allerdings beim Beschäftigen von Gerichten mit Klagen:
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Quelle: Europäische Kommission
Welch' Überraschung.
Natürlich nur Ausdruck eines gelebten Gerechtigkeitsstrebens.
Man lebt ja schließlich in einem Rechtsstaat.
![Blinking ;-)](./images/smilies/wink.gif)
Dein Wertekompass scheint eine Fehlfunktion zu haben. Aber vielleicht sprichst Du ja von einem anderen Staat.Baila-Laika hat geschrieben: ↑Fr 25. Jun 2021, 13:00
Ja, so ist das in einem Rechtsstaat. Du kannst dich ja gerne der Staatsgewalt und ihrer Willkür anheim geben.
Wieviel davon sind denn Zivilrechtsstreitigkeiten?Lemax hat geschrieben: ↑Fr 25. Jun 2021, 13:24Nicht ganz aktuell, aber der streitbare deutsche Michel ist - was die Fußballer mit Glück noch werden können - Vizeeuropameister,
allerdings beim Beschäftigen von Gerichten mit Klagen:
Quelle: Europäische Kommission
Welch' Überraschung.
Natürlich nur Ausdruck eines gelebten Gerechtigkeitsstrebens.
Man lebt ja schließlich in einem Rechtsstaat.
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Ja, das ist nicht so einfach zu verstehen. Du kannst deine Zeit und dein Geld ja auch gerne investieren. Die Gerichte und die Anwälte leben von Leuten mit deiner Einstellung. Aber wenn man das einmal erlebt hat, wird man schlauer, glaube es mir.Baila-Laika hat geschrieben: ↑Fr 25. Jun 2021, 13:00Dir geht es offenbar allein um die Kohle, mir ums Prinzip.
Ich glaube meiner ist ganz okay.heinz1 hat geschrieben: ↑Fr 25. Jun 2021, 13:27Dein Wertekompass scheint eine Fehlfunktion zu haben. Aber vielleicht sprichst Du ja von einem anderen Staat.Baila-Laika hat geschrieben: ↑Fr 25. Jun 2021, 13:00
Ja, so ist das in einem Rechtsstaat. Du kannst dich ja gerne der Staatsgewalt und ihrer Willkür anheim geben.
Kann es sein, dass die Bäume den nötigen Grenzabstand nicht einhalten? In vielen Siedlungsbereichen gibt es Vorgaben, wie weit Bäume und Hecken bei welcher Höhe von der Grenze entfernt sein müssen.Megathomas hat geschrieben: ↑Fr 25. Jun 2021, 11:54OT: Ich werde gerade vom Nachbarn verklagt. Ich soll meine sämtlichen Bäume entlang der gemeinsamen Grenze fällen lassen
Mir geht es hier überhaupt nicht um Zivilrechtsstreitigkeiten, wie zwischen dir und deinem Nachbarn. Da wird tatsächlich zu viel geklagt, weil die Leute nicht miteinander reden und sich nicht einigen können. Ggf. auch weil manche rücksichtslos sind und/oder nicht kompromissbereit.Megathomas hat geschrieben: ↑Fr 25. Jun 2021, 13:33Ja, das ist nicht so einfach zu verstehen. Du kannst deine Zeit und dein Geld ja auch gerne investieren. Die Gerichte und die Anwälte leben von Leuten mit deiner Einstellung. Aber wenn man das einmal erlebt hat, wird man schlauer, glaube es mir.Baila-Laika hat geschrieben: ↑Fr 25. Jun 2021, 13:00Dir geht es offenbar allein um die Kohle, mir ums Prinzip.
So einen Spruch kann nur jemand sagen, der noch nie jemanden verklagt hat oder verklagt wurde.
Ich habe Klagen gewonnen und hatte hinterher trotzdem mehr Verlust als vorher, weil die Gegner zahlungsunfähig waren. Im Prinzip habe ich aber Recht gehabt. Toll!
