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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Mo 30. Jan 2023, 22:16
von oldi45
Hallo Andi,
diese Betriebsanleitung ist ein Zugeständnis zur Eliminierung der Sorglosigkeit mancher Nutzer. Es soll damit vermieden werden, dass ALUGAS-Flaschen liegend befüllt werden. Mehr nicht. Wenn es nur aufgeklärte Kunden gäbe, die sich auch so verhalten, wäre diese Maßnahme nicht nötig.
Hier in Portugal habe ich es schon einige male gesehen und es wurde auch kraftstrotzend berichtet, dass Tauschflaschen einfach mit Adaptern befüllt werden. Als ich eingeschritten bin, wurde mir erzählt, dass die Flasche nur halb befüllt wird!? Woher wollten sie wissen, wie voll die Flasche war!? Es ist einfach unverantwortlich!!!
Gruß Hajo
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 09:12
von Thomas04
Wenn ich die Betriebsanleitung richtig lese, dann geben die sogar vor, dass der Anschluss für die Befüllung der Gasflasche außerhalb des Gaskasten liegen muss.
Auf Grund welcher verbindlichen rechtlichen Vorgabe dies zu erfolgen hat, lese ich aber in den Unterlagen nicht.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 09:49
von ivalo
Guten Morgen
Der Hersteller eines Produkts legt in der Betriebsanleitung fest, unter welchen Bedingungen sein Produkt eingesetzt werden kann.
Gesetzliche Vorschriften sind in der Regel Mindestanforderungen.
Der Hersteller ist frei darüber hinaus festzulegen, was er für wichtig hält, weil er in der Produktehaftung steht.
Er wird seine Gründe dafür haben, warum er nicht will, dass im Gaskasten mit Gas hantiert wird.
Und nein, das hat nichts mit Gewinnmaximierung zu tun sondern vielmehr mit Sicherheit.
Gruss Urs
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 09:59
von Anon26
Es gibt Gaskästen die liegen innen in der Garage.
Die kleine Gaswolke die immer bei abmachen der Pistole entsteht würde sich dann am Boden der Garage sammeln welche keine Bodenlüftung hat wie der Gaskasten.
Verständlich das man dort einen Außenanschluß fordert.
Bei mir ist der gesamte Gaskasten offen wenn ich die Klappe öffne von oben bis unten, es ist ein separates GFK Teil das vor dem Chassis hängt.
Jegliches Gas das beim Abschließen der Pistole entsteht fällt nach draußen - so wie beim PKW auch.
Von daher werde ich bei mir keinen Außenanschluß machen.
Es gibt aber Einbausituationen wo er durchaus sinnvoll ist.
Beste Gruesse Bernd
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 10:05
von Birdman
Thomas04 hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 09:12
Wenn ich die Betriebsanleitung richtig lese, dann geben die sogar vor, dass der Anschluss für die Befüllung der Gasflasche außerhalb des Gaskasten liegen muss.
Dort steht aber auch: "Ein Füllanschluss im Flaschenkasten ist nur erlaubt, wenn dieser von außen zugänglich ist, es darf keine Verbindung zum Wohnraum / zur Heckgarage geben."
Also möglich bei den üblichen Wohnmobil-Gaskästen.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 10:19
von Friedo
Ich denke auch, das die Einbauanleitung für beide Befüllungen geschrieben wurde.
Zitiere: “Bei Befüllung / Betankung innerhalb des Druckgasbehälterkastens (Flaschenkastens) markieren Sie sich die Stelle für den Halter des Befüll-Tankanschlusses.
Achtung! Ein Füllanschluss im Flaschenkasten ist nur erlaubt, wenn dieser von außen zugänglich ist, es darf keine Verbindung zum Wohnraum / zur Heckgarage geben.“
Wenn dies nicht gegeben ist, dann „Um zu verhindern das durch die Betankung Dämpfe in den Innenraum / Wohnraum gelangen, muss dann der Tankanschluss außen angebracht werden.“
Gruß Friedo
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 10:38
von MiaR
Die Firma Stäbler hat mir geraten eine Tanksteckdose außen setzen zu lassen, in Italien dürften Gastankflaschen nicht betankt werden wenn die Außenklappe geöffnet werden muß.
