens habe ich kein Problem damit jeden Offiziellen
anzulügen damit er die Informationen die er zur erfolgreichen Ausübung seiner Tätigkeit braucht, auch bekommt.🤣🤣

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 14:38
von Mobildomizil
Gegen die Prüfung hat ja niemand was. Die Funktion der Abschalteinrichtung und Dichtigkeit sollte ebenso wie das Ablesen der Herstelldaten, plus zehn im Sinn, jeder auf die Kette bekommen, der ein Womo halbwegs unbeschädigt durch den Verkehr bekommt. Das Problem ist die Bürokratie und Geldscheiderei der Zünfte ohne Mehrwert. Die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage obliegt allein dem Fahrzeugführer. Da kann sich niemand auf irgendwelche Prüfsiegel rausreden.

Weiss jemand, wo die Prüfplakette hinmuss? Geht die Innenseite der Gastür?

Gruss Manfred

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 14:47
von Anon27
Ich hab die Plakette immer auf dem Heckstoßdämpfer gehabt bisher bei acht Wohnmobilen.

LG
Sven

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 16:00
von Cybersoft
Mobildomizil hat geschrieben: Di 2. Jul 2024, 14:38
Weiss jemand, wo die Prüfplakette hinmuss? Geht die Innenseite der Gastür?
Ich mache die originale immer ab und mache mir eine dahin wo es nicht ganz so häßlich ist ... Auch nutze ich die kleinere Version. Da das bisher aber niemanden interessiert hat, vermutlich egal wo Du die hin klebst.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 22:49
von Cash
Ich möchte Wolfgang bestätigen, aber ob das Auto läuft ist egal, Hauptsache die Kohle stimmt! Egal ob Tüv, Dekra, Kus und wie sie alle heißen staatlich lizenzierte Abzocke! :mrgreen: Wer kennt den Preis für eine Hu vor 50 Jahren? ASU Obd Stecker rein, Hauptsache die Gebühr stimmt und Ihr regt euch über die Gasprüfung auf! Ich lass die Gasprüfung da machen wo installiert, eingebaut, repariert und geprüft wird, bei einem Fachmann, aber nicht bei den Abzockern! Ich bin für eine ordentliche Gasprüfung, denn die gibt eine gewisse Sicherheit 100% gibt es nicht.
Beste Grüße Cash

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 23:26
von WoMoFahrer
Eigentlich müsste dem Deutschen Flüssiggasverein von Rechts wegen aufgelöst werden und allen von denen ausgebildeten Prüfern die Lizenz entzogen werden, bis sie einen Nachweis erbracht haben, dass sie nach geltendem Recht ausgebildet worden sind und nicht von einem Verein, der Rechtsbeugung in höchster Form zum Nachteil von mit den Jahren Millionen von Kunden begangen haben. Das zu unrecht erworbene Geld gehört von Amts wegen eingezogen, da es mit betrügerischer Absicht eingenommen worden ist.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mi 3. Jul 2024, 15:09
von Berchumer
Leider gibt es hier so viele Vereine die einfach nur Geld generieren wollen und sich nicht an das Recht halten . Heute heißt das nur Lobbyismus und Lobbyarbeit welcher bestimmte Stellen mit entsprechenden Zuwendungen bei Laune hält . Früher sagte man einfach Best……. Aber lassen wir das ……..l

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mi 3. Jul 2024, 15:33
von kai_et_sabine
Kommen wir doch mal wieder zu einer sachlichen Diskussion. Sonst kann Andi das hier in den Stammtisch verschieben.

Lobbyarbeit ist häufig nur solange schlecht, wie es nicht die eigene Lobby ist.
Und wenn es von rechts wegen so einfach wäre, dann wären die schon längst rausgeklagt. Oder einer hier mit Rechtsschutz könnte das machen.

gruss kai & sabine

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Do 4. Jul 2024, 07:53
von Masure49
Mobildomizil hat geschrieben: Di 2. Jul 2024, 14:38
Gegen die Prüfung hat ja niemand was. Die Funktion der Abschalteinrichtung und Dichtigkeit sollte ebenso wie das Ablesen der Herstelldaten, plus zehn im Sinn, jeder auf die Kette bekommen, der ein Womo halbwegs unbeschädigt durch den Verkehr bekommt. Das Problem ist die Bürokratie und Geldscheiderei der Zünfte ohne Mehrwert. Die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage obliegt allein dem Fahrzeugführer. Da kann sich niemand auf irgendwelche Prüfsiegel rausreden.

Weiss jemand, wo die Prüfplakette hinmuss? Geht die Innenseite der Gastür?

Gruss Manfred
Da lasse ich sie schon seit 15 Jahren von den jeweiligen Prüfern hinkleben.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 18:04
von fernweh007
Ich habe heute mit 2 G607-Prüfern gesprochen

Einmal meine „Kleine Werkstatt um die Ecke“, der leider keine Zeit für die Gasprüfung hatte.
Er war aber auf dem neuesten Stand zur „Gastankflasche“, die nun bei der G607-Prüfung kein Gastank mehr ist, sondern eine Gasflasche.

