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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Fr 12. Mai 2023, 08:56
von biauwe
ivalo hat geschrieben: Fr 12. Mai 2023, 08:48
Seit wann ist ein Gasflaschenwechsel " ... an der Anlage schrauben ..."?
Bei mir ist der Befüllschlauch zur Tankflasche fest verbaut und geschraubt.
Danach wurde eine Gasprüfung gemacht.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Fr 12. Mai 2023, 09:08
von ivalo
Guten Morgen

Danke für Aufklärung.

In der CH darf beim Strassenverkehrsamt nichts am Fahrzeug montiert sein, das die Befüllung einer Tankflasche ermöglicht.
Daher habe ich alles ausbauen lassen.
Ein längst stillgelegter Aussenanschluss im Heckbereich zur Betankung wurde freundlicherweise übersehen.
In der Garage befand sich früher ein 110 Liter Gastank, der nach 10 Jahren E-Bikes weichen musste.

Der Tag ist wohl nicht mehr fern, da müssen wir für die Rennleitung aussen am ReiMo einen Aufkleber ähnlich den "Angles Morts" in F
anbringen:
:Ironie: "Mitführen von Tankflaschen verboten". :Ironie:

Gruss Urs

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Fr 12. Mai 2023, 09:35
von Birdman
biauwe hat geschrieben: Fr 12. Mai 2023, 08:42
Wozu macht man eine Gasprüfung, wenn nach der Prüfung an der Anlage wieder geschraubt wird? ...
Na ja, "geschraubt" wird doch auch bei jedem Wechsel einer Tauschflasche. Nichts anderes passiert bei meiner Tankflasche, da wird ganz normal der Schlauch festgeschraubt, der sonst an die Tauschflasche käme.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Fr 12. Mai 2023, 15:34
von AndiEh
Wernher hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 20:26
Frank888 hat geschrieben: So 7. Mai 2023, 14:27
...
Beim TÜV angekommen hat ein anderer Prüfer gesagt ohne mich überhaupt mich anzuhören ohne Gasprüfung gibt es auch keine Hauptuntersuchung und AU und er wäre der Ingenieur und entscheidet was gemacht wird.
...
Was für ein arrogantes Arschloch! "Ich bin auch Ingenieur und ich sage, dass du keine Ahnung vom Fach hast" wäre die passende Antwort gewesen.
der Brief vom TÜV ist allerdings korrekt.
Ja, die "GAS Prüfung" mag kein Gegenstand der TÜV Prüfung mehr sein, die Prüfung der Heizung ist es aber schon. Siehe Punkt 6.6:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIIIa (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung
Darum kann der TÜV eben doch auf einer GAS Prüfung bestehen, bzw. auf die Vorlage der Prüfung.
Aber.......Da die Prüfung der Gasheizung (natürlich auch einer Diesel Heizung) ja ein Bestandteil der Fahrzeugprüfung ist, stellt sich mir die Frage, ob diese dann nicht im Prüfpreis enthalten ist.
Wer Zeit hat, kann das je mal nachfragen.

Gruß
Andi

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Fr 12. Mai 2023, 16:28
von biauwe
AndiEh hat geschrieben: Fr 12. Mai 2023, 15:34
Da die Prüfung der Gasheizung (natürlich auch einer Diesel Heizung)
Dieselheizung? Was oder wer prüft da was?

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Fr 12. Mai 2023, 16:37
von Cybersoft
Der Dieselverein hat ein grünes Prüfheft, da muss alles eingetragen werden .. :spass:

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Fr 12. Mai 2023, 18:19
von AndiEh
biauwe hat geschrieben: Fr 12. Mai 2023, 16:28
Dieselheizung? Was oder wer prüft da was?
Es heißt in meinem Link:
"Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)"

das schließt eben auch eine Dieselheizung mit ein.

Gruß
Andi

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Fr 12. Mai 2023, 18:41
von Agent_no6
Was wollen die denn bei einer Dieselheizung prüfen?
Dann müssten sie ja auch alle Standheizungen die die Luft erwärmen, prüfen.
Noch nie gehört.
Meine Standheizung läuft mit Diesel und erwärmt das Kühlwasser und über einen Wärmetauscher den Alde Kreislauf bleibt die außen vor?

