Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Alles was nicht in die anderen Reise Rubriken zu passen scheint.
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Lemax
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#81

Beitrag von Lemax »

Nicht ganz aktuell, aber der streitbare deutsche Michel ist - was die Fußballer mit Glück noch werden können - Vizeeuropameister,
allerdings beim Beschäftigen von Gerichten mit Klagen:

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Quelle: Europäische Kommission

Welch' Überraschung.
Natürlich nur Ausdruck eines gelebten Gerechtigkeitsstrebens.
Man lebt ja schließlich in einem Rechtsstaat.
;-)
Beste Grüße
Martin


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heinz1
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#82

Beitrag von heinz1 »

Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 13:00


Ja, so ist das in einem Rechtsstaat. Du kannst dich ja gerne der Staatsgewalt und ihrer Willkür anheim geben.
Dein Wertekompass scheint eine Fehlfunktion zu haben. Aber vielleicht sprichst Du ja von einem anderen Staat.
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#83

Beitrag von Baila-Laika »

Lemax hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 13:24
Nicht ganz aktuell, aber der streitbare deutsche Michel ist - was die Fußballer mit Glück noch werden können - Vizeeuropameister,
allerdings beim Beschäftigen von Gerichten mit Klagen:

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Quelle: Europäische Kommission

Welch' Überraschung.
Natürlich nur Ausdruck eines gelebten Gerechtigkeitsstrebens.
Man lebt ja schließlich in einem Rechtsstaat.
;-)
Wieviel davon sind denn Zivilrechtsstreitigkeiten?
Gruß Sivvy
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Megathomas
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#84

Beitrag von Megathomas »

Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 13:00
Dir geht es offenbar allein um die Kohle, mir ums Prinzip.
Ja, das ist nicht so einfach zu verstehen. Du kannst deine Zeit und dein Geld ja auch gerne investieren. Die Gerichte und die Anwälte leben von Leuten mit deiner Einstellung. Aber wenn man das einmal erlebt hat, wird man schlauer, glaube es mir.
So einen Spruch kann nur jemand sagen, der noch nie jemanden verklagt hat oder verklagt wurde.

Ich habe Klagen gewonnen und hatte hinterher trotzdem mehr Verlust als vorher, weil die Gegner zahlungsunfähig waren. Im Prinzip habe ich aber Recht gehabt. Toll!
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#85

Beitrag von Baila-Laika »

heinz1 hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 13:27
Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 13:00


Ja, so ist das in einem Rechtsstaat. Du kannst dich ja gerne der Staatsgewalt und ihrer Willkür anheim geben.
Dein Wertekompass scheint eine Fehlfunktion zu haben. Aber vielleicht sprichst Du ja von einem anderen Staat.
Ich glaube meiner ist ganz okay.
Gruß Sivvy
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Felisor
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#86

Beitrag von Felisor »

Megathomas hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 11:54
OT: Ich werde gerade vom Nachbarn verklagt. Ich soll meine sämtlichen Bäume entlang der gemeinsamen Grenze fällen lassen
Kann es sein, dass die Bäume den nötigen Grenzabstand nicht einhalten? In vielen Siedlungsbereichen gibt es Vorgaben, wie weit Bäume und Hecken bei welcher Höhe von der Grenze entfernt sein müssen.
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#87

Beitrag von Baila-Laika »

Megathomas hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 13:33
Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 13:00
Dir geht es offenbar allein um die Kohle, mir ums Prinzip.
Ja, das ist nicht so einfach zu verstehen. Du kannst deine Zeit und dein Geld ja auch gerne investieren. Die Gerichte und die Anwälte leben von Leuten mit deiner Einstellung. Aber wenn man das einmal erlebt hat, wird man schlauer, glaube es mir.
So einen Spruch kann nur jemand sagen, der noch nie jemanden verklagt hat oder verklagt wurde.

Ich habe Klagen gewonnen und hatte hinterher trotzdem mehr Verlust als vorher, weil die Gegner zahlungsunfähig waren. Im Prinzip habe ich aber Recht gehabt. Toll!
Mir geht es hier überhaupt nicht um Zivilrechtsstreitigkeiten, wie zwischen dir und deinem Nachbarn. Da wird tatsächlich zu viel geklagt, weil die Leute nicht miteinander reden und sich nicht einigen können. Ggf. auch weil manche rücksichtslos sind und/oder nicht kompromissbereit.

Bei der Übernachtungsfrage geht es aber wie der Threadtitel schon sagt, darum, ob es sich um ein 'Ammenmärchen' handelt oder ob man einigermaßen zuverlässig darauf vertrauen kann, dass man zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit und zwar exakt aus diesem Grund mit einem Womo auf einem öffentlichen Parkplatz übernachten darf, OHNE mit einem Bußgeld rechnen zu müssen und das dann zu bezahlen, weil dagegen vorzugehen ein zu hohes finanzielles Risiko birgt.

