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Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 11:06
von Cybersoft
Stell doch Mal ein Foto von
-coc
-zulassung 1
-typenschild im Motorraum
ein.

Dann sehen wir weiter.
(Persönliche Daten unkenntlich machen)

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 11:14
von Nina
Was ist coc?
Hab grad nochmal bei nem anderen TÜV angerufen, der meinte, es kommt drauf an. Von Fiat gibt es zig verschiedene Fahrwerke. Der sagte auch, der Vertragshändler von Adria weiß sowas. Naja und der sagt, wir brauchen eine Luftfederung...

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 11:16
von Jean Luc
DerTobi1978 hat geschrieben: Mi 15. Mär 2023, 09:04
… und kann jederzeit auf Staatskosten meinen Widerspruch zurückziehen. Schon zigmal miterlebt…. ;-)
Bist mein persönlicher Held für die Belastung der Gerichte, wenn Du es so gemacht haben solltest!

Anscheinend stützt Du die Übernahme der Kosten auf jeden Steuerzahler mit der Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe, ansonsten widerspricht es dem Verfahren beim Verwaltungsgericht:

Die bei Eingang einer Klage- oder Berufungsschrift zu zahlende Verfahrensgebühr wird in zwei Schritten errechnet (Streitwert - Gebühr und dann Gebühr mal 3 bei Verwaltungsstreitverfahren). Die Gebühren ermäßigen sich nachträglich in bestimmten Fällen. So reduziert sich im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Gebühr etwa bei einer Klagerücknahme auf ein Drittel.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 11:18
von womocamper
Verstehe das Problem nicht.

Da steht Verbot für Kraftfahrzeuge *JOKINGLY*

Egal was in den Papieren steht, Kraftfahrzeuge sind alle Motor betriebene, egal was da für M s drinn steht.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 11:18
von Jean Luc
Nina hat geschrieben: Mi 15. Mär 2023, 11:14
Was ist coc?
Zitat Wikipedia
Die Abkürzung CoC steht für Certificate of Conformity (deutsch Konformitätsbescheinigung) und soll als Dokument bezeugen, dass und wie sich eine bestimmte Ware zu anerkannten (internationalen) Normen verhält und dazu dienen, die Zulassung der Ware auf internationalen Märkten zu erleichtern.

Das Papier ist die Grundlage für die Zulassungsstelle, um den „früheren“ Kfz-Brief erstellen zu können. Da stehen alle Werte (Reifengröße, Anhängelast, Achslast etc) drin.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 11:34
von Nina
Jean Luc hat geschrieben: Mi 15. Mär 2023, 11:18

Das Papier ist die Grundlage für die Zulassungsstelle, um den „früheren“ Kfz-Brief erstellen zu können. Da stehen alle Werte (Reifengröße, Anhängelast, Achslast etc) drin.
Ach das Ding :grin: Okay, danke. Ich stell das heute Nachmittag rein, auf den Motor kann ich grad ned gucken, weil das Fahrzeug nicht direkt vor der Türe steht.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 13:09
von DerTobi1978
Jean Luc hat geschrieben: Mi 15. Mär 2023, 11:16
DerTobi1978 hat geschrieben: Mi 15. Mär 2023, 09:04
… und kann jederzeit auf Staatskosten meinen Widerspruch zurückziehen. Schon zigmal miterlebt…. ;-)
Bist mein persönlicher Held für die Belastung der Gerichte, wenn Du es so gemacht haben solltest!

Anscheinend stützt Du die Übernahme der Kosten auf jeden Steuerzahler mit der Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe, ansonsten widerspricht es dem Verfahren beim Verwaltungsgericht:

Die bei Eingang einer Klage- oder Berufungsschrift zu zahlende Verfahrensgebühr wird in zwei Schritten errechnet (Streitwert - Gebühr und dann Gebühr mal 3 bei Verwaltungsstreitverfahren). Die Gebühren ermäßigen sich nachträglich in bestimmten Fällen. So reduziert sich im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Gebühr etwa bei einer Klagerücknahme auf ein Drittel.
Ich persönlich habe es noch nie gebraucht!
Ich habe es zigmal miterlebt!
Ist ein Unterschied. ;-)

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 13:34
von Claudio
Das Papier ist die Grundlage für die Zulassungsstelle, um den „früheren“ Kfz-Brief erstellen zu können. Da stehen alle Werte (Reifengröße, Anhängelast, Achslast etc) drin.
[/quote]


Die COC Papiere wurden uns in der Tat noch vor der Auslieferung direkt vom Aufbauhersteller zugesandt.
Und wenn ihr ein Maxifahrwerk habt, müsste es am Ende ja nur eine „Umschreibung“ sein ohne etwas am Fahrzeug zu ändern.

