20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

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Lemax
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#81

Beitrag von Lemax »

Frank1965 hat geschrieben: Di 13. Apr 2021, 12:50

Zitat aus einem Reisebericht von Gestern:
Hier fahren wir ab aus Vienne, wir haben gut geschlafen .

Gestern haben wir bei der letzten Maut station, im Display 133 €

Kategorie 4 gehabt. Nachdem ich den roten Knopf gedrückt hatte

und sagte Camper Car Kategorie 2 waren es dann 74 €
https://www.ulla-ronny.de/tagebuch-vom-1-4-21.html
.. und ich sage immer wieder: Kinnärs, klappt eure Satellitenantenne ein bevor ihr losfahrt, sonst wird's teuer *JOKINGLY*
Beste Grüße
Martin


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Erniebernie
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#82

Beitrag von Erniebernie »

[/quote]
Die Menge kann man dann direkt durch die Dachhaube einfüllen und nach der Mautstation durch die Aufbautüre wieder abfließen lassen.
Immerhin Maut gespart
[/quote]

noch ein Nebeneffekt, es ist auch gleich mal nass durchgewischt
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Viele Grüße
Bernhard
ChrisL88
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#83

Beitrag von ChrisL88 »

seid ihr euch sicher, dass ihr in Frankreich nicht verpflichtet wärt, auf den "roten Knopf" zu drücken und durchzugeben, dass ihr eben Kat 3 und nicht Kat 2 seid...?

Korrekt, "bisher hat es praktsich immer mit Kat 2 geklappt", nur ist das eben in etwa dasselbe, wenn du in DE oder AT als Fahrer unter 3.5to ohne Vignette unerwegs bist... Die Chance erwischt zu werden, sind verschwindend klein, trotzdem schützt es dich nicht vor einer saftigen Busse... (und bekanntlicherweise schützt "Unwissenheit" (was es in diesem Falle ja nicht mal wäre! ;)) nicht vor Strafe...)
Unterwegs im Frankia Neo BD, Blackline - volle Hütte - seit 12/21
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#84

Beitrag von <Anon1> »

ChrisL88 hat geschrieben: Di 13. Apr 2021, 13:49
seid ihr euch sicher, dass ihr in Frankreich nicht verpflichtet wärt, auf den "roten Knopf" zu drücken und durchzugeben, dass ihr eben Kat 3 und nicht Kat 2 seid...?
Ich habe ja auch so ein Mobil, Höhe passt, Gewicht nicht. Da würde ich mich immer auf den Automaten verlassen... ;-)
womocamper
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#85

Beitrag von womocamper »

ChrisL88 hat geschrieben: Di 13. Apr 2021, 13:49
seid ihr euch sicher, dass ihr in Frankreich nicht verpflichtet wärt, auf den "roten Knopf" zu drücken und durchzugeben, dass ihr eben Kat 3 und nicht Kat 2 seid...?

Habe noch kein Schild in meiner Landessprache gesehen das mich darauf hinweist *PARDON*
Gruss Dieter
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Felisor
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#86

Beitrag von Felisor »

womocamper hat geschrieben: Di 13. Apr 2021, 15:31
Habe noch kein Schild in meiner Landessprache gesehen das mich darauf hinweist *PARDON*
Dir ist aber schon bewusst, das die Amtssprache in Frankreich Französisch und nicht Deutsch ist? Wenn da was auf französisch steht, dann hat das Gültigkeit, egal, ob du das als Deutscher, Russe oder Chinese lesen kannst oder nicht. Das deutsche Zusatzzeichen 1052-36 ("bei Nässe") z.B. gilt ja im Umkehrschluss auch für Franzosen, Spanier und Polen. Oder meinst du, die dürfen dann, wenn es regnet trotzdem mit 180 über die Autobahn brettern, weil es nicht in mindestens 20 Sprachen übersetzt ist?
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Lemax
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#87

Beitrag von Lemax »

Im Übrigen kann es auch nicht Aufgabe bzw. Verpflichtung der Reisenden sein, das richtige Ermitteln von Straßengebühren, die noch dazu auf unterschiedlichen Streckenabschnitten des französischen Autobahnnetzes unterschiedlich ermittelt werden, zu kontrollieren, geschweige dann auch noch eine Sprechanlage zu bedienen und jemanden wohlmöglich im bereitesten Söckzisch - nüü! darauf hinzuweisen. Da wäre viel "Spaß" vorprogrammiert, vorallem bei den Wartenden in der Schlange dahinter.

