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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: Do 20. Jan 2022, 18:42
von biauwe

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: Do 20. Jan 2022, 19:30
von Anuzs
Gude! Danke für das Thema. Will Mal in die Runde fragen, ob jemand Erfahrung mit Renten aus anderen Ländern hat. Wie wird die versteuert. Kennt sich jemand mit US 401K aus? Gerne auch PN.

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: Do 20. Jan 2022, 20:03
von fernweh007
Naja .. google berechnet unsere Rente nicht

Die Beiträge von LT35 sind top und fundiert .... da braucht man kein "ungefähr" nachreichen.

biauwe hat geschrieben: Do 20. Jan 2022, 17:17
Verdienst du 85.000 Euro, bekommst du 2 Punkte. Pro Jahr sind maximal 2 Punkte möglich. Das heißt: jeder Euro über 80.000 Euro bringt keine weiteren Punkte. Damit ist auch die maximale Höhe der Rente begrenzt.
Die Rechnung ist doch ganz einfach

Beitragsbemessungsgrenze geteilt durch festgelegtes Durchschnittseinkommen ergibt die Rentenpunkte
Bei den derzeit (vorläufig) veröffentlichen Zahlen für 2022 ergibt das 2,174 .... was sich aber in jedem Berechnungsjahr leicht verändern kann.

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: Do 20. Jan 2022, 21:43
von LT35
Moin

OT Steuerrecht:
Anuzs hat geschrieben: Do 20. Jan 2022, 19:30
Gude! Danke für das Thema. Will Mal in die Runde fragen, ob jemand Erfahrung mit Renten aus anderen Ländern hat. Wie wird die versteuert. Kennt sich jemand mit US 401K aus? Gerne auch PN.
Zunächst mal klären, wo die versteuert werden. DBA Vereinigten Staaten von 2006, Artikel 18

https://www.pinkernell.de/dbausa2.htm#Art18 (nicht hübsch, aber lesbar)

Gruß
K.R.


Nachtrag zu demThema:

BFH X R 29/18 vom 28.10.2020

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110086/

Nur aus einer Kurzfassung gelesen kommt es bzgl. der in Deutschland fälligen Einkommensteuer darauf an, wo der Arbeitnehmer während der Ansparphase steuerpflichtig war. War das nicht in Deutschland und ist er zum Auszahlungszeitpunkt in Deutschland steuerpflchtig, dann wird die Differenz aus Auszahlungsbetrag und den eingezahlten Beträgen der Einkommensteuer unterworfen.

War der Arbeitnehmer während der Ansparphase in Deutschland steuerpflichtig, dann konnte er die in § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG genannten Freistellungen bzw. Förderungen beanspruchen und dann ist der volle Auszahlungsbetrag steuerpflichtig.

Mal mit dem Steuerberater klären.

Gruß
K.R.

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: Mo 24. Jan 2022, 15:33
von LT35
Altersrente mit 63

Mal ungefragt ein Kommentar:

In einem anderen Thread kam eine Aussage hoch, die vermuten lässt, man müsse zur Inanspruchnahme dieser Altersrente bis zum 63. Lebensjahr auch (ggf. freiwillig) Beiträge zahlen. Beitragszeiten können Pflichtbeiträge durch eine rentenversicherungspflichtige BEschäftigung, auch ein Minijob, aber auch durch den Bezug von Arbeitslosengeld (I) bzw. Krankengeld anfallen.

Nach meiner Kenntnis ist dem nicht so. Man benötigt neben dem Alter 63 noch 35 Jahre (420 Monate) rentenrechtliche Zeiten, das müssen auch nicht nur Beitragszeiten sein. Diese 420 Monate müssen nicht zusammenhängend sein und sie müssen auch nicht bis an das 63. Lebensjahr heran reichen.

Es gab bzw. gibt derartige Konstellationen bei anderen Renten, eventuell kommt das Missverständnis daher:

Die mittlerweile obsolete Altersrente für Frauen war ab dem 60. Lebensjahr möglich und man benötigte auch nur 15 statt 35 Jahre, aber von diesen mussten dann mindestens 10 Jahre nach dem 40. Lebensjahr zurückgelegt werden. Diese Rente gab aber nur bis zum Geburtsjahrgang 1951 und die sind insoweit lange durch.

Noch eingeschränkter war in dieser Hinsicht die Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit, die ebenfalls ab dem 60. Lebensjahr möglich war. Auch hier benötigte man zwar nur 15 statt der 35 Jahre, aber in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn mussten 8 Jahre mit einer versicherten Beschäftigung vorliegen. Auch diese Rente war nur möglich bis zum Geburtsjahrgang 1951.

Bei einem Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente müssen allerdings in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Tätigkeit vorliegen. Aber das ist eh eine andere Baustelle, mit der man selten vorab plant.

Gruß
K.R.

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: Mo 24. Jan 2022, 15:42
von Anon7
LT35 hat geschrieben: Mo 24. Jan 2022, 15:33
.... Man benötigt neben dem Alter 63 noch 35 Jahre (420 Monate) rentenrechtliche Zeiten, das müssen auch nicht nur Beitragszeiten sein. ....
Stimmt genau, meine Frau ( Jahrgang52 ) erreichte diese 420 Monate nur, weil auch die Kindererziehungszeiten, natürlich ohne Einkommen und Rentenbeiträgen, zu den Bescchäftigungszeiten hinzugerechnet wurden. Allerdings sind die meisten "Versicherten- Monate tatsächlich erst in den Jahren vor Renteneintritt entstanden. Wir erlaubten uns allerdings den Luxus, mit Eintritt meiner passiven Altersteilzeit, auch meine Frau in die Zeit der Nichtbeschäftigung "zu entlassen". Das zudem auch noch , ohne Sie bei der BfA als "Arbeitssuchend" registrieren zu lassen.
Sie war insgesamt bis zum Rentenantrag tatsächlich das, was früher fast üblich war: Hausfrau ( oder, mit mir im Mobil Reisende ) die wenigen Euronen, die ihre Rente noch hätte ansteigen können, wurden nicht vermisst. Die gewonnene Freizeit zusammen entschädigt auch auf Dauer.

