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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 19:38
von Chief_U
fernweh007 hat geschrieben: Mo 2. Aug 2021, 13:56
SaJu hat geschrieben: Mo 2. Aug 2021, 13:39
1005 kg überladen

immerhin nicht wie zuletzt bei dem WoMo auch noch Gras gefunden 8-)
28,7 % ergibt 140 € und ein Punkt
https://www.adac.de/der-adac/regionalcl ... eberladen/

Wenn man bis 700kg Überladung "nur" 30,- Ordnungswidrigkeit bezahlen muss .... kann das alles nicht so schlimm sein.
Mit solchen Bußgeldern im „Trinkgeldbereich“ wirken unsere Gesetze echt einschüchternd!
:kgw
Kann auch ironisch gemeint sein.

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 09:02
von Mobildomizil
Schröder hat geschrieben: So 24. Jan 2021, 11:14
... das abgelastete Gewicht interessiert eben im Ausland nicht, sondern nur im Zulassungsmitgliedsstaat und das ist D!
Das ist nicht zutreffend, weiter oben ist es richtig beschrieben. F1 ist eine rein technische Grösse, F2 eine rechtliche. Sämtliche Bezüge auf die zGM - Maut, Führerschein, Überholverbot, Parken usw - beziehen sich immer und ausschliesslich auf F2. Bedeutet: weder F1 noch das tatsächliche Gewicht spielen irgendeine Rolle. Und: ja, ich habe beim Schweizer Zoll extra angefragt, weil ich es bei der ersten Fahrt mit dem abgelasteten Womo selbst nicht wusste.

Wenn das tatsächliche Gewicht F2 überschreitet, ist man überladen. Mögliche Folge: Bussgeld. Wenn man F1 (oder Achslasten) überschreitet, ist das Fahrzeug nicht verkehrssicher. Mögliche Folge: Untersagung der Weiterfahrt.

Gruss Manfred