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Fr 12. Mai 2023, 21:26
von Wernher
AndiEh hat geschrieben: Fr 12. Mai 2023, 15:34
...
der Brief vom TÜV ist allerdings korrekt.
Ja, die "GAS Prüfung" mag kein Gegenstand der TÜV Prüfung mehr sein, die Prüfung der Heizung ist es aber schon. Siehe Punkt 6.6:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIIIa (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung
Darum kann der TÜV eben doch auf einer GAS Prüfung bestehen, bzw. auf die Vorlage der Prüfung.
Aber.......Da die Prüfung der Gasheizung (natürlich auch einer Diesel Heizung) ja ein Bestandteil der Fahrzeugprüfung ist, stellt sich mir die Frage, ob diese dann nicht im Prüfpreis enthalten ist.
Wer Zeit hat, kann das je mal nachfragen.

Gruß
Andi
Die Prüfung der Heizung nach §29 ist eine Sichtprüfung, keine Funktionsprüfung, also nicht mir einer Gasprüfung zu verwechseln. Auch die Vorlage dieser für die Mängelfreiheit nach §29 lässt sich aus dem Gesetzestext nicht ableiten.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Sa 13. Mai 2023, 06:13
von Beduin
Dann wirds aber Zeit, da könnte man bestimmt noch einiges an Euro abgreifen :spass:

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Sa 13. Mai 2023, 10:37
von Elgeba
Mein Händler hat mir schon gesagt,dass nächstes Jahr die Abnahme der Gasprüfung nur möglich sein wird,wenn ich eine neue Gasheizung einbauen lasse,Kostenpunkt um die 1000.- EUR.

Gruß Arno

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Sa 13. Mai 2023, 10:47
von Berchumer
Eine Prüfung bringt immer Geld egal ob das Sinn macht . Man sollte immer hinterfragen wer profitiert davon .😂

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Sa 13. Mai 2023, 20:40
von Arminius
ivalo hat geschrieben: Fr 12. Mai 2023, 09:08


In der CH darf beim Strassenverkehrsamt nichts am Fahrzeug montiert sein, das die Befüllung einer Tankflasche ermöglicht.
Scheint regional verschieden zu sein. Freunde von uns aus Appenzell haben in ihrem Wochner 2 14 Kilo Tankflaschen mit Aussenbefüllung verbaut. Er musste die Anlage eintragen lassen und gut wars.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Sa 13. Mai 2023, 22:04
von Bevaube
Arminius hat geschrieben: Sa 13. Mai 2023, 20:40
ivalo hat geschrieben: Fr 12. Mai 2023, 09:08


In der CH darf beim Strassenverkehrsamt nichts am Fahrzeug montiert sein, das die Befüllung einer Tankflasche ermöglicht.
Scheint regional verschieden zu sein. Freunde von uns aus Appenzell haben in ihrem Wochner 2 14 Kilo Tankflaschen mit Aussenbefüllung verbaut. Er musste die Anlage eintragen lassen und gut wars.
Kann ich bestätigen! Unsere Tankflasche wurde 2020 in AG vom SVA mit Aussenbetankung abgenommen. Und ich weiss, dass dasselbe auch in BE und SG zugelassen wurde.

Gruss, Beat.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: Sa 13. Mai 2023, 22:32
von Thomas04
Hallo zusammen,

ich hatte heute wegen Gasflasche mit Füllstop bei einem Betrieb bei Speyer vor Ort ein Gespräch.
Grundlage war meine Absicht, eine Aluflasche ohne Füllstop gegen eine mit Füllstop auszutauschen.

Offensichtlich gibt es bei uns ab August neue Normen.

Ich muss gestehen, ich habe nicht kapiert, was sich da ändern soll oder wird.
Bei mir ist nur hängen geblieben, dass es wegen Zulassung mit der Aluflasche Probleme gibt oder geben wird. Außerdem werden höhere Ansprüche an die Verankerung der Flasche gestellt, oft eine Bodenbefestigung verlangt und unter dem Boden eine Verbindung der Befestigung mit dem Fahrzeugrahmen.

Außerdem darf man stehende Flaschen in D und I an der Tankstelle nicht selber befüllen.

Als Lösung der Probleme wurde mir ein liegender 55Liter Stahltank empfohlen, der zwar auch Befestigungen mit Verbindung zum Rahmen benötigt, aber zugelassen ist und durch den TÜV auch abgenommen wird.
Dieser Tank darf dann auch in D und I an jeder Tanke befüllt werden, da liegender Tank und keine stehende Flasche.