Wenn ihr ein Maxifahrwerk habt, dann müsstet ihr ja das Fahrzeug vor der Auslieferung angelastet haben?
Wir haben das nämlich so gemacht und auf das originale Typenschild (4,25 t) kam nun ein Aufkleber drauf. Der bei etwaiger Auflastung wieder entfernt würde.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 13:47
von Cybersoft
Das CoC ist wichtig. Oftmals stehen da mehr, andere Sachen, drin als die, die in die nationale, hier deutsche Zulassung, übertragen wurde.

Mit dem höchsten Gewicht in der CoC ist eine "Dokumentenauflastung" ohne jegliche Änderung möglich. Wenn da nichts drin steht geht es nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Edit: dann gibt das Typenschild aber meist auch noch Hinweise.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 15:52
von Nina
Also hier mal die CoC und der Fzg-Schein:

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 15:58
von Anon11
Sicher, dass das ein Maxi Chassis ist?

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 16:04
von Nina
Also, wir hatten jedenfalls mit Maxi Chassis bestellt und auch die Auftragsbestätigung so bekommen. Uns is nix Gegenteiliges bekannt...

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 16:07
von Anon11
Nina hat geschrieben: Mi 15. Mär 2023, 16:04
Also, wir hatten jedenfalls mit Maxi Chassis bestellt und auch die Auftragsbestätigung so bekommen. Uns is nix Gegenteiliges bekannt...
Ich hätte jetzt angenommen, wenn man ein Maxi Chassis bestellt und bekommt, dass man das auch so in der COC sehen kann, aber da steht 3,5 Tonnen.... ich bin da aber ahnungslos! Das ist nur eine Annahme.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 16:09
von Nina
Die Light Chassis gehen nur bis 3,3t, glaub ich. Und haben auch keine 16" Felgen sondern nur bis 15"...

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 16:10
von Anon11
Nina hat geschrieben: Mi 15. Mär 2023, 16:09
Die Light Chassis gehen nur bis 3,3t, glaub ich. Und haben auch keine 16" Felgen sondern nur bis 15"...

Das wäre mir neu... Light Chassis gehen auch bis 3,5 Tonnen ;), sehr sicher!

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 16:12
von Cybersoft
Anon11 hat geschrieben: Mi 15. Mär 2023, 15:58
Sicher, dass das ein Maxi Chassis ist?
Ja ist ein Maxi, sieht man an den Achslasten, 2100 vorn und 2400 hinten.

Bitte nichts falsches schreiben ...
Unser light Chassis hat 1900/2000 auf 16 Zoll, Lochkreis 118mm, Dokumentenauflastung bis 3680kg, Standard Auslieferung 3500kg.

Nina hat bestimmt auch 16 Zoll, aber einen Lochkreis von 130mm, andere Felgen mit höherem Tragindex, die Reifen sind auf beiden Fahrzeugen bei Auslieferung gleich und gehen mit 116q (1250 pro Reifen, also 2500 pro Achse) darüber hinaus.

Ich bin sehr sicher das Nina auf 4,2to mit der Dokumentenauflastung kommt.

Jetzt müssen wir noch rausfinden wie am einfachsten

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 16:13
von Nina
Na okay. Hab aber grad auch nochmal auf der Rechnung nachgeguckt, da steht Maxi drin.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 16:22
von Cybersoft
Das CoC ist komisch, ich komme an meins erst in 14 Tagen um Mal zu schauen. Wann kommst Du an Dein Typenschild?

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 16:32
von Nina
Wieso is das komisch? Ich lauf nachher mal rüber zum Fzg.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 16:40
von Cybersoft
Weil da nur die 3500 eingetragen sind. Ich hätte da jetzt 4250 erwartet und in der deutschen Zulassung 3500, dann hätte ich es verstanden.