Es geht ja hier ausdrücklich auch nicht um Mautprellerei, sondern um die Entrichtung der von den automatisierten Messanlagen festgestellten fälligen Mautgebühren für einen bestimmten Streckenabschnitt des Autobahnnetzes.

Ich sage mal so - mit Vignetten gäbe es da weniger Probleme, aber wir wollen ja keine schlafenden Hunde wecken ;-)

Jetzt aber schnell zurück zum 20l Kanister Frischwasser, sonst gibt es wieder zurecht Schimpfe ... *BYE*
Beste Grüße
Martin


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womocamper
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#88

Beitrag von womocamper »

Felisor hat geschrieben: Di 13. Apr 2021, 15:55
womocamper hat geschrieben: Di 13. Apr 2021, 15:31
Habe noch kein Schild in meiner Landessprache gesehen das mich darauf hinweist *PARDON*
Dir ist aber schon bewusst, das die Amtssprache in Frankreich Französisch und nicht Deutsch ist? Wenn da was auf französisch steht, dann hat das Gültigkeit, egal, ob du das als Deutscher, Russe oder Chinese lesen kannst oder nicht.
Dir ist aber auch klar das die Autobahngeselschaften Privatfirmen sind ?

Und nebenbei, auf französich gibt es diese Schilder auch nicht, also bezahle ich das was sie verlangen !

Ich habe auch schon gelesen das dehnen das bekannt ist,ist zuviel aufwand jedes Womo zu kontrollieren.
Auch ein Alkoven über 3 Meter aber unter 3,5 to währe betroffen.
Gruss Dieter
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#89

Beitrag von Felisor »

womocamper hat geschrieben: Di 13. Apr 2021, 16:35
Felisor hat geschrieben: Di 13. Apr 2021, 15:55


Dir ist aber schon bewusst, das die Amtssprache in Frankreich Französisch und nicht Deutsch ist? Wenn da was auf französisch steht, dann hat das Gültigkeit, egal, ob du das als Deutscher, Russe oder Chinese lesen kannst oder nicht.
Dir ist aber auch klar das die Autobahngeselschaften Privatfirmen sind ?
Das ist hier unerheblich. Du schießt in Frankreich einen Vertrag mit einer französischen Firma ab. Meinst du, der ist ungültig, weil keine Übersetzung des Vertrags in deiner Muttersprache vorliegt?
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#90

Beitrag von <Anon1> »

Eine Maut Diskussion um Kaisers Napoleon Knebelbart... *JOKINGLY*

Hauptsache genug Wasser im Tank. :mrgreen:
womocamper
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#91

Beitrag von womocamper »

Felisor hat geschrieben: Di 13. Apr 2021, 16:46
womocamper hat geschrieben: Di 13. Apr 2021, 16:35


Dir ist aber auch klar das die Autobahngeselschaften Privatfirmen sind ?
Das ist hier unerheblich. Du schießt in Frankreich einen Vertrag mit einer französischen Firma ab. Meinst du, der ist ungültig, weil keine Übersetzung des Vertrags in deiner Muttersprache vorliegt?
Weist Du was, das ist mir eigentlich schexxxx egal, wenn der Automat 5 € verlangtbekommt er 5 €
Gruss Dieter
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Schröder
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#92

Beitrag von Schröder »

des Campers höchste Prioritäten: darf nichts kosten und erst recht nichts wiegen! 8-)
Gruß
Thomas