Um das nochmal zu verdeutlichen: Das bedeutet ggf. dass jemand, der merkt, dass er vor Übermüdung nicht mehr fahrtüchtig ist, gezwungen wird, noch weiter zu fahren, um nicht von übereifrigen Mitarbeitern eines Ordnungsamtes eine 100-Euro-Quittung für eine Übernachtung präsentiert zu bekommen.
Gruß Sivvy
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LT35
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#88

Beitrag von LT35 »

Moin
Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 13:32
Wieviel davon sind denn Zivilrechtsstreitigkeiten?
Tendenz fallend von erstinstanzlichen Neuzugängen um 1.4 Mio p.a. um 2005 rum auf etwa 925.000 in 2018.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat ... cationFile

Aber sind wir nicht ein wenig OT jetzt ? ;-)

Gruß
K.R.
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Lucky10
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#89

Beitrag von Lucky10 »

Wenn man sich den Stelle mit den eingangs angegebenen Koordinaten und die Umgebung davon im Satellitenbild anschaut, kann man erahnen, dass das Ordnungsamt auf diese Ecke ein Augenmerk hat.
Selbst wenn Satellitenaufnahmen nicht "tagesaktuell" sind, kann man sich ein Bild von der Attraktivität dieser Ecke für Freizeitfahrzeuge machen.
Leere Parkplätze, wie angeführt, machen stutzig.

Nicht mal in P4N ist dieser Platz ausgewiesen, was zunächst ein mal verwunderlich ist, wenn man P4N kennt, lässt es doch auch darauf schließen, dass hier eine Übernachtung nicht so einfach möglich ist.

Leider verschwieg uns der TE den Inhalt des Gespräches mit mit den Leuten des Ordnungsamtes, scheint aber nicht kooperativ gewesen zu sein.
Wir wissen also nicht, weshalb die Personalien unter Drohung (was ist da wohl vorausgegangen?) aufgenommen wurden, vielleicht auch nur, um die Verweilzeit dokumentieren zu können oder ging es im Endeffekt doch um ganz andere "Ordnungswidrigkeiten"?

Der Vorwurf "kommunaler Willkür", "eifrigen Mitarbeitern" ohne eine Begründung für diese Wortwahl zu nennen, passt für mich ins Gesamtbild.
Es war doch immer hin ein feiner Zug, erst am nächsten Morgen vorbei zu kommen, sie hätten auch bei Nacht klopfen können und zur Weiterfahrt auffordern können.
Da dies nicht geschah, billigte man eine Ruhepause doch zu.

Das ist viel Sturm für so ein kleines Wasserglas bei total ungereimter Wetterlage.
Gruß Hans
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#90

Beitrag von Felisor »

Lucky10 hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 14:22
vielleicht auch nur, um die Verweilzeit dokumentieren zu können
Das hätte man auch ganz ohne Störung der Insassen über das Ablesen des Nummernschildes von außen machen können.
Megathomas
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#91

Beitrag von Megathomas »

Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 13:38
Um das nochmal zu verdeutlichen: Das bedeutet ggf. dass jemand, der merkt, dass er vor Übermüdung nicht mehr fahrtüchtig ist, gezwungen wird, noch weiter zu fahren, um nicht von übereifrigen Mitarbeitern eines Ordnungsamtes eine 100-Euro-Quittung für eine Übernachtung präsentiert zu bekommen.
Das Problem ist, dass die Mehrheit der Wohnmobilfahrer aus der Ausnahme die Regel macht. Grundsätzlich ist das Übernachten im Fahrzeug verboten! Also kann das Ordnungsamt jedem ein Knöllchen geben, wenn er dabei ertappt wird. Der ertappte Fahrer muss hier beweisen, dass es sich um eine Ausnahme handelt.
Ein rumänischer LKW Fahrer wird damit kein Problem haben. Ein Tourist aus dem Ruhrgebiet in einer Touristenregion direkt am Wasser aber schon. Du musst immer damit rechnen eine Strafe dafür zu bekommen. Nur weil andere Kommunen das nicht verfolgen ist es noch lange kein Recht auf das du bauen kannst.

Also es ist ein Ammenmärchen gemacht von uns Wohnmobilfahrern. Wir belügen uns selbst!
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Lucky10
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#92

Beitrag von Lucky10 »

Felisor hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 14:28
Das hätte man auch ganz ohne Störung der Insassen über das Ablesen des Nummernschildes von außen machen können.
Wieso "Störung"?
Davon hat selbst der TE nichts geschrieben, noch gab er die Uhrzeit an!

Wenn es in der Diskussion um die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft ging, geht es um die Person des Fahrers, nicht das Mobil brauchte Ruhe;

Was soll's denn; er hatte doch die ganze Nacht seine Ruhe, also Zweck erfüllt.