Sollten wir von Wechselflaschen auf Tankflaschen umsteigen wird es auf jeden Fall ein Festeinbau. Irgendwann gibt es irgendwo Schwierigkeiten, das tun wir uns nicht an und die Flasche wegen Schwierigkeiten durch den TÜV vor einer Prüfung ausbauen? Das wäre es für uns nicht mehr komfortabel.
Lieber eine in unseren Augen unsinnige Vorschrift befolgen und dafür unvorhersehbaren Ärger vermeiden.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 10:48
von Cybersoft
In Italien darfst Du Autogas nur für Fahrzwecke tanken. Das hat nichts mit dem Art der Verbauung zu tun.
Das ist in Italien Steuerhinterziehung und für die Tankstelle mit erheblichen Strafen.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 11:21
von walter7149
Luxman hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 09:59
Es gibt Gaskästen die liegen innen in der Garage.
Die kleine Gaswolke die immer bei abmachen der Pistole entsteht würde sich dann am Boden der Garage sammeln welche keine Bodenlüftung hat wie der Gaskasten.
Verständlich das man dort einen Außenanschluß fordert.
Gerade in dieser Situation ist es doch richtiger wenn der Befüllanschluß mit im nach unten entlüfteten Gaskasten ist.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 11:32
von Thomas04
Friedo hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 10:19
Achtung! Ein Füllanschluss im Flaschenkasten ist nur erlaubt, wenn dieser von außen zugänglich ist, es darf keine Verbindung zum Wohnraum / zur Heckgarage geben.“
Gruß Friedo
Bei meinem Knaus gibt es zwei Zugänge zum Gaskasten:
1.) Tür in der Außenwand
2.) Tür zur Heckgarage ( Dichtungen an der Tür werkseitig vorhanden )
Natürlich hat es im Knaus auch eine Zwangsentlüftung im Boden.
Somit erfüllt meine Wohnmobil für den Füllanschluss im Gaskasten über Punkt 1 die Voraussetzung, schafft aber über Punkt 2 die Voraussetzung, dies nicht erlauben zu können.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 11:35
von walter7149
Schraubst die Gaskastentür zum Heckstauraum zu, dann darfst du´s wieder !
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 11:37
von Thomas04
walter7149 hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 11:35
Schraubst die Gaskastentür zum Heckstauraum zu, dann darfst du´s wieder !
Kommt gar nicht in Frage......
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 11:56
von Anon26
MiaR hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 10:38
Die Firma Stäbler hat mir geraten eine Tanksteckdose außen setzen zu lassen, in Italien dürften Gastankflaschen nicht betankt werden wenn die Außenklappe geöffnet werden muß.
Noch mehr Experten

die Geld abschöpfen wollen mit einer wissentlichen Falschauskunft, so dumm kann Stäbler nicht sein.
Wie bereits mehrfach geschrieben LPG ist in Italien steuerbegünstigt und darf nur für den Betrieb von Motoren benutzt werden.
Daß ist der einzige Grund warum sich Tankstellen weigern dich füllen zu lassen.
Wenn ein Kunde oder Finanzbeamter sieht daß du dein Reisemobil füllst auch mit Außenanschluß und er erkennt, daß es sich logischerweise um einen Diesel handelt und er zeigt den Tankpächter danach an dann wird es für den teuer.
Beste Gruesse Bernd
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 11:58
von fernweh007
Ich lese schon seit Jahren zum Thema Gastankflaschen alles mit.
Meine Zudammenfassung habe ich schon in einem anderen Thema geschrieben …. Zitat
Es gibt derzeit weiterhin keine klare Regelungen …. „Jeder“ beharrt auf seinem Standpunkt, ohne echte richtige und vor allem verbindliche Regeln vorweisen zu können.
Deshalb gehe ich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner … ich fahre 2 Gasflaschen … eine davon hat ein Ventil mit 80% Füllstopp
Der Ausgangspunkt war, dass der göttliche Gasverein die Gastankflaschen zu Gastanks ernannt hat.
Dabei hat der Verein einfach mal eine EU-Richtlinie zitiert/mißbraucht, die schon beim Laienlesen niemals auf die Gastankflasche zutreffen kann.
Der Gastankflascheneinbau nach o.g. Richtline (z.B. 20/8G) war ohne WoMo-Hersteller-Anschraubpunkte für die geforderte Crashsicherheit von niemanden durchführbar.
In ihrer Weisheit wurden dann die Gasvereinsmerkblätter von 20/8G auf "stabile Befestigung" geändert.