Verlierer suchen nach Ausreden....Gewinner nach Lösungen!
Anon22
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#93

Beitrag von Anon22 »

Die fahren Landstraße...... :duw:
womocamper
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#94

Beitrag von womocamper »

Schröder hat geschrieben: Di 13. Apr 2021, 16:54
des Campers höchste Prioritäten: darf nichts kosten und erst recht nichts wiegen! 8-)
In der Regel trifft das zu, aber das betrifft uns nicht, wir stehen immer nur auf CP, egal was sie kosten, und nie auf Parkplätze und auf keine SP.

Und wir bezahlen was verlangt wird.
Aber ich renn keinen hinterher um mein Geld loszuwerden.

Und ich hab schon geschrieben, das mit der Maut ist dehnen bekannt, also nichts Neues.
Gruss Dieter
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<Anon1>

Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#95

Beitrag von <Anon1> »

Es gibt sogar eine rechtliche Komponente:
Wohnmobil-ABC hat geschrieben:
Zu dieser unsäglichen Praktik haben bereits einige Rechtsexperten Urteile abgegeben. Sie stellen übereinstimmend und völlig zurecht fest, dass der „gewöhnliche Gebrauch“ unter diesen Umständen nicht gegeben und ein solches Wohnmobil somit mangelhaft ist. Dabei wurde ein Verbrauch von 20 Litern Wasser pro Tag und Kopf und eine Befüllung mit rund 60 bis 80 Litern als „gewöhnlich“ (und damit recht praxistauglich) zugrunde gelegt. Somit sind Kaufverträge bei solchen Fahrzeugen mit allen Rechtsfolgen (Rücktritt vom Vertrag, Erstattung des Kaufpreises etc.) anfechtbar. Die Sache hat allerdings einen Haken: das geht nur, wenn Ihr vor dem Kauf nichts von dieser Praktik wusstet. Wird der Käufer vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen (er muss nicht im Prospekt oder Kleingedruckten danach suchen!) und stimmt diesem zu, nimmt er diesen vom „gewöhnlichen Gebrauch“ abweichenden Zustand wissentlich in Kauf, und Verkäufer und Hersteller sind aus dem Schneider.
Quelle und mehr lesen: https://www.wohnmobil-abc.de/basiswisse ... hes/recht/
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Billy1707
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#96

Beitrag von Billy1707 »

Zu den 20 Litern.......

Für uns nicht interessant.
wenn wir nur einen Tag unterwegs sind kommen 50L rein, wenn wir länger auf Tour gehen wird er voll gemacht.
Basta.

Ich sehe die Nutzung der Fahrstellung eher als Angebot
für diejenigen, die direkt einen CP anfahren.
Mir tut's nicht weh !
Grüße Billy *HI*

YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
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Nikolena
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#97

Beitrag von Nikolena »

MobilLoewe hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 08:44
Es gibt sogar eine rechtliche Komponente:
Wohnmobil-ABC hat geschrieben:
Zu dieser unsäglichen Praktik haben bereits einige Rechtsexperten Urteile abgegeben. Sie stellen übereinstimmend und völlig zurecht fest, dass der „gewöhnliche Gebrauch“ unter diesen Umständen nicht gegeben und ein solches Wohnmobil somit mangelhaft ist. Dabei wurde ein Verbrauch von 20 Litern Wasser pro Tag und Kopf und eine Befüllung mit rund 60 bis 80 Litern als „gewöhnlich“ (und damit recht praxistauglich) zugrunde gelegt. Somit sind Kaufverträge bei solchen Fahrzeugen mit allen Rechtsfolgen (Rücktritt vom Vertrag, Erstattung des Kaufpreises etc.) anfechtbar. Die Sache hat allerdings einen Haken: das geht nur, wenn Ihr vor dem Kauf nichts von dieser Praktik wusstet. Wird der Käufer vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen (er muss nicht im Prospekt oder Kleingedruckten danach suchen!) und stimmt diesem zu, nimmt er diesen vom „gewöhnlichen Gebrauch“ abweichenden Zustand wissentlich in Kauf, und Verkäufer und Hersteller sind aus dem Schneider.
Quelle und mehr lesen: https://www.wohnmobil-abc.de/basiswisse ... hes/recht/
Sehr interessant, danke für den Link der auch insgesamt ganz hilfreich sein dürfte !

