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Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Fr 9. Apr 2021, 15:23
von Schröder
Hallo,
§12 der Baunutzungsverordnung und Garagenverordnung sagen:
"(3) Unzulässig sind
1.
Stellplätze und Garagen für Lastkraftwagen und Kraftomnibusse sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in reinen Wohngebieten,
2.
Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten."
https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__12.html
Also vielleicht mal informieren wie das am derzeitigen Platz gelöst ist!
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Fr 9. Apr 2021, 16:14
von Anon11
Da muss es aber noch mehr geben, sonst hat unser Landwirt hier im Dorf seine ganzen Gefährtschaften nämlich widerrechtlich da stehen wo sie stehen und das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, die stehen nämlich IM Dorf in einer was den Bau betrifft genehmigungspflichtigen Halle..... und wiegt kein Fahrzeug unter 3,5t
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Fr 9. Apr 2021, 16:19
von Sparks (verstorben)
Thomas,
Baugesetzgebung ist doch Ländersache und da wissen wir doch jetzt aus Erfahrung, es ist überall anders. Bei uns weiß nicht einmal das Bauamt wie es mit Sonderfahrzeugen geregelt ist.
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Fr 9. Apr 2021, 16:23
von Anon22
Anon11 hat geschrieben: Fr 9. Apr 2021, 16:14
Da muss es aber noch mehr geben, sonst hat unser Landwirt hier im Dorf seine ganzen Gefährtschafte
Vermutlich Mischgebiet. Da ist von der Disco bis zum Tante Emma Laden alles möglich.........
Reines Wohngebiet ist da strenger. Vermutlich dürfen noch nicht einmal Fahrräder in der Garage gelagert werden............
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 07:39
von Hans 7151
Anon11 hat geschrieben: Fr 9. Apr 2021, 16:14
Da muss es aber noch mehr geben, sonst hat unser Landwirt hier im Dorf seine ganzen Gefährtschaften nämlich widerrechtlich da stehen wo sie stehen und das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, die stehen nämlich IM Dorf in einer was den Bau betrifft genehmigungspflichtigen Halle..... und wiegt kein Fahrzeug unter 3,5t
Ein Landwirt hat eine andere Betriebsgenehmigung für seine Betriebsstätte. Bei Wohngebieten ist eine Garage oder Stellplatz für das abstellen von Kratfahrzeugen bis 3,5t genehmigt. Alles andere, auch das abstellen von irgendwelchen eigenen Zeugs (was man da oft alles sieht was sich in Garagen stapelt) ist rechtswidrig.
Grüße Hans
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 09:36
von Travelboy
Ist doch schön wie in Deutschland alles geregelt ist
dann wohn ich wohl im Ausland, bei uns stehen in Wohngebieten (Neubaugebiete nur für Wohnhäuser)
LKW, Busse, Tieflader und jede Menge Wohnmobile >3,5t und keine Sau interessiert das.
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 09:47
von Chief_U
Travelboy hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 09:36
Ist doch schön wie in Deutschland alles geregelt ist
dann wohn ich wohl im Ausland, bei uns stehen in Wohngebieten (Neubaugebiete nur für Wohnhäuser)
LKW, Busse, Tieflader und jede Menge Wohnmobile >3,5t und keine Sau interessiert das.
Interessant wird es erst, wenn ein Nörgler /Paragraphenreiter dorthin zieht. Manche mischen alles auf und der Unfrieden ist in einer Siedlung geboren.
Das war es dann mit der guten Nachbarschaft...

Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 09:50
von Anon11
Hans 7151 hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 07:39
Anon11 hat geschrieben: Fr 9. Apr 2021, 16:14
Da muss es aber noch mehr geben, sonst hat unser Landwirt hier im Dorf seine ganzen Gefährtschaften nämlich widerrechtlich da stehen wo sie stehen und das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, die stehen nämlich IM Dorf in einer was den Bau betrifft genehmigungspflichtigen Halle..... und wiegt kein Fahrzeug unter 3,5t
Ein Landwirt hat eine andere Betriebsgenehmigung für seine Betriebsstätte. Bei Wohngebieten ist eine Garage oder Stellplatz für das abstellen von Kratfahrzeugen bis 3,5t genehmigt. Alles andere, auch das abstellen von irgendwelchen eigenen Zeugs (was man da oft alles sieht was sich in Garagen stapelt) ist rechtswidrig.
Grüße Hans
Die Betriebsstätte ist IM Wohngebiet....
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 10:03
von Hans 7151
Anon11 hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 09:50
Hans 7151 hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 07:39
Ein Landwirt hat eine andere Betriebsgenehmigung für seine Betriebsstätte. Bei Wohngebieten ist eine Garage oder Stellplatz für das abstellen von Kratfahrzeugen bis 3,5t genehmigt. Alles andere, auch das abstellen von irgendwelchen eigenen Zeugs (was man da oft alles sieht was sich in Garagen stapelt) ist rechtswidrig.
Grüße Hans
Die Betriebsstätte ist IM Wohngebiet....
Ob das einen Einfluß hat weis ich nicht. Ich wohne hier in einem Gewerbemischgebiet. Mein Nachbar gilt als Industriebetrieb, der hat viel mehr "Freiheiten" wie ich, obwohl uns nur 50m trennen.
Grüße Hans
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 10:15
von womocamper
Chief_U hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 09:47
Travelboy hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 09:36
Ist doch schön wie in Deutschland alles geregelt ist
dann wohn ich wohl im Ausland, bei uns stehen in Wohngebieten (Neubaugebiete nur für Wohnhäuser)
LKW, Busse, Tieflader und jede Menge Wohnmobile >3,5t und keine Sau interessiert das.
Interessant wird es erst, wenn ein Nörgler /Paragraphenreiter dorthin zieht. Manche mischen alles auf und der Unfrieden ist in einer Siedlung geboren.
Das war es dann mit der guten Nachbarschaft...
Hatten wir bei uns im Ort.
Der hat sich mit der Jugend angelgt, das war aber nicht so gut, die fackeln nicht lange.
Der konnte jeden zweiten Tag einen Glaser rufen um Scheiben zu ersetzen.
Dann war auf einmal Ruhe.
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 11:47
von Austragler
In unserem Dorf ist vor ca. 3 Jahren ein älterer Herr zugezogen. Seit er im Dorf wohnt beschäftigt er Bürgermeister und Gemeinderat mit seinen Anliegen, meist in Schriftform. Er fungiert sozusagen als selbsternannter Dorfsheriff. Er wohnt an der Straße die direkt durchs Dorf führt. Diese Straße wird selbstverständlich von allen Fahrzeugen frequentiert die von Tüßling kommend ins Dorf fahren oder in umgekehrter Richtung wieder raus.
Er regte an, die Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren, zumindest die schweren LKW einer ansässigen Tiefbaufirma und die riesigen Traktoren der Bauern da nicht mehr fahren zu lassen. Es gibt da aber keine Ausweichmöglichkeit, was ihn jedoch nicht interessiert, er fühlt sich gestört,belästigt und gefährdet. Man findet in unserem Dorf kaum mal einen Hundehaufen. Wenn doch und er wird seiner Ansichtig wird das Corpus delicti fotografiert, der Gemeinde gemeldet und die Feststellung des Hundehalters gefordert.
Zur Selbsthilfe fährt er des Morgens sein Auto aus der Garage und parkt es auf der Straße um den Verkehr zu behindern.
Bei fast jeder Gemeinderatssitzung muß sich der Rat mit irgendwelchen Dingen die seinem Hirn entspringen, beschäftigen. Vor einiger Zeit reichte er einen ganzen Ordner mit Schriftstücken ein auf denen seine Vorhaltungen formuliert waren, meist absurde Dinge.
Gestank wenn die Bauern Jauche ausbringen, schwere Traktoren die viel zu schnell fahren, auch sämtliche LKW fahren zu schnell. Um diesen Dingen etwas Wind aus den Segeln zu nehmen steht jetzt dauerhaft eine Geschwindigkeitsanzeige an der Straße, direkt an seinem Haus. Diese Tafel zeichnet die Anzahl der vorbeifahrenden Autos und das Tempo derselben auf, diese Werte kann er regelmäßig einsehen wenn er will.
Im letzten Jahr feierte er seinen 80. Geburtstag. Zu solch einem Anlaß kommt bei uns der Bürgermeister als Gratulant ins Haus und bringt einen Geschenkkorb mit.
Das hat er sich im Vorfeld schon schriftlich verbeten denn er ist- seiner Meinung nach- biologisch noch keine 80 Jahre alt.
Wenn der von einer Vorschrift wüsste wie im Titel formuliert - nicht auszudenken.
Wer solche Nachbarn hat braucht keine Feinde mehr.
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 12:05
von Anon11
Wer ein Problem mit Jauche und Güllegerucht sowie mit TRaktoren hat der sollte vielleicht nicht aufs Land ziehen....
Wir wohnen in einem 300 Seelendorf es gibt 3 Landwirte einer direkt im Dorf gelegen der aber nur noch Lohnarbeiten macht. Traktoren fahren täglich an unserem Haus vorbei, da wir an der ORtsrandlage gebaut haben. Das gehört dazu....
Und ja, wenn der Schweinebauer sein Zeug im Frühjahr auf die Felder bringt riechts schon mal... Is halt so!
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 12:14
von Agent_no6
Austragler hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 11:47
In unserem Dorf ist vor ca. 3 Jahren ein älterer Herr zugezogen. ..
Wer solche Nachbarn hat braucht keine Feinde mehr.
Er wusste doch wohin er zieht, alt genug ist er ja.
Manchmal denke ich, in so einem Fall würden ein paar Mollis ganz gut tun.
Ok, ich würde so was nicht machen, eigentlich bin ich auch ganz friedliebend und Pazifist. Aber in diesen Fällen würde ich das total verstehen, wenn das einer macht. Und beide Augen zudrücken, wenn ich wüsste...
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 12:30
von Anon11
Agent_no6 hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 12:14
Er wusste doch wohin er zieht, alt genug ist er ja.
Manchmal denke ich, in so einem Fall würden ein paar Mollis ganz gut tun.
Ok, ich würde so was nicht machen, eigentlich bin ich auch ganz friedliebend und Pazifist. Aber in diesen Fällen würde ich das total verstehen, wenn das einer macht. Und beide Augen zudrücken, wenn ich wüsste...
Im Grunde genommen sind das ganz arme Hanseln... schlimm ist halt dass das für andere so in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ausartet.
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 13:18
von Nikolena
Die Leute sind zu bedauern, richtig. Allerdings suchen die nicht nach Mitleid. Sondern nach Durchsetzungserfolgen.
Eigentlich geht es bei vielem um den Unterschied, ein faktisch bestehendes Recht hinzunehmen oder einzufordern. Die Schmerzgrenze liegt bei den aller meisten Leuten extrem hoch, bei anderen wie diesem genau auf dem Niveau seiner Möglichkeiten. Das ist Zeitvertreib ohne Rücksicht auf das Allgemeinwohl.
Wenn aber einer auf sein Recht, was er tatsächlich auch hat!, pocht dann spielt es leider keine Rolle ob er später dort hinzog, selbst schuld ist und er das ja selbst hätte verhindern können. Es gibt eine uralte Rechtsprechung (fragt jetzt bitte nicht nach dem AZ

), was klar und als Präzedenzfall für viele weitere Klagen herangezogen wird: Kurz: Wer stört - muss weg ! Kein Bestandsrecht schlägt übergeordnetes Recht.
Anlass war seiner Zeit eine stinkende Leimfabrik, ursprünglich weit weg vom Dorfrand. Im laufe der Jahrzehnte wuchs das Dorf mit Neubaugebieten jedoch so nah heran bis der erste Anlieger auf Abstellung der Geruchsbelästigung klagte. Mit Erfolg. Die Leimfabrik musste schliessen und umziehen. Sie war der Störfaktor.
Schnell mal Kurve kriegen......Ich denke jeder sollte froh sein und es nicht als selbstverständlich ansehen, wenn Sein Womo vom Nachbarn geduldet wird, obwohl sie ja eigentlich..... Eine gute Nachbarschaft ist ein Privileg - wenn man sie hat!
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 13:47
von Anon22
Neulich noch einen Bericht gesehen. Eine Firma hatte erfolgreich gegen die Erschließung eines Baugebietes zu deren Grundstücksgrenze geklagt. Das ergibt jetzt für mich einen Sinn.
Mein Nachbar (Spedition) darf auch nachträglich nicht mehr nach 22 Uhr und am WE einen Stabler oder LKW bewegen. Und das im Industriegebiet. Nicht Gewerbegebiet. Der Unterschied ist gravierend.
Da baust du für Millionen im Industriegebiet, und die km weit weg entfernten Menschen aus dem Mischgebiet klagen. Eigentlich klagte nur ein Verbissener.....
Auch der Gleisanschluss darf nicht mehr genutzt werden. Obwohl diese Hauptstrecke der Bahn zwischen Wohngebiet und Industriegebiet liegt.
Aber da haben auch schon Neulinge gegen geklagt.
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 15:11
von Anon11
Da hab ich neulich was im TV gesehen, ein Städter oder eher eine Städterin zogen aufs land und sie störten sich (es war wohl in Bayern) an den Kuhglocken der Kühe auf den Weiden...
Unfassbar was für Kompromisse die betreffenden Bauern eingehen mussten.
Warum bleiben solche Leute nicht da wo die herkommen? .....
Wenn ich irgendwo fremd bin oder hinziehen versuche ich mich doch den dortigen Gegebenheiten anzupassen, so bin ich zumidnest gestrickt, ich bin echt kein überaus kommunikativer Mensch, der das soziale Miteinander sucht, will eigentlich wirklich nur meine Ruhe, aber wenn ich irgendwo dazu komme habe ich mich anzupassen und kann nicht erwarten dass alle es mir recht machen, ich kann ja auch weg bleiben *verkehrtewelt* !!!!
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 16:17
von Fazerfahrer
Frank1965 hat geschrieben: Sa 10. Apr 2021, 13:47
Mein Nachbar (Spedition) darf auch nachträglich nicht mehr nach 22 Uhr und am WE einen Stabler oder LKW bewegen. Und das im Industriegebiet. Nicht Gewerbegebiet. Der Unterschied ist gravierend.
Da baust du für Millionen im Industriegebiet, und die km weit weg entfernten Menschen aus dem Mischgebiet klagen. Eigentlich klagte nur ein Verbissener.....
Auch der Gleisanschluss darf nicht mehr genutzt werden. Obwohl diese Hauptstrecke der Bahn zwischen Wohngebiet und Industriegebiet liegt.
Aber da haben auch schon Neulinge gegen geklagt.
Wir hatten an meiner alten Wirkungsstätte ähnliche Probleme. Wir, bedeutet Expressdienstleister mit Nachtaktivität, haben ein relativ neues Depot in einem Industriegebiet gebaut, wenige Jahre später baut man direkt nebenan ein Hotel. Nachdem das Hotel dann in Betrieb ist, merkt man, daß eine Nachtabfertigung in einem „Speditionsbetrieb“ nicht geräuschlos passiert und sich die zahlenden Gäste beschweren. Natürlich haben sie uns da Leben zur Hölle gemacht und wir bekamen Auflagen zur Geräusch Minimierung. Leider hat es keinen interessiert, daß man sich ja vielleicht schon bei der Planung hätte Gedanken machen können, welche Auswirkungen die bereits bestehende Nachbarschaft auf die Nachtruhe haben kann.
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 16:24
von womocamper
Schröder hat geschrieben: Fr 9. Apr 2021, 15:23
Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen
Das währe dann ja das Leergewicht ?
Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen
Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 16:27
von Anon22
Damit sollte vermutlich nur gesagt werden, klärt vor dem Kauf ab wohin mit der Kiste.
Zur Zeit lese ich viele Suchanfragen. Teils sehr dringend um sein Mobil abzustellen...........