Aber warum sollen nun 2-4 Spax-Schrauben, mit denen ich die Gastankflasche "stabil" an der Plastik-/Holzwand das Gaskastens anschrauben soll, vom TÜV abgenommen werden
Mehr Unsicherheit für die Verbraucher kann man eigentlich nicht produzieren ... (z.b. KBA schreibt "Gastankflasche ist Ladung".... irgendein TÜV besteht auf Abnahme und Eintragung ... und die dafür nicht zuständigen G607-Prüfer geben bei der Gasprüfung unterschiedliche Kommentare dazu ab)
Es gibt klare Regelungen für Gastanks (Einbau, Füllstopp, Verrohrung, etc) in gasangetriebenen Fahrzeugen
Es gibt klare Regeln für Gasflaschen (als Ladung festzurren, nicht selbst befüllen ... )
Es gibt keine klaren Regeln für Gastankflaschen ... sie sind nicht eindeutig den Regeln und Richtlinien zuzuordnen und jeder pickt sich seinen Standpunkt dazu raus.
Das Gastankflaschenleben könnte sooooo einfach sein, wenn der Gasverein ein Merkblatt (die schreibt er ja sonst auch sehr gern) entwerfen würde, dass Gastankflaschen nur aufrechtstehend oder auch aufrechtstehend im WoMo/Fahrzeug/Gaskasten.. betankt werden dürfen. Noch ein bisschen was über den Sinn des Füllstoppventil ins Merkblatt aufgenommen und jeder ist glücklich und sicher.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 12:01
von Anon26
fernweh007 hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 11:58
ohne echte richtige und vor allem verbindliche Regeln vorweisen zu können.
Naja, wenn die EU Richtlinie und der Brief des KBA keine verbindliche Regel ist dann weiß ich nicht was sonst.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 12:12
von fernweh007
Luxman hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 12:01
fernweh007 hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 11:58
ohne echte richtige und vor allem verbindliche Regeln vorweisen zu können.
Naja, wenn die EU Richtlinie und der Brief des KBA keine verbindliche Regel ist dann weiß ich nicht was sonst.
Die sind doch auch völlig unzureichend.
Die angesprochene Eu-Richtlinie regelt die Gastanks für mit Flüssiggas angetriebene Fahrzeuge…. da kann man schon nach der Überschrift aufhören zu lesen, weil es uns einfach nicht betrifft. Trotzdem hat sich der Gasverein für die Gastankflasche darauf bezogen
Der Brief des KBA erläutert nur, dass die Gastankflasche „Ladung“ ist und nicht unter die Eu-Richtlinie fällt …. gibt aber z.B. auch keine Tank-/Befetigungs-/Einbauregeln vor.
Gasprüfer oder TÜVler interpretieren immer noch oft unterschiedlich …. deshalb kommt ja die Unsicherheit der WOMo-Fahrer überhaupt erst auf
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 12:15
von Anon26
fernweh007 hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 12:12
Gasprüfer oder TÜVler interpretieren immer noch oft unterschiedlich
Ergo es gibt klare Richtlinien und zwei Vereine die sie in ihrem Sinne - monetär - falsch interpretieren.
Das Problem ist also nicht die Richtlinie - meine bescheidene Meinung.
Beste Gruesse Bernd
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 12:58
von fernweh007
Luxman hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 12:15
Das Problem ist also nicht die Richtlinie
Doch

…. es gibt keine, die alle Aspekte einer Gastankflasche rechtsverbindlich abdeckt.
Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 14:33
von Anon26
fernweh007 hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 12:58
OK du hast Recht, ich hoffe es geht dir jetzt besser

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?
Verfasst: Di 31. Jan 2023, 15:04
von oldi45
fernweh007 hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 11:58
Deshalb gehe ich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner … ich fahre 2 Gasflaschen … eine davon hat ein Ventil mit 80% Füllstopp
Da kannst Du als Nutzer des Gases aus diesen beiden Flaschen nichts falsch machen. Es sind beide zugelassene Druckgefäße und stehen völlig gleichberechtigt nebeneinander. Der Gasanlagen-Prüfer hat bis zum Regler nur zu kontrollieren, ob die Zulassungen für die Flaschen und Anschlußschläuche noch gültig sind. Die technischen Grundlagen lassen sich nicht interpretieren.
Gruß Hajo