Ich möchte die Unart dieses Herstellerkniffs mitnichten verteidigen. Dass das juristisch bereits behandelt und auch schon geurteilt wurde macht es zwar pikant, jedoch wird es letztlich um die Frage gehen, wie klein denn das Kleingedruckte war, bzw. ob der Kunde das hätte sehr wohl sehen können und ob eine offenkundige Unterschlagung der Information vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Eine Fußnote deren Beschreibung in einer im Grunde übersichtlichen Preisliste vermerkt ist und das Thema "Fahrfertiges ZGG" behandelt kann man mE durchaus als ausreichend hinweisgebend betrachten. Zumindest lässt sich ergebnissoffen darüber streiten, wenn man so manche Klauseln in den eng beschriebenen mehrseitigen AGB in Relation stellt, die auch meist gerichtsfest sind.

Nach meiner Erinnerung an ein Prospekt (nicht PL, dort nochmal ausführlich) weist Frankia sogar dort auf die Fahrstellung hin. Ich denke, dass die Hersteller ob dem oben genannten juristischen Damoklesschwert hinreichend genug Hinweise geben, so dass eine ausdrückliche "Belehrung" während des Verkaufsabschlusses nicht mehr erforderlich ist.

Auch halte ich die 5%-Toleranz für erheblich gravierender, weil der Kunde bis zuletzt im Unklaren darüber gelassen wird in wie fern sie sich auswirkt.

Billy hats mE. korrekt beschrieben, auch wenn es ein wenig zynisch ist: Es ist ein Angebot. Eine Stellschraube ein ZGG im Rahmen von 100 kg anzupassen. Nach oben oder nach unten. Eine Krücke, ganz klar: Mehr Wasser ist besser als weniger Wasser !

Jedoch...
Womo ABC hat geschrieben:
Angesichts der Tatsache, dass viele aufrichtige Hersteller auch ohne solche schon fast an Täuschung grenzenden Winkelzüge auf akzeptable Werte bei der Masse in fahrbereitem Zustand kommen, appellieren wir an die besagten Hersteller, derartige Praktiken einzustellen. Und Käufern empfehlen wir, sich im Zweifelsfall einfach nach Alternativen bei seriösen und transparenten Mitbewerbern umzusehen – wenn schon der Verlust des guten Rufes offenbar nicht zur Vernunft zwingt, Umsatzeinbußen tun dies irgendwann gewiss.
halte ich jetzt für übers Ziel hinaus geschossen. Wer sollte nur deshalb die Auswahl eines Womos treffen ? Und gerade dann ist er doch auf jeden Fall in die Thematik eingebunden. Im Übrigen wirds womöglich auf der Suche nach einem Ersatzhersteller ganz schön einsam.

Insgesamt muss dieser Umstand auch erst einmal überhaupt zu einem Gewichtsproblem führen. Das muss nicht zwingend so sein. Und wenn doch, wird man Möglichkeiten finden, bevor man auf den Grundriss und den Hersteller seiner Wahl verzichtet.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Anon22
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#98

Beitrag von Anon22 »

Das Ziel des Herstellers wird sein, eine große Bandbreite der Käufer zu erreichen. Wenn dieser ausreichend informiert wird über evtl. "Kniffe", Nutzungseinschränkungen etc. ist dies ok.

So kann man mit dem vorhandenen Führerschein, die Anzahl der Mitreisende und seinem Camping Equipment seine Auswahl treffen.