Wer will und kann bei dem Durcheinander noch den Überblick behalten, wenn jeder ausführende Betrieb dir andere „Fakten“ nennt.
Ein Betrieb hat mir am Mittwoch letzter Woche allen Ernstes verkaufen wollen, dass er seine angebotene Tankstahlflasche nicht nur an der Wand sondern auch noch am Boden verschrauben muss.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: So 14. Mai 2023, 07:03
von Cybersoft
So einen Betrieb würde ich meiden, bzw. ihn bitten das Mal aufzuschreiben. Ist ja total wirr.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: So 14. Mai 2023, 10:26
von AndiEh
Thomas04 hat geschrieben: Sa 13. Mai 2023, 22:32
Dieser Tank darf dann auch in D und I an jeder Tanke befüllt werden, da liegender Tank und keine stehende Flasche.
Das ist ja schon so falsch, dass ich den Rest auch nicht ganz ernst nehmen kann.
In Italien darf man ihn trotzdem nicht betanken, da es dort aus steuerlichen* Gründen verboten ist, nicht weil man Sicherheitsbedenken hätte.

Gruß
Andi

*Gas für mit Gas angetriebene Fahrzeuge ist anders besteuert. Somit ist die Nutzung zum heizen oder kochen dort Steuerhinterziehung.

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: So 14. Mai 2023, 11:27
von oldi45
Thomas04 hat geschrieben: Sa 13. Mai 2023, 22:32
Hallo zusammen,

ich hatte heute wegen Gasflasche mit Füllstop bei einem Betrieb bei Speyer vor Ort ein Gespräch.
Grundlage war meine Absicht, eine Aluflasche ohne Füllstop gegen eine mit Füllstop auszutauschen.

Offensichtlich gibt es bei uns ab August neue Normen.

Ich muss gestehen, ich habe nicht kapiert, was sich da ändern soll oder wird.
Bei mir ist nur hängen geblieben, dass es wegen Zulassung mit der Aluflasche Probleme gibt oder geben wird. Außerdem werden höhere Ansprüche an die Verankerung der Flasche gestellt, oft eine Bodenbefestigung verlangt und unter dem Boden eine Verbindung der Befestigung mit dem Fahrzeugrahmen.

Außerdem darf man stehende Flaschen in D und I an der Tankstelle nicht selber befüllen.

Als Lösung der Probleme wurde mir ein liegender 55Liter Stahltank empfohlen, der zwar auch Befestigungen mit Verbindung zum Rahmen benötigt, aber zugelassen ist und durch den TÜV auch abgenommen wird.
Dieser Tank darf dann auch in D und I an jeder Tanke befüllt werden, da liegender Tank und keine stehende Flasche.

Wer will und kann bei dem Durcheinander noch den Überblick behalten, wenn jeder ausführende Betrieb dir andere „Fakten“ nennt.
Ein Betrieb hat mir am Mittwoch letzter Woche allen Ernstes verkaufen wollen, dass er seine angebotene Tankstahlflasche nicht nur an der Wand sondern auch noch am Boden verschrauben muss.
Das ist zusammengefast der Quatsch vom Gasverein. Der hält sich schon seit Jahren, da dieser Verein auch die Wiederholungsprüfungen der zugelassenen Gasprüfer veranstalten darf. Viele der Prüfer, die technisch nicht so sattelfest sind, übernehmen das dann kritiklos. Wie mir meine ehemaligen Mitarbeiter erzählen, hat eine Diskussion während der Schulung keinen Sinn, da nur der die Prüfung besteht, der diesen Unsinn dann von sich gibt. Die Prüfer mit Sachverstand lassen sich aber dadurch nicht beeinflussen.
Gruß Hajo

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: So 14. Mai 2023, 14:35
von fernweh007
Thomas04 hat geschrieben: Sa 13. Mai 2023, 22:32
Offensichtlich gibt es bei uns ab August neue Normen.
Gibts schon wieder ein neues Merkblatt vom Gasverein ... :-P :-P :-P

Thomas04 hat geschrieben: Sa 13. Mai 2023, 22:32
Grundlage war meine Absicht, eine Aluflasche ohne Füllstop gegen eine mit Füllstop auszutauschen.
Kauf dir eine Flasche ... stell sie am Bändchen ins Womo und tanke nach Bedarf

Dagegen kann keiner was haben ... bei allen anderen Varianten findet sich irgendwo eine geschriebene Richtlinie dafür oder dagegen

Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

Verfasst: So 14. Mai 2023, 14:56
von Berchumer
Wer 5x fragt kriegt 10 verschiedene Antworten daher einfach machen und fertig .