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: Di 8. Feb 2022, 20:39
von jagstcamp-widdern
musz man egt das arbeitsverhältnis kündigen, wenn man vorzeitig in rente geht :?:

oder geht das, wie bei der regulären altersrente, "automatisch"..... :roll:

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: Di 8. Feb 2022, 22:14
von Anon26
Steht in deinem Arbeitsvertrag nichts dazu.

Beste Gruesse Bernd

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: Di 8. Feb 2022, 22:34
von jagstcamp-widdern
es geht nicht um mich - ich bin schon rentner...
bei meiner holden steht zu dem thema nix im vertrag.

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: Di 8. Feb 2022, 22:43
von Snowpark
Deine Holde sollte bei Rentenanstalt und Arbeitgeber fragen 8-)

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: Di 8. Feb 2022, 22:44
von biauwe

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: Mi 9. Feb 2022, 11:10
von LT35
Moin
Snowpark hat geschrieben: Di 8. Feb 2022, 22:43
Deine Holde sollte bei Rentenanstalt und Arbeitgeber fragen 8-)
Die Rentenversicherung ist dafür der falsche Ansprechpartner, der Arbeitgeber schon eher. Es wundert mich, dass in dem Vertrag keine Klausel hinsichtlich der Altersbegrenzung aufgenommen wurde. Das war eigentlich schon seit 30 Jahren üblich, damals noch in Formulierungen mit festen Altersgrenzen ("das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem Herr X das 65. Lebensjahr vollendet"). Nicht zwingend notwendig wäre es m.E., wenn der einschlägige Tarifvertrag eine derartige Regelung enthält und entweder eine echte Tarifbindung oder eine wirksame Inbezugnahme dieses Tarifvertrages vorliegt. Ebenfalls möglich ist eine solche Regelung in Form einer freiwilligen (m.E. auch nachträglichen) Betriebsvereinbarung, soweit diese §75 Abs. 1 BetrVG nicht verletzt und der Einzelarbeitsvertrag (dann) keine günstigeren Regelungen enthält.

Da das 65. Lebensjahr mittlerweile nicht mehr die Regelaltersgrenze darstellt, verweisen heutige Regelungen eben auf die Regelaltersgrenze (ggf. mit Bezug auf die §§ 35, 235 SGB VI). Für die Auslegung, was denn in den Altfällen gelten soll, hat man den §41 Satz 2 SGV VI entworfen. Soweit der Arbeitnehmer dieses 65. Lebensjahr (oder ggf. auch ein anderes früheres) nicht drei Jahre vorher bestätigt, gilt die Regelaltersgrenze und nicht das frühere Datum.

Gibt es keine kollektive Regelung (BV, TV) und auch keine einzelvertragliche Regelung, dann endet das Arbeitsverhältnis nicht mit diesem Datum und dann ist auch eine Kündigung erforderlich.

jm2c

Gruß
K.R.

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: Mi 9. Feb 2022, 11:38
von jagstcamp-widdern
danke euch,
dann darf die holde im 3. quartal ne kündigung schreiben!

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: So 20. Feb 2022, 13:40
von Hans 7151
Muss man die Rente beantragen oder kommt die automatisch mit erreichen des Regeleintrittsalter und was ist das Regeleintrittsalter?

Grüße Hans

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: So 20. Feb 2022, 13:44
von Austragler
Ohne Formulare geht in Deutschland nix, ohne Rentenantrag gibts keine Rente.
Mir hat eine sehr freundliche Dame im Landratsamt geholfen, aufgrund meiner gesundheitlichen Vorgeschichte hat sie für mich die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt, was dazu geführt hat dass ich mit 63 Jahren die Rente ohne Abzüge bekommen habe.

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: So 20. Feb 2022, 13:47
von Hans 7151
Also auch beim erreichen des Ragelalters muss ich die Rente beantragen, und was ist das Regelalter denn derzeit?

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: So 20. Feb 2022, 13:51
von biauwe
Rentenantrag muß sein

ren.JPG
Hans 7151 hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 13:47
und was ist das Regelalter denn derzeit?
Ich würde erstmal eine Beratung machen bei: Rentenversicherungsangelegenheiten

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: So 20. Feb 2022, 14:03
von jagstcamp-widdern

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: So 20. Feb 2022, 14:11
von LT35
Moin
Hans 7151 hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 13:47
Also auch beim erreichen des Ragelalters muss ich die Rente beantragen, und was ist das Regelalter denn derzeit?
Kommt auf das Geburtsdatum an.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html

BTW, auch ehemalige Arbeitgeber oder der PSVaG melden sich nicht unbedingt automatisch, um einem die Betriebsrenten aufzudrängen.

Gruß
K.R.

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Verfasst: So 20. Feb 2022, 14:17
von biauwe
Bevor man ie Rente beantragt, sollte man erst mal eine Kontenklärung machen.