Wenn dieses Fahrzeug dann noch auf dem Papier auf gelastet werden kann, steht doch nichts mehr im Wege. Das erhöht auch beim späteren Wiederverkauf die Nachfrage.

Vermutlich bin ich da noch aus der Epoche derer, die lieber ein höheres Fahrrwerk ablasten würden.
Henhamb
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#99

Beitrag von Henhamb »

Die Karawane zieht weiter und einige offensichtlich manchmal doch etwas industriehörige Kamele trampeln dabei fleißig auf der Tastatur… :-)

Über Duschvorlieben und den tgl. Wasserverbrauch, Führerscheine, Maut u.ä. wurde schon an anderer Stelle und hier nun erneut wieder langatmig und abschweifend diskutiert, …

deshalb nach Monopoly-Art zurück auf … meine Frage vom 12.04.2021,

wo denn im Widerspruch zu der Straßenverkehrszulassungsverordnung die rechtliche Grundlage für diese hier angesprochene Fahrstellungsbegrenzung für die Frischwasserbetankung zu finden ist?

Sowohl die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (geändert 2019) als auch die EU-Verordnung Nr. 1230/2012 geben zu 100 Prozent gefüllte Flüssigkeitstanks (neben dem Treibstofftank, ausdrücklich ausgenommen gebrauchtes Wasser) vor! Wenn ein Frischwassertank ein Fassungsvermögen von 150 Litern hat, dann sind diese auch vollumfänglich so während der Nutzung im gesetzlich zulässigen Fahrbetrieb möglich. Oder? Was ist daran unverständlich?

Dass der Treibstofftank zu 90 Prozent gerechnet wird, wie vorgeschrieben, das zweifelt ja auch niemand an, da hat noch niemand über ein gewichtsreduzierendes Ablassventil nachgedacht. Reichen da nicht demnächst auch 20 Ltr., um von einer Tankstelle zur nächsten zu fahren? Und über den nun erforderlichen zusätzlichen AdBlue-Tank, auch eine aufzutankende Flüssigkeit mit einem Gewicht von rd. 20 kg, welches unter diese o.a. Gesetze fällt, da wurde hier überhaupt noch kein Wort verloren.

Bernd (der Loewe) bemängelt zu Recht (unabhängig vom zul. GG) diese für den Alltagsgebrauch von Wohnmobilen eher hinderliche Praxis der Hersteller, da bin ich vollumfänglich mit ihm, aber bei dem von ihm am 14.04. angeführten Link
https://www.wohnmobil-abc.de/basiswisse ... hes/recht/
handelt es sich m.E. eher um eine persönliche Rechtsauffassung des Verfassers, die nicht entsprechend bewiesen ist, die nicht durch Gesetzestexte belegt oder durch Urteile untermauert wurde …

Nachdenklicher Gruß von Henhamb
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Nikolena
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#100

Beitrag von Nikolena »

Jo, und du tust auch wieder und wieder nichts anderes, als DEINE Rechtsauffassung kundzutun, die aber mit der Beurteilung dieser einen bestimmten Definition endet.

Wir haben hier den Henhamb, der sich die entsprechende Stelle der Zulassungsverordnung in die Favoritenleiste gelegt hat und ca. 95% der Hersteller, die das kollektiv ignorieren. Die Chupze muss man erst mal haben, was?
Dass eine rechtlich anwendbare Lücke gefunden wurde, in dem -so zumindest eine schlüssige Vermutung- man eine Fahrstellung eingeführt hat, liegt doch dann sehr nahe. Auch wenn sie dir nicht gefällt. Dass dies für manche, wohl die meisten Camper einen Nachteil darstellt steht außer Zweifel - ist aber eine ganz andere Fragestellung.
Ob das der Grund ist, oder es irgend eine andere Erklärung dafür gibt, dass es offenkundig rechtmäßig ist weiß hier bisher niemand.