Genauso der TÜV-Prüfer (GTÜ), der die Gasprüfung dann gemacht hat …. den Begriff „Gastankflasche“ gibt es nicht mehr *THUMBS UP*
Er wusste auch, dass die Gasprüfung kein HU-Kriterium mehr ist und dass die Gasprüfung erst ab 2025 wieder verpflichtend ist

Ich habe TÜV und Gasplakette bekommen …. bei der Gasprüfung sogar mit dem Mangel eines gescheuertem Schlauch und dem Versprechen, dass ich ihn auswechsele (was ich auch schon gemacht habe)
IMG_8765.jpeg

Vielleicht normalisiert sich das Prüfungsgedöns doch noch

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 18:10
von Cybersoft
fernweh007 hat geschrieben: Mo 8. Jul 2024, 18:04
Vielleicht normalisiert sich das Prüfungsgedöns doch noch
Die Hoffnung stirbt zuletzt (oder bis die nächste Idee aus dem Hause der Gasprüfer kommt, wie man noch ein paar Scheine zusätzlich generieren kann)

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 19:05
von ivalo
Guten Abend

Der Wohnwagen musste zur Prüfung zum Strassenverkehrsamt und vorher zur Gasprüfung.
Beides ohne Beanstandung und wieder für 2 Jahre Ruhe.
Im Wohnwagen befinden sich 2 Composit-Gasflaschen.
Ich werde noch eine Schlauchbruchsicherung montieren und dann kann der Kühlschrank
auch während der Fahrt am Gas laufen.
https://www.gok-blog.de/2017/06/12/wie- ... sicherung/

Gruss Urs

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 19:21
von Luppo
fernweh007 hat geschrieben: Mo 8. Jul 2024, 18:04
Ich habe heute mit 2 G607-Prüfern gesprochen

Einmal meine „Kleine Werkstatt um die Ecke“, der leider keine Zeit für die Gasprüfung hatte.
Er war aber auf dem neuesten Stand zur „Gastankflasche“, die nun bei der G607-Prüfung kein Gastank mehr ist, sondern eine Gasflasche.

Genauso der TÜV-Prüfer (GTÜ), der die Gasprüfung dann gemacht hat …. den Begriff „Gastankflasche“ gibt es nicht mehr *THUMBS UP*
Er wusste auch, dass die Gasprüfung kein HU-Kriterium mehr ist und dass die Gasprüfung erst ab 2025 wieder verpflichtend ist

Ich habe TÜV und Gasplakette bekommen …. bei der Gasprüfung sogar mit dem Mangel eines gescheuertem Schlauch und dem Versprechen, dass ich ihn auswechsele (was ich auch schon gemacht habe)

IMG_8765.jpeg


Vielleicht normalisiert sich das Prüfungsgedöns doch noch
Was soll ich denn bei der Terminvereinbarung fragen? Gibt es bei euch noch Gastanks?
Derzeit hat sich für mich gar nichts geändert, weil ich dem Prüfer keinen Wisch unter die Nase halten kann.
Alles nur Hören-Sagen.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 19:32
von fernweh007
Luppo hat geschrieben: Mo 8. Jul 2024, 19:21

Was soll ich denn bei der Terminvereinbarung fragen? Gibt es bei euch noch Gastanks?
Derzeit hat sich für mich gar nichts geändert, weil ich dem Prüfer keinen Wisch unter die Nase halten kann.
Alles nur Hören-Sagen.
Das sehe ich andersherum …. der Prüfer hätte mir den Wisch zeigen müssen, dass es eine Gastankflasche gibt.
Und natürlich habe ich gefragt, ob die Prüfer Gastankflaschen noch als Gastanks ansehen.

Das war aber kein Thema … beide G607er waren informiert und aufgeschlossen

„Meine kleine WoMo-Werkstatt um die Ecke“ hat die Gastankflasche aber schon seit 2016 bei Gasprüfungen meiner Wohnmobile „übersehen“ (sonst hätte ich sie vor seinen Augen ausgebaut und ihn prüfen lassen *2THUMBS UP* )

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 19:46
von biauwe
fernweh007 hat geschrieben: Mo 8. Jul 2024, 19:32
Gastankflaschen noch als Gastanks ansehen.
Ich habe zum Glück keine Gastankflasche. Es ist nur einen Alugasflasche mit Füllstop. Mehr nicht.
Die anderen Alugasflaschen sin ohne Füllstop.

Gastanks bestehen normalerweise nicht aus Alu, sonder aus Stahl.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 20:26
von Luppo
Da bin ich völlig bei euch und nichts täte ich lieber als meine Alugas als "gestatten, Gasflasche mit Füllstopp" vorzustellen.
Ich erinnere mich nur leider zu gut an den Aufstand beim TÜV Süd, als ich mich nur mal ohne Womo erkundigen wollte, wie das so gehandhabt wird. Es war kurz vor einem Handgemenge. Er bezichtigte mich als verantwortungsloser Mensch, der andere ins Verderben reitet.
Ich war froh, mit dem PKW dort gewesen zu sein.
Das muss ich nicht noch mal haben.
Insofern wäre mir eine klare schriftliche Aussage lieber.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 20:26
von Cybersoft
Luppo hat geschrieben: Mo 8. Jul 2024, 19:21
Derzeit hat sich für mich gar nichts geändert, weil ich dem Prüfer keinen Wisch unter die Nase halten kann.
Alles nur Hören-Sagen.
Falsch, ich halte dem Prüfer doch auch nicht Zulassungskriterien meines Autos unter die Nase.
Der Karnevalsverein hat das Arbeitsblatt überarbeitet, ausgegeben. Kann von jedem Interessiertem für schlappe 100€ gekauft werden. Und alle die jetzt zur Schulung/Prüfung gehen bekommen die neue Gehirnwäsche.