Weshalb das Ballyhoo überhaupt.
Gruß Hans
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#93

Beitrag von Baila-Laika »

Lucky10 hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 15:24
Felisor hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 14:28
Das hätte man auch ganz ohne Störung der Insassen über das Ablesen des Nummernschildes von außen machen können.
Wieso "Störung"?
Davon hat selbst der TE nichts geschrieben, noch gab er die Uhrzeit an!

Wenn es in der Diskussion um die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft ging, geht es um die Person des Fahrers, nicht das Mobil brauchte Ruhe;

Was soll's denn; er hatte doch die ganze Nacht seine Ruhe, also Zweck erfüllt.

Weshalb das Ballyhoo überhaupt.
Wir haben hier zwei verschiedene Diskussionsansätze. Der eine ist, dass er falsch geparkt haben könnte. (Brachte schon Andi ins Spiel) Deshalb der Hinweis, dass da das Notieren des Kennzeichens oder ein Knöllchen an die Windschutzscheibe zu klemmen genügt hätte.

Du meinst also wirklich, dass der Zweck mit einer 100-Euro-Übernachtung erfüllt ist? Im Ernst oder willst du uns nur ein bisschen verulken?
Gruß Sivvy
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Baila-Laika
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#94

Beitrag von Baila-Laika »

Megathomas hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 14:37
Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 13:38
Um das nochmal zu verdeutlichen: Das bedeutet ggf. dass jemand, der merkt, dass er vor Übermüdung nicht mehr fahrtüchtig ist, gezwungen wird, noch weiter zu fahren, um nicht von übereifrigen Mitarbeitern eines Ordnungsamtes eine 100-Euro-Quittung für eine Übernachtung präsentiert zu bekommen.
Das Problem ist, dass die Mehrheit der Wohnmobilfahrer aus der Ausnahme die Regel macht. Grundsätzlich ist das Übernachten im Fahrzeug verboten! Also kann das Ordnungsamt jedem ein Knöllchen geben, wenn er dabei ertappt wird. Der ertappte Fahrer muss hier beweisen, dass es sich um eine Ausnahme handelt.
Ein rumänischer LKW Fahrer wird damit kein Problem haben. Ein Tourist aus dem Ruhrgebiet in einer Touristenregion direkt am Wasser aber schon. Du musst immer damit rechnen eine Strafe dafür zu bekommen. Nur weil andere Kommunen das nicht verfolgen ist es noch lange kein Recht auf das du bauen kannst.

Also es ist ein Ammenmärchen gemacht von uns Wohnmobilfahrern. Wir belügen uns selbst!
Dass es nicht einfach ist, die beiden Tatbestände auseinander zu halten, wird keiner in Abrede stellen. Nicht zutreffend ist aber, dass das Übernachten im Fahrzeug verboten ist. Ist es zwar GRUNDSÄTZLICH aber grundsätzlich heißt, dass Ausnahmen möglich sind und eine solche ist, die zugestandene Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, das muss ja auch keineswegs immer zu nächtlicher Stunde erfolgen.

Wie du oben geschrieben hast, ist man in SH offenbar der Meinung, alles was in einem abgestellten Wohnmobil stattfindet sei wohnen, damit Sondernutzung, damit nicht gestattet. Das kann es ja nicht sein. Dann dürfte man sich im Gegensatz zu Pkws niemals an einem öffentlichen Parkplatz in seinem Fahrzeug aufhalten. Ja, gut, untertags kommt vermutlich niemand vom Ordnungsamt, die kommen am frühen Morgen.

Und ich komme nochmal auf den Hauptaspekt der Regelung zurück: Die Möglichkeit eine Pause zu machen, wenn man sich nicht mehr fahrtüchtig fühlt. Bei allem Verständnis für die Probleme von Touristenregionen, kann es ja nicht sein, dass man Leute übermüdet weiterschickt, weil man per se alles als bußgeldbewehrte Sondernutzung deklariert. Da muss man sich dann eben schon ein wenig Mühe geben mit der 'Beweisaufnahme'.

Ihr zeigt euch verständnislos wenn jemand wegen 35 Euro bis vors OLG zieht. Dabei gehört da eigentlich ein höchstgerichtliches Urteil her, das Schluss macht mit dem hier ist Sitzen im Wohnmobil wohnen, weil man gemütlich in einer Sitzgruppe sitzen kann und in einem anderen Bundesland ist das alles kein Problem und wir fügen uns diesen Willkürlichkeiten, weil wir ja eine betuchte Gesellschaft sind, die gerne mal 100 Euro abdrückt, Hauptsache sie ist ausgeschlafen.
Gruß Sivvy
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#95

Beitrag von Anon11 »

Gerade wenn es um so prinzipielle Dinge geht bin ich auch schon mal gerne „streitlustig“ auch wenns „nur“ um 35€ geht, nicht wegen dem Geld, sondern weil es um Gerechtigkeit geht. Hab ich wirklich was falschgemacht zahle ich… keine Frage.

Aber und diese Erfahrung mussten wir leider auch schon machen und zwar in einem wirklich viel brisanteren Fall: Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei paar Schuhe und manchmal spielen Dinge mit rein da kneift dann auch der Richter…. da bleibt man dann nur noch fassungslos zurück, weil der Richter keinen Arsch in der Hose hat und der höheren Instanz nicht vorgreifen will… man hat ja schließlich ne Karriere und die will man nicht gefährden.
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#96

Beitrag von DerTobi1978 »

Ich habe letztes Jahr aus Versehen in Winterberg mit dem WoMo verbotswidrig übernachtet. Habe bei der Anfahrt auf den Großraumparkplatz voller Vorfreude auf den Bikepark das absolute Haltverbot ab 22:00 Uhr für WoMo übersehen. Am nächsten Morgen hatten wir einfach nur ein Knöllchen über 15 Euro am Scheibenwischer. Keine Ahnung wann die da waren. :-) Selbst unser Hund hat nicht gebellt. Tolle Alarmanlage. :-(
Aber die 15€ habe ich gerne bezahlt. Billiger als der Stellplatz in Winterberg. :-) :-) :-)
Beste Grüße vom Niederrhein

Der Tobi

unterwegs mit Knaus LiveWave 700MEG 2020 auf Fiat Ducato 4400kg, 160 PS und Sack und Pack. :-)

https://www.trustyournose.de
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#97

Beitrag von Conny1507 »

Als Fazit würde ich sagen "nicht auf Parkplätzen in attraktiver Lager in SH übernachten".
Wir versuchen in solchen Situtationen möglichst eine Gaststätte zu finden, die uns auf ihrem (privaten) Parkplatz übernachten lässt (natürlich bei entsprechendem Verzehr). Hat bis jetzt immer geklappt. Oder alternativ in einem unattraktiven Industriegebiet.

LG
Conny
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#98

Beitrag von eclipse88 »

Dann schmeiße ich mal das Gesetz aus SH in den Raum, dort steht fahrbare Unterkünfte dürfen nur an zugelassenen Stellen aufgestellt und benutzt werden.

Weiterer Pasus, verkehrsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
Zählt die "Wiederherstellung...." zum Verkehrsrecht?

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+SH+%C2%A7+37&psml=bsshoprod.psml&max=true
Das Leben ist zu kurz für irgendwann!!!

Grüße Eric
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LT35
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#99

Beitrag von LT35 »

Moin
eclipse88 hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 17:11
Zählt die "Wiederherstellung...." zum Verkehrsrecht?
Die steht nirgendwo fix verdrahtet, sondern ergibt sich m.E. aus der Kommentierung zum §12 StVO.

Gruß
K.R.
Megathomas
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#100

Beitrag von Megathomas »

Ich habe die "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" noch in keinem Gesetz gefunden. Der §12 StVO ist der zum Parken. Für das Gesetz gibt es nur fahrende Fahrzeuge und parkende Fahrzeuge. Fahrzeuge in denen man wohnen kann kennt das Gesetz nicht.
Woher wohl diese 10 Stunden Regel her kommt? Gab es da vielleicht auch mal ein Urteil zu? Oder sind das die typischen LKW-Ruhezeiten?

Ansonsten gibt es nur relevante Urteile aus Schleswig-Holstein. Warum nur? Diese Dinger scheinen dort eine echte Plage zu sein und sind schlecht für die Tourismus-Branche.

Ein wenig OT:
Ich habe ein Gartengrundstück im Außenbereich (kein Naturschutzgebiet) geerbt. Es steht ein Holzhäuschen drauf. Nach 7 Jahren sagt die Stadt, das Häuschen ist ein Schwarzbau und muss weg. Da es offensichtlich keine Baugenehmigung gibt, reiße ich das Haus ab, denn die Stadt teilt sofort mit, dass auch eine nachträgliche Baugenehmigung niemals erteilt werden kann. Das Grundstück ist jetzt nur noch Garten. Es darf nichts auf dem Grundstück stehen nicht mal einen Geräteschuppen haben sie erlaubt - nichts.

Mein eigenes Grundstück - keine Straße - kein Problem mit Sondernutzung. Darf man da ein Wohnmobil drauf stellen und darin übernachten?
Nein, in NRW darf man dort nicht übernachten. Für diesen Fall muss das Grundstück als Freizeitgrundstück ausgewiesen sein, das aber gibt es nur mit vorhandener Be- und Entwässerung.
OK, vielleicht sagt niemand was, wenn man das eine Nacht macht, aber erlaubt ist das nicht.
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