Drehen wir es doch mal um: Statt das alberne Beispiel des Überlaufs am Dieseltanks in den gleichen Kontext zu stellen, erkundige Dich doch mal direkt bei deinem Hersteller, wie die Zunft der Reisemobilbauer das hingekriegt hat. Statt hier industriehörige Kamele zu identifizieren, die eigentlich nur eine mögliche Erklärung beisteuern wollten, wäre das mal etwas sachdienliches von Dir.

Möglich, dass die Wasserthematik für die meisten auch gar kein gravierendes Gewichtsproblem darstellt dass aber praktisch alle Hersteller darauf bauen, dass wo kein Kläger - da kein Richter ist. Dazu fehlt mir aber der Glaube. Genau so, wie daran, dass ein Hersteller alleine durch Zustimmung des Kunden oder dessen Information eine gesetzliche Bestimmung außer Kraft setzen könnte, wie im Womo-ABC vermerkt. Für Massenhersteller viel zu unprofessionell. Also muss da mehr Fleisch am Knochen sein, als an Deiner gefundenen Argumentationshilfe. An der Stelle hörst Du aber auf zu recherchieren und gefällst Dir in Deiner leidenschaftlich Borniertheit statt Dich einmal selbst zu hinterfragen.

Ja, es wird eine Lücke sein, mglw. sogar eine sehr enge, die dort gefunden wurde.

Mal schauen....

Die EU-Verordnung Nr. 1230/2012 lautet
4. „Masse in fahrbereitem Zustand“ bezeichnet
a) bei einem Kraftfahrzeug:Masse des Fahrzeugs mit dem (den) zu mindestens 90 % seines (ihres) Fassungsvermögens gefüllten Kraftstoff­tank(s), zuzüglich der Masse des Fahrers, des Kraftstoffs und der Flüssigkeiten, ausgestattet mit der Standardaus­rüstung gemäß den Herstellerangaben sowie, sofern vor­handen, der Masse des Aufbaus, des Führerhauses, der Anhängevorrichtung und des Ersatzrads/der Ersatzräder sowie des Werkzeugs.


Also ist es gut möglich, dass die Fahrstellung als modellbezogene Standardausstattung vom Hersteller festgelegt wurde und der Verordnung damit genüge getan wurde.

Die Firma Knaus z.B. definiert dann ihre Standardausstattung so:
Die Masse in fahrbereitem Zustand gem. Art. 2, Ziff. 4 a) VO (EU) 1230/2012 ist, sofern nichts Abweichendes geregelt ist, definiert als:
Masse des Fahrzeugs mit Standardausrüstung gem. Herstellerangaben (inkl. Bordwerkzeug)
+ Kraftstoff tank zu 90% gefüllt
+ 75 kg (Masse des Fahrers)
+ Flüssiggasflasche (5kg/11kg Füllmenge) zu 100% gefüllt (entspricht 10/23kg Gesamtmasse)
+ Frischwassertank zu 100% gefüllt (Fassungsvermögen des Frischwassertanks ist je nach Fahrzeugmodell begrenzt auf 10 ltr.**/ 20 ltr.**/40 ltr. ** Frischwasser im Fahrbetrieb, sofern technisch vorgesehen)
+ Toiletten‐Spültank zu 100 % gefüllt
+ Frischwassererhitzer zu 100% gefüllt
= Masse in fahrbereitem Zustand


Das habe ich nur mal auf die Schnelle gefunden und vielleicht liegt es bereits darin begründet. Schlüssig ist es zumindest und gar nicht mal sooo eng, die Lücke, wenn der Hersteller im bestimmten Rahmen Standardausstattung definieren darf und das bei einem nachrangigen, in jedem Fall nicht sicherheitsrelevanten, Bereich wie dem Frischwassertank auch tut. Dann sind sogar nur 10 !! Liter die 100% und das Restreservoir wird zur besonderen Verwendung spendiert. Klar, das die Menge bis zur Fahrstellung als empfohlene Menge deklariert wird.

Hersteller und Industrien arbeiten halt so....
Es grüßt der Wolfgang :-)

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