Tendenz fallend von erstinstanzlichen Neuzugängen um 1.4 Mio p.a. um 2005 rum auf etwa 925.000 in 2018.Baila-Laika hat geschrieben: ↑Fr 25. Jun 2021, 13:32Wieviel davon sind denn Zivilrechtsstreitigkeiten?
Das hätte man auch ganz ohne Störung der Insassen über das Ablesen des Nummernschildes von außen machen können.
Das Problem ist, dass die Mehrheit der Wohnmobilfahrer aus der Ausnahme die Regel macht. Grundsätzlich ist das Übernachten im Fahrzeug verboten! Also kann das Ordnungsamt jedem ein Knöllchen geben, wenn er dabei ertappt wird. Der ertappte Fahrer muss hier beweisen, dass es sich um eine Ausnahme handelt.Baila-Laika hat geschrieben: ↑Fr 25. Jun 2021, 13:38Um das nochmal zu verdeutlichen: Das bedeutet ggf. dass jemand, der merkt, dass er vor Übermüdung nicht mehr fahrtüchtig ist, gezwungen wird, noch weiter zu fahren, um nicht von übereifrigen Mitarbeitern eines Ordnungsamtes eine 100-Euro-Quittung für eine Übernachtung präsentiert zu bekommen.
Wieso "Störung"?
Wir haben hier zwei verschiedene Diskussionsansätze. Der eine ist, dass er falsch geparkt haben könnte. (Brachte schon Andi ins Spiel) Deshalb der Hinweis, dass da das Notieren des Kennzeichens oder ein Knöllchen an die Windschutzscheibe zu klemmen genügt hätte.Lucky10 hat geschrieben: ↑Fr 25. Jun 2021, 15:24Wieso "Störung"?
Davon hat selbst der TE nichts geschrieben, noch gab er die Uhrzeit an!
Wenn es in der Diskussion um die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft ging, geht es um die Person des Fahrers, nicht das Mobil brauchte Ruhe;
Was soll's denn; er hatte doch die ganze Nacht seine Ruhe, also Zweck erfüllt.
Weshalb das Ballyhoo überhaupt.
Dass es nicht einfach ist, die beiden Tatbestände auseinander zu halten, wird keiner in Abrede stellen. Nicht zutreffend ist aber, dass das Übernachten im Fahrzeug verboten ist. Ist es zwar GRUNDSÄTZLICH aber grundsätzlich heißt, dass Ausnahmen möglich sind und eine solche ist, die zugestandene Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, das muss ja auch keineswegs immer zu nächtlicher Stunde erfolgen.Megathomas hat geschrieben: ↑Fr 25. Jun 2021, 14:37Das Problem ist, dass die Mehrheit der Wohnmobilfahrer aus der Ausnahme die Regel macht. Grundsätzlich ist das Übernachten im Fahrzeug verboten! Also kann das Ordnungsamt jedem ein Knöllchen geben, wenn er dabei ertappt wird. Der ertappte Fahrer muss hier beweisen, dass es sich um eine Ausnahme handelt.Baila-Laika hat geschrieben: ↑Fr 25. Jun 2021, 13:38Um das nochmal zu verdeutlichen: Das bedeutet ggf. dass jemand, der merkt, dass er vor Übermüdung nicht mehr fahrtüchtig ist, gezwungen wird, noch weiter zu fahren, um nicht von übereifrigen Mitarbeitern eines Ordnungsamtes eine 100-Euro-Quittung für eine Übernachtung präsentiert zu bekommen.
Ein rumänischer LKW Fahrer wird damit kein Problem haben. Ein Tourist aus dem Ruhrgebiet in einer Touristenregion direkt am Wasser aber schon. Du musst immer damit rechnen eine Strafe dafür zu bekommen. Nur weil andere Kommunen das nicht verfolgen ist es noch lange kein Recht auf das du bauen kannst.
Also es ist ein Ammenmärchen gemacht von uns Wohnmobilfahrern. Wir belügen uns selbst!
Die steht nirgendwo fix verdrahtet, sondern ergibt sich m.E. aus der Kommentierung